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Förderprogramme für Natur und Umwelt auf Ebene Land

Alle Programme für Natur und Umwelt auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

127 Programme gefunden

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LandZuschuss

FAKT - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl

Agrarumweltprogramm des Landes Baden-Württemberg mit Prämien für freiwillige Maßnahmen in den Bereichen Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl. Auf der Förderübersicht des Ministeriums für Ländlichen Raum ist das Programm ausschließlich als FAKT gelistet, mit Verweis auf MEPL III und die Ökoförderung; die in der Praxis verbreitete Bezeichnung FAKT II liess sich über die Ministeriumsseiten nicht belegen. Konkrete Maßnahmen, Prämienhöhen und Änderungen je Antragsjahr sind nicht über eine dauerhaft erreichbare Programmseite belegt und vor einer Antragstellung beim Landratsamt zu erfragen.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg
LandZuschuss

Wir für Sachsen

Sächsisches Ehrenamtsprogramm, das Ehrenamtlichen eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40 Euro zahlt. Antragsteller sind die Projektträger, also Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Stiftungen, Vereine, Kommunen und anerkannte gemeinnützige Organisationen. Für 2026 stehen 11 Millionen Euro im Landeshaushalt bereit; 2025 wurden über 26.300 Ehrenamtliche in 5.595 Projekten unterstützt.

bis 480 Euro
Sachsen
Freistaat Sachsen, Programmumsetzung durch die Bürgerstiftung Dresden
LandZuschuss

Förderung Baumschnitt Streuobst Baden-Württemberg

Landesprogramm Baumschnitt-Streuobst zur Förderung des fachgerechten Baumschnitts an Streuobstbaeumen. Gefördert werden bis zu 18 Euro je fachgerecht geschnittenem Baum, Kommunen können einen Zuschlag von bis zu 10 Euro je Baum draufsetzen. Ziel ist der Erhalt der landschaftspraegenden Streuobstbestände in Baden-Württemberg. Die Förderung läuft in der Förderperiode 2026 bis 2028.

bis 18 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
LandZuschuss

Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg (LPR)

Zentrale Naturschutzförderung des Landes für Landschaftspflege, Arten- und Biotopschutz. Teil B fördert die Artenvielfalt sowie Anlage, Aufwertung, Gestaltung und Pflege von Biotopen. Bei den Flächensaetzen erhalten private Antragstellende bis zu 100 Prozent, Kommunen 50 bis 70 Prozent. Allgemeine Ausgaben werden mit 70 Prozent gefördert, bei landwirtschaftlichen Betrieben mit 90 Prozent, Arbeiten über den Maschinenring und Entsorgungskosten mit 100 Prozent. Die Richtlinie hat weitere Teile, unter anderem Teil E und Teil F.

bis 100 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Bewilligung durch die unteren Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden
LandZuschuss

Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl Baden-Württemberg (FAKT II)

Zentrales Agrarumweltprogramm Baden-Württembergs in der Förderperiode 2023 bis 2027. Es buendelt in sieben Maßnahmengruppen flächenbezogene Zahlungen zu Landschaftspflege, Klimaschutz, Biodiversität, Gewässer-, Boden- und Luftschutz sowie Tierwohl und enthält mit Maßnahmengruppe D einen eigenen Baustein zum ökologischen Landbau. Die Prämien sind je Maßnahme unterschiedlich und werden je Hektar, Tier oder Baum gewährt, der Mindestauszahlungsbetrag liegt bei 250 Euro je Jahr. Zu den 2026 neu aufgenommenen Maßnahmen zählen 70 Euro je Hektar für Kleinstrukturen und 1.000 Euro je Hektar für Weinbergterrassen.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, finanziert aus Mitteln der EU, des Bundes und des Landes
LandZuschuss

