Antragio

Förderung als Zuschuss für Mobilität

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Mobilität. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

367 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Mobilität

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SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Förderung für E-Lastenräder in gemeinnützigen Organisationen

Gemeinnützige Organisationen können eine Förderung von bis zu 5.000 Euro für Lastenfahrräder mit Elektroantrieb erhalten, wenn diese der Beförderung von Menschen mit Behinderung dienen. Die Förderung läuft über die Mikroförderung für Barrierefreiheit im Programm Barrierefreiheit für alle der Aktion Mensch. Diese Quelle ist besonders für Vereine relevant, die von der BAFA-Förderung für E-Lastenräder ausdrücklich ausgeschlossen sind. Der Hinweis stammt aus der Förderuebersicht des Bezirksamts Bergedorf der Freien und Hansestadt Hamburg, nicht von der Aktion Mensch selbst; Konditionen und Antragsweg sollten direkt bei der Aktion Mensch geprüft werden.

bis 5.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch, Programm Barrierefreiheit für alle
KommuneZuschuss

ESWE Lade BOX Rabatt für Ökostrom- und Ladestromkunden

Der Wiesbadener Versorger ESWE gewährt Kundinnen und Kunden der Tarife ESWE Natur STROM oder ESWE Lade STROM das Komplett-Paket ESWE Lade BOX um 20 Prozent guenstiger. Getragen wird der Nachlass vom ESWE Innovations- und Klimaschutzfonds. Die Förderung gilt nur im Fördergebiet Wiesbaden plus 30 Kilometer Umkreis. Das Paket umfasst Wallbox und Installationsservice. Wer in einem Mehrparteienhaus wohnt, kann sich an das Team Wohnungswirtschaft von ESWE wenden. Quelle ist der undatierte E-Mobilitäts-Flyer von ESWE, ein Programmjahr wird darin nicht genannt.

bis 20 Prozent der Kosten
Wiesbaden
ESWE Versorgungs AG, Wiesbaden
KommuneZuschuss

STAWAG Zuschuss für Elektro-Motorroller und E-Lastenräder

Die Aachener Stadtwerke STAWAG fördern die Anschaffung von Elektro-Motorrollern und Elektro-Lastenrädern mit bis zu 200 Euro. Das Angebot gehoert zu den Förderprogrammen für Privatkunden und gilt im gesamten Postleitzahlengebiet 52. Antrag und Förderrichtlinie Elektromobilität werden ausgefuellt per E-Mail an die Energieberatung der STAWAG geschickt. Das Programm ist ein Beispiel dafuer, dass Stadtwerke eigene Zuschüsse zahlen, die neben den städtischen Programmen bestehen.

bis 200 Euro
Aachen
STAWAG Stadt- und Städteregionswerke Aachen AG
KommuneZuschuss

Aachen faehrt elektrisch - Förderung von Ladeinfrastruktur

Die Stadt Aachen fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur mit festen Beträgen je Ladepunkt: 1.250 Euro für AC-Wallboxen bis 22 kW, 2.500 Euro für AC-Ladesäulen bis 22 kW, 20.000 Euro für DC-Ladesäulen ab 50 bis unter 150 kW und 50.000 Euro für HPC-Ladesäulen ab 150 kW. Die Gesamtförderung aller Fördergeber darf 80 Prozent der Netto-Gesamtkosten nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind Unternehmen und gemeinnützige Träger mit Sitz, Filiale oder Niederlassung in Aachen, die öffentlich zugängliche Flächen bereitstellen, sowie solche, die Ladeinfrastruktur für die eigene Flotte ab vier Fahrzeugen aufbauen. Betreiber von Ladeinfrastruktur sind grundsaetzlich ausgeschlossen. Bis 2030 stehen jährlich 990.000 Euro bereit; seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Förderrichtlinien. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.

bis 80 Prozent, maximal 50.000 Euro je Jahr
Aachen
Stadt Aachen
KommuneZuschuss

N-ERGIE CO2-Minderungsprogramm - Zuschuss für den Einbau einer Wallbox

Der Nürnberger Energieversorger N-ERGIE fördert im Rahmen seines CO2-Minderungsprogramms die Installation einer Wallbox mit 150 Euro. Voraussetzung ist, dass die Installation durch einen Elektromobilitätspartner der N-ERGIE ausgeführt wird. Eine eigene Kaufprämie für Elektroautos bietet die N-ERGIE nicht, die Unterstützung beschränkt sich auf die Ladeinfrastruktur zu Hause. Die genauen Bedingungen stehen in der Position Einbau einer Wandladestation des CO2-Minderungsprogramms.

bis 150 Euro
Nuernberg
N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg
LandZuschuss

progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge der Klasse N1

Das Land fördert Kauf, Leasing oder Langzeitmiete batterieelektrischer und brennstoffzellenbetriebener Nutzfahrzeuge der Klasse N1 einschließlich Sonderfahrzeugen mit maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 8.000 Euro je Fahrzeug. Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Verbände und Stadtwerke in Nordrhein-Westfalen, die mit den Fahrzeugen keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Wettbewerbsrechts ausueben. Die Fahrzeuge müssen ausschließlich für nicht wirtschaftliche Zwecke der Daseinsvorsorge eingesetzt werden. Die vorgesehene Halte- oder Leasingdauer beträgt fuenf Jahre, bei kuerzerer Dauer sinkt die Förderung, mindestens ein Jahr ist erforderlich. Die Antragstellung läuft vollständig digital, die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2027.

bis 20 Prozent, maximal 8.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1

Nordrhein-Westfalen fördert die Anschaffung reiner Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 mit höchstens 3.000 Euro je Fahrzeug. Gefördert werden nur Fahrzeuge der Segmente Minis und Kleinwagen. Antragsberechtigt sind Gemeinden und kommunale Betriebe, soziale Dienstleistungsunternehmen, die aeltere, kranke oder behinderte Menschen betreuen, sowie Carsharing-Betreiber. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt. Je Antragsberechtigtem können grundsaetzlich maximal zehn Fahrzeuge gefördert werden. Anträge sind im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Richtlinie läuft bis zum 30. Juni 2027.

bis 3.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg
BundZuschuss

Förderung von E-Lastenfahrrädern in der Wirtschaft (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)

Der Bund fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 3.500 Euro je E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhaenger. Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, etwa Hochschulen. Kommunen und Vereine sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die wichtigste Bedingung: Der Antrag muss zwingend vor der Beauftragung, also vor der Bestellung beim Haendler oder Hersteller, gestellt werden. Anträge sind seit dem 1. Oktober 2024 möglich. Das ist derzeit die einzige bundesweite Lastenradförderung, nachdem viele Landes- und Stadtprogramme ausgelaufen sind.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Abwicklung über das BAFA
BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 (sozial gestaffelte Kaufprämie)

Nachfolger des Umweltbonus und aktuell die zentrale Kaufprämie für Privatpersonen. Gefördert wird der Kauf oder das Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der Klasse M1, das dem Privatvermögen zugeordnet ist. Die Höhe haengt vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen ab: reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge erhalten 5.000 Euro bis 45.000 Euro Einkommen, 4.000 Euro bis 60.000 Euro und 3.000 Euro bis 80.000 Euro, jeweils zuzueglich 500 Euro je förderrelevantem Kind bis maximal 6.000 Euro. Plug-in-Hybride und Range-Extender bekommen die halben Saetze, höchstens 4.500 Euro, und nur bei Erstzulassung vor dem 1. Juli 2027. Wichtigste Bedingung ist die Einkommensgrenze von 80.000 Euro, die sich um 5.000 Euro je Kind auf höchstens 90.000 Euro erhöht. Eine Kaufpreisgrenze enthält die Richtlinie nicht.

1.500 Euro bis 6.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Abwicklung über das BAFA
LandZuschuss

Charge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg bezuschusst die Anschaffung und Installation neuer öffentlich zugänglicher Ladestationen inklusive Netzanschluss mit 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2.500 Euro je Ladepunkt. Förderfähig sind auch Leasing, Miete und Contracting mit anschließendem Betrieb, etwa im Einzelhandel, in Parkhäusern, auf öffentlichen Parkplätzen und bei Freizeiteinrichtungen. Die Haelfte der geförderten Ladepunkte darf durchgaengig exklusiv für E-Taxis und E-Carsharing reserviert werden. Das Programm ist laut L-Bank ab sofort wieder geoeffnet, gefördert wird jetzt ausschließlich öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Vorbereitende Elektroinstallationen für Wohnungseigentümergemeinschaften sind nicht mehr förderfähig, dafuer ist das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern zuständig.

bis 40 Prozent, maximal 2.500 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Abwicklung über die L-Bank
LandZuschuss

Zukunftstaxi Hamburg - Förderung von E-Taxen

Hamburg fördert die Umstellung des Taxigewerbes auf lokal emissionsfreie Fahrzeuge. In der fuenften Förderstufe liegen für 2026 Antragsformulare für 5.000 Euro je E-Taxe, 10.000 Euro je E-Großraumtaxe und 20.000 Euro je E-Inklusionstaxe vor. Das Projekt läuft seit 2021 gemeinsam mit den Hamburger Taxenverbänden, Vermittlern und der Handelskammer Hamburg. Nach eigenen Angaben sind inzwischen 755 E-Taxen im Einsatz sowie 60 Inklusionstaxen, davon 52 lokal emissionsfrei.

