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Förderprogramme für Mobilität auf Ebene Land

Alle Programme für Mobilität auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

165 Programme gefunden

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LandZuschuss

Förderprogramm Landesweites Jugendticket Baden-Württemberg

Das Land finanziert über dieses Programm das landesweite JugendticketBW mit, das jungen Menschen in Baden-Württemberg einheitliche Mobilität zu einem sehr günstigen Preis ermöglicht. Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Aufgabenträger und Verkehrsverbünde, die das Ticket vertrieblich und tariflich umsetzen. Das Programm wurde in Abstimmung mit Aufgabenträgern, Verbünden und Verbänden entwickelt und lässt regionale Flexibilität zu. Anträge können als Einzelantrag oder gebündelter Antrag gestellt werden.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) Nordrhein-Westfalen

Mit dem Förderprogramm Nahmobilität unterstützt Nordrhein-Westfalen Städte, Gemeinden und Kreise bei Bauprojekten für den Fuß- und Radverkehr. Gefördert werden Bau und Ausbau von Rad- und Fußwegen, sichere Querungshilfen, Fahrradabstellanlagen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen sowie Öffentlichkeitsarbeit und Erhebungen zum Mobilitätsverhalten. Die Förderung speist sich aus Landesmitteln und ergänzenden Bundeszuweisungen, die Anträge prüfen die Bezirksregierungen.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Bewilligung durch die Bezirksregierungen
LandZuschuss

Förderung der Luftfahrtforschung in Niedersachsen

Das Land Niedersachsen fördert seit 2019 Vorhaben der Luftfahrtforschung mit den Schwerpunkten Fertigung, Wartung und Instandsetzung sowie Material- und Werkstoffforschung. Die Abwicklung übernimmt der Projektträger Luftfahrtforschung im DLR. Derzeit ist in diesem Programm kein Förderaufruf offen; Interessenten sollten sich beim Projektträger für kommende Aufrufe vormerken lassen.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
Land Niedersachsen, Abwicklung über den Projektträger Luftfahrtforschung im DLR
LandZuschuss

Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung M-V (FöRL ILE)

Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, insbesondere ländlicher Wegebau mit Neubau befestigter Verbindungswege sowie land- und forstwirtschaftlicher Wege, Dorferneuerung, Basisinfrastruktur, Tourismusentwicklung und Verbesserung der ländlichen Struktur. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände, natürliche und juristische Personen sowie Teilnehmergemeinschaften der Flurneuordnung.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
LandZuschuss

Förderung von Maßnahmen zur baulichen Schul- und Spielwegesicherung

Das Land Brandenburg unterstützt Kommunen bei Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Schul- und Spielwegen. Gefördert wird der bauliche Schulwegebau, damit Kinder ihre täglichen Wege sicher zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegen können. Das Programm ist Teil des Förderangebots des Ministeriums im Bereich Mobilität und Verkehr. Ansprechpartner ist das Referat Förderangelegenheiten des MIL.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg (MIL)
LandZuschuss

Investitionsförderung für Bürgerbusse in Baden-Württemberg

Das Land fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die Beschaffung von Bürgerbussen und unterstützt damit lokal organisierte, ehrenamtlich getragene Verkehrsangebote. Gefördert werden Kleinbusse mit sechs bis acht Sitzplätzen zuzüglich Fahrersitz in niederfluriger oder barrierefreier Ausführung. Das Fahrzeug muss überwiegend im Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz eingesetzt werden. Die Förderung ist nach Antriebsart differenziert, emissionsfreie Batterie- und Brennstoffzellenbusse werden bevorzugt.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

Investitionsoffensive für Hessen

Reines Zuschussprogramm für kommunale Investitionen in acht Infrastrukturbereiche: Gesundheit und Pflege, Mobilität und Wohnungsbau, Digitales, Bildung, Betreuung, technische Infrastruktur, Bevölkerungsschutz und Sport. Die Kontingente werden nach einem Verteilschlüssel festgelegt.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Hessisches Ministerium der Finanzen / WIBank
LandKredit

Kommunaldarlehen Thüringen

Flexibles Darlehen für Neuinvestitionen in Infrastruktur sowie in soziale, kulturelle und schulische Einrichtungen, außerdem für Investitionsförderungsmaßnahmen und die Umschuldung bestehender Darlehen. Angeboten werden Annuitäten-, Tilgungs-, endfällige und Forward-Darlehen mit Zinsbindungen von bis zu 20 Jahren oder variabler Verzinsung auf EURIBOR-Basis.

