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Förderprogramme für Sanierung in Sachsen auf Ebene Land

Alle Programme für Sanierung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

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LandZuschuss

Wohngebäuderückbau Sachsen

Reines Landesprogramm des Freistaats Sachsen zum Rückbau dauerhaft nicht mehr benoetigter Wohngebäude. Es ergänzt die Bund-Länder-Städtebauförderung und zielt auf die Anpassung des Wohnungsbestands an die demografische Entwicklung sowie auf die Stabilisierung des Wohnungsmarkts in schrumpfenden Städten und Gemeinden. Antragsberechtigt sind Kommunen und Wohnungsunternehmen. Das Programm wird neben der Brachflächenbeseitigung als eigenständiges Landesprogramm geführt und ist auf Gebiete der Städtebauförderung sowie auf städtebaulich begründete Rückbaustandorte ausgerichtet.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
LandZuschuss

Brachflächenbeseitigung Sachsen

Landesprogramm des Freistaats Sachsen, das ergänzend zur Bund-Länder-Städtebauförderung die Beseitigung von Brachflächen fördert. Ziel ist die Wiedernutzbarmachung ungenutzter, oft ruinoeser Flächen und Gebäude in Städten und Gemeinden, um Innenentwicklung zu ermöglichen und den Flächenverbrauch im Außenbereich zu senken. Antragsberechtigt sind Kommunen. Das Programm wird neben dem Landesprogramm Wohngebäuderückbau als reines Landesprogramm geführt und ergänzt die Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
LandZuschuss

Städtebauförderung Sachsen

Landesumsetzung der Bund-Länder-Städtebauförderung in Sachsen mit den Programmen Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern. Gefördert wird nicht das Einzelprojekt, sondern ein aufeinander abgestimmtes Buendel von Maßnahmen in einem festgelegten Gebiet. Bund und Land tragen je 50 Prozent der Programmmittel und übernehmen damit in der Regel zwei Drittel der förderfähigen Kosten, während die Kommune ein Drittel trägt. Seit 1991 wurden rund 6,2 Milliarden Euro eingesetzt. Rechtsgrundlagen sind Artikel 104b Grundgesetz und die Paragrafen 164a und 164b BauGB.

bis 67 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Bewilligung über die Sächsische Aufbaubank
LandZuschuss

Investive Sportförderung Sachsen nach der Sportförderrichtlinie

Der Freistaat Sachsen fördert Sanierung, Modernisierung und Neubau von Sportstätten nach der Sportförderrichtlinie des Sächsischen Innenministeriums. Bewilligungsbehörde für den investiven Bereich ist die Sächsische Aufbaubank. Förderfähig sind Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie Neu-, Aus- und Umbauten von Sportstätten und Sportanlagen, außerdem die Beschaffung von Sportgeräten bei Erstausstattung oder notwendiger Ersatzbeschaffung. Auch Photovoltaikanlagen sind förderfähig, wenn die Anlagengröße zum Verbrauch der Sportstätte plausibel ist und eine Speichermöglichkeit besteht, reine Volleinspeisung ist ausgeschlossen.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Bewilligung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)
LandZuschuss

Sportförderung Sportstättenbau Sachsen

Nach der sächsischen Sportförderrichtlinie werden Sanierung, Modernisierung, Neubau, Erweiterung und Umbau von Sportstätten sowie Sportgeraete für Erst- oder Ersatzbeschaffung gefördert. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, das Mindestprojektvolumen liegt bei 5.000 Euro und die Mindestzuwendung bei 2.500 Euro. Vorhaben unter 200.000 Euro können ganzjährig beantragt werden, größere Vorhaben bis zum 30. September für das Folgejahr. Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank.

bis 50 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Bewilligung durch die Sächsische Aufbaubank
LandZuschuss

Förderrichtlinie preisguenstiger Mietwohnraum Sachsen (RL pMW)

Die Richtlinie fördert die Modernisierung von Mietwohnraum für Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen. Der Zuschuss beträgt bei einer Standardmodernisierung 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 640 Euro je Quadratmeter Wohnfläche; bei energetischer Modernisierung auf Effizienzhaus 85 oder besser steigt er je nach Maßnahme auf 45 bis 65 Prozent. Ergänzend gibt es ein Förderergänzungsdarlehen bis 100 Prozent der ungedeckten Kosten. Gefördert werden Mietgebäude mit mindestens drei Wohneinheiten, die aelter als 15 Jahre sind; in Städten unter 300.000 Einwohnern muss das Gebäude bewohnt, ein Denkmal oder ein erhaltenswertes Gebäude sein. Die Miete darf nach der Modernisierung höchstens 6,80 Euro je Quadratmeter betragen, bei energetischer Modernisierung 7,50 Euro, die Bindung läuft 15 Jahre und die Mieter brauchen einen Wohnberechtigungsschein. Die Mindestinvestition liegt bei 320 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.

bis 65 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank (SAB)
LandZuschuss

Förderprogramm gebundener Mietwohnraum Sachsen (RL gMW)

Sachsen fördert die Schaffung mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums mit einem Zuschuss, den die Kommunen an Eigentümer weiterreichen. Bis 2023 gab es bis zu 4,80 Euro je Quadratmeter und Monat als Baukostenzuschuss, seit 2024 orientiert sich die Förderung an der prognostizierten Angebotsmiete im Jahr der Bezugsfertigkeit und beträgt 45 Prozent im ersten Förderweg (Einkommensgrenzen nach Paragraf 1 der Sächsischen Einkommensgrenzenverordnung) und 35 Prozent im zweiten Förderweg (Paragraf 2). Die Bindung läuft 15 bis 20 Jahre und gilt für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Förderfähig sind Neubau, Modernisierung mit mindestens 600 Euro je Quadratmeter Investition und der Erwerb leerstehender Wohnungen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Empfänger sind zunächst Dresden und Leipzig, weitere Kommunen können bei angespanntem Wohnungsmarkt hinzukommen; die Kommunen müssen bis zum 30. November des Vorjahres beantragen.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsische Aufbaubank (SAB), Weiterleitung über die Kommunen
LandKredit

SAB Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen

Zinsverbilligtes Darlehen der SAB ab 20.000 Euro für die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums mit bis zu vier Wohneinheiten in Sachsen. Die Zinsverbilligung beträgt laut SAB derzeit 0,8 Prozentpunkte, die Laufzeit 10 bis 35 Jahre bei einer Mindesttilgung von 2 Prozent jährlich. Gefördert werden effiziente Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehuelle und erneuerbare Energien bis 30 kWp. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen den jährlichen Primaerenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust um jeweils mindestens 10 Prozent senken. Der Antragsteller muss die Immobilie seit mindestens zwei Jahren besitzen, das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein, reine Vermieter sind ausgeschlossen.

ab 20.000 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank (SAB)
LandZuschuss

Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö)

Zuschuss des Freistaates Sachsen für Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen auf Grundlage des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes und der Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) vom 31. August 2019. Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen. Daneben wird das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes über das Landesamt begleitet. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge werden nicht öffentlich beziffert und im Einzelfall festgelegt.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Freistaat Sachsen, Bewilligungsstelle Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
LandZuschuss

Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest)

Zuschuss für Schulträger, die am Startchancen-Programm teilnehmen. Gefördert werden Bau, Sanierung, Erweiterung und Modernisierung von Schulgebäuden, Außenanlagen und Fachräumen sowie pädagogische Ausstattung und Möblierung. Der Fördersatz beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

bis 70 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

Schulinfrastruktur Sondervermögen (KomInvStärkVO)

Zuschuss aus dem Sondervermögen Infrastruktur für Neubau, Erweiterung und Sanierung von Schulgebäuden in Sachsen. Förderfähig sind auch Schulhorte, Schulfreiflächen, Turnhallen und Sportflächen sowie fest verbundene und mobile Ausstattung. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent, insgesamt stehen rund 490 Millionen EUR bereit.

bis 60 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

Unterstützung besonderer Initiativen für regionale Entwicklung (FRL BesIn)

Zuschuss für Vorhaben von besonderer regionaler Bedeutung in den Bereichen Regionalentwicklung, Baukultur, Denkmalpflege am Bau und innovatives Bauen. Gefördert werden 4.000 bis 200.000 EUR je Vorhaben mit bis zu 80 Prozent Anteilfinanzierung. Zusätzlich können bis zu 15 Prozent der bewilligten Personalausgaben als Sach- und Reisekosten abgerechnet werden.

bis 80 Prozent, maximal 200.000 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

Sportstättenförderung Sachsen

Zuschuss für Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie Neu-, Aus- und Umbau von Sportstätten in Sachsen. Vorrang haben Sportstätten der Grundversorgung wie Sporthallen und Sportfreiflächen. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent, der Mindestzuschuss liegt bei 10.000 EUR für Kommunen und 2.500 EUR für sonstige Antragsteller.

bis 50 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (FRL EuK/2023)

