Förderprogramme für Natur und Umwelt
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Natur und Umwelt. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Regionalbudget ILE Dreiländereck
Die ILE Dreiländereck in Oberfranken vergibt ein Regionalbudget von 40.000 Euro an Kleinprojekte in den Gemeinden Döhlau, Regnitzlosau, Rehau und Schönwald. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 5.000 Euro je Projekt. Das Projektvolumen muss zwischen 500 und 20.000 Euro liegen. Antragsberechtigt sind Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften, Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen.
Kleinprojekteförderung LEADER-Region Tecklenburger Land
Die LEADER-Region Tecklenburger Land im Kreis Steinfurt fördert Kleinprojekte mit 80 Prozent der Kosten, die Projektkosten dürfen höchstens 15.000 Euro betragen. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen, Kommunen und Privatpersonen. Die Projekte müssen einem der vier Handlungsfelder der Region zugeordnet werden können, etwa Umwelt- und Klimaschutz oder lebenswerte Orte. Die Umsetzung muss bis 30. November 2026 abgeschlossen sein.
Regionalbudget LEADER-Region Rheinhessen
Die LEADER-Region Rheinhessen fördert 2026 erstmals Kleinstprojekte aus einem Regionalbudget von rund 66.667 Euro. Die förderfähigen Ausgaben dürfen höchstens 20.000 Euro netto betragen, die Mindestförderung liegt bei 2.000 Euro, die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Der Fördersatz hängt vom Träger ab: 30 bis 40 Prozent für Privatpersonen, 60 bis 70 Prozent für öffentliche Einrichtungen und 50 bis 75 Prozent für gemeinnützige Organisationen. Einzelrechnungen unter 100 Euro sind nicht förderfähig.
Regionalbudget Kommunale Allianz A7 Franken West
Die Kommunale Allianz A7 Franken West in Mittelfranken fördert aus ihrem Regionalbudget Kleinprojekte mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Die förderfähigen Gesamtkosten dürfen 20.000 Euro nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine, Kleinstunternehmen und Privatpersonen aus dem Allianzgebiet. Die Projekte müssen bis 20. September 2026 umgesetzt und abgerechnet sein.
Regionalbudget ILE Donauschleife
Die ILE Donauschleife in Niederbayern vergibt ein Regionalbudget von 75.000 Euro an Kleinprojekte in ihren Mitgliedsgemeinden. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Die Gesamtkosten dürfen 20.000 Euro brutto nicht überschreiten, die Mindestförderung liegt bei 500 Euro. Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Verbände, ehrenamtliche Initiativen, Privatpersonen und Unternehmen.
Regionalbudget LEADER-Aktionsgruppe Greizer Land
Die LEADER-Aktionsgruppe Greizer Land fördert 2026 Kleinprojekte mit 80 Prozent Zuschuss. Die Projektkosten müssen zwischen 5.000 und 20.000 Euro liegen. Antragsberechtigt sind Vereine, Kommunen, Unternehmer und Privatpersonen aus dem ländlichen Teil der Region einschließlich ländlicher Ortsteile der Stadt Gera. Förderfähig sind Wertschöpfung, Daseinsvorsorge, Klima- und Umweltschutz, Kultur und Denkmalpflege sowie Tourismus.
Regionalbudget LEADER-Region Darmstadt-Dieburg
Die LEADER-Region Darmstadt-Dieburg fördert Kleinprojekte mit 80 Prozent der förderfähigen Bruttokosten und höchstens 20.000 Euro Zuschuss. Die Projektkosten müssen mindestens 1.000 Euro betragen. Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentlich-nichtkommunale Träger und private Träger aus 15 Mitgliedsgemeinden, gewerbliche Unternehmen sind ausgeschlossen. Neben 20 Prozent Eigenmitteln ist ein zusätzlicher Beitrag von zehn Prozent an die LAG fällig, und für jede Leistung sind zwei Vergleichsangebote nötig.
Regionalbudget ILE Ilzer Land
Der Zusammenschluss von zwölf Gemeinden im Ilzer Land vergibt jährlich ein Regionalbudget von 100.000 Euro an Kleinprojekte. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 Euro je Projekt, in der Praxis liegt der Satz oft bei 70 Prozent, damit mehr Projekte zum Zug kommen. Die Projektkosten müssen zwischen 500 und 20.000 Euro brutto liegen. Antragsberechtigt sind Vereine, Privatpersonen und Kleinstunternehmen.
Kleinprojekte-Förderung LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben
Die LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben fördert 2026 Kleinprojekte mit 80 Prozent der Nettokosten und höchstens 12.000 Euro Zuschuss. Die Projektkosten dürfen 20.000 Euro netto nicht überschreiten, förderfähig sind davon maximal 15.000 Euro. Insgesamt stehen 150.000 Euro Landesmittel plus kommunale Beiträge bereit, die Hälfte davon ist für ökologische und soziale Nachhaltigkeitsprojekte reserviert. Wer im Vorjahr bereits Kleinprojektförderung erhalten hat, ist ausgeschlossen.
