Förderprogramme für Mobilität auf Ebene Land
Alle Programme für Mobilität auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung (Berlin und Brandenburg)
Vergünstigtes Deutschlandticket für Auszubildende in vollschulischer Ausbildung in Berlin und Brandenburg zum Preis von 37,80 Euro pro Monat. Den Zuschuss tragen die Länder Berlin und Brandenburg. Im Land Berlin ist das Ticket ab dem 1. Juni 2026 bestellbar mit Gültigkeit ab dem 1. Juli 2026, in Brandenburg ab dem 1. Juli 2026. Auszubildende in dualer Ausbildung nach BBiG oder HWO haben keinen Anspruch; sie können stattdessen das Deutschlandticket Job über den Ausbildungsbetrieb beziehen.
hvv Deutschlandticket Azubi
Vergünstigtes Deutschlandticket für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende im hvv. Zum 1. Januar 2026 wurde der monatliche Zuschuss auf 25,20 Euro erhöht, das Ticket kostet damit 37,80 Euro pro Monat. Bei dualer Ausbildung kommt der Zuschuss ausschließlich vom Arbeitgeber im Rahmen des hvv Jobtickets, bei vollschulischer Ausbildung von der Stadt Hamburg oder dem Umlandkreis. Der Sozialrabatt kann zusätzlich kombiniert werden.
Bayerisches Ermäßigungsticket (ermäßigtes Deutschlandticket)
Vergünstigtes Deutschlandticket in Bayern für 43 Euro pro Monat statt 63 Euro. Berechtigt sind Auszubildende, die eine Berufsschule in Bayern besuchen oder ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, Studierende mit Studienort in Bayern, Freiwilligendienstleistende mit Dienstort oder Hauptwohnsitz in Bayern sowie Beamtenanwaerterinnen und Beamtenanwaerter mit Dienstort in Bayern. Es ist ein persönliches Abo, monatlich kuendbar, und nicht übertragbar. Gast- und Seniorenstudierende sind ausgeschlossen.
Deutschland-Ticket für Azubis in Mecklenburg-Vorpommern
Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Beamtenanwaerterinnen und Beamtenanwaerter in Mecklenburg-Vorpommern zahlen für das Deutschlandticket 43 Euro statt 63 Euro im Monat. Die Differenz von 20 Euro übernimmt das Land. Das Ticket gilt bundesweit im Nahverkehr und wird online als Abo bestellt. Es richtet sich an Privatpersonen; eine Bestellung oder Bezahlung über den Ausbildungsbetrieb ist nicht möglich.
Deutschland-Ticket für Senioren aus Mecklenburg-Vorpommern
Wer das 65. Lebensjahr erreicht hat und seinen ständigen Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat, zahlt für das Deutschlandticket 43 Euro statt 63 Euro im Monat. Das Land übernimmt die Differenz von 20 Euro. Im Jahr summiert sich der Abopreis auf 516 Euro. Das Ticket ist ausschließlich im Abonnement erhältlich, wird online bestellt und als Handyticket in die VVW-App geladen. Ein bestehendes regulaeres Deutschlandticket-Abo muss vorher gekuendigt werden.
Hessenpass mobil (ermäßigtes Deutschlandticket Hessen)
Menschen mit geringem Einkommen und Wohnsitz in Hessen bekommen das Deutschlandticket für 44 Euro pro Monat statt 63 Euro. Die Differenz von 19 Euro monatlich trägt das Land Hessen. Berechtigungsnachweis ist der Hessenpass mobil, den das oertlich zuständige Amt in der Regel automatisch zuschickt. Das vergünstigte Abo läuft nach einem Jahr automatisch aus und muss bis zum 10. des Vormonats verlaengert werden.
