Förderprogramme für Mobilität auf Ebene Kommune
Alle Programme für Mobilität auf Ebene Kommune. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
77 Programme gefunden
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Lastenrad-Förderung der Stadt Gladbeck
Der Rat der Stadt Gladbeck hat ein Förderprogramm für die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern beschlossen. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 650 Euro. Lastenanhänger werden zu den gleichen Konditionen gefördert. Angesprochen werden in Gladbeck ansässige kleine Unternehmen bis zwanzig Mitarbeitende, Vereine, Einrichtungen freier Träger und Privatleute.
Lastenradförderung der Stadt Günzburg
Günzburg übernimmt seit dem 1. März 2020 20 Prozent der Bruttoanschaffungskosten, höchstens 500 Euro für elektrische Lastenräder und höchstens 250 Euro für rein muskelbetriebene Lastenräder. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften und andere Käufergemeinschaften können die Prämie erhalten. Vor dem Kauf muss ein unterschriebenes Antragsformular mit Angebot im Rathaus eingereicht werden, nach positivem Bescheid gilt eine Kauffrist von acht Wochen.
Leipzig-Pass-Mobilcard
Mit der Leipzig-Pass-Mobilcard können Inhaberinnen und Inhaber des Leipzig-Passes alle öffentlichen Verkehrsmittel in der MDV-Tarifzone 110, also im Stadtgebiet Leipzig, rund um die Uhr nutzen. Der Preis beträgt 35 Euro im Monat, im Abonnement 31,20 Euro im Monat und bei jährlicher Einmalzahlung 365 Euro. Die Mobilcard ist ein Sozialticket für Bus und Bahn und soll Menschen mit besonders niedrigem Einkommen die Teilhabe am städtischen Leben ermöglichen. Der potenzielle Nutzerkreis umfasst rund 70.000 Menschen.
N-ERGIE CO2-Minderungsprogramm - Zuschuss für den Einbau einer Wallbox
Der Nürnberger Energieversorger N-ERGIE fördert im Rahmen seines CO2-Minderungsprogramms die Installation einer Wallbox mit 150 Euro. Voraussetzung ist, dass die Installation durch einen Elektromobilitätspartner der N-ERGIE ausgeführt wird. Eine eigene Kaufprämie für Elektroautos bietet die N-ERGIE nicht, die Unterstützung beschränkt sich auf die Ladeinfrastruktur zu Hause. Die genauen Bedingungen stehen in der Position Einbau einer Wandladestation des CO2-Minderungsprogramms.
Regionalbudget LEADER-Aktionsgruppe Brenzregion
Die LEADER-Aktionsgruppe Brenzregion im Landkreis Heidenheim vergibt jährlich ein Regionalbudget an Kleinprojekte. Für 2026 standen 150.000 Euro Landesmittel plus kommunale Beiträge bereit, insgesamt rund 166.667 Euro. Die Projektkosten dürfen höchstens 20.000 Euro netto betragen. Aus 28 Bewerbungen wurden im Mai 2026 nach einem Punktesystem 18 Kleinprojekte ausgewählt, die bis Jahresende umgesetzt werden.
Regionalbudget LEADER-Aktionsgruppe Heckengäu
Die LEADER-Aktionsgruppe Heckengäu stellt für das Regionalbudget 2026 rund 166.667 Euro bereit, davon 150.000 Euro Landesmittel und der Rest kommunale Beiträge. Gefördert werden Kleinprojekte mit Nettokosten von höchstens 20.000 Euro, etwa zur Dorfentwicklung, zu Infrastrukturmaßnahmen und zur Unterstützung örtlicher Einrichtungen. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen, Kommunen, Privatpersonen und Unternehmen, sofern das Projekt dem Gemeinwohl dient. Seit 2019 wurden über 130 Kleinprojekte umgesetzt.