Hessen - Förderung kommunaler Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte
Hessen fördert investive kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung. Für die Wärmewende sind vor allem die investiven Klimaschutzmaßnahmen relevant, etwa der Heizungstausch in kommunalen Liegenschaften und der Aufbau kommunaler Wärmeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen. Die Zuschusshöhe unterscheidet sich je nach Programmteil der Richtlinie. Es gilt die Richtlinie Klimaschutz in der Fassung ab dem 01.07.2025.
Sachsen - Förderrichtlinie Energie und Klima/2023
Die sächsische Förderrichtlinie Energie und Klima bündelt Zuschüsse für Investitionen von Unternehmen, Kommunen, Vereinen und Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende. Für die Wärmeversorgung ist vor allem Modul 3 relevant, das Investitionen in Wärme- und Kältenetze, in die Sektorenkopplung und in die zeitliche Entkopplung von Energiebedarf und Bereitstellung fördert. Modul 5 unterstützt zusätzlich die zukunftsfähige Energieversorgung. Die Zuschusshöhe liegt je nach Modul und Rechtsform grundsätzlich zwischen 50 und 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Umweltinnovationsprogramm
Förderung großtechnischer Demonstrationsvorhaben, die erstmalig zeigen, wie fortschrittliche Verfahren nach Abschluss von Forschung und Entwicklung Umweltbelastungen vermeiden oder vermindern. Die geplante Technik muss in der Branche erstmalig durch das Unternehmen angewendet werden oder bekannte Techniken neuartig kombinieren. Kleine und mittlere Unternehmen sowie sonstige juristische Personen des privaten Rechts und kommunale Träger erhalten bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Großunternehmen bis zu 20 Prozent. Der Investitionszuschuss ist auf 7,5 Millionen Euro begrenzt. Alternativ ist ein Zinszuschuss zur Verbilligung eines KfW-Darlehens über maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Für Messungen zur Erfolgskontrolle sind bis zu 50 Prozent Zuschuss möglich.
KfW-Umweltprogramm (240/241)
Zinsguenstiger Kredit für Investitionen, die Umweltsituation und Klimaschutz verbessern und Ressourcen schonen. Gefördert werden Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, etwa ressourcensparende Produktionsverfahren, der Ersatz von Primaerrohstoffen durch Sekundaerrohstoffe, Abfallvermeidung und Recycling sowie Urban Mining. Ebenfalls förderfähig sind Abwasservermeidung, Abwasserbehandlung, Wasserkreislaufführung, Luftreinhaltung und Laermschutz. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, Vorhaben im In- und EU-Ausland sind möglich.
Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit
Das Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit ergänzt die Interreg-B-Förderung um zusätzliche Bundesmittel für deutsche Projektpartner. Gefördert werden Vorhaben von besonderem Bundesinteresse, die zu einer nachhaltigen und integrierten Raumentwicklung beitragen, etwa resiliente Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen, Klimaanpassung in Städten und Regionen, regionale Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Mobilität. Antragsberechtigt sind deutsche Antragsteller aus den sechs Programmräumen, die an einem transnationalen Interreg-Projekt mit deutscher Beteiligung mitwirken. Zuständig ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit fachlicher Begleitung durch das BBSR.
Interreg Bayern-Oesterreich
Interreg Bayern-Oesterreich fördert die grenzueberschreitende Zusammenarbeit zwischen bayerischen und oesterreichischen Regionen. Gefördert werden Vorhaben in Forschung und Innovation, Umwelt und Klimaanpassung, Tourismus und Kultur sowie in der institutionellen Zusammenarbeit über die Grenze. Antragsteller sind Kommunen, Hochschulen, Verbände und Unternehmen, die gemeinsam mit einem Partner auf der jeweils anderen Seite der Grenze arbeiten. Zusätzlich gibt es einen Kleinprojektefonds für Begegnungsvorhaben.
Interreg Deutschland-Nederland
Interreg Deutschland-Nederland fördert die grenzueberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Niederlanden und den angrenzenden Regionen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Gefördert werden gemeinsame Vorhaben in Innovation und Technologietransfer, Nachhaltigkeit und Energie, Arbeitsmarkt und Bildung sowie Begegnung und Zusammenarbeit von Bürgern und Institutionen. Die Förderung setzt eine Partnerschaft mit mindestens einem Partner auf jeder Seite der Grenze voraus. Die Antragstellung läuft über das gemeinsame Programmsekretariat und die regionalen Programmmanagements.
