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Förderung als Zuschuss für Natur und Umwelt

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Natur und Umwelt. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

369 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Natur und Umwelt

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LandZuschuss

Hamburger Gründachförderung

Hamburg bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünung an Wohn- und Nichtwohngebäuden mit bis zu 100.000 Euro je Gebäude. Private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, gewerbliche Antragstellende, Vermietende ab drei Wohneinheiten und Organisationen 40 Prozent. Im Modul Gebäudebegrünung PLUS sind 75 bis 100 Prozent und bis zu 200.000 Euro je Gebäude möglich.

bis 60 Prozent, maximal 200.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)
LandZuschuss

Hamburger Gründachförderung

Zuschuss für freiwillige Dachbegrünungen ab 20 Quadratmeter Nettovegetationsfläche und für Fassadenbegrünungen ab 1.000 Euro förderfähiger Kosten. Private und Eigentümergemeinschaften erhalten 60 Prozent, andere Antragsteller 40 Prozent, jeweils bis 100.000 Euro je Gebäude. Die Sonderkategorie Gebäudebegrünung PLUS fördert mit 75 bis 100 Prozent bis 200.000 Euro.

bis 60 Prozent, maximal 200.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg im Auftrag der BUKEA
LandZuschuss

Hamburger Gründachförderung

Zuschuss für Dach- und Fassadenbegrünung in Hamburg: 60 Prozent der förderfähigen Kosten für private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften, 40 Prozent für Vermieter, Unternehmen und gemeinnützige Träger, maximal 100.000 Euro je Gebäude. Die Variante Gebäudebegrünung PLUS fördert mit 75 bis 100 Prozent und bis zu 200.000 Euro je Gebäude.

bis 60 Prozent, maximal 200.000 Euro
Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg, Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
LandZuschuss

Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen

Die Richtlinie Natürliches Erbe fördert Naturschutzmaßnahmen in Sachsen. Dazu gehoeren ab 2026 neu die Anlage von Strukturelementen in der Agrarlandschaft, außerdem Biotopgestaltung und Artenschutz, Jungbaumpflege bei Obstgehoelzen, Praevention von Wildtierschäden durch Wolf, Luchs und Biber, naturschutzfachliche Planungen, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit sowie Naturschutzberatung. Bei den Strukturelementen liegt die maximale Zuwendung bei 200.000 Euro je Vorhaben. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen. Für einen Teil der Maßnahmen gilt seit Maerz 2025 ein Antragsstopp bei den ELER-Maßnahmen, andere sind seit September 2025 wieder antragsfähig.

bis 200.000 Euro
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Bewilligung durch das LfULG
LandZuschuss

Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung Nordrhein-Westfalen

Zuschuss bis 180.000 Euro für schnell umsetzbare Klimaanpassungsmaßnahmen: Entsiegelung, Dachbegrünung, Baumpflanzungen, Versickerung von Niederschlagswasser und Verschattungselemente an Gebäuden, Liegenschaften und im öffentlichen Raum. Förderquote bis 80 Prozent, für Nothaushalts- und überschuldete Kommunen bis 90 Prozent, für wirtschaftlich Tätige 50 Prozent.

bis 80 Prozent, maximal 180.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK)
LandZuschuss

Förderung kommunaler Klimaanpassungskonzepte nach dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein

Einmalige Zahlung in Höhe von 150.000 Euro an Kreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein für die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten nach Paragraf 33 und Paragraf 41 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes. Flankierend berät die Energie- und Klimaschutzinitiative EKI Kreise, Städte und Gemeinden bei Entwicklung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen.

bis 150.000 Euro
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
KommuneZuschuss

Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel (Gebäudebegrünung und Entsiegelung)

