Antragio

Förderprogramme für Neubau

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Neubau. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

181 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für den Neubau

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LandKredit

Neubaukredite für Mietwohnungen - mittleres Preissegment

Zinsloses Darlehen über 30 Jahre für den Neubau von Mietwohnungen im mittleren Preissegment mit mehr als zwei Wohneinheiten oder von Mietreihenhäusern. Das Darlehen deckt bis zu 65 Prozent der förderfähigen Baukosten, dazu kommt ein Zuschuss von maximal 10.000 Euro je Wohneinheit. Anerkennungsfähige Kosten höchstens 5.100 Euro je Quadratmeter.

bis 65 Prozent, maximal 10.000 Euro
Bremen
BAB Bremer Aufbau-Bank / Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
LandKredit

Richtlinie Wohnungsbau Sozial Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern fördert den sozialen Wohnungsneubau in Ober-, Mittel- und Grundzentren, die einen Wohnungsleerstand von unter vier Prozent haben. Ziel ist es, dort angespannte Wohnungsmaerkte zu vermeiden. Gefördert wird die Schaffung belegungsgebundener Wohnungen mit tragbaren Wohnkosten, bereitgestellt werden zinsguenstige Darlehen und Zuschüsse. Die Wohnungen unterliegen für die Dauer der planmäßigen Darlehensrückzahlung einer Belegungsbindung und stehen Inhabern eines Wohnberechtigungsscheins zur Verfuegung. Antragstelle ist das Landesförderinstitut.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
LandKredit

SAB Familienwohnen (Sachsen)

Förderdarlehen der SAB von bis zu 80.000 Euro je Haushalt für den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum in Sachsen, mit einem Zuschlag von bis zu 10.000 Euro, wenn ein Haushaltsmitglied in seiner Mobilität eingeschraenkt ist. Der Zinssatz liegt je nach Vergünstigungen zwischen 0,1 und 3,15 Prozent jährlich, die Zinsbindung beträgt 25 Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren. Voraussetzung ist mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, bei volljährigen Kindern mit Behinderung und Kindergeldbezug zählt auch das. Es gelten Einkommensgrenzen von 60.000 Euro für Alleinstehende und 100.000 Euro für Paare, jeweils plus 10.000 Euro je Kind, sowie 10 Prozent Eigenmittel und mindestens Energieeffizienzklasse E. Der Antrag läuft über das SAB-Förderportal.

bis 80.000 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank (SAB)
LandKredit

SAB Förderergänzungsdarlehen

Zinsgünstiges Ergänzungsdarlehen zur Komplettierung der Gesamtfinanzierung bei Wohnimmobilienvorhaben in Sachsen. Finanziert werden Schaffung, Sanierung und Modernisierung von Wohnraum sowie Neubau und Umbau. Die Darlehenshöhe wird individuell vereinbart, Zinsbindungen von 3 bis 15 Jahren sind möglich, bei Mietwohnraum bis 20 Jahre.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandKredit

Saarländische Wohnraumförderung - Eigentumsförderung (Kreditförderung)

Zinsverbilligtes Baudarlehen mit nominal 1,0 Prozent Festzins über die gesamte Laufzeit von bis zu 30 Jahren für Neubau, Ersterwerb und Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums im Saarland. Fördersätze sind 2.000 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche beim Neubau und Ersterwerb, 1.800 Euro bei wesentlichem Bauaufwand und bis 200.000 Euro je Wohneinheit bei Modernisierung. Ein Tilgungszuschuss von 5 Prozent je Kind, höchstens 20 Prozent, sowie 15 Prozent bei Erreichen des Standards EH 55 ist möglich.

bis 200.000 Euro
Saarland
SIKB Saarländische Investitionskreditbank AG
LandKredit

Saarländische Wohnraumförderung - Junges Wohnen (Kreditförderung)