LEADER 2023-2027 Bayern

Regionalentwicklung nach dem LEADER-Ansatz mit Bürgerbeteiligung, Vernetzung und regionaler Wertschöpfung. Für 2023 bis 2027 wurden 70 Lokale Aktionsgruppen anerkannt, das bayerische LEADER-Gebiet umfasst 89 Prozent der Landesfläche. Rund 89 Millionen Euro EU-Mittel stehen zur Verfuegung.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten, Umsetzung über die Lokalen Aktionsgruppen
LandZuschuss

Vertragsnaturschutzprogramm Bayern (VNP) inklusive Erschwernisausgleich

Vertragliche Naturschutzleistungen auf Acker, Wiesen, Weiden und Teichen mit Grund- und Zusatzleistungen. Beispiele: extensive Ackernutzung für Feldbrueter 530 Euro je Hektar, Brachlegung auf Acker 500 bis 750 Euro, extensive Maehnutzung je nach Schnittzeitpunkt 260 bis 450 Euro, extensive Weidenutzung 440 Euro, Beweidung durch Ziegen 590 Euro, Erhalt von Streuobstbaeumen 12 Euro je Baum, Handmahd 700 Euro je Hektar.

20 Euro bis 750 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Vollzug durch die Aemter für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten
LandZuschuss

Kulturlandschaftsprogramm Bayern (KULAP) - flächenbezogene Maßnahmen

Bayerns Agrarumweltprogramm seit 1988 mit Ausgleichszahlungen für freiwillige umweltschonende Bewirtschaftung auf Grünland, Acker und in Sonderbereichen. Beispiele: extensive Grünlandnutzung 125 Euro je Hektar, Schnittzeitpunkt 1. Juli 370 Euro, Erosionsschutz- und Biodiversitätsstreifen je 800 Euro, mehrjährige Bluehflächen 400 bis 1.100 Euro je nach Ertragsmesszahl, Streuobst erschwerte Bewirtschaftung 12 Euro je Baum. Investive KULAP-Maßnahmen fördern zudem die Erneuerung von Hecken mit 3,80 Euro je Quadratmeter und die Einrichtung von Agroforstsystemen mit 65 Prozent der Ausgaben. Die bayerische Ökolandbauförderung O10 zahlt bei Umstellung 423 Euro je Hektar Grünland und Acker, 630 Euro Gemuese und 1.300 Euro Dauerkulturen.

30 Euro bis 4.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten, Vollzug durch die Aemter für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten
LandSonstiges

Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)

Die BayKompV regelt das Ökokonto als Maßnahmenpool oder Flächenpool. Flächen werden in das Ökoflächenkataster Teil Ökokonto eingetragen, die untere Naturschutzbehörde bestätigt Ausgangszustand und Wertpunkte. Bei Abbuchung gibt es für jedes Kalenderjahr der vorgezogenen Realisierung einen Zuschlag von drei Prozent der festgestellten Aufwertung ohne Zinseszins für höchstens zehn Jahre. Wertpunkte sind auf Dritte übertragbar.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Freistaat Bayern, untere Naturschutzbehörden, Anerkennung gewerblicher Betreiber durch das Landesamt für Umwelt
LandSonstiges

Ökokonto Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (OeKVO)

In Baden-Württemberg regelt die Ökokonto-Verordnung seit dem 1. April 2011 das Verfahren zur Anerkennung von Aufwertungsmaßnahmen, das Führen des Ökokonto-Verzeichnisses und die Bewertung in Ökopunkten. Unterschieden wird zwischen dem bauplanungsrechtlichen Ökokonto der Gemeinden nach Baugesetzbuch und dem naturschutzrechtlichen Ökokonto bei den unteren Naturschutzbehörden. Vorhabenträger ohne eigene Flächen können auf Maßnahmen zurückgreifen, die Dritte entwickelt haben.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg, untere Naturschutzbehörden bei Landratsaemtern und kreisfreien Städten
LandZuschuss