Höhe je nach Vorhaben
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandSonstiges

Kostenfreies Parken für Elektrofahrzeuge in Bayern

Seit dem 1. April 2025 dürfen Elektrofahrzeuge in Bayern bayernweit einheitlich bis zu drei Stunden kostenlos auf öffentlichen Parkplätzen stehen; das gilt auch in München, Nürnberg und Augsburg. Erfasst sind reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, erkennbar am E am Ende des Kennzeichens. Die Befreiung gilt nur für öffentliche Parkflächen mit blauem Verkehrszeichen P, nicht für private Parkplätze oder Parkhäuser. Wie der Nachweis läuft, gestalten die Kommunen selbst: über Parkscheibe, umgestellte Parkautomaten oder Park-Apps. Die zulässige Höchstparkdauer ist weiterhin zu beachten und kann unter drei Stunden liegen. Ein Enddatum ist nicht genannt.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium des Innern, Umsetzung durch die Kommunen
LandSonstiges

Kostenfreiheit des Schulwegs in Bayern

Der Schulweg mit dem öffentlichen Nahverkehr ist in Bayern gesetzlich geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa ab einer Mindestentfernung zur Schule oder im Rahmen einer Sozialklausel, kann beim zuständigen Kostenträger ein Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs gestellt werden. Wird der Antrag genehmigt, gibt der Kostenträger einen Autorisierungscode aus, mit dem das Schuelerticket kostenlos bestellt wird. Im MVV-Gebiet ist das das 365-Euro-Ticket MVV als Chipkarte. Die genauen Entfernungsgrenzen legt der jeweilige Kostenträger fest.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Freistaat Bayern, Kostenträger sind Kommunen, Landkreise und Schulen
LandZuschuss

LGVFG-Förderung Fußverkehr

Über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz fördert Baden-Württemberg Kommunen, die die Verkehrsverhältnisse für Zufußgehende verbessern wollen. Förderfähig sind zum Beispiel Fußgängerüberwege, Elemente zur Verringerung der Kfz-Geschwindigkeit, Sitzbänke und öffentliche Toilettenanlagen. Maßnahmen können in die Programmbereiche Rad- und Fußverkehr oder Kommunaler Straßenbau fallen. Auch getrennte Fuß- und Radwege sowie zusätzliche Qürungsstellen zählen zu den Beispielen.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

LGVFG-Förderung Quartiersgaragen

Baden-Württemberg fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die Errichtung von Quartiersgaragen, damit Kommunen Parkplätze aus dem Straßenraum verlagern und Platz für Rad- und Fußverkehr gewinnen. In den Garagen können Stellplätze mit Ladeinfrastruktur gebündelt und verschiedene Mobilitätsformen vernetzt werden. Förderfähig sind auch Fahrradabstellplätze sowie Car- und Bikesharing-Stellplätze innerhalb der Anlage. Damit wird der ruhende Verkehr aus dem öffentlichen Raum genommen.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein unterstützt den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit dem Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II. Gefördert werden unter anderem Ladepunkte, der Netzanschluss, die Installation und das Lastmanagement. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme über das jeweilige Online-Antragsportal an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH zu richten. Die Bekanntmachung stammt vom 13. August 2024, das Programm gilt bis zum 31. Dezember 2026. Die Landeskoordinierungsstelle E-Mobilität informiert über die aktuellen Aufrufe und Konditionen.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein (WTSH)
LandZuschuss

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern

Bayern fördert den Neubau und die Modernisierung von Ladepunkten für Elektromobilität in saemtlichen Anwendungsbereichen. Die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und loest die früheren bayerischen Ladeinfrastrukturprogramme ab. Die Umsetzung erfolgt nicht laufend, sondern über einzelne Förderaufrufe. Förderziele, Fördersaetze, technische Anforderungen und Umweltstandards werden regelmäßig überprüft und in den jeweiligen Aufrufen konkretisiert, konkrete Beträge stehen deshalb erst mit dem jeweiligen Aufruf fest. Auf der Seite des Wirtschaftsministeriums ist derzeit kein laufender Förderaufruf benannt, aktuelle Aufrufe führt die Kompetenzstelle eMobilität Bayern bei der Bayern Innovativ GmbH.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
LandZuschuss

Luftfahrtforschungsprogramm des Landes Brandenburg

Brandenburg fördert Vorhaben der zivilen Luftfahrtforschung, speziell die Entwicklung und Bereitstellung von Technologien für fortschrittliche und umweltverträgliche Strahltriebwerke. Bewertet werden Innovationsgrad, Verwertungsperspektive, Arbeitsplatzeffekte, Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft sowie die Wertschöpfung im Land. Derzeit ist kein Förderaufruf offen.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE), Abwicklung über den Projektträger Luftfahrtforschung im DLR
LandZuschuss

NMOB Rad-Fuß (Förderung des Rad- und Fußverkehrs im Saarland)

Einzelrichtlinie unter dem Dach der Richtlinien Nachhaltige Mobilität zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs im Saarland. Gefördert werden investive Maßnahmen und Modellprojekte zur Verbesserung des Alltagsradverkehrs, der Elektro-Fahrrad-Mobilität sowie der begleitenden Infrastruktur wie Abstellanlagen und Ladeeinrichtungen.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
LandZuschuss

NMOB alternative Antriebe

Einzelrichtlinie des Richtlinienpakets Nachhaltige Mobilität zur Förderung alternativer Antriebe im saarländischen öffentlichen Personennahverkehr. Gefördert werden unter anderem Netzanschlüsse für Lade- und Tankinfrastruktur emissionsfreier Straßenfahrzeuge, Elektrolyseanlagen zur Wasserstofferzeugung, Grundstücke für Infrastruktur sowie Schulungen des Fahr- und Werkstattpersonals.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
LandZuschuss

Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Hessen

Das Land Hessen fördert investive Maßnahmen, Planungen, Konzepte und Öffentlichkeitsarbeit für die Mobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit weiteren nicht motorisierten Verkehrsmitteln, auch in Verknüpfung mit Bus und Bahn. Im Vordergrund stehen kurzfristig umsetzbare und kleinere Projekte. Die Bagatellgrenze liegt bei 20.000 Euro für Investitionen und 2.000 Euro für Planungen, Konzepte und Öffentlichkeitsarbeit. Das Fördervolumen beträgt 15,5 Millionen Euro jährlich, bewilligt wird durch die regionalen Fachdezernate von Hessen Mobil.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
LandZuschuss

Richtlinienpaket Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB)

Dachrichtlinie des Saarlandes zur Umsetzung der nachhaltigen Mobilitätsstrategie, unter der mehrere Einzelrichtlinien gebündelt sind. Verabschiedet sind aktuell NMOB alternative Antriebe, Bürgerbus, Barrierefreiheit, Digitalisieren und Priorisieren, Mobilität gut durchdacht, On Demand, Rad-Fuß, Stadt und Land sowie Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen. Antragsberechtigt sind vor allem Kommunen, Verkehrsunternehmen, Verbände und öffentliche Einrichtungen im Saarland.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
LandSonstiges

Schuelerticket Berlin

Kostenloses Schuelerticket für alle Berliner Schuelerinnen und Schueler mit gültigem Berliner Schuelerausweis I. Es gilt im Tarifbereich Berlin AB rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche. Anspruch haben auch Kinder ab sechs Jahren, die noch keine Berliner Schule besuchen; Nachweis ist der Aufnahmebescheid, die Schulzuweisung oder der Rückstellungsbescheid. Ein Fahrrad, ein Hund oder ein Kind unter sechs Jahren dürfen kostenlos mitgenommen werden.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Land Berlin, Ausgabe über die BVG
LandSonstiges

Schülerticket Berlin

Das Schülerticket Berlin gilt im Tarifbereich Berlin AB und wird an Berliner Schülerinnen und Schüler mit Schülerausweis I ausgegeben. Seit 2019 ist es kostenlos. Die Ausgabe erfolgt bei den Verkehrsunternehmen als VBB-fahrCard, der Antrag läuft online über BVG, S-Bahn Berlin oder DB Regio. Die Mitnahme eines Fahrrades ist enthalten; das Ticket ist persönlich und nicht übertragbar.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) / Land Berlin
LandSonstiges

Schülerticket Hessen

Das Schülerticket Hessen kostet 398 Euro pro Jahr oder 33,80 Euro im Monat bei monatlicher Abbuchung und gilt zwölf Monate hessenweit. Genutzt werden können Busse, Trams, RegioTrams, S-Bahnen, AnrufSammelTaxis, U-Bahnen und Regionalzüge. Berechtigt sind Schülerinnen und Schüler von der Grundschule bis zur Oberstufe sowie Auszubildende, freiwillig Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Beamtenanwärter im einfachen und mittleren Dienst und Teilnehmende an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr. Wohnort, Schule oder Ausbildungsplatz müssen in Hessen liegen.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV) im hessenweiten Tarifverbund
LandSonstiges

Seniorenticket Hessen

Das Seniorenticket Hessen kostet 398 Euro im Jahr und gilt montags bis freitags ab 9 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig. Nutzbar sind Busse, Trams, RegioTrams, S-Bahnen, AnrufSammelTaxis, U-Bahnen und Regionalzüge in ganz Hessen. Für mehr Flexibilität gibt es die Variante Seniorenticket Hessen Komfort für 681,50 Euro pro Jahr. Sie erlaubt Fahrten vor 9 Uhr, die Nutzung der ersten Klasse und die Mitnahme einer erwachsenen Person sowie beliebig vieler Kinder unter 15 Jahren montags bis freitags ab 19 Uhr und an Wochenenden ganztägig.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV) im hessenweiten Tarifverbund
LandZuschuss

Sonderprogramm Stadt und Land - Radverkehrsförderung in Brandenburg

Mit dem Sonderprogramm Stadt und Land stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr bereit. Das Programm gehört zum Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung und soll Verkehr vom Kfz auf das Fahrrad verlagern, in städtischen wie in ländlichen Räumen. Im Fokus stehen attraktive und sichere Infrastrukturen für Radfahrende. Kommunen im Land Brandenburg beantragen die Mittel über die Richtlinien kommunaler Straßenbau und ÖPNV Invest.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg (MIL)

Was Landesförderung bei Mobilität bedeutet

Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.

Wo der Antrag landet
Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
Woran du sie erkennst
Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
Der häufigste Irrtum
Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.

Häufige Fragen zu Mobilität auf Ebene Land

Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.

Mehr zu Mobilität

Eine Liste zeigt alles zu Mobilität. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.