Zinsverbilligtes Darlehen mit nominal 1,0 Prozent Festzins und bis zu 30 Jahren Laufzeit für die Schaffung von Wohnplätzen für Studierende und Auszubildende im Saarland. Der Fördersatz beträgt 3.000 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche bei Neubau und Ersterwerb sowie 2.850 Euro bei wesentlichem Bauaufwand. Förderfähig sind maximal 50 Quadratmeter je Wohnplatz einschließlich Gemeinschaftsflächen.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
SIKB Saarländische Investitionskreditbank AG
LandZuschuss

Saarländische Wohnraumförderung - Junges Wohnen (Zuschussförderung)

Barer Zuschuss für Neubau, Ersterwerb, Umbau, Nutzungsänderung und Erweiterung von Wohnplätzen für Studierende und Auszubildende im Saarland. Die Auszahlung erfolgt in Raten über mehrere Jahre im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Alternative zur Kreditvariante der saarländischen Wohnraumförderung.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
SIKB Saarländische Investitionskreditbank AG
LandKredit

Saarländische Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau (Kreditförderung)

Zinsverbilligtes Baudarlehen mit nominal 1,0 Prozent Festzins und bis zu 30 Jahren Laufzeit für Neubau, Ersterwerb, Umbau, Nutzungsänderung und Erweiterung von Mietwohnraum im Saarland. Der Fördersatz beträgt 3.000 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche beim Neubau und Ersterwerb sowie 2.850 Euro bei wesentlichem Bauaufwand. Zuschläge gibt es für Barrierefreiheit, Holzbauweise und wiederverwendete Bauteile.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
SIKB Saarländische Investitionskreditbank AG
LandZuschuss

Saarländische Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau (Zuschussförderung)

Barer Zuschuss statt Darlehen für die Schaffung und Modernisierung von Mietwohnraum im Saarland, ausgezahlt in Raten über mehrere Jahre. Der Fördersatz beträgt 1.500 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche bei Neubau und Ersterwerb, 1.450 Euro bei wesentlichem Bauaufwand und bei Modernisierung maximal 100.000 Euro je Wohneinheit bzw. bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen.

bis 50 Prozent, maximal 100.000 Euro
Saarland
SIKB Saarländische Investitionskreditbank AG
LandKredit

Saarländische Wohnraumförderung - Wohnraum in besonderen Wohnformen

Förderung der Schaffung von Gruppenwohnungen für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit sonstigem Unterstützungsbedarf im Saarland. Die Förderung steht sowohl als zinsverbilligtes Darlehen mit 1,0 Prozent Festzins als auch als barer Zuschuss zur Verfügung. Ziel ist eine bedarfsgerechte Wohnversorgung für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
SIKB Saarländische Investitionskreditbank AG
LandZuschuss

Schwammstadt-Fördermodul Dachbegrünung

Zuschuss für die Anlage von Dachbegrünungen bei Neubauten und die Nachrüstung bestehender Dächer in Bremen und Bremerhaven. Stufe 1 fördert 25 Prozent der förderfähigen Kosten mit maximal 45 Euro je Quadratmeter und insgesamt bis 5.000 Euro, Stufe 2 fördert 30 Prozent mit maximal 50 Euro je Quadratmeter und bis 6.000 Euro. Ein Biodiversitäts-Bonus bringt zusätzlich 5 Euro je Quadratmeter bis maximal 1.500 Euro.

bis 30 Prozent, maximal 6.000 Euro
Bremen
Bremer Umwelt Beratung e.V. / Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
LandZuschuss

Schwammstadt-Fördermodul Fassadenbegrünung

Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 5.000 Euro für neue boden- oder wandgebundene Fassadenbegrünungen an Neubauten und Bestandsgebäuden in Bremen. Förderfähig sind Planungskosten, Vorbereitung und Bodenarbeiten, Material und Pflanzen sowie fachgerechte Ausführung inklusive zwölfmonatiger Pflege.

