Förderprogramme für Mobilität auf Ebene Kommune
Alle Programme für Mobilität auf Ebene Kommune. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
77 Programme gefunden
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Limburg elektrisiert - Förderung von Lastenrädern und Elektromobilität
Unter dem Titel Limburg elektrisiert fördert die Kreisstadt Limburg Maßnahmen der Elektromobilität, darunter die Anschaffung privater und gewerblicher Lastenräder mit und ohne Elektroantrieb. Das Programm läuft seit Februar 2018 und ist Teil des städtischen Angebots im Bereich Mobilität und Verkehr. Die Förderung erfolgt, solange Mittel verfügbar sind. Förderhöhe und Antragsweg regelt die städtische Richtlinie.
MVV Abo 65 (Seniorenticket München)
Vergünstigtes Monatsabo für Personen ab 65 Jahren im MVV. Der Preis richtet sich nach den gewählten Zonen; die MVG nennt auf ihrer Seite zum MVV Abo 65 keinen Preis, deshalb ist hier kein Betrag hinterlegt. Das Abo erlaubt beliebig viele Fahrten in den gebuchten Zonen. Mehrere Personen ab 65 Jahren können die Karte abwechselnd nutzen. Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate, das Abo beginnt zum Ersten eines Kalendermonats. Eine kostenlose Mitnahme weiterer Personen ist nicht enthalten. Anders als das Deutschlandticket gilt es nur im MVV-Gebiet.
Nachhaltigkeitsfonds der Stadt Bühl
Über den Nachhaltigkeitsfonds fördert die Stadt Bühl Maßnahmen aus den Bereichen Klimaschutz, Umwelt und nachhaltige Mobilität. Dazu zählt die Anschaffung privater und gewerblicher Lastenräder. Die Förderbedingungen und der Antragsweg sind auf der städtischen Klimaschutzseite beschrieben. Die Förderung läuft, solange Mittel des Fonds verfügbar sind.
Radverkehrsförderung der Stadt Bietigheim-Bissingen
Die Stadt Bietigheim-Bissingen bündelt ihre Angebote zum Radverkehr auf einer eigenen Seite und fördert dort auch die Anschaffung von Lastenrädern und Lastenanhängern durch Privatpersonen. Die Stadt begründet dies damit, dass Kommunen mit hohem Radverkehrsanteil ihren Bürgerinnen und Bürgern mehr Mobilität und Lebensqualität bieten. Die Förderung läuft, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Details regelt die städtische Förderrichtlinie.
VRR-Semesterticket und NRW-Semesterticket
Regionale Semestertickets für Studierende in Nordrhein-Westfalen als Alternative zum Deutschlandsemesterticket. Das VRR-Semesterticket kostet 30,89 Euro pro Monat im Wintersemester 2025/2026 und 32,41 Euro im Sommersemester 2026. Das NRW-Semesterticket kostet 42,79 Euro beziehungsweise 44,31 Euro pro Monat. Welches Ticket ausgegeben wird, entscheidet die Hochschule; