Förderprogramme für Sanierung in Sachsen auf Ebene Land
Alle Programme für Sanierung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
15 Programme gefunden
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- Sanierung272
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- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
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- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (FRL EuK/2023)
Zentrale sächsische Klimaschutz-Richtlinie mit fünf Modulen für Unternehmen, Kommunen, Vereine, Stiftungen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden angewandte Energie- und Klimaforschung, Energieeffizienz und Treibhausgasminderung, intelligente Energiesysteme und Speicher, Klimaanpassung sowie nachhaltige Energieversorgung in JTF-Gebieten. Der Fördersatz liegt je nach Modul bei 50 bis 80 Prozent, in Modul 1 bis zu 100 Prozent.
Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW)
Zuschuss für die Modernisierung von Mietwohnungen, die anschließend an Haushalte mit geringem Einkommen vermietet werden. Der Grundfördersatz beträgt 35 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 640 EUR je Quadratmeter Wohnfläche. Bei energetischer Modernisierung auf mindestens Effizienzhaus-85-Niveau steigt der Satz auf 45 bis 65 Prozent.
Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)
Zinsgünstiges Darlehen für den Einbau oder die Erneuerung von Personenaufzügen in bestehenden Mietwohngebäuden in Sachsen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten ab einem Mindestbetrag von 80.000 EUR, inklusive begleitender Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Zugangsbereich. Der Zinssatz lag zuletzt bei 2,16 Prozent bei bis zu 20 Jahren Zinsbindung.
Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge (RL pHWEV)
Zuschuss zur Verringerung des Hochwasserrisikos an Wohngebäuden in Sachsen. Gefördert wird die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen, die das gebäudespezifische Hochwasserrisiko ermitteln und konkrete Schutzmaßnahmen vorschlagen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent, der Zuschuss liegt zwischen 500 und 1.200 EUR je Gebäude.
Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest)
Zuschuss für Schulträger, die am Startchancen-Programm teilnehmen. Gefördert werden Bau, Sanierung, Erweiterung und Modernisierung von Schulgebäuden, Außenanlagen und Fachräumen sowie pädagogische Ausstattung und Möblierung. Der Fördersatz beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
SAB Förderergänzungsdarlehen
Zinsgünstiges Ergänzungsdarlehen zur Komplettierung der Gesamtfinanzierung bei Wohnimmobilienvorhaben in Sachsen. Finanziert werden Schaffung, Sanierung und Modernisierung von Wohnraum sowie Neubau und Umbau. Die Darlehenshöhe wird individuell vereinbart, Zinsbindungen von 3 bis 15 Jahren sind möglich, bei Mietwohnraum bis 20 Jahre.
SAB Sachsenkredit "Klimafreundlicher Wohnen"
Zinsverbilligtes Darlehen für die klimafreundliche Sanierung selbstgenutzter Wohnimmobilien in Sachsen. Gefördert werden energetische Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen, etwa moderne Heizungen, Dämmung der Gebäudehülle und Photovoltaikanlagen bis 30 kWp. Die Zinsverbilligung beträgt aktuell 0,8 Prozent.
SAB Sachsenkredit "Nachhaltiges Kommunaldarlehen"
Zinsverbilligtes Darlehen für nachhaltige kommunale Investitionen in Sachsen. Finanziert werden Vorhaben zu Klimaschutz und Klimaanpassung sowie weitere Projekte, die definierte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, unter anderem die Ertüchtigung und der Ersatzneubau von Abwasserkanälen. Die Zinsverbilligung liegt je nach erfüllten Kriterien bei 0,25 bis 0,75 Prozent für maximal 10 Jahre.
Schulinfrastruktur Sondervermögen (KomInvStärkVO)
Zuschuss aus dem Sondervermögen Infrastruktur für Neubau, Erweiterung und Sanierung von Schulgebäuden in Sachsen. Förderfähig sind auch Schulhorte, Schulfreiflächen, Turnhallen und Sportflächen sowie fest verbundene und mobile Ausstattung. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent, insgesamt stehen rund 490 Millionen EUR bereit.
Sportstättenförderung Sachsen
Zuschuss für Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie Neu-, Aus- und Umbau von Sportstätten in Sachsen. Vorrang haben Sportstätten der Grundversorgung wie Sporthallen und Sportfreiflächen. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent, der Mindestzuschuss liegt bei 10.000 EUR für Kommunen und 2.500 EUR für sonstige Antragsteller.
Unterstützung besonderer Initiativen für regionale Entwicklung (FRL BesIn)
Zuschuss für Vorhaben von besonderer regionaler Bedeutung in den Bereichen Regionalentwicklung, Baukultur, Denkmalpflege am Bau und innovatives Bauen. Gefördert werden 4.000 bis 200.000 EUR je Vorhaben mit bis zu 80 Prozent Anteilfinanzierung. Zusätzlich können bis zu 15 Prozent der bewilligten Personalausgaben als Sach- und Reisekosten abgerechnet werden.
Wohnraumanpassung (RL WRA)
Zuschuss für bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Häusern und Wohnungen in Sachsen. Gefördert werden Treppenlifte, Badumbau, Schwellenabbau, Rollstuhlboxen und Rampen mit 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis maximal 4.000 EUR, für Rollstuhlnutzende bis 10.000 EUR und für Sozialleistungsbeziehende bis 12.500 EUR. Seit 18. März 2026 gilt eine neue Richtlinienfassung mit Einkommensgrenzen statt Wohnflächengrenzen.
Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö)
Zuschuss des Freistaates Sachsen für Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen auf Grundlage des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes und der Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) vom 31. August 2019. Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen. Daneben wird das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes über das Landesamt begleitet. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge werden nicht öffentlich beziffert und im Einzelfall festgelegt.
Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021
Billigkeitsleistung zum nachhaltigen Wiederaufbau von Gebäuden, baulichen Anlagen, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch das Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 unmittelbar geschädigt wurden. Das Programm wird von der SAB im Bereich Krisenbewältigung und Elementarschäden geführt.
Richtlinie Ganztagsinvestitionen (RL GanzInvest)
Zuschuss für Neubau, Umbau, Erweiterung und Sanierung von Einrichtungen der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder der Klassen 1 bis 4 in Sachsen. Förderfähig sind Schulhorte, Schulgebäude mit Betreuungsangebot, Turnhallen und Sportfreiflächen. Der Fördersatz beträgt bis zu 70 Prozent, bei großen ländlichen Vorhaben bis zu 60 Prozent.
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