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Förderprogramme für Personal

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Personal. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

318 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung rund um Personal

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BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für aeltere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 55 Jahren

Sonderregelung des Eingliederungszuschusses für Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderdauer verlaengert sich hier von 12 auf bis zu 36 Monate, der Fördersatz bleibt bei bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts. Die Regelung ist befristet: Die Förderung muss bis zum 31. Dezember 2028 begonnen haben. Antrag und Bewilligung laufen wie beim regulaeren Eingliederungszuschuss über den Arbeitgeber-Service.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn sie eine arbeitslose oder arbeitsuchende Person einstellen, die eine laengere Einarbeitung braucht als sonst üblich. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und wird in der Regel bis zu 12 Monate gezahlt. Bemessungsgrundlage ist das tatsaechliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt plus ein pauschalierter Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung. Der Antrag muss vor Abschluss des Arbeitsvertrags gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundSonstiges

Förderung von Mitarbeitendenwohnen

Für Werks- und Mitarbeitendenwohnungen gibt es kein eigenständiges Bundesprogramm, sondern das BMWSB verweist auf bestehende Förderwege. Arbeitgeber können den sozialen Wohnungsbau der Länder nutzen, das Bundesprogramm Junges Wohnen mit 500 Millionen Euro für Wohnheime sowie das KfW-Programm 134 für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, wenn sie ihre Beschäftigten bei der Gründung einer Wohnungsgenossenschaft unterstützen. Voraussetzung ist, dass die üblichen Miet- und Belegungsbindungen eingehalten werden. Für den sozialen Wohnungsbau nennt das Ministerium für 2024 Bundesmittel von 3,15 Milliarden Euro. Seit 2025 informiert das BMWSB gemeinsam mit der DIHK unter dem Titel Zukunft Beschäftigtenwohnen; konkrete eigene Antragswege nennt die Seite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Umsetzung über bestehende Bund- und Landesprogramme
LandPrämie

Aufstiegsprämie Hessen

Hessen zahlt eine Aufstiegsprämie von 3.500 Euro je Person und Qualifikation für den erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung im Handwerk, in der Industrie oder in der Landwirtschaft sowie für Abschlüsse als Fachwirtin, Fachkaufmann oder Betriebswirtin. Die Qualifikation muss dem DQR-Niveau 6 oder 7 entsprechen. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Wer die Prüfung in Hessen ablegt, braucht Hauptwohnsitz oder Beschäftigung in Hessen. Die Prämie muss spätestens drei Monate nach Feststellung des Prüfungsergebnisses beantragt werden, die aktuelle Richtlinie datiert vom 13. April 2026.

3.500 Euro bis 3.500 Euro
Hessen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, Abwicklung durch die Kammern
LandZuschuss

Ersteinstellung von Personal Mecklenburg-Vorpommern

Zuschuss zu den Personalausgaben, wenn ein kleines oder mittleres Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern erstmals höher qualifiziertes Personal einstellt. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben, je Arbeitsplatz höchstens 30.000 Euro in den ersten zwölf Monaten und 15.000 Euro in den folgenden zwölf Monaten. Die Gesamtförderdauer beträgt 24 Monate. Voraussetzung ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit einem Mindestgehalt von 4.200 Euro pro Monat bei Hochschulabsolventen oder 3.800 Euro bei Meistern und Technikern.

bis 50 Prozent, maximal 30.000 Euro je Monat
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

FTI-Thüringen PERSONEN

Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen in Thüringen bei der Gewinnung und Besetzung von hochqualifiziertem Personal für Forschung, Entwicklung und Innovationen. Für den Fördergegenstand Forschungsgruppen ist die Antragstellung nur im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens möglich. Die Programmfassung gilt seit dem 20. Oktober 2023 und läuft bis zum 31. Dezember 2029.

Höhe je nach Vorhaben
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandZuschuss

Innovationspersonal in KMU im Saarland

Das Programm unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen im Saarland bei der Neueinstellung von qualifiziertem Innovationspersonal. Dieses soll wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden in das Unternehmen einbringen und den Innovationsprozess in technologischer Hinsicht voranbringen. Die Bekanntmachung stammt vom 19. Maerz 2025, das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2029.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes
LandZuschuss

Mittelstand Innovativ und Digital (MID) - MID-Assistentin und MID-Assistent NRW

Gefördert wird die Beschäftigung neu einzustellender Akademikerinnen und Akademiker zur Umsetzung von Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekten. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden, von denen höchstens fuenf einen akademischen Abschluss vorweisen. Damit soll gezielt Innovationskompetenz in kleine Betriebe geholt werden. Anträge können jederzeit online gestellt werden.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

progres.nrw – Ladeinfrastruktur für Beschäftigte

Zuschuss für Erwerb, Errichtung und Netzanschluss nicht öffentlich zugänglicher, steuerbarer Ladeinfrastruktur an Stellplätzen für Beschäftigte am Unternehmensstandort. Gefördert werden maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei großen Unternehmen 20 Prozent, jeweils bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt. Unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro wird nichts bewilligt. Zuwendungsfähig sind auch Lastmanagement, Energiemanagementsysteme, Tiefbau, Montage und die Ertuechtigung eines bestehenden Netzanschlusses. Wichtigste Bedingung: der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen, entweder über einen Grünstrom-Liefervertrag oder zumindest teilweise aus einer eigenen Anlage vor Ort. Ladeinfrastruktur am Wohngebäude von Beschäftigten ist ausdrücklich nicht förderfähig.