D-Ticket JugendBW
Vergünstigtes Deutschlandticket für junge Menschen in Baden-Württemberg. Es kostet 540 Euro pro Jahr, umgerechnet 45 Euro im Monat, und gilt bundesweit im Nah- und Regionalverkehr. Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und Schuelerinnen und Schueler bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs sowie Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs. Voraussetzung ist Wohnsitz in Baden-Württemberg oder der Besuch einer Schule oder Hochschule im Land. Es ist ein Jahresabo, nach dem ersten Jahr monatlich kuendbar.
hvv Deutschlandticket für Seniorinnen und Senioren
Hamburgerinnen und Hamburger ab 67 Jahren bekommen das hvv Deutschlandticket für 49 Euro pro Monat statt 63 Euro. Die Altersgrenze orientiert sich an der künftigen Regelaltersgrenze, ein individueller Antrag auf Rentenbezug ist nicht noetig. Das Ticket gilt bundesweit im Regional- und Nahverkehr der 2. Klasse und ist monatlich bis zum 10. des Monats kuendbar. Es ist personengebunden, eine Begleitperson ist nicht enthalten.
Deutschlandticket sozial (Nordrhein-Westfalen)
In Nordrhein-Westfalen kostet das Deutschlandticket für Menschen mit Anspruch auf Sozialleistungen 53 Euro pro Monat statt 63 Euro; dieser Preis gilt seit dem 1. Januar 2026. Berechtigt sind unter anderem Beziehende von Bürgergeld, Grundsicherung, laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfuersorge und Wohngeld. Der Berechtigungsnachweis kommt von der zuständigen Behörde; im Verkehrsverbund Rhein-Sieg sind das der Köln-Pass, der MobilPass oder der Bonn-Ausweis, die von der jeweiligen Stadt beziehungsweise dem Kreis ausgestellt werden und meist auch vergünstigte Eintritte in städtische Einrichtungen umfassen. Ohne gültigen Nachweis gibt es keinen ermäßigten Tarif. Die Vertragslaufzeit haengt an der Gültigkeit des Nachweises.
EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW 2021-2027
Rahmenrichtlinie für die EU-kofinanzierten Landesprogramme EFRE.NRW und JTF.NRW. EFRE.NRW fördert mit bis zu 40 Prozent, im Regierungsbezirk Münster bis zu 50 Prozent, JTF.NRW mit bis zu 50 Prozent und für STEP-Ziele bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Schwerpunkte sind Innovation, Mittelstand, Nachhaltigkeit, Mobilität und lebenswerte Quartiere.
Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum
EFRE-Zuschuss für investive Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Verkehrsnetzes und der aktiven Mobilität sowie für digitale Mobilitätslösungen, emissionsfreie Stadtlogistik und Konzeptentwicklung. Kommunen erhalten bis zu 90 Prozent, andere Antragsteller bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten.
GRW-Infrastrukturförderung Sachsen-Anhalt
Zuschuss für wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes, darunter Industrie- und Gewerbegebiete sowie touristische Einrichtungen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 60 Prozent, bei besonderem Landesinteresse bis zu 80 Prozent und bei interkommunalen Kooperationen bis zu 90 Prozent. Touristische Infrastruktur wird mit 60 Prozent gefördert.
Radwegebau M-V (Sonderprogramm Stadt und Land)
Nicht rückzahlbare Zuweisungen für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur: getrennte Radwege und Radfahrstreifen, selbstständige Radrouten und Fahrradstraßen, Brücken und Unterführungen, sichere Knotenpunkte, Sanierung bestehender Infrastruktur sowie Abstellanlagen für Fahrräder und Lastenräder und Fahrradparkhäuser an Verkehrsknoten. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 Prozent, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent.
Barkassenumbau Speicherstadt
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 Prozent für Umbauten zur Höhenreduzierung von Barkassen im Hamburger Speicherstadtverkehr. Förderfähig sind hydraulisch absenkbare oder elektrisch klappbare Ruderhäuser, Ballasttankeinbauten zur Tiefgangserhöhung sowie Anpassungen an Masten, Antennen, Relings und Sicherheitsausrüstung.
Förderung wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge in Bayern
Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Mehrausgaben für neue Nutzfahrzeuge der EG-Klassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzelle oder Wasserstoffverbrennungsmotor. Die Höchstbeträge richten sich nach der Fahrzeugklasse. Die Richtlinie gilt vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028, die Förderung läuft über Förderaufrufe.
GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur (GRW-I)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Gefördert werden die Erschließung und Erweiterung von Industrie- und Gewerbegelaende, Verkehrsanbindungen, Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Maßnahmen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten. Die Basisförderung beträgt maximal 60 Prozent, mit Potenzialförderung bis zu weiteren 20 Prozent; Regionalmanagementvorhaben bis 75 Prozent und höchstens 200.000 Euro pro Jahr.