LEADER-Ansatz im GAP-Strategieplan Rheinland-Pfalz

Förderung von Projekten der ländlichen Entwicklung über die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) in den anerkannten LEADER-Regionen von Rheinland-Pfalz. Bürgerprojekte werden mit bis zu 3.000 Euro je Einzelvorhaben unterstützt, wobei je LAG höchstens 30.000 Euro pro Jahr dafür zur Verfügung stehen. Für größere Vorhaben gelten je nach Ausrichtung eigene Förderquoten, die die LAG im jeweiligen Förderaufruf festlegt. Die LAG wählt die Projekte nach transparenten Kriterien im Bottom-up-Verfahren aus.

bis 3.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Land Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, kofinanziert aus dem ELER und umgesetzt durch die Lokalen Aktionsgruppen
LandZuschuss

Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) Baden-Württemberg

Landesförderung für den Ausbau und die Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen in Baden-Württemberg, aktuell als Tourismusinfrastrukturprogramm 2026 ausgeschrieben. Ziel ist die Steigerung von Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusstandorte. Die Einrichtungen erhalten anteilige Zuschüsse; konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt die L-Bank-Seite nicht, sie verweist auf das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Abwicklung teilweise über die L-Bank
LandZuschuss

GrünDachPLUS

GrünDachPLUS unterstützt die Begrünung von Bestandsgebäuden in ausgewählten innerstädtischen Gebieten Berlins mit schlechter Freiraumversorgung. Gefördert werden Dachbegrünungen ab 100 Quadratmetern Vegetationsfläche, bodengebundene Fassadenbegrünungen ab 50 Quadratmetern und wandgebundene Fassadenbegrünungen ab 10 Quadratmetern als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
IBB Business Team im Auftrag des Landes Berlin
LandZuschuss

RISA-Förderung Versickerung

Hamburg bezuschusst Flächenversickerungen, Versickerungsmulden und Mulden-Rigolen-Systeme mit 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Ziel ist die naturnahe Regenwasserbewirtschaftung auf dem eigenen Grundstück.

bis 50 Prozent, maximal 25.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)
LandZuschuss

RISA-Förderung Entsiegelung

Gefördert wird die Entsiegelung von Flächen ab 10 Quadratmetern in Verbindung mit einem durchlässigen, versickerungsfähigen Bodenaufbau. Bei Vollentsiegelungen werden auch Bepflanzungen bezuschusst. Der Zuschuss beträgt 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

bis 50 Prozent, maximal 25.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)
LandZuschuss

RISA-Förderung Regenwasserzisternen

Hamburg fördert Anschaffung und Installation von Regenwasserspeichern ab 2.000 Litern zur Garten- und Grünflächenbewässerung, einschließlich Erdarbeiten und Rückstausicherung. Privatpersonen erhalten 40 Prozent der Kosten, maximal 1.500 Euro je Grundstück, Unternehmen und Organisationen 30 Prozent, maximal 3.000 Euro.

bis 40 Prozent, maximal 3.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)
LandZuschuss

Hamburger Gründachförderung

Hamburg bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünung an Wohn- und Nichtwohngebäuden mit bis zu 100.000 Euro je Gebäude. Private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, gewerbliche Antragstellende, Vermietende ab drei Wohneinheiten und Organisationen 40 Prozent. Im Modul Gebäudebegrünung PLUS sind 75 bis 100 Prozent und bis zu 200.000 Euro je Gebäude möglich.

bis 60 Prozent, maximal 200.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)
LandZuschuss

EFRE Thüringen 2021 bis 2027

Thüringen erhält in der Förderperiode 2021 bis 2027 rund 1,088 Milliarden Euro aus dem EFRE. Das Programm hat sechs Prioritäten: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit von KMU, CO2-Emissionsreduktion, Klimaanpassung und Katastrophenresilienz, nachhaltiger Nahverkehr sowie nachhaltige Stadtentwicklung. Die Thüringer Aufbaubank verwaltet das Programm, Anträge laufen über das Online-Portal.

