Förderprogramme für Personal
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Personal. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte
Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf fuenf Arbeitstage bezahlten Zusatzurlaub im Jahr, zusätzlich zum regulaeren Erholungsurlaub. Bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fuenf Tage pro Woche erhöht oder vermindert sich der Anspruch entsprechend. Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht das ganze Jahr, gibt es ein Zwölftel je vollem Monat. Guenstigere tarifliche oder betriebliche Regelungen bleiben bestehen.
Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 208 SGB IX)
Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf fuenf Arbeitstage bezahlten Zusatzurlaub im Jahr, bezogen auf eine Fuenf-Tage-Woche. Bei abweichender Verteilung der Arbeitstage wird der Anspruch entsprechend umgerechnet. Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nur einen Teil des Jahres, gibt es ein Zwölftel je vollem Monat, Bruchteile ab 0,5 Tagen werden aufgerundet. Der Anspruch wird direkt gegenueber dem Arbeitgeber geltend gemacht.
Zuschuss für Uebungs- und Organisationsleiter Bremen
Das Sportamt Bremen bezuschusst Uebungs- und Organisationsleiter in Sportvereinen. Daneben gibt es Anträge für die allgemeine Sportförderung, für Maßnahmen gegen Jugendgewalt sowie für überregionale Veranstaltungen und Meisterschaften. Jedem Antrag ist zwingend eine Erklärung zu Landesmindestlohn, Datenschutz, Besserstellungsverbot und Genderbudgeting beizufuegen. Die Vordrucke stehen auf der Seite des Sportamts zum Download bereit. Die Sachbearbeitung unterstützt beim Ausfuellen der Formulare.
Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 73 SGB III)
Betriebe, die Menschen mit Behinderungen aus- oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beziehungsweise zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent, bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, zuzüglich eines pauschalierten Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Der Zuschuss wird in der Regel über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung monatlich gezahlt, auch bei außerbetrieblichen Abschnitten oder Verlängerungen.
Zuschuss zur Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen
Betriebe, die Menschen mit Behinderungen ausbilden oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung oder zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, bei schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent. Zusätzlich wird ein pauschalierter Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag berücksichtigt. Der Zuschuss läuft über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung einschließlich notwendiger Verlaengerungen. Der Antrag muss vor Abschluss des Aus- oder Weiterbildungsvertrags gestellt werden.
Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld
Ergänzend zum Saison-Kurzarbeitergeld gibt es nach Paragraf 102 SGB III zwei Winterleistungen. Das Zuschuss-Wintergeld beträgt bis zu 2,50 Euro je ausgefallener Arbeitsstunde, wenn Arbeitszeitguthaben aufgelöst werden, um Saison-Kurzarbeitergeld zu vermeiden. Das Mehraufwands-Wintergeld beträgt 1,00 Euro je berücksichtigungsfähiger Arbeitsstunde vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag im Februar, höchstens 90 Stunden im Dezember und je bis zu 180 Stunden im Januar und Februar. Beide Leistungen gelten nur für Beschäftigte in Baubetrieben, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus Witterungsgründen gekündigt werden kann. Der Arbeitgeber beantragt sie bei der Agentur für Arbeit.
Zuschüsse für lizenzierte Uebungsleiterinnen und Trainer Niedersachsen
Der Landessportbund Niedersachsen gewährt Sportvereinen Zuschüsse für lizenzierte Uebungsleiterinnen, Uebungsleiter und Trainer. Ziel ist es, qualifizierte Fachkräfte im Verein zu halten und den Uebungsbetrieb zu sichern. Die aktuellen Förderrichtlinien für 2025 und 2026 stehen als PDF zum Download bereit, dazu Abrechnungsformulare für Reise- und Honorarkosten. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB Niedersachsen. Die Abwicklung läuft über das LSB-Förderportal.