H2N - Förderprogramm für den Erwerb von emissionsfreien und sauberen Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb in Bayern
Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug für Erwerb oder Leasing von Nutzfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzellen- oder Wasserstoffverbrennerantrieb. Die maximale Zuwendungssumme variiert je Fahrzeugklasse und wird in den Förderaufrufen festgesetzt.
Mobilität II
Zuschuss für die Einführung emissionsfreier Fahrzeuge im kommunalen OEPNV-Linienverkehr sowie für die Stärkung des OEPNV im Lausitzer Revier. Gefördert werden Investitionen in Tank- und Ladeinfrastruktur, der Erwerb und die Nachruestung emissionsfreier Straßenfahrzeuge sowie Einführungskonzepte mit bis zu 80 Prozent. Kooperationsvorhaben zum Erfahrungsaustausch werden mit 75 Prozent gefördert.
Förderprogramm Schnell umsetzbare Radinfrastruktur
Das Verkehrsministerium unterstützt kurzfristig umsetzbare Arbeiten an Rad-Pendelstrecken. Förderfähig sind Markierungsarbeiten, Radpiktogramme, Ausbesserungen des Asphalts, Verkehrszeichen zur besseren Radwegeführung, die Sicherung von Kreuzungen und Qürungen, die Verbesserung von Sicht- und Beleuchtungsverhältnissen, das Entfernen von Hindernissen, kurzfristige Maßnahmen zum Radparken sowie Radzählsysteme zur Evaluation. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
LGVFG-Förderung Radabstellanlagen an Schulen
Baden-Württemberg fördert Fahrradabstellanlagen auf Schulgeländen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, damit mehr Kinder und Jugendliche mit dem Rad zur Schule fahren. Förderfähig sind unter anderem Bügelständer, Überdachungen von Abstellplätzen und Fahrradboxen. Das Land trägt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale. Kleine Einzelvorhaben unterhalb der Bagatellgrenze können gebündelt beantragt werden.
Sonderprogramm Stadt und Land - Radverkehrsförderung in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein setzt die Bundesfinanzhilfen aus dem Sonderprogramm Stadt und Land mit einer eigenen Förderrichtlinie um. Gefördert werden investive Maßnahmen der Radverkehrsinfrastruktur; die Erstellung von Radverkehrskonzepten durch Dritte ist zusammen mit der ersten daraus folgenden investiven Maßnahme förderfähig. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 Prozent, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Die Antragstellung ist laufend möglich, der letzte Antragstermin ist der 30. Juni 2028.
Lebendige Zentren
Städtebauförderprogramm, das die früheren Programme Aktive Kernbereiche in Hessen und Städtebaulicher Denkmalschutz bündelt. Gefördert werden Modernisierung und Neubau öffentlicher Einrichtungen, Umgestaltung öffentlicher Räume, Sanierung von Denkmälern, Grünflächen, Nachnutzungskonzepte für Leerstände und barrierefreie Fuß- und Radwege. Der Fördersatz beträgt in der Regel zwei Drittel der förderfähigen Kosten.
Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
Zuschuss für Maßnahmen zur Einführung CO2-armer und emissionsfreier Mobilität im OePNV. Gefördert werden Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepte, emissionsfreie Fahrzeuge, Umruestungen, Lade- und Betankungsinfrastruktur sowie Depotmodernisierungen. Batterieelektrische Busse erhalten bis zu 60 Prozent, Wasserstoffbusse bis zu 50 Prozent, Schienenfahrzeuge bis zu 30 Prozent, Infrastruktur 30 bis 60 Prozent.
Hafeninfrastruktur M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen der öffentlichen Hafeninfrastruktur wie Kaianlagen, Verladebrücken, Liegeplätze und Gleisanlagen. Gefördert werden auch Umweltmaßnahmen wie emissionsarme Schiffsantriebe oder Landstromanlagen sowie die Beseitigung von Altlasten. Der Regelfördersatz beträgt 60 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent.
Was Landesförderung bei Mobilität bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Mobilität auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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