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Förderung als Zuschuss für Mobilität

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Mobilität. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

367 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Mobilität

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BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 (E-Auto-Booster)

Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen erhalten einen sozial gestaffelten Zuschuss beim Kauf eines neuen Elektroautos der Klasse M1. Für vollelektrische Fahrzeuge reicht die Förderung von 3.000 Euro bis 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender von 1.500 Euro bis 4.500 Euro, jeweils abhängig von zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Zahl der Kinder unter 18 Jahren. Rechtsgrundlage ist eine Richtlinie des BMUKN vom Mai 2026.

1.500 Euro bis 6.000 Euro
bundesweit
BAFA
LandZuschuss

Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs

Zuschuss für Maßnahmen zur Einführung CO2-armer und emissionsfreier Mobilität im OePNV. Gefördert werden Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepte, emissionsfreie Fahrzeuge, Umruestungen, Lade- und Betankungsinfrastruktur sowie Depotmodernisierungen. Batterieelektrische Busse erhalten bis zu 60 Prozent, Wasserstoffbusse bis zu 50 Prozent, Schienenfahrzeuge bis zu 30 Prozent, Infrastruktur 30 bis 60 Prozent.

bis 60 Prozent der Kosten
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandZuschuss

Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum

EFRE-Zuschuss für investive Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Verkehrsnetzes und der aktiven Mobilität sowie für digitale Mobilitätslösungen, emissionsfreie Stadtlogistik und Konzeptentwicklung. Kommunen erhalten bis zu 90 Prozent, andere Antragsteller bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten.

bis 90 Prozent der Kosten
Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
LandZuschuss

GRW-Infrastrukturförderung Sachsen-Anhalt

Zuschuss für wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes, darunter Industrie- und Gewerbegebiete sowie touristische Einrichtungen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 60 Prozent, bei besonderem Landesinteresse bis zu 80 Prozent und bei interkommunalen Kooperationen bis zu 90 Prozent. Touristische Infrastruktur wird mit 60 Prozent gefördert.

bis 90 Prozent der Kosten
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
LandZuschuss

NMOB alternative Antriebe

Einzelrichtlinie des Richtlinienpakets Nachhaltige Mobilität zur Förderung alternativer Antriebe im saarländischen öffentlichen Personennahverkehr. Gefördert werden unter anderem Netzanschlüsse für Lade- und Tankinfrastruktur emissionsfreier Straßenfahrzeuge, Elektrolyseanlagen zur Wasserstofferzeugung, Grundstücke für Infrastruktur sowie Schulungen des Fahr- und Werkstattpersonals.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
LandZuschuss

NMOB Rad-Fuß (Förderung des Rad- und Fußverkehrs im Saarland)

Einzelrichtlinie unter dem Dach der Richtlinien Nachhaltige Mobilität zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs im Saarland. Gefördert werden investive Maßnahmen und Modellprojekte zur Verbesserung des Alltagsradverkehrs, der Elektro-Fahrrad-Mobilität sowie der begleitenden Infrastruktur wie Abstellanlagen und Ladeeinrichtungen.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
LandZuschuss

Richtlinienpaket Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB)

Dachrichtlinie des Saarlandes zur Umsetzung der nachhaltigen Mobilitätsstrategie, unter der mehrere Einzelrichtlinien gebündelt sind. Verabschiedet sind aktuell NMOB alternative Antriebe, Bürgerbus, Barrierefreiheit, Digitalisieren und Priorisieren, Mobilität gut durchdacht, On Demand, Rad-Fuß, Stadt und Land sowie Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen. Antragsberechtigt sind vor allem Kommunen, Verkehrsunternehmen, Verbände und öffentliche Einrichtungen im Saarland.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
LandZuschuss

EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW 2021-2027

Rahmenrichtlinie für die EU-kofinanzierten Landesprogramme EFRE.NRW und JTF.NRW. EFRE.NRW fördert mit bis zu 40 Prozent, im Regierungsbezirk Münster bis zu 50 Prozent, JTF.NRW mit bis zu 50 Prozent und für STEP-Ziele bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Schwerpunkte sind Innovation, Mittelstand, Nachhaltigkeit, Mobilität und lebenswerte Quartiere.