Höhe je nach Vorhaben
Thüringen
Freistaat Thüringen, Bewilligung über die Thüringer Aufbaubank
LandZuschuss

EFRE und JTF Nordrhein-Westfalen 2021 bis 2027

Nordrhein-Westfalen setzt EFRE und Just Transition Fund über themenbezogene Förderaufrufe um. Aktuell laufen unter anderem Grüne Gründungen.NRW für junge Unternehmen der Umweltwirtschaft, Produktives.NRW für das Rheinische Revier und das nördliche Ruhrgebiet, Zirkuläre Produktion, Klimaanpassung.Kommunen, Start-up Transfer.NRW, Circular Economy Circular Cities.NRW, Zukunft Umweltwirtschaft.NRW sowie Defence.Tech.NRW. Antragsberechtigt sind KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kommunen.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, EFRE/JTF-Verwaltungsbehörde
LandZuschuss

EFRE Baden-Württemberg 2021 bis 2027

Baden-Württemberg setzt den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung über themenbezogene Förderaufrufe um, die regelmäßig neu veröffentlicht werden. Gefördert wurden zum Beispiel Forschungsinfrastruktur zur Lasertechnik mit rund 2 Millionen Euro und ein Robotik-Vorhaben mit rund 1 Million Euro. Ein Förderfinder auf der Programmseite zeigt, welche Förderungen in Frage kommen. Für 2026 läuft unter anderem der Projektaufruf Neues Europäisches Bauhaus II zur Wiederbelebung von Stadtvierteln.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
LandZuschuss

EFRE Bayern 2021 bis 2027

Bayern erhält 577 Millionen Euro EU-Mittel aus dem EFRE für 2021 bis 2027, verteilt auf 17 Maßnahmen in drei Förderbereichen. Förderbereich 1 umfasst Innovation und Wettbewerbsfähigkeit (Forschungsinfrastruktur, Technologietransfer, KMU-Investitionen, überbetriebliche Bildungszentren, Internationalisierung, Beteiligungen), Förderbereich 2 Klima- und Umweltschutz (Energieeffizienz, Bioökonomie, Hochwasserschutz, grüne Infrastruktur, Flächenrecycling) und Förderbereich 3 strategische Technologien (STEP). 60 Prozent der Mittel fließen in strukturschwächere Regionen.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
LandZuschuss

EFRE Brandenburg 2021 bis 2027

Das Land Brandenburg erhält in der Förderperiode 2021 bis 2027 rund 846 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für ein wettbewerbsfähiges, innovatives und nachhaltiges Brandenburg. Gefördert werden Unternehmen, Kommunen und Forschungseinrichtungen.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Land Brandenburg, EU-Verwaltungsbehörde für EFRE und JTF
LandZuschuss

ENL - Entwicklung von Natur und Landschaft

Zuschuss für Naturschutzinvestitionen wie Lebensraumerhalt, Biotopverbund, Artenschutzprojekte, Schutzgebietsentwicklung und grüne Infrastruktur. Der ELER-Teil fördert Planung, Lebensraumaufwertung, Besuchereinrichtungen und Naturbildung, der EFRE-Teil Renaturierungen in Hochwasserrisikogebieten und Stadtgrün in Erfurt, Jena und Gera. Die Förderquote beträgt 80 bis 100 Prozent, bei hochprioritaeren Arten und Lebensräumen bis zu 100 Prozent.

bis 100 Prozent der Kosten
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandZuschuss

Hochwasserschutz und Fliessgewässerentwicklung

Zuschuss für die naturnahe Entwicklung von Fliessgewässern, die Verringerung von Hochwasserrisiken, die Rückgewinnung von Retentionsflächen sowie für technischen Hochwasserschutz und Konzepte. Die naturnahe Gewässerentwicklung wird als Vollfinanzierung mit 100 Prozent gefördert, Hochwasserschutzmaßnahmen von Kommunen mit 55 bis 70 Prozent plus 10 Prozentpunkte für Verbände. Für die Erstausstattung von Wasserwehrdiensten gibt es je nach Gemeindegröße 12.500 bis 50.000 Euro.

bis 100 Prozent der Kosten
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)

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