Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) · Sachsen

Billigkeitsleistung zum nachhaltigen Wiederaufbau von Gebäuden, baulichen Anlagen, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch das Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 unmittelbar geschädigt wurden. Das Programm wird von der SAB im Bereich Krisenbewältigung und Elementarschäden geführt.
Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.
Viele Töpfe laufen unter neuem Namen weiter. Schau im Verzeichnis, was es aktuell gibt.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Schaden unmittelbar durch das Ereignis im Juli 2021 in Sachsen verursacht
- Nachweis des Schadens und der Wiederaufbaukosten
- Antragstellung bei der SAB
Was du dafür brauchst
28 Angaben und 19 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Vergleichsangebote
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So läuft der Antrag ab
Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021 ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021
Wer kann Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021 beantragen?
Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021 richtet sich an Unternehmen, Privatpersonen, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Schaden unmittelbar durch das Ereignis im Juli 2021 in Sachsen verursacht
Wo gilt Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021?
Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021 vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021 beantragen?
Programm läuft aus, aktuelle Fristen bei der SAB erfragen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021 mit anderen Förderungen kombinieren?
Anrechnung von Versicherungsleistungen und weiteren Hilfen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021?
Für diesen Antrag sind 28 Angaben und 19 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Gibt es Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021 noch?
Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.
Alles zur Förderung in Sachsen.
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Quelle und Stand
Angaben nach land-sn, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
BEG Einzelmaßnahmen: Fachplanung und Baubegleitung
Zuschuss von 50 Prozent auf die Kosten energetischer Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten. Die förderfähigen Ausgaben sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 Euro gedeckelt, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten auf 2.000 Euro je Wohneinheit und insgesamt auf 20.000 Euro. Die Förderung ist nur zusammen mit einer geförderten Einzelmaßnahme an der Gebäudehuelle, an der Anlagentechnik ohne Heizung, an einem Gebäudenetz oder bei der Heizungsoptimierung möglich. Es muss ein direkter inhaltlicher Bezug zur investiven Maßnahme bestehen.
Berlin Kredit Transformation
Kredit für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler zur Finanzierung von Wachstums- und Transformationsvorhaben in Berlin. Finanziert werden Investitionen für Innovation und Wachstum einschließlich energieeffizienter Sanierungen von Nichtwohngebäuden sowie Betriebsübernahmen und Beteiligungen. Der Kredit reicht bis zu 10 Millionen Euro bei guenstigen Zinsen und flexiblen Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren. Für nachhaltige Vorhaben gewährt die IBB Tilgungsnachlaesse, die die Restschuld reduzieren. Auch überwiegend markttaetige Sozialunternehmen sind antragsberechtigt.
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Energieberatung durch zugelassene Expertinnen und Experten. Der Höchstbetrag liegt bei 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bei 850 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einmalig 250 Euro, wenn die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung erläutert werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter, Paechter und Niessbrauchsberechtigte. Ein in der EBW geförderter individueller Sanierungsfahrplan ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus in der BEG.
Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Die größte private Denkmalförderung Deutschlands unterstützt jährlich rund 600 Restaurierungsvorhaben. Gefördert werden Arbeiten zur dauerhaften Erhaltung eingetragener Kulturdenkmale in ihrer denkmalwerten Originalsubstanz, außerdem Voruntersuchungen, Dokumentation, Bergung wichtiger Artefakte und Planungskosten. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Verfügungsberechtigte, ausdrücklich auch gemeinnützige Trägervereine und Stiftungen.
Dorfentwicklung Hessen
Zuschussprogramm zur Entwicklung ländlich geprägter Orte mit bis zu 10.000 Einwohnern. Gefördert werden Konzepte, Dienstleistungen, IT-Lösungen, bürgerschaftliches Engagement, Gebäudesanierungen, Infrastruktureinrichtungen und Grünflächenentwicklung. Antragsberechtigt sind kommunale Träger, Kirchen sowie natürliche und juristische Personen.
Dorferneuerung im Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm
Förderung von Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekten wie der Sanierung von Wegen, Ortsstraßen oder Dorfplätzen. Die Fördersaetze haengen von der Finanzkraft der Gemeinde ab und liegen zwischen 25 und 70 Prozent, im Schnitt bei rund 50 Prozent. Für die ELER-kofinanzierte Auswahlrunde standen zuletzt bayernweit rund 25 Mio. Euro bereit.