Richtlinie zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität der Gemeinde Ismaning
Seit der überarbeiteten Richtlinie vom 29. November 2024 zahlt Ismaning 25 Prozent des Kaufpreises, höchstens 1.000 Euro für Lastenfahrräder, Elektrolastenfahrräder sowie drei- und vierrädrige alten- und behindertengerechte Fahrzeuge mit Tretunterstützung bis 25 km/h und maximal 250 Watt, und höchstens 200 Euro für Fahrradlasten- und Fahrradkinderanhänger. Antragsberechtigt sind Ismaninger ab 15 Jahren mit mindestens drei Monaten Hauptwohnsitz sowie gemeinnützige Ismaninger Vereine.
Richtlinie zur Förderung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern der Stadt Herten
Herten zahlt 35 Prozent des Anschaffungspreises inklusive Mehrwertsteuer, höchstens 1.400 Euro für ein Lastenfahrrad mit elektrischer Antriebsunterstützung, 700 Euro ohne Antriebsunterstützung und 250 Euro für Lasten- oder Kinderfahrradanhänger. Beantragen mindestens zwei Haushalte gemeinsam ein Rad, gibt es einen pauschalen Bonus von 10 Prozent der Förderhöchstgrenze, dann muss die Gemeinschaft aber sechs Beiträge in Wort und Bild für die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt liefern.
STAWAG Förderung Ladeinfrastruktur-Check
Die STAWAG bezuschusst den Ladeinfrastruktur-Potenzialcheck mit 50 Prozent der Bruttokosten, maximal 1.000 Euro. Das Angebot richtet sich an Wohnungsgesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen. Per Lastgangmessung wird ermittelt, wie viel Leistung am Objekt verfügbar ist, wie viele Wallboxen technisch möglich sind, ob Netzverstärkung oder Lastmanagement noetig werden und welche Ausbaustufen wirtschaftlich sinnvoll sind. Die Förderung gilt im Postleitzahlengebiet 52. Es handelt sich um eine Beratungsförderung, nicht um einen Zuschuss zur Hardware.
STAWAG Zuschuss für Elektro-Motorroller und E-Lastenräder
Die Aachener Stadtwerke STAWAG fördern die Anschaffung von Elektro-Motorrollern und Elektro-Lastenrädern mit bis zu 200 Euro. Das Angebot gehoert zu den Förderprogrammen für Privatkunden und gilt im gesamten Postleitzahlengebiet 52. Antrag und Förderrichtlinie Elektromobilität werden ausgefuellt per E-Mail an die Energieberatung der STAWAG geschickt. Das Programm ist ein Beispiel dafuer, dass Stadtwerke eigene Zuschüsse zahlen, die neben den städtischen Programmen bestehen.
SchokoTicket
Regionales Schuelerticket im VRR für alle Schuelerinnen und Schueler unter 25 Jahren von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II. Als Selbstzahlerticket kostet es 47,25 Euro im Monat. Bei Anspruch auf Fahrtkostenübernahme gelten die in der Schuelerfahrkostenverordnung NRW festgelegten Eigenanteile von 14 Euro für das erste und 7 Euro für das zweite Kind. Selbstzahlende Familien erhalten für das dritte Kind 50 Prozent Geschwisterrabatt, ab dem vierten Vertrag ist das Ticket kostenlos.
SozialTicket im VRR (meinTicket)
Regional begrenztes Sozialticket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr für den Wohnort oder den Kreis. Im Abonnement kostet es 43,80 Euro pro Monat, als Monatskarte 49,90 Euro. Es gilt rund um die Uhr in der jeweiligen Preisstufe A oder Kreis, aber nicht bundesweit. Wer bundesweit fahren will, wählt stattdessen das DeutschlandTicket Sozial für 53 Euro. Ausgegeben wird das Ticket als eTicket auf der Chipkarte meinTicket im KundenCenter der Verkehrsunternehmen.