Zuschüsse für Übungsleiterinnen und Übungsleiter NRW
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt insgesamt 7,56 Millionen Euro zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen bereit, der Landessportbund NRW leitet die Mittel auf Antrag weiter. Gefördert wird die Leitung der Übungsarbeit in Sportgruppen, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Gruppen, deren Mitglieder eine finanzielle Vergütung vom Verein erhalten, sind nicht förderfähig.
progres.nrw - Bildungsprämie Wärmepumpe
Prämie für Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen, deren Beschäftigte an Wärmepumpen-Fortbildungen nach VDI 4645-1 teilnehmen. Gefördert werden maximal 450 Euro je erfolgreich absolviertem Fortbildungstag und Beschäftigtem, höchstens 900 Euro je Beschäftigtem.
progres.nrw Klimaschutztechnik: Bildungsprämie Wärmepumpe
Nordrhein-Westfalen fördert die Teilnahme an Fortbildungslehrgaengen nach der VDI-Richtlinie 4645-1 zu Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie vergleichbare Fortbildungen für technische Führungskräfte und planungsverantwortliche Beschäftigte in Sanitaer-, Heizungs- und Klimabetrieben sowie in Kälte- und Klimaanlagenbetrieben. Die Förderung ist ein Festbetrag von maximal 450 Euro pro erfolgreich absolviertem Fortbildungstag und Beschäftigtem, begrenzt auf 900 Euro je Beschäftigtem. Fortbildungen für operativ taetige Monteurinnen und Monteure werden nicht gefördert.
progres.nrw – Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
Zuschuss für Erwerb, Errichtung und Netzanschluss nicht öffentlich zugänglicher, steuerbarer Ladeinfrastruktur an Stellplätzen für Beschäftigte am Unternehmensstandort. Gefördert werden maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei großen Unternehmen 20 Prozent, jeweils bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt. Unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro wird nichts bewilligt. Zuwendungsfähig sind auch Lastmanagement, Energiemanagementsysteme, Tiefbau, Montage und die Ertuechtigung eines bestehenden Netzanschlusses. Wichtigste Bedingung: der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen, entweder über einen Grünstrom-Liefervertrag oder zumindest teilweise aus einer eigenen Anlage vor Ort. Ladeinfrastruktur am Wohngebäude von Beschäftigten ist ausdrücklich nicht förderfähig.
Überbetriebliche berufliche Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, ÜLU)
Zuschuss für Träger überbetrieblicher Lehrgänge im Handwerk, also Handwerkskammern, Fachverbände, Kreishandwerkerschaften und Innungen. Der Bund trägt bis zu einem Drittel der Lehrgangskosten und bis zu 50 Prozent der Unterbringungskosten für Lehrlinge im zweiten bis vierten Ausbildungsjahr.
Übungsleiterförderung Hamburger Sportbund
Der Hamburger Sportbund bezuschusst die Vergütung qualifizierter Übungsleitender für die Arbeit in den Vereinen, insbesondere für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Antragsberechtigt sind ausschließlich die Mitgliedsorganisationen des Hamburger Sportbundes, Einzelpersonen werden nicht gefördert. Anträge, Richtlinien und weitere Dokumente stehen im HSB-Mitgliederportal bereit. Daneben fördert der HSB die ordentlichen Landesfachverbände zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben.
Assistierte Ausbildung (AsA flex)
Die Assistierte Ausbildung unterstützt junge Menschen vor und während einer Berufsausbildung mit individuellem Stütz- und Förderunterricht, Prüfungsvorbereitung sowie Hilfe bei Problemen im Betrieb, in der Berufsschule oder im Alltag. Auch der Ausbildungsbetrieb wird begleitet. Die Leistung ist für Teilnehmende kostenfrei und wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter finanziert. Sie laesst sich mit einer Einstiegsqualifizierung kombinieren und ist in einer ausbildungsvorbereitenden Phase auch mit Berufsausbildungsbeihilfe verbindbar.
Ausbildungsrichtlinie Thüringen
ESF-Plus-Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung der beruflichen Ausbildung. Unterstützt werden Maßnahmen, die den Übergang von der Schule in den Beruf verbessern und die duale Ausbildung stärken. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt
Die Integrationsaemter unterstützen schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Dazu gehoeren technische Arbeitshilfen, behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, Arbeitsassistenz, psychosoziale Betreuung und die Beteiligung von Integrationsfachdiensten. Erfasst sind auch Teilzeitarbeitsplätze ab 15 Wochenstunden, in Inklusionsbetrieben ab zwölf Stunden. Die Ausgestaltung und die Fördersaetze regelt jedes Land in eigenen Richtlinien.