Interreg Oberrhein
Interreg Oberrhein ist das grenzueberschreitende Programm für den Oberrheinraum und wird aus dem EFRE kofinanziert. Programmpartner sind die Region Grand Est in Frankreich, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie die Schweizer Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn. Gefördert werden gemeinsame Projekte, die die Zusammenarbeit über die Grenze stärken, etwa in Forschung, Wirtschaft, Umwelt, Bildung und Bürgerbegegnung. Anträge stellen deutsche, franzoesische und schweizerische Partner gemeinsam.
Interreg Donauraum (Danube Region)
Interreg Donauraum verbindet Regionen entlang der Donau von Deutschland bis zum Schwarzen Meer und bezieht auch Nicht-EU-Staaten ein. Aus Deutschland nehmen Bayern und Baden-Württemberg teil. Themen sind unter anderem Innovation, Umwelt- und Wasserschutz, Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität und institutionelle Zusammenarbeit. Gefördert werden transnationale Projekte von Behörden, Forschungseinrichtungen, Verbänden und Unternehmen.
Interreg Nordwesteuropa (North-West Europe)
Interreg Nordwesteuropa fördert transnationale Projekte in einem Raum, der von Irland über die Benelux-Staaten und Frankreich bis nach West- und Sueddeutschland reicht. Schwerpunkte sind Klimaanpassung, Energiewende, Kreislaufwirtschaft, Innovation und inklusive Gesellschaften. Gefördert werden Vorhaben, die konkrete Lösungen entwickeln und in mehreren Regionen erproben. Antragsberechtigt sind öffentliche Stellen, Forschungseinrichtungen, Verbände und Unternehmen aus dem Programmgebiet.
Interreg Nordseeraum (North Sea Region)
Interreg Nordseeraum fördert die transnationale Zusammenarbeit der Anrainerregionen der Nordsee, an der aus Deutschland vor allem die norddeutschen Länder beteiligt sind. Themen sind robuste und intelligente Wirtschaftsstrukturen, grüne Energie und Kreislaufwirtschaft, Klimaanpassung an den Kuesten sowie eine bessere Governance der Zusammenarbeit. Gefördert werden gemeinsame Projekte von Behörden, Hochschulen, Verbänden und Unternehmen. Die Aufrufe werden vom gemeinsamen Sekretariat veröffentlicht.
Interreg Alpenraum (Alpine Space)
Interreg Alpenraum fördert die transnationale Zusammenarbeit im Alpenraum mit Beteiligung von Oesterreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Slowenien und der Schweiz. Die vier Prioritäten sind ein klimaresilienter und grüner Alpenraum, ein klimaneutraler und ressourcenschonender Alpenraum, Innovation und Digitalisierung sowie eine kooperativ gesteuerte Regionalentwicklung. Die Projektauswahl läuft in einem zweistufigen Verfahren nach jährlichen Aufrufen. Das gemeinsame Sekretariat sitzt in Salzburg.
Interreg Mitteleuropa (Central Europe)
Interreg Mitteleuropa fördert die transnationale Zusammenarbeit im mitteleuropäischen Raum, an dem mehrere deutsche Bundesländer beteiligt sind. Im Mittelpunkt stehen Innovation und Wissenstransfer, Klimaanpassung und Umwelt, Mobilität sowie eine bessere Governance der Zusammenarbeit. Gefördert werden gemeinsame Pilotvorhaben, Strategien und Werkzeuge, die von den Partnerregionen übernommen werden können. Antragsteller sind öffentliche Stellen, Forschungseinrichtungen, Verbände und Unternehmen aus dem Programmgebiet.
Interreg Ostseeraum (Baltic Sea Region)
Interreg Ostseeraum verbindet acht EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland mit sieben Bundesländern, sowie Norwegen mit neun Regionen. Das Programmgebiet umfasst rund 2,9 Millionen Quadratkilometer und 80 Millionen Einwohner. Die vier Prioritäten sind innovative Gesellschaften, wassersensible Gesellschaften, klimaneutrale Gesellschaften und Kooperationsgovernance. Gefördert werden transnationale Projekte von Behörden, Forschungseinrichtungen, Verbänden und Unternehmen rund um die Ostsee.
GAP-Strategieplan und ELER-Förderung für ländliche Entwicklung
Die Gemeinsame Agrarpolitik wird seit dem 01.01.2023 über nationale GAP-Strategiepläne umgesetzt, insgesamt gibt es 28 genehmigte Pläne mit rund 2500 geplanten Interventionen. Der deutsche Plan buendelt Direktzahlungen, Öko-Regelungen und die zweite Säule mit den ELER-Mitteln für ländliche Entwicklung. Aus dem ELER werden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, ökologischer Landbau, Investitionen in Betriebe und Verarbeitung, Ausgleichszulagen, Dorfentwicklung und LEADER finanziert. Anträge stellen Betriebe und Träger bei den Bewilligungsstellen der Bundesländer, die Förderrichtlinien unterscheiden sich je Land.
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