ESWE Lade BOX Rabatt für Ökostrom- und Ladestromkunden
Der Wiesbadener Versorger ESWE gewährt Kundinnen und Kunden der Tarife ESWE Natur STROM oder ESWE Lade STROM das Komplett-Paket ESWE Lade BOX um 20 Prozent guenstiger. Getragen wird der Nachlass vom ESWE Innovations- und Klimaschutzfonds. Die Förderung gilt nur im Fördergebiet Wiesbaden plus 30 Kilometer Umkreis. Das Paket umfasst Wallbox und Installationsservice. Wer in einem Mehrparteienhaus wohnt, kann sich an das Team Wohnungswirtschaft von ESWE wenden. Quelle ist der undatierte E-Mobilitäts-Flyer von ESWE, ein Programmjahr wird darin nicht genannt.
Förderfonds der Metropolregion Hamburg
Der Förderfonds der Metropolregion Hamburg unterstützt Projekte, die die wirtschaftliche, technologische, räumliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Region als gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraum voranbringen. Gefördert werden länderübergreifende Vorhaben sowie Projekte in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Beispiele sind das Fledermauszentrum Noctalis, Radwegeprojekte an der Wedeler Au und das Agrarium am Kiekeberg. Für jedes beteiligte Bundesland gibt es eine eigene Ansprechperson, die Förderkonditionen stehen in den Richtlinien.
Förderprogramm Klein-Elektromobilität des Landkreises Erlangen-Höchstadt
Der Landkreis fördert als Direktzuschuss den Kauf neuer Aufsitz-Elektroroller mit 200 Euro, von S-Pedelecs mit 300 Euro und von E-Lastenrädern mit 400 Euro. Wer den Bezug von 100 Prozent Ökostrom oder den Betrieb einer eigenen Photovoltaikanlage nachweist, erhält einmalig 50 Euro zusätzlich. Das Budget beträgt 20.000 Euro pro Jahr, je Haushalt, Verein oder Verwaltung ist eine Förderung pro Jahr möglich. Tretroller und Scooter sind ausgeschlossen.
Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung der Stadt Datteln
Die Stadt Datteln gewährt Zuschüsse für die Umsetzung von Maßnahmen aus den Bereichen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Zum Förderkatalog gehört unter anderem die Anschaffung von Lastenrädern und Lastenanhängern. Das Programm richtet sich an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Förderhöhe und Bedingungen sind in der städtischen Förderrichtlinie geregelt.
Förderprogramm Lastenrad der Stadt Walldorf
Die Stadt Walldorf unterhält ein eigenes Förderprogramm für die Anschaffung von Lastenrädern und stellt dazu Antrag und Förderrichtlinie zum Download bereit. Das Programm ist Teil des städtischen Nachhaltigkeitsangebots und ergänzt weitere kommunale Förderprogramme. Förderhöhe und Antragsweg regelt die Richtlinie zum Förderprogramm Lastenrad. Zuständig ist die Stadtverwaltung Walldorf.
Förderprogramm Lastenrad und Fahrradanhänger der Stadt Verden
Die Stadt Verden fördert mit einem eigenen Programm die Anschaffung von Lastenrädern und Fahrradanhängern. Ziel ist es, den Umstieg vom Auto auf das Rad für Einkäufe sowie Kinder- und Lastentransporte zu erleichtern. Antragsformular und Förderbedingungen stellt die Stadt auf ihrer Portalseite bereit. Die Förderung ist an die verfügbaren Haushaltsmittel gebunden.
Förderprogramm für Klimaschutz und Klimawandelanpassung der Stadt Stutensee
Mit dem Förderprogramm für Klimaschutz und Klimawandelanpassung unterstützt die Stadt Stutensee ihre Bürgerinnen und Bürger finanziell bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Zum Förderkatalog gehört auch die Anschaffung von Lastenrädern mit und ohne Elektroantrieb. Die allgemeinen Informationen und die Förderrichtlinie stehen auf der städtischen Klimaseite bereit. Die Mittel sind auf das jeweilige Haushaltsjahr begrenzt.