bis 40 Prozent, maximal 1.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - MID-Assistent:in

Mit dem Baustein MID-Assistent:in fördert Nordrhein-Westfalen die Einstellung von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die Innovations- und Digitalisierungsprojekte im Unternehmen voranbringen. Unternehmen erhalten einen Lohnzuschuss von bis zu 48.000 Euro für eine Laufzeit von zwei Jahren. Das ist der richtige Baustein, wenn Digitalisierung und Onlinevertrieb dauerhaft im eigenen Haus aufgebaut statt eingekauft werden sollen. Der Antrag läuft über die NRW.BANK.

bis 48.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK, Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW
BundBeratung

INQA-Coaching

INQA-Coaching ist das Beratungsprogramm des Bundesarbeitsministeriums für kleine und mittlere Unternehmen, die den digitalen Wandel in ihrer Arbeitsorganisation bewaeltigen wollen. Gefördert wird ein Coaching zu Themen wie verzoegerte Digitalisierung, veraltete Prozesse und Fachkräftesicherung, das Programm übernimmt 80 Prozent der Kosten. Der Einstieg läuft über eine regionale INQA-Beratungsstelle, die den Bedarf prüft und den Beratungsschein ausstellt. Der Schwerpunkt liegt auf Prozessen und Arbeitsgestaltung, nicht auf Website oder Onlinemarketing als Selbstzweck.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Initiative Neue Qualität der Arbeit
LandBeratung

Regionales Zukunftszentrum Mecklenburg-Vorpommern (ZMV+)

Das Regionale Zukunftszentrum Mecklenburg-Vorpommern bietet kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen kostenfreie Zukunftsberatung, Qualifizierung und Vernetzung an. Themen sind Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Nachhaltigkeit, Organisationsentwicklung, Führung und Fachkräftegewinnung. Das Angebot ist Teil des Bundesprogramms Zukunftszentren und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus finanziert. Der Betrieb ist für die laufende Programmphase bis 2026 gesichert.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Europäischer Sozialfonds Plus
LandZuschuss

Coach2Change Nordrhein-Westfalen

Coach2Change fördert arbeitsplatznahes Transformationscoaching für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Übernommen werden 80 Prozent der Kosten für bis zu 15 Coaching-Tage sowie für die Personalfreistellung während des Coachings für maximal drei Beschäftigte. Inhaltlich geht es um Change-Management und Transformationsprozesse. Das Angebot ist auf bestimmte Gebietskulissen begrenzt, nämlich das Rheinische Revier und das Nördliche Ruhrgebiet. Der Antrag wird bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

Beratung zur Umsetzung betrieblicher Entwicklungskonzepte (Hessen)

Das Land Hessen bezuschusst über das RKW Hessen externe Beratungen zur Umsetzung betrieblicher Entwicklungskonzepte mit maximal 50 Prozent des Beraterhonorars. Der Zuschuss beträgt höchstens 400 Euro je Tagewerk. Pro Kalenderjahr sind über alle hessischen Mittelstandsprogramme hinweg maximal 15 Tagewerke förderfähig. Beratungsfelder sind unter anderem Beschaffung, Finanzen und Rechnungswesen, Managementsysteme, Marketing und Vertrieb, Prozessorganisation, Personalwesen, Unternehmensführung und Kooperationen. Vor der Bewilligung wird geprüft, ob eine Bundesförderung vorrangig in Betracht kommt.

bis 50 Prozent der Kosten
Hessen
RKW Hessen im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums
LandZuschuss

Potenzialberatung Berlin

Berlin fördert die Potenzialberatung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe aus dem verarbeitenden Gewerbe, den produktionsnahen Dienstleistungen und der digitalen Wirtschaft. Gefördert werden maximal 8.000 Euro für eine Grundberatung und weitere 8.000 Euro für eine anschließende Aufbauberatung. Besonderheit ist der gemeinsame Antrag von Beschäftigtenvertretung und Geschäftsführung. Die Kofinanzierung erfolgt zu 50 Prozent aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur.

bis 8.000 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin
BundBeratung

Bundesprogramm Zukunftszentren

Die regionalen Zukunftszentren bieten kleinen und mittleren Unternehmen, Beschäftigten und Solo-Selbständigen kostenfreie Beratung und Qualifizierung an. Schwerpunkte sind Digitalisierung, künstliche Intelligenz, ökologischer und demografischer Wandel sowie Organisationsentwicklung. Zum Angebot gehören individuelle Beratungsgespräche, Workshops und innovative Qualifizierungskonzepte. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Europäischen Sozialfonds Plus. Anlaufstelle ist jeweils das Zukunftszentrum im eigenen Bundesland.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Europäischer Sozialfonds Plus
BundZuschuss