bis 50 Prozent, maximal 5.000 Euro
Bremen
Bremer Umwelt Beratung e.V. / Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
BundSteuervorteil

Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau (Paragraf 7b EStG)

Wer neue Mietwohnungen schafft, kann im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den drei folgenden Jahren jährlich bis zu 5 Prozent der Bemessungsgrundlage zusätzlich abschreiben. Für die aktuelle Förderphase muss der Bauantrag oder die Bauanzeige nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.10.2029 gestellt werden. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen 5.200 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten, als Bemessungsgrundlage sind höchstens 4.000 Euro je Quadratmeter ansetzbar. Das Gebäude muss die Kriterien eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erfuellen, nachgewiesen über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Die Wohnung muss im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden neun Jahren entgeltlich zu Wohnzwecken vermietet werden.

bis 5 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Umsetzung über die Finanzaemter
BundSteuervorteil

Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG)

Wer neue Mietwohnungen schafft, kann im Jahr der Fertigstellung und in den drei Folgejahren zusätzlich zur normalen Gebäudeabschreibung jährlich bis zu 5 Prozent der Bemessungsgrundlage absetzen. Begünstigt sind Bauanträge oder Bauanzeigen zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 30. September 2029. Die Baukosten dürfen 5.200 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen, abgeschrieben werden aber höchstens 4.000 Euro je Quadratmeter. Der Haken: Das Gebäude muss die Kriterien eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erfüllen und zertifiziert sein, und die Wohnung muss zehn Jahre lang entgeltlich zu Wohnzwecken vermietet werden. Wird früher verkauft oder selbst genutzt, wird die Sonderabschreibung rückgängig gemacht.

bis 5 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
LandZuschuss

Sonderprogramm Energieeffizienz in Unternehmen (EFRE Bayern)

Zuschuss aus EFRE-Mitteln für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen, die den Endenergieverbrauch deutlich senken. Gefördert werden technische Anlagen, energetische Gebäudesanierung und energieeffizienter Neubau. Die Förderung erfolgt vollständig aus EFRE-Mitteln.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / EFRE
LandKredit

Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende (Programm 759)

Zinsloses Darlehen für Eigentümer, die Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden herrichten. Gefördert werden 1.150 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche, das Darlehen ist 10 Jahre zinsfrei. Der Tilgungszuschuss beträgt 25 Prozent des ISB-Darlehens.

bis 25 Prozent der Kosten
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
LandKredit

Soziale Mietwohnraumförderung (geringe Einkommen)

Baudarlehen zu 0,6 Prozent Festzins kombiniert mit einem Finanzierungszuschuss für den Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen. Der Darlehensgrundbetrag liegt je nach Grundstückskosten zwischen 1.700 und 2.700 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, der Zuschuss bei 20 bis 40 Prozent des Darlehens. Es gelten Belegungs- und Mietpreisbindungen von 15, 20 oder 25 Jahren.

bis 40 Prozent der Kosten
Hessen
Land Hessen / WIBank
LandKredit

Soziale Mietwohnraumförderung (mittlere Einkommen)

Baudarlehen zu 0,6 Prozent Festzins mit gestaffeltem Finanzierungszuschuss von 20 bis 30 Prozent für Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Der Darlehensgrundbetrag liegt zwischen 1.200 und 2.200 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Zusätze sind möglich für Barrierefreiheit, Gemeinschaftsräume, Aufzüge und hohe Effizienzstandards.