Leipzig bezuschusst Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und Entsiegelung modular aus Basiszuschuss und Boni. Bei der Dachbegrünung sind bis zu 100.000 Euro und 90 Prozent der Kosten möglich, davon 50 Prozent Basisförderung bis 60.000 Euro sowie Boni für Intensiv-, Solar-, Biodiversitäts- und Retentionsgründaecher von 60 bis 80 Euro je Quadratmeter. Fassadenbegrünung wird auf 20.000 Euro und 75 Prozent begrenzt, Entsiegelung auf 50.000 Euro und 50 Prozent. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte, Niessbraucher und Mieter mit Zustimmung des Eigentümers.

bis 90 Prozent, maximal 100.000 Euro
Leipzig
Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz
KommuneZuschuss

Hamburger Gründachförderung

Hamburg bezuschusst freiwillige Dach- und Fassadenbegrünungen an Wohn- und Nichtwohngebäuden im Stadtgebiet. Private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Vermietende ab drei Wohneinheiten sowie Unternehmen und Organisationen 40 Prozent, jeweils bis 100.000 Euro je Gebäude. Für den Programmteil Gebäudebegrünung PLUS liegt die Obergrenze bei 200.000 Euro je Bauwerk. Voraussetzung für die Dachbegrünung sind mindestens 20 Quadratmeter Nettovegetationsfläche und eine Dachneigung bis 30 Grad.

bis 60 Prozent, maximal 100.000 Euro
Hamburg
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) im Auftrag der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
KommuneZuschuss

Förderprogramm Gebäudebegrünung und Entsiegelung der Stadt Leipzig

Modulare Zuschussförderung: Dachbegrünung mit 50 Prozent Basisförderung bis 60.000 Euro plus Boni von 80 Euro je Quadratmeter für Intensivgründach und je 60 Euro je Quadratmeter für Solar-, Biodiversitäts- und Retentionsgründach, insgesamt bis 100.000 Euro und 90 Prozent. Fassadenbegrünung bis 20.000 Euro und 75 Prozent, Entsiegelung bis 50.000 Euro und 50 Prozent.

bis 50 Prozent, maximal 100.000 Euro
Leipzig
Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz
KommuneZuschuss

Förderprogramm Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel (Gebäudebegrünung und Entsiegelung)

Leipzig bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung mit ökologischer Aufwertung. Bei Dachbegrünung beträgt der Basiszuschuss 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis 60.000 Euro, kombinierbar mit Boni für Intensivgründach (80 Euro je Quadratmeter, bis 40.000 Euro), Solar-Gründach, Biodiversitäts- und Retentionsgründach (je 60 Euro je Quadratmeter, bis 20.000 Euro) sowie Bewässerung (50 Prozent, bis 5.000 Euro); insgesamt maximal 100.000 Euro. Fassadenbegrünung ist auf 20.000 Euro, Entsiegelung auf 50.000 Euro je Vorhaben begrenzt.

bis 50 Prozent, maximal 100.000 Euro
Leipzig
Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz
LandZuschuss

Kongressfonds für nachhaltiges Tagen

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 99.950 Euro je Veranstaltung für nachhaltige Kongresse in Berlin. Die Basisförderung beträgt 25 Euro je Teilnehmenden und Tag, mit Internationalitätsbonus von 30 Prozent bei mindestens 30 Prozent internationalen Gaesten, maximal 32,50 Euro je Teilnehmenden und Tag plus ein möglicher Einmalbonus von 8.400 Euro.

bis 99.950 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin
BundZuschuss

Verbändeförderung des Bundesumweltministeriums

Teilfinanzierung von Projekten von Umwelt- und Naturschutzverbänden, Initiativen und Organisationen mit bis zu 75.000 Euro pro Jahr bei einer Projektdauer von in der Regel höchstens 24 Monaten. Das jährliche Gesamtvolumen liegt bei 4,45 Millionen Euro. Förderfähig sind unter anderem Projekte zu Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft, zu umweltgerechtem Verhalten, Umweltberatung und Umweltbildung sowie Jugendprojekte mit Breitenwirkung. Reine Erneuerbare-Energien-Projekte sind ausgenommen, weil dafür ein anderes Ressort zuständig ist. Das ist einer der wenigen Bundeswege, über den auch Reparaturinitiativen Projektmittel bekommen können.