Beratungsnetzwerk im Handwerk (Betriebsberatung, Beauftragte für Innovation und Technologie)
Der Bund finanziert das Beratungsnetzwerk der Handwerksorganisationen mit. Gefördert werden Personalstellen: Betriebsberatungsstellen mit 24.100 Euro je Vollzeitstelle und Jahr, Beauftragte für Innovation und Technologie mit 30.100 Euro, Fachberatungs- und Informationsstellen mit 24.100 Euro, jeweils bis maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Handwerksbetriebe erhalten dadurch kostenguenstige Beratung, unter anderem zu Technik und Digitalisierung. Das Programm läuft bis Mitte 2027. Zuschüsse für eigene Websites, Onlineshops oder Onlinemarketing gibt es hier nicht.
Bildungsscheck 2.0 Nordrhein-Westfalen
Der Bildungsscheck 2.0 übernimmt in Nordrhein-Westfalen 50 Prozent der Ausgaben für eine berufliche Weiterbildung, höchstens 500 Euro pro Person und Jahr. Anspruchsberechtigt sind Menschen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 50.000 Euro nicht übersteigt, bei gemeinsamer Veranlagung 100.000 Euro. Benoetigt werden der Einkommensteuerbescheid, eine Teilnahmebestätigung und die Rechnung des Anbieters, die Anmeldung muss mindestens einen Tag vor Kursbeginn erfolgen. Das Programm startete am 1. Februar 2026, der vorherige individuelle Bildungsscheck lief am 30. Juni 2024 aus.
Budget für Arbeit
Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf einen Platz in einer Werkstatt haetten, den Wechsel auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz im allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts zum Ausgleich der Leistungsminderung. Zusätzlich werden die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Dauer und Umfang richten sich nach dem Einzelfall. Der Zuschuss ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber ein anderes Beschäftigungsverhältnis beendet hat, um den Zuschuss zu erhalten.
ESF Plus Baden-Württemberg 2021 bis 2027
Baden-Württemberg setzt den ESF Plus in der Periode 2021 bis 2027 über mehrere Förderlinien um: berufliche Weiterbildung (darunter das Förderprogramm Fachkurse), berufliche Ausbildung, Integration in Arbeit, soziale Inklusion und Armutsbekämpfung, Existenzgründung und Unternehmensnachfolge, Kontaktstellen für Zugewanderte in ausbeuterischer Beschäftigung, soziale Innovation, wissenschaftliche Weiterbildung sowie regionale Förderung.
ESF Plus Bayern 2021 bis 2027
Bayerisches Programm des Europäischen Sozialfonds Plus für die Förderperiode 2021 bis 2027. Der ESF Plus fördert in Bayern drei Schwerpunkte: Beschäftigung, Bildung und soziale Inklusion. Neben Maßnahmen der Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsförderung gehören dazu auch schulische Maßnahmen im Bereich der beruflichen Bildung. Ein Fördernavigator auf dem Landesportal führt in wenigen Schritten zur passenden Förderaktion.
ESF Plus Berlin 2021 bis 2027
Berliner Programm des Europäischen Sozialfonds Plus für die Förderperiode 2021 bis 2027. Es gliedert sich in drei Förderschwerpunkte: Bildung, Fachkräftesicherung und soziale Inklusion. Etwa die Hälfte der Mittel ist für den Schwerpunkt Bildung vorgesehen, die andere Hälfte verteilt sich gleichmäßig auf die beiden übrigen Schwerpunkte. Die Investitionsbank Berlin verwaltet in dieser Förderperiode mehrere Förderinstrumente. Antragsberechtigt sind unter anderem soziale Einrichtungen, öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bildungsträger im Land Berlin.
ESF Plus Brandenburg 2021 bis 2027
Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027, von der Europäischen Kommission am 4. Juli 2022 genehmigt. Das Programm hat vier Prioritäten: Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen. Umgesetzt wird es über Richtlinien, die den jeweiligen Prioritäten zugeordnet und nach und nach veröffentlicht werden. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg berät zur Antragstellung.
ESF Plus Bremen 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Sozialfonds Plus im Land Bremen für die Förderperiode 2021 bis 2027, von der Europäischen Kommission am 13. September 2022 genehmigt. Gefördert werden unter anderem Alphabetisierung, Grundbildung und Sprachförderung, die Beschäftigungsförderung für Arbeitslose mit besonderem Blick auf Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte sowie Ausbildung und der Übergang von der Schule in den Beruf für junge Menschen. Das Programm gilt für Bremen und Bremerhaven.
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