bis 30 Prozent der Kosten
Hessen
Land Hessen / WIBank
LandKredit

Soziale Wohnraumförderung Hessen

Hessen fördert auf Grundlage des Hessischen Wohnraumfördergesetzes mehrere Bereiche: den Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringen bis mittleren Einkommen, die Modernisierung von Mietwohnungen im Bestand, Wohnungen für Studierende und Auszubildende, die Bildung von Wohneigentum und gemeinschaftliches Wohnen, den Erwerb von Belegungsrechten zur Sicherung vorhandener Sozialwohnungen sowie den behindertengerechten Umbau selbst genutzten Wohneigentums. Für 2025 nennt das Ministerium 365,7 Millionen Euro für den Mietwohnungsneubau, 150,3 Millionen Euro für Modernisierung und 36,2 Millionen Euro für 1.784 Belegungsrechte, insgesamt 5.216 geförderte Wohnungen und Wohnplätze. Anträge laufen über die WIBank.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Land Hessen, Abwicklung über die WIBank
BundZuschuss

Soziale Wohnraumförderung des Bundes (sozialer Wohnungsbau)

Der Bund stellt den Ländern bis 2029 nach eigenen Angaben 23,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit, verteilt auf 3,5 Milliarden im Jahr 2025, 4 Milliarden 2026, 5 Milliarden 2027 sowie je 5,5 Milliarden 2028 und 2029. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder ergibt das rund 47 Milliarden Euro. Die Mittel fliessen über Verwaltungsvereinbarungen an die Länder, die daraus eigene Förderprogramme für Kommunen, Wohnungsunternehmen und private Bauträger auflegen. Gefördert werden Mietwohnungen, Studierenden- und Azubiwohnheime, Seniorenwohnungen, barrierefreie Wohnungen und Werkswohnungen. Bezugsberechtigt sind Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, die Einkommensgrenzen setzen die Länder.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Umsetzung durch die Länder
LandKredit

Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen

Zinsloses Landesdarlehen für Haushalte mit Kind oder schwerbehindertem Angehörigen zum Bau, Ersterwerb, Kauf oder Ausbau von selbst genutztem Wohneigentum. Die Grundförderung beträgt bis zu 100.000 Euro, dazu kommen bis zu 50.000 Euro Zusatzdarlehen bei Schwerbehinderung und bis zu 15.000 Euro für Zukunftsfähigkeit. Der Zinssatz liegt bei 0,0 Prozent bei zwanzigjähriger Bindung, jährlich fällt 0,5 Prozent Verwaltungsgebühr an.

bis 0 Prozent, maximal 165.000 Euro
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH
LandKredit

Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen

Zinsvergünstigte Darlehen und Investitionszuschüsse für Neubau, Erwerb, Sanierung und Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie Studentenwohnheimplätzen. Gefördert werden bis zu 85 Prozent der Gesamtkosten (bis 90 Prozent bei besonderen Bedarfsgruppen), der Zinssatz liegt bei 0,5 Prozent bis zum Ende des zehnten Jahres nach Bezugsfertigkeit. Zuschüsse sind bis zu 35 Prozent der Förderhöhe und maximal 1.500 Euro je Quadratmeter möglich.

bis 70 Prozent der Kosten
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH
LandZuschuss

Soziale Wohnraumförderung im Saarland (Wohnraumförderungsprogramm WFP SL 2025)

Rahmenrichtlinie der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes, die früher getrennte Einzelregelungen zu einer Förderrichtlinie zusammenfasst. Gefördert wird die Schaffung von Mietwohnraum und selbst genutztem Wohneigentum durch ein zinsvergünstigtes Baudarlehen, das durch einen Tilgungszuschuss ergänzt werden kann, oder durch einen verlorenen Zuschuss zur Teilfinanzierung. Zielgruppen sind Haushalte mit geringem Einkommen, Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Studierende und Wohnungslose.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes, Umsetzung durch die SIKB
LandZuschuss

Sportförderung der Sportplanungskommission des Saarlandes (Sporttotomittel)

Zuschüsse zur Förderung des Sports im Saarland auf Basis des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages und der Richtlinien über die Verwendung von Sporttotomitteln. Gefördert werden insbesondere Baumaßnahmen an kommunalen und vereinseigenen Sportanlagen wie Sporthallen, Freisportanlagen und Trainingsplätzen. Die Sportplanungskommission entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes, Sportplanungskommission

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