bis 75.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
BundZuschuss

Verbändeförderung im Naturschutz

Mit der Verbändeförderung unterstützt das Bundesamt für Naturschutz Vereine und Verbände, die im Umwelt- oder Naturschutz taetig sind. Gefördert werden Projekte zu politisch aktuellen Themen, Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Umweltberatung und Fortbildungen sowie Vernetzungs- und Kooperationsmaßnahmen. Die maximale Förderung liegt bei 75.000 Euro pro Jahr, die übliche Projektdauer bei bis zu 24 Monaten. Einzelpersonen können keine Anträge stellen, und die Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.

bis 75.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums
BundZuschuss

Verbändeförderung im Naturschutz

Förderung von Projekten der Umwelt- und Naturschutzverbände zur öffentlichen Bewusstseinsbildung. Gefördert werden unter anderem Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Umweltberatung, Fortbildung und Vernetzung. Die maximale Förderung beträgt 75.000 Euro pro Jahr, die Förderdauer ist in der Regel auf 24 Monate begrenzt.

bis 75.000 Euro je Jahr
bundesweit
BMUKN, Abwicklung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN)
LandZuschuss

Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung Nordrhein-Westfalen

Zuschuss von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben und höchstens 55.400 Euro, damit Kommunen ein strukturiertes Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung durchlaufen, Verwaltungsstrukturen aufbauen und konkrete Anpassungsmaßnahmen umsetzen. In Ausnahmefällen ist eine höhere Quote möglich.

bis 80 Prozent, maximal 55.400 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald Nordrhein-Westfalen (FöRl Extremwetterfolgen)

Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben und höchstens 50.000 Euro je Antragsjahr für Waldschutzmaßnahmen nach Sturm, Dürre und Borkenkäferbefall: Räumung von Kalamitätsflächen, insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen und Holzlagerplätze. Waldgenossenschaften erhalten zusätzlich 2.500 Euro je angefangene 50 Hektar, für Nass- und Trockenlager gilt keine Obergrenze.

bis 80 Prozent, maximal 50.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Landesbetrieb Wald und Holz NRW
LandZuschuss

Tierheimförderrichtlinie Brandenburg

Zuschuss für gemeinnützige Tierschutzorganisationen, die Tierheime oder aehnliche Einrichtungen im Land Brandenburg betreiben. Gefördert werden Errichtung und Erweiterung, Neu-, Aus- und Umbau von Gebäuden, der Erwerb von Gebäuden zur Unterbringung von Fund- und Abgabetieren sowie Ausruestung und Ausstattung wie Zwinger, Kaefige oder Geraete. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben, höchstens 50.000 Euro pro Jahr.

bis 75 Prozent, maximal 50.000 Euro je Jahr
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MLEUV
LandZuschuss

HALM2 - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen

Jährliche Zuschüsse für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen hessischer Landwirtschafts- und Weinbaubetriebe. Gefördert werden ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Blühstreifen, Erosionsschutz, Arten- und Biotopschutz sowie die Pflege von Streuobstbeständen. Die Förderhöhe ist je Maßnahme unterschiedlich.

bis 50.000 Euro
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt / WIBank, EU
KommuneZuschuss

Stuttgarter Grünprogramm

Stuttgart fördert Entsiegelung und Begrünung in Hoefen, auf Daechern und an Fassaden einschließlich Planungsleistungen und vorbereitender Arbeiten. Im Regelfall werden 50 Prozent der Kosten übernommen, höchstens 10.000 Euro je Maßnahme und 30.000 Euro je Grundstück. In stark wärmebelasteten Tallagen im Nesenbach- und Neckartal steigt der Satz auf 70 Prozent bei 15.000 Euro je Maßnahme und 45.000 Euro je Grundstück. Für umfangreiche Maßnahmen wie Fassadenbegrünung mit Rankhilfen oder Dachbegrünungen ab 100 Quadratmeter sind bis zu 30.000 Euro je Maßnahme möglich. Förderfähig sind nur freiwillige Maßnahmen ab einem Versiegelungsgrad von 31 Prozent.

bis 70 Prozent, maximal 45.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Wohnen
LandZuschuss

GründachPLUS Berlin

Zuschuss für Dach- und Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden in Berlin: 95 bis 180 Euro je Quadratmeter Dachbegrünung je nach Aufbauhöhe, zusätzlich 7,50 Euro je Quadratmeter für Biodiversitätsgründächer und bis 5 Euro je Quadratmeter Absturzsicherung, bei Fassadenbegrünung 50 Prozent der Kosten. Planung und Beratung werden mit 75 Prozent bis 15.000 Euro gefördert, bei Kombination von Dach und Fassade mit 85 Prozent bis 34.000 Euro.

bis 75 Prozent, maximal 34.000 Euro
Berlin
Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abwicklung über die IBB Business Team GmbH
LandZuschuss

GründachPLUS

Zuschuss für die nachhaltige Dach- und Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden in Berlin, einschließlich Wohn-, Buero-, Gewerbe- und Garagendaechern. Die Dachbegrünung wird mit 95 bis 180 Euro je Quadratmeter je nach Aufbauhöhe gefördert, die Fassadenbegrünung mit 50 Prozent der Kosten je Gebäude. Planungs- und Beratungsleistungen sind bis zu 34.000 Euro kombiniert förderfähig.

bis 50 Prozent, maximal 34.000 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin
BundZuschuss

Schutz vor Schäden durch den Wolf (Herdenschutz) nach GAK

Zuschuss für Praeventionsmaßnahmen gegen Wolfsschäden in der Weidetierhaltung. Für Maßnahmen, die über die allgemeinen Sicherungspflichten hinausgehen, sind bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich, alternativ bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Die Zahlung ist auf maximal 30.000 Euro je Jahr und Zuwendungsempfänger begrenzt.

bis 100 Prozent, maximal 30.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
LandZuschuss

Weidetierschutz - Schutz vor Schäden durch Wölfe

Zuschuss von bis zu 85 Prozent und maximal 30.000 Euro im Jahr für Investitionen in Herdenschutz, etwa wolfsabweisende Zäune und Zaunelemente sowie Herdenschutzhunde. Zusätzlich gibt es eine Festbetragsfinanzierung für laufende Betriebsausgaben von 1.230 bis 1.920 Euro jährlich je nach Tierart und Zauntyp, höchstens 450 Euro je Hektar beweideter Fläche.

bis 85 Prozent, maximal 30.000 Euro je Jahr
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt / WIBank
LandZuschuss

Weidetierschutz-Richtlinie Hessen (Herdenschutz vor Wolfsuebergriffen)

Die hessische Weidetierschutz-Richtlinie fördert Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsuebergriffe auf zwei Ebenen. Der Grundschutz umfasst Elektrozaeune mit mindestens 90 Zentimetern Höhe oder Festzaeune mit 120 Zentimetern und Untergrabeschutz, der erweiterte Herdenschutz zusätzlich wolfsabweisende Zaeune, technische Einrichtungen, Nachtpferche sowie Herdenschutzhunde einschließlich Ausbildung. Gefördert werden bis zu 85 Prozent der Netto-Anschaffungskosten, höchstens 30.000 Euro je Betrieb und Jahr, bei mobilen Zaeunen für Schafe und Ziegen 1.920 Euro je Kilometer und je Herdenschutzhund ebenfalls 1.920 Euro. Zielgruppe sind vor allem Schaf- und Ziegenhaltungen sowie Gatterwildhaltungen, in ausgewiesenen Ereignisgebieten auch Rinder-, Pferde- und Eselhalter.

bis 85 Prozent, maximal 30.000 Euro
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch die landwirtschaftlichen Fachdienste der Landkreise

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