Förderprogramme für Natur und Umwelt auf Ebene Land
Alle Programme für Natur und Umwelt auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Kommunaler Wärmefonds Schleswig-Holstein
Zinsfreie Bereitstellung von Mitteln für die Vorbereitung kommunaler Wärme- und Effizienzprojekte, rückzahlbar erst bei Projektrealisierung. Gefördert werden Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei förderfähigen Gesamtausgaben zwischen 25.000 und 300.000 Euro. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Eigenbetriebe, Ämter, Zweckverbände und Kommunalunternehmen.
Kongressfonds für nachhaltiges Tagen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 99.950 Euro je Veranstaltung für nachhaltige Kongresse in Berlin. Die Basisförderung beträgt 25 Euro je Teilnehmenden und Tag, mit Internationalitätsbonus von 30 Prozent bei mindestens 30 Prozent internationalen Gaesten, maximal 32,50 Euro je Teilnehmenden und Tag plus ein möglicher Einmalbonus von 8.400 Euro.
Kulturlandschaftsprogramm Bayern (KULAP) - flächenbezogene Maßnahmen
Bayerns Agrarumweltprogramm seit 1988 mit Ausgleichszahlungen für freiwillige umweltschonende Bewirtschaftung auf Grünland, Acker und in Sonderbereichen. Beispiele: extensive Grünlandnutzung 125 Euro je Hektar, Schnittzeitpunkt 1. Juli 370 Euro, Erosionsschutz- und Biodiversitätsstreifen je 800 Euro, mehrjährige Bluehflächen 400 bis 1.100 Euro je nach Ertragsmesszahl, Streuobst erschwerte Bewirtschaftung 12 Euro je Baum. Investive KULAP-Maßnahmen fördern zudem die Erneuerung von Hecken mit 3,80 Euro je Quadratmeter und die Einrichtung von Agroforstsystemen mit 65 Prozent der Ausgaben. Die bayerische Ökolandbauförderung O10 zahlt bei Umstellung 423 Euro je Hektar Grünland und Acker, 630 Euro Gemuese und 1.300 Euro Dauerkulturen.
LEADER - Ländliche Regionalentwicklung
EU-Förderstrategie für die Entwicklung ländlicher Regionen in Hessen. Gefördert werden die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen mit Arbeitsplatzschaffung, touristische Kleinunternehmen, lokale Basisdienstleistungen, Infrastrukturprojekte und Kooperationsvorhaben. Für die Periode 2023 bis 2027 sind 24 LEADER-Regionen in Hessen anerkannt.
LEADER 2023-2027 Bayern
Regionalentwicklung nach dem LEADER-Ansatz mit Bürgerbeteiligung, Vernetzung und regionaler Wertschöpfung. Für 2023 bis 2027 wurden 70 Lokale Aktionsgruppen anerkannt, das bayerische LEADER-Gebiet umfasst 89 Prozent der Landesfläche. Rund 89 Millionen Euro EU-Mittel stehen zur Verfuegung.
LEADER Saarland 2023-2027
Förderung des LEADER-Ansatzes zur von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im ländlichen Raum des Saarlandes. In fünf Regionen entscheiden lokale Aktionsgruppen selbst darüber, welche innovativen Vorhaben gefördert werden. Anerkannt sind die Regionen KuLanI St. Wendeler Land, Land zum Leben Merzig-Wadern, Warndt-Saargau, Biosphärenregion Bliesgau und Saarmitte.
Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg (LPR)
Zentrale Naturschutzförderung des Landes für Landschaftspflege, Arten- und Biotopschutz. Teil B fördert die Artenvielfalt sowie Anlage, Aufwertung, Gestaltung und Pflege von Biotopen. Bei den Flächensaetzen erhalten private Antragstellende bis zu 100 Prozent, Kommunen 50 bis 70 Prozent. Allgemeine Ausgaben werden mit 70 Prozent gefördert, bei landwirtschaftlichen Betrieben mit 90 Prozent, Arbeiten über den Maschinenring und Entsorgungskosten mit 100 Prozent. Die Richtlinie hat weitere Teile, unter anderem Teil E und Teil F.
Landschaftswerte 2.0
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Projekte zum niedersächsischen Natur- und Kulturlandschaftserbe sowie zur Biodiversität im Siedlungsraum. Gefördert werden naturverträgliche Naturerlebnisangebote, nachhaltiges Wirtschaften von KMU, grüne Infrastruktur sowie Insekten- und Nachthimmelschutz. Der Fördersatz liegt bei bis zu 70 Prozent im Übergangsgebiet und 55 Prozent im SER-Gebiet, für Insekten- und Nachthimmelschutz bei bis zu 80 Prozent.
Landwirtschaft - Nachhaltigkeit
Zinsgünstiges Darlehen von 5.000 Euro bis 25 Millionen Euro für umweltfreundliche Investitionen in der Landwirtschaft. Gefördert werden Energieeffizienz, Emissionsminderung, verbesserte Tierhaltung, ökologischer Landbau, Agri-Photovoltaik zur Eigenversorgung sowie effiziente Bewässerung und Wasserspeicher. Ein Zinsbonus Klimabilanz ist bei dokumentierter Treibhausgasbilanz möglich.
Leben auf dem Land
Zinsgünstiges Darlehen bis zehn Millionen Euro für Investitionen, die die Lebensbedingungen im ländlichen Raum verbessern. Gefördert werden technische und soziale Infrastruktur, Nahversorgung, öffentliche Sicherheit, Landtourismus, Dorferneuerung, die Umnutzung ehemals landwirtschaftlicher Gebäude und ausserlandwirtschaftliche Erwerbszweige von Landwirten.
Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
Städtebauförderung für die Aufwertung des öffentlichen Raumes wie Straßen, Wege und Plätze, für Gebäudesanierungen sowie für Managementleistungen wie Citymanagement. Gefördert werden maximal zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten, soweit sie nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Kommunen in schwieriger Haushaltslage können höhere Förderquoten erhalten.
NRW.BANK.Grüne Emscher-Lippe
Zinsguenstiges Darlehen oder Forward-Darlehen ab 10 Millionen Euro für Emschergenossenschaft und Lippeverband. Finanziert werden die Beseitigung offener Abwasserableitung durch unterirdische Kanaele sowie die Umgestaltung von Wasserlaeufen zu Lebensräumen und Erholungsräumen. Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren.
NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz
Zinsguenstiges Ratendarlehen für Investitionen in wasserwirtschaftliche Maßnahmen. Gefördert werden Hochwasserrisikomanagement, naturnaher Gewässerausbau samt Grunderwerb sowie Untersuchungen und Planungen von grundsaetzlicher oder überregionaler Bedeutung. Planungskosten bis zu 100 Prozent, Investitionen bis zu 60 Prozent, Laufzeiten bis 50 Jahre.
Nachhaltigkeit in KMU (2025)
Zuschuss für ein nachhaltiges Wasser- und Stoffstrommanagement in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert werden Gutachten und Beratung zur Potentialermittlung mit 60 Prozent und maximal 100.000 Euro sowie investive Vorhaben zur Erhöhung des Einsatzes von Sekundaerrohstoffen und zur Abfallvermeidung mit 50 bis 60 Prozent und maximal 600.000 Euro.
Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024
Zuschuss für Vorhaben zur Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt und zum Erhalt von Lebensräumen und Landschaften. Gefördert werden Naturschutzfachplanungen und Studien, Umweltsensibilisierung in Natura-2000-Gebieten sowie umweltbezogene Bildungsarbeit. Je nach Förderschwerpunkt beträgt der Zuschuss 50, 75 oder 100 Prozent, bei Baumpflanzungen als Festbetrag 92 oder 65 Euro pro Baum.
Nicht-produktiver investiver Naturschutz Sachsen-Anhalt (Förderprogramm 7506)
Zuschuss von 90 bis 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen, etwa Hecken, Feldgehoelze, Feuchtbiotope, Uferbepflanzungen und Artenschutzmaßnahmen. Die Finanzierung erfolgt aus Bundes- und Landesmitteln der GAK. Eine Antragstellung ist ganzjährig und ohne Fristbindung möglich.
PIUS-INVEST - Investitionsförderprogramm zur Reduzierung von CO2-Emissionen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Prozess- und Organisationsinnovationen in KMU, die den Ressourcenverbrauch senken oder Stoffkreisläufe schließen. Der Fördersatz beträgt 10 bis 30 Prozent der förderfähigen Kosten, die zwischen 100.000 und 500.000 Euro liegen müssen. Bei besonderem Landesinteresse sind höhere Summen möglich.
Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)
Förderung der Erprobung umweltfreundlicher Produkte, Verfahren und Dienstleistungen durch Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen im Land Bremen. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Innovationsberatungsdienste, Prozess- und Organisationsinnovationen, Innovationscluster sowie Investitionen in Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen. Einzelprojekte bis 150.000 Euro, Verbundprojekte bis 250.000 Euro.
RISA-Förderung Entsiegelung
Zuschuss für die Entsiegelung versiegelter Flächen ab 10 Quadratmeter in Verbindung mit einem wasserdurchlässigen, versickerungsfähigen Bodenaufbau. Bei vollständiger Entsiegelung werden auch Bepflanzungskosten übernommen. Gefördert werden 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro.
RISA-Förderung Entsiegelung
Gefördert wird die Entsiegelung von Flächen ab 10 Quadratmetern in Verbindung mit einem durchlässigen, versickerungsfähigen Bodenaufbau. Bei Vollentsiegelungen werden auch Bepflanzungen bezuschusst. Der Zuschuss beträgt 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
RISA-Förderung Regenwasserzisternen
Zuschuss für Anschaffung und Installation ober- oder unterirdischer Regenwasserspeicher ab 2.000 Liter Fassungsvermögen zur Bewässerung von Garten und Grünflächen. Privatpersonen erhalten 40 Prozent der Kosten bis maximal 1.500 Euro je Grundstück, Unternehmen und Organisationen einschließlich WEG 30 Prozent bis maximal 3.000 Euro. Erdarbeiten und Rückstausicherung sind förderfähig.
RISA-Förderung Regenwasserzisternen
Hamburg fördert Anschaffung und Installation von Regenwasserspeichern ab 2.000 Litern zur Garten- und Grünflächenbewässerung, einschließlich Erdarbeiten und Rückstausicherung. Privatpersonen erhalten 40 Prozent der Kosten, maximal 1.500 Euro je Grundstück, Unternehmen und Organisationen 30 Prozent, maximal 3.000 Euro.
RISA-Förderung Versickerung
Zuschuss für Planung und Errichtung von Flächenversickerungen, Versickerungsmulden sowie Mulden-Rigolen-Systemen. Gefördert werden 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 25.000 Euro. Das Programm unterstützt Hamburgs Weg zur Schwammstadt.
RISA-Förderung Versickerung
Hamburg bezuschusst Flächenversickerungen, Versickerungsmulden und Mulden-Rigolen-Systeme mit 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Ziel ist die naturnahe Regenwasserbewirtschaftung auf dem eigenen Grundstück.
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