Förderung Klein-Elektromobilität Landkreis Erlangen-Höchstadt
Der Landkreis Erlangen-Höchstadt bezuschusst mit einem eigenen Programm die sogenannte Klein-Elektromobilität, etwa Lastenräder und Pedelecs. Das Programm gehört zu den kreiseigenen Förderungen im Bereich Klima und Energie und richtet sich an Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet. Zuschusshöhe und Bedingungen stehen auf der Programmseite des Landkreises. Der Antrag ist vor der Anschaffung zu stellen.
Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs der Stadt Lingen
Die Stadt Lingen bündelt ihre Angebote rund um das Fahrrad auf einer eigenen Seite und fördert darüber die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs. Das Programm soll den Umstieg vom Auto auf das Rad im Alltagsverkehr unterstützen. Antragsunterlagen und Bedingungen stellt die Stadtverwaltung bereit. Die Förderung ist an die verfügbaren Haushaltsmittel gebunden.
Klimafonds der Stadt Schenefeld
Über den Klimafonds fördert die Stadt Schenefeld Maßnahmen zum Klimaschutz, darunter die Anschaffung privater und gewerblicher Lastenräder. Die Antragstellung ist an feste Zeitfenster gebunden und jeweils vom 1. bis 31. Januar sowie vom 1. bis 31. Juli möglich. Die Bedingungen sind in der Leistungsbeschreibung der Stadt hinterlegt. Die Mittel des Fonds sind pro Förderrunde begrenzt.
Klimaschutzförderung der Stadt Ahaus
Die Stadt Ahaus bündelt ihre kommunalen Klimaschutzförderungen auf einer eigenen Seite. Dazu zählt die Förderung von Lastenrädern und Lastenanhängern für privat oder in Vereinen genutzte Fahrzeuge. Das Budget wird jährlich festgelegt und die Förderung läuft, solange Mittel verfügbar sind. Die genauen Bedingungen ergeben sich aus der städtischen Förderrichtlinie.
Lastenrad-Förderung der Stadt Gladbeck
Der Rat der Stadt Gladbeck hat ein Förderprogramm für die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern beschlossen. Damit setzt die Stadt ein Zeichen für Klimaschutz und Verkehrswende. Lastenräder werden bereits von Transport- und Logistikunternehmen sowie von Familien genutzt und eignen sich gut, um im innerstädtischen Verkehr Autofahrten zu ersetzen. Details zu Förderhöhe und Antragsweg regelt die städtische Förderrichtlinie.
Was kommunale Förderung bei Mobilität bedeutet
Städte, Landkreise und Stadtwerke legen eigene Töpfe auf, meist klein, oft schnell ausgeschöpft und fast nie zentral gemeldet. Dafür fördern sie regelmäßig Dinge, die in keinem Landes- und keinem Bundesprogramm vorkommen, und die Wege sind kurz.
- Wo der Antrag landet
- Über die Stadt oder den Landkreis, häufig über ein Fachamt, oder direkt über den örtlichen Energieversorger. Ein zentrales Portal gibt es nicht, oft reicht ein Formular oder ein Anruf.
- Woran du sie erkennst
- An der Region: steht dort ein Ortsname statt eines Landes, ist es kommunal. Im Träger stehen dann eine Stadt, ein Landkreis oder Stadtwerke.
- Der häufigste Irrtum
- Diese Ebene ganz zu überspringen, weil die Beträge klein wirken. Kommunale Zuschüsse lassen sich oft mit Bund und Land kombinieren und sind der Teil, den fast alle liegen lassen.
Häufige Fragen zu Mobilität auf Ebene Kommune
- Warum finde ich kommunale Programme so schlecht?
- Weil sie selten in eine zentrale Datenbank gemeldet werden und sich häufig ändern. Auch unser Verzeichnis kennt nur, was öffentlich dokumentiert ist. Der zuverlässigste Weg bleibt der direkte Anruf bei Stadt und Stadtwerken.
- Kann ich kommunale Förderung mit Bundesförderung kombinieren?
- Oft ja, das ist sogar der Regelfall. Aber dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und manche Bundesprogramme rechnen kommunale Zuschüsse gegen. Prüfe in beiden Richtlinien den Abschnitt zur Kumulierung.
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