5.000 Euro bis 20.000 Euro
Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
LandZuschuss

WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität Berlin

Berlin fördert kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbständige beim Umstieg auf elektrische Fahrzeuge und beim Aufbau von Ladeinfrastruktur. Für leichte Nutzfahrzeuge der Klassen N1 und N2 gibt es 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 15.000 Euro je Fahrzeug. Pkw der Klasse M1 sind nur für Betriebe mit gültiger Taxikonzession förderfähig, E-Inklusionstaxis werden mit bis zu 15.000 Euro bezuschusst. Ladeinfrastruktur wird mit 50 Prozent bis 30.000 Euro gefördert, der Energieanschluss mit 50 Prozent bis 55.000 Euro. Dazu kommen Potenzial- und Realisierungsberatungen mit 80 Prozent der Netto-Beratungskosten bei einem Tagessatz von höchstens 1.000 Euro.

bis 25 Prozent, maximal 55.000 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin, Abwicklung über IBB Business Team GmbH
BundZuschuss

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

Gefördert werden Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern, zum Beispiel Wallboxen samt technischer Ausruestung, Netzanschluss und notwendige Baumaßnahmen. Das Programm setzt Maßnahme 3 des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um. Es besteht aus drei zeitgleich laufenden Förderaufrufen für Wohnungseigentümergemeinschaften, für KMU und private Vermieter sowie für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Bestand. Für Betriebe ist vor allem der zweite Aufruf relevant, wenn sie vermietetes Wohneigentum halten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung über PricewaterhouseCoopers, Betreuung Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 (sozial gestaffelte Kaufförderung)

Neue Kaufförderung des Bundes für Elektrofahrzeuge auf Grundlage der Richtlinie vom 19. Mai 2026 (BAnz AT 19.06.2026 B3). Gefördert werden Neufahrzeuge der Klasse M1, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden, mit rein batterieelektrischem Antrieb, mit Range-Extender, als Plug-in-Hybrid oder als Brennstoffzellenfahrzeug. Wichtig für Betriebe: Die Förderung ist sozial gestaffelt und richtet sich ausdrücklich an Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen, nicht an Unternehmen oder gewerbliche Flotten. Anträge laufen über das Antragsportal der Förderzentrale Deutschland und erfordern ein BundID-Konto.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Abwicklung über das BAFA
BundZuschuss

Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (früher De-minimis) im Gueterkraftverkehr

Das BALM fördert Unternehmen des Gueterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, die Maßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes und der Sicherheit umsetzen. Das Programm hiess bis 2023 De-minimis und läuft seit 2024 unter dem Namen Umweltschutz und Sicherheit. Die Förderung erfolgt in jährlichen Förderperioden mit einem eigenen Antragszeitraum, nicht laufend. In der Förderperiode 2026 beginnt die Antragsfrist am 14. April 2026 und endet am 31. August 2026, eine Antragstellung ist also derzeit noch möglich. Die Bewilligung erfolgt nach dem Prioritätsprinzip im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
BundZuschuss

Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr

Das BAFA fördert den Kauf von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern für den gewerblichen Guetertransport in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, höchstens 3.500 Euro je Fahrzeug. Antragsberechtigt sind private Unternehmen jeder Rechtsform einschließlich Freiberuflern sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Wichtigste Bedingung: Der Antrag muss zwingend vor der Bestellung beim Haendler gestellt werden, eine Bestellbestätigung vor dem Zuwendungsbescheid führt in der Regel zur Ablehnung.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr

Gefördert werden die Anschaffung oder Umruestung von Bussen mit alternativen Antrieben im Personenverkehr sowie die dafuer erforderliche Lade- und Tankinfrastruktur. Förderfähig sind Batteriebusse einschließlich Batterie-Oberleitungsbussen, Brennstoffzellenbusse sowie die Umruestung konventioneller Busse. Die neue Richtlinie wurde am 6. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht, der zugehoerige Förderaufruf startete am 21. Mai 2026, Förderskizzen waren ab dem 26. Mai 2026 einzureichen. Neben dem bisherigen Aktivierungsprogramm gibt es erstmals ein Skalierungsprogramm für Unternehmen, die bereits einen nennenswerten Teil ihrer Busflotte elektrifiziert haben. Die Frist dieses Aufrufs ist am 21.07.2026 abgelaufen, die Richtlinie läuft aber bis 30.06.2027 weiter, sodass mit weiteren Aufrufen zu rechnen ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über Projektträger Juelich und NOW GmbH
BundZuschuss

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw (LIS e-Lkw)

Gefördert wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Förderfähig sind sowohl Ladepunkte für den eigenen Betrieb auf Betriebshoefen und in Depots als auch öffentlich zugängliche Standorte an Logistikzentren, Umschlagpunkten, Ladehubs oder Rastanlagen. Die Richtlinie datiert vom 27. April 2026 und wurde vom Projektträger Juelich am 15. Mai 2026 veröffentlicht. Sie setzt einen zentralen Baustein des im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um und ist der wichtigste Nachfolger der ausgelaufenen KsNI-Richtlinie im Infrastrukturbereich. Über vier Jahre steht laut NOW GmbH insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Die Förderung läuft über zeitlich befristete Förderaufrufe, nicht laufend.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über Projektträger Juelich
BundZuschuss

Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)

Das BAFA bezuschusst den Kauf fabrikneuer E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger für den gewerblichen Lastenverkehr mit 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro pro Fahrzeug. Antragsberechtigt sind private Unternehmen inklusive freiberuflich Tätiger sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Antragstellung ist seit dem 1. Oktober 2024 möglich und muss zwingend vor der Bestellung erfolgen.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
LandZuschuss

progres.nrw - Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur

Nordrhein-Westfalen bezuschusst Erwerb, Errichtung und Netzanschluss öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit höchstens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt. Förderfähig sind neben der Ladeeinrichtung auch Lastmanagement, Energiemanagementsysteme, Tiefbau, Montage und die Strominfrastruktur bis zum Stellplatz. Der Zugang soll rund um die Uhr möglich sein, mindestens jedoch an fuenf Tagen pro Woche für zwölf Stunden. Wirtschaftlich Taetige benoetigen für den Antrag zwingend eine Wirtschafts-Identifikationsnummer.

bis 20 Prozent, maximal 1.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw - Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte

Nordrhein-Westfalen fördert Erwerb, Errichtung und Netzanschluss nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an Stellplätzen für Beschäftigte am Unternehmensstandort. Der Zuschuss beträgt höchstens 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei großen Unternehmen höchstens 20 Prozent, jeweils bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt. Zuwendungsfähig sind auch Lastmanagement, Energiemanagementsysteme, Tiefbau, Montage sowie Netzanschluss und dessen Ertuechtigung. Ladeinfrastruktur an privaten Stellplätzen von Beschäftigten, etwa am Wohngebäude, ist ausdrücklich nicht förderfähig.

bis 40 Prozent, maximal 1.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern

Bayern fördert den Neubau und die Modernisierung von Ladepunkten für Elektromobilität in saemtlichen Anwendungsbereichen. Die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und loest die früheren bayerischen Ladeinfrastrukturprogramme ab. Die Umsetzung erfolgt nicht laufend, sondern über einzelne Förderaufrufe. Förderziele, Fördersaetze, technische Anforderungen und Umweltstandards werden regelmäßig überprüft und in den jeweiligen Aufrufen konkretisiert, konkrete Beträge stehen deshalb erst mit dem jeweiligen Aufruf fest. Auf der Seite des Wirtschaftsministeriums ist derzeit kein laufender Förderaufruf benannt, aktuelle Aufrufe führt die Kompetenzstelle eMobilität Bayern bei der Bayern Innovativ GmbH.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
BundZuschuss

Mobilitätszuschuss für Auszubildende (Paragraf 73a SGB III)

Wer eine wohnortferne Ausbildung aufnimmt, kann im ersten Ausbildungsjahr Fahrtkosten für zwei fiktive Familienheimfahrten pro Monat erstattet bekommen. Der Zuschuss ist Bestandteil der Ausbildungsgarantie und gilt seit dem 1. April 2024.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
LandZuschuss

H2N - Förderprogramm für den Erwerb von emissionsfreien und sauberen Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb in Bayern

Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug für Erwerb oder Leasing von Nutzfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzellen- oder Wasserstoffverbrennerantrieb. Die maximale Zuwendungssumme variiert je Fahrzeugklasse und wird in den Förderaufrufen festgesetzt.

bis 80 Prozent der Kosten
Bayern
Bayern Innovativ im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft

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