INQA-Coaching

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 80 Prozent der Kosten für ein Coaching durch autorisierte INQA-Coaches erstattet. Gefördert werden bis zu zwölf Coaching-Tage über einen Zeitraum von bis zu sieben Monaten, etwa zu Fachkräftesicherung, Prozessen und Digitalisierung. Der Weg führt über eine kostenlose Erstberatung bei einer regionalen INQA-Beratungsstelle, die einen INQA-Coaching-Scheck ausstellt. Das Programm wird aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und Bundesmitteln finanziert und läuft von 2023 bis 2028.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Initiative Neue Qualität der Arbeit)
BundZuschuss

Azubi-Berufssprachkurs (Azubi-BSK)

Der Azubi-Berufssprachkurs fördert Auszubildende mit Migrationshintergrund ausbildungsbegleitend oder ausbildungsvorbereitend. Ein ausbildungsbegleitender Kurs dauert ein Berufsschuljahr und umfasst in der Regel 70 bis 150 Unterrichtseinheiten, empfohlen werden mindestens 100. Die Kurse sind nach den Berufsbereichen Handwerk, Gewerbe und Technik, Pflege, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Lager und Logistik gruppiert. Für Teilnehmende und Betriebe ist der Kurs kostenlos, Lehr- und Lernmaterial finanziert das BAMF.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)

Wer den bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausueben kann, erhält Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dazu gehoeren Hilfen zum Erhalt des Arbeitsplatzes, Berufsvorbereitung, Umschulung, Weiterbildung, technische Arbeitshilfen und die Förderung einer selbständigen Tätigkeit. Bei der Rentenversicherung ist die Wartezeit von 15 Jahren die am häufigsten erfuellte Voraussetzung. Während der Maßnahme wird in der Regel Übergangsgeld gezahlt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und weitere Rehabilitationsträger
BundZuschuss

Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung für Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Arbeitsplatz droht wegzufallen und die durch eine Weiterbildung im gleichen Unternehmen bleiben können. Es beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz, bei mindestens einem Kind 67 Prozent. Voraussetzung ist ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft, festgehalten in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Die Kosten der Weiterbildung trägt der Betrieb, den Antrag stellt ebenfalls der Betrieb.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundBeratung

Förderprogramm IQ - Integration durch Qualifizierung

Das Förderprogramm IQ verbessert seit 2005 die Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Migrationsgeschichte. Es ist in allen 16 Bundesländern aktiv und bietet kostenlose Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, Qualifizierungen zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede im Anerkennungsverfahren, Regionale Integrationsnetzwerke für internationale Arbeitskräfte sowie Aktivierungsprojekte mit Migrantenorganisationen. In der Förderrunde 2026 bis 2028 startete das Programm mit geplanten 217 Millionen Euro für bundesweit 108 Projekte mit mehr als 280 Teilvorhaben. Finanziert wird es vom BMAS und der Europäischen Union über den ESF Plus.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Europäische Union (ESF Plus), administriert vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
LandPrämie

Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk

Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von 10.000 Euro für Handwerks-KMU in Niedersachsen, die innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre gegründet oder übernommen wurden. Die Prämie ist an die unbefristete Vollzeiteinstellung einer neuen Person mit mindestens 35 Wochenstunden geknuepft, die in den zwölf Monaten zuvor nicht im Unternehmen taetig war. Der Arbeitsvertrag darf erst nach der Förderzusage geschlossen werden. Der Antrag läuft vor Projektbeginn über das NBank-Kundenportal.

bis 10.000 Euro
Niedersachsen
NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen)
LandPrämie

Meisterbonus Bayern

Der bayerische Meisterbonus ist eine einmalige Anerkennung von 3.000 Euro für den erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung oder einer gleichgestellten öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfung wie Fachwirtin, Betriebswirt oder Industriemeisterin. Auch staatliche Berufsabschlüsse an bayerischen Fachschulen und Fachakademien sind erfasst. Der Betrag gilt für Prüfungsergebnisse ab dem 1. Januar 2023. Die zuständige Kammer meldet sich in der Regel von selbst nach bestandener Prüfung. Die Richtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2027.

3.000 Euro bis 3.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Abwicklung durch die Kammern
BundSonstiges

Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für Beschäftigte in eine begünstigte Anlage einzahlt. Sie sind steuerpflichtiges Arbeitsentgelt und arbeitsrechtlich Bestandteil von Lohn oder Gehalt. Begünstigte Anlagen nach Paragraph 2 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes sind unter anderem Aktien und Genussscheine, Anteile an Investmentfonds mit mindestens 60 Prozent Aktienanteil, Beteiligungen am Arbeitgeber, Arbeitgeberdarlehen, Aufwendungen für den Wohnungsbau sowie Spar- und Kapitalversicherungsverträge. Ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag; die Anlage wählt die oder der Beschäftigte und teilt sie dem Arbeitgeber mit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber (Rechtsgrundlage: Fünftes Vermögensbildungsgesetz)

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