bis 90 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, MWIKE
LandZuschuss

progres.nrw - Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse N1 für Kommunen

Zuschuss für Kauf, Leasing oder Langzeitmiete von reinen Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse N1 durch Kommunen. Gefördert werden bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 8.000 Euro je Fahrzeug.

bis 20 Prozent, maximal 8.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität

Zuschüsse für den Ausbau der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Ladeinfrastruktur, reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge, kommunale Ladeinfrastrukturkonzepte sowie Umsetzungskonzepte zur Elektromobilität. Maximal 500.000 Euro je Antragsteller.

500 Euro bis 500.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

Zukunftstaxi Hamburg

Zuschuss für den Umstieg von konventionellen Taxen auf Elektrofahrzeuge. Für ein konventionelles E-Taxi gibt es 5.000 Euro, für ein Großraumtaxi mit 8 bis 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz 10.000 Euro und für ein barrierefreies Inklusionstaxi zur Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl 20.000 Euro. Die aktuelle Förderrunde ist mit 700.000 Euro ausgestattet.

5.000 Euro bis 20.000 Euro
Hamburg
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Hamburg (BVM)
LandZuschuss

Barkassenumbau Speicherstadt

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 Prozent für Umbauten zur Höhenreduzierung von Barkassen im Hamburger Speicherstadtverkehr. Förderfähig sind hydraulisch absenkbare oder elektrisch klappbare Ruderhäuser, Ballasttankeinbauten zur Tiefgangserhöhung sowie Anpassungen an Masten, Antennen, Relings und Sicherheitsausrüstung.

bis 80 Prozent der Kosten
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

Nachhaltige Logistik durch digitale Lösungen

Zuschuss für Vorhaben, die Emissionen in der Logistik senken und den Verkehrsfluss besonders in Innenstädten verbessern. Förderfähig sind Sach- und Personalausgaben sowie Pauschalen nach den EFRE-Förderbestimmungen. Maximal 300.000 Euro je Unternehmen bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent.

bis 40 Prozent, maximal 300.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg, kofinanziert aus EFRE
LandZuschuss

InnovationFocus Green Aviation Technologies (GATE III)

Förderaufruf für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Dekarbonisierung der Luftfahrt. Themen sind nachhaltige Flugzeugsysteme und Fertigungsprozesse, Wasserstofftechnologie, effiziente Kabinensysteme, digitalisierte Wartungsprozesse, nachhaltige Flughafenbetriebskonzepte und Wasserstoff-Forschungsinfrastrukturen. Einzelprojekte bis 500.000 Euro, Kooperationsprojekte bis 2 Millionen Euro.

bis 60 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
Hamburg
IFB Hamburg / Innovationsagentur
LandZuschuss

Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Gebäudebestand. Gefördert werden Überdachungen und Einhausungen, Fahrradboxen, Sammelgaragen, Umbauten von Räumen, Anlehnbügel und Doppelstockparker sowie Rampen, elektrische Türöffner und Elektroladeanschlüsse. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent, maximal 300 Euro je Stellplatz beziehungsweise 400 Euro mit Ladeanschluss.

bis 40 Prozent der Kosten
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

Mobilität II

Zuschuss für die Einführung emissionsfreier Fahrzeuge im kommunalen OEPNV-Linienverkehr sowie für die Stärkung des OEPNV im Lausitzer Revier. Gefördert werden Investitionen in Tank- und Ladeinfrastruktur, der Erwerb und die Nachruestung emissionsfreier Straßenfahrzeuge sowie Einführungskonzepte mit bis zu 80 Prozent. Kooperationsvorhaben zum Erfahrungsaustausch werden mit 75 Prozent gefördert.

bis 80 Prozent der Kosten
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MIL
LandZuschuss

GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur (GRW-I)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Gefördert werden die Erschließung und Erweiterung von Industrie- und Gewerbegelaende, Verkehrsanbindungen, Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Maßnahmen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten. Die Basisförderung beträgt maximal 60 Prozent, mit Potenzialförderung bis zu weiteren 20 Prozent; Regionalmanagementvorhaben bis 75 Prozent und höchstens 200.000 Euro pro Jahr.

bis 80 Prozent der Kosten
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / Land Brandenburg und Bund
LandZuschuss

Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung M-V (FöRL ILE)

Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, insbesondere ländlicher Wegebau mit Neubau befestigter Verbindungswege sowie land- und forstwirtschaftlicher Wege, Dorferneuerung, Basisinfrastruktur, Tourismusentwicklung und Verbesserung der ländlichen Struktur. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände, natürliche und juristische Personen sowie Teilnehmergemeinschaften der Flurneuordnung.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
LandZuschuss

Hafeninfrastruktur M-V

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen der öffentlichen Hafeninfrastruktur wie Kaianlagen, Verladebrücken, Liegeplätze und Gleisanlagen. Gefördert werden auch Umweltmaßnahmen wie emissionsarme Schiffsantriebe oder Landstromanlagen sowie die Beseitigung von Altlasten. Der Regelfördersatz beträgt 60 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent.

bis 60 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Radwegebau M-V (Sonderprogramm Stadt und Land)

Nicht rückzahlbare Zuweisungen für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur: getrennte Radwege und Radfahrstreifen, selbstständige Radrouten und Fahrradstraßen, Brücken und Unterführungen, sichere Knotenpunkte, Sanierung bestehender Infrastruktur sowie Abstellanlagen für Fahrräder und Lastenräder und Fahrradparkhäuser an Verkehrsknoten. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 Prozent, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent.

bis 90 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Investitionsoffensive für Hessen

Reines Zuschussprogramm für kommunale Investitionen in acht Infrastrukturbereiche: Gesundheit und Pflege, Mobilität und Wohnungsbau, Digitales, Bildung, Betreuung, technische Infrastruktur, Bevölkerungsschutz und Sport. Die Kontingente werden nach einem Verteilschlüssel festgelegt.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Hessisches Ministerium der Finanzen / WIBank
LandZuschuss

Lebendige Zentren

Städtebauförderprogramm, das die früheren Programme Aktive Kernbereiche in Hessen und Städtebaulicher Denkmalschutz bündelt. Gefördert werden Modernisierung und Neubau öffentlicher Einrichtungen, Umgestaltung öffentlicher Räume, Sanierung von Denkmälern, Grünflächen, Nachnutzungskonzepte für Leerstände und barrierefreie Fuß- und Radwege. Der Fördersatz beträgt in der Regel zwei Drittel der förderfähigen Kosten.

bis 66 Prozent der Kosten
Hessen
Bund und Land Hessen / WIBank, Städtebauförderung
LandZuschuss

Förderung wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge in Bayern

Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Mehrausgaben für neue Nutzfahrzeuge der EG-Klassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzelle oder Wasserstoffverbrennungsmotor. Die Höchstbeträge richten sich nach der Fahrzeugklasse. Die Richtlinie gilt vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028, die Förderung läuft über Förderaufrufe.

bis 80 Prozent der Kosten
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Projektträger Bayern
LandZuschuss

Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)

Fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in den vier Handlungsfeldern Werkstoffe und Materialien, Life Science, Digitalisierung sowie Mobilität. Die einzelnen Förderlinien sind unter anderem Informations- und Kommunikationstechnik (Kuenstliche Intelligenz und Data Science, Kommunikationsnetze der Zukunft, Cybersicherheit), Elektronische Systeme und Prozesstechnologien, Medizintechnik, Bio- und Gentechnologie, Neue Werkstoffe sowie Innovative Antriebstechnologien und Raumfahrt. Die Förderung erfolgt über regelmäßige Förderaufrufe mit Stichtagen.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Bayern Innovativ

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