Zentrale sächsische Klimaschutz-Richtlinie mit fünf Modulen für Unternehmen, Kommunen, Vereine, Stiftungen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden angewandte Energie- und Klimaforschung, Energieeffizienz und Treibhausgasminderung, intelligente Energiesysteme und Speicher, Klimaanpassung sowie nachhaltige Energieversorgung in JTF-Gebieten. Der Fördersatz liegt je nach Modul bei 50 bis 80 Prozent, in Modul 1 bis zu 100 Prozent.

bis 80 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW)

Zuschuss für die Modernisierung von Mietwohnungen, die anschließend an Haushalte mit geringem Einkommen vermietet werden. Der Grundfördersatz beträgt 35 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 640 EUR je Quadratmeter Wohnfläche. Bei energetischer Modernisierung auf mindestens Effizienzhaus-85-Niveau steigt der Satz auf 45 bis 65 Prozent.

bis 35 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandKredit

Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)

Zinsgünstiges Darlehen für den Einbau oder die Erneuerung von Personenaufzügen in bestehenden Mietwohngebäuden in Sachsen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten ab einem Mindestbetrag von 80.000 EUR, inklusive begleitender Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Zugangsbereich. Der Zinssatz lag zuletzt bei 2,16 Prozent bei bis zu 20 Jahren Zinsbindung.

bis 100 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

Wohnraumanpassung (RL WRA)

Zuschuss für bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Häusern und Wohnungen in Sachsen. Gefördert werden Treppenlifte, Badumbau, Schwellenabbau, Rollstuhlboxen und Rampen mit 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis maximal 4.000 EUR, für Rollstuhlnutzende bis 10.000 EUR und für Sozialleistungsbeziehende bis 12.500 EUR. Seit 18. März 2026 gilt eine neue Richtlinienfassung mit Einkommensgrenzen statt Wohnflächengrenzen.

bis 80 Prozent, maximal 12.500 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge (RL pHWEV)

Zuschuss zur Verringerung des Hochwasserrisikos an Wohngebäuden in Sachsen. Gefördert wird die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen, die das gebäudespezifische Hochwasserrisiko ermitteln und konkrete Schutzmaßnahmen vorschlagen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent, der Zuschuss liegt zwischen 500 und 1.200 EUR je Gebäude.

bis 80 Prozent, maximal 1.200 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandKredit

SAB Förderergänzungsdarlehen

Zinsgünstiges Ergänzungsdarlehen zur Komplettierung der Gesamtfinanzierung bei Wohnimmobilienvorhaben in Sachsen. Finanziert werden Schaffung, Sanierung und Modernisierung von Wohnraum sowie Neubau und Umbau. Die Darlehenshöhe wird individuell vereinbart, Zinsbindungen von 3 bis 15 Jahren sind möglich, bei Mietwohnraum bis 20 Jahre.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandKredit

SAB Sachsenkredit "Nachhaltiges Kommunaldarlehen"

Zinsverbilligtes Darlehen für nachhaltige kommunale Investitionen in Sachsen. Finanziert werden Vorhaben zu Klimaschutz und Klimaanpassung sowie weitere Projekte, die definierte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, unter anderem die Ertüchtigung und der Ersatzneubau von Abwasserkanälen. Die Zinsverbilligung liegt je nach erfüllten Kriterien bei 0,25 bis 0,75 Prozent für maximal 10 Jahre.

150.000 Euro bis 10 Mio. Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandKredit

SAB Sachsenkredit "Klimafreundlicher Wohnen"

Zinsverbilligtes Darlehen für die klimafreundliche Sanierung selbstgenutzter Wohnimmobilien in Sachsen. Gefördert werden energetische Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen, etwa moderne Heizungen, Dämmung der Gebäudehülle und Photovoltaikanlagen bis 30 kWp. Die Zinsverbilligung beträgt aktuell 0,8 Prozent.

ab 20.000 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschussausgelaufen

Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021

Billigkeitsleistung zum nachhaltigen Wiederaufbau von Gebäuden, baulichen Anlagen, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch das Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 unmittelbar geschädigt wurden. Das Programm wird von der SAB im Bereich Krisenbewältigung und Elementarschäden geführt.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschussausgelaufen

Richtlinie Ganztagsinvestitionen (RL GanzInvest)

Zuschuss für Neubau, Umbau, Erweiterung und Sanierung von Einrichtungen der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder der Klassen 1 bis 4 in Sachsen. Förderfähig sind Schulhorte, Schulgebäude mit Betreuungsangebot, Turnhallen und Sportfreiflächen. Der Fördersatz beträgt bis zu 70 Prozent, bei großen ländlichen Vorhaben bis zu 60 Prozent.

bis 70 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

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