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Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung M-V (FöRL ILE)

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V · Mecklenburg-Vorpommern

Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, insbesondere ländlicher Wegebau mit Neubau befestigter Verbindungswege sowie land- und forstwirtschaftlicher Wege, Dorferneuerung, Basisinfrastruktur, Tourismusentwicklung und Verbesserung der ländlichen Struktur. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände, natürliche und juristische Personen sowie Teilnehmergemeinschaften der Flurneuordnung.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Nach Maßgabe der Förderrichtlinie ILE M-V, Förderperiode 2023 bis 2027

Für wen ist das

KommunenLandwirtschaftVereinePrivatpersonen

Was du erfüllen musst

  • Vorhaben im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns
  • Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände, natürliche und juristische Personen oder Teilnehmergemeinschaften der Flurneuordnung
  • Beachtung der Förderrichtlinie ILE M-V in der jeweils geltenden Fassung
  • Antragstellung über das MV-Serviceportal beziehungsweise die zuständigen Ämter

Kombinierbar mit

Teil des ELER-Programms M-V 2023 bis 2027 mit insgesamt 956,5 Mio. Euro einschließlich nationaler Kofinanzierung

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bis 1,5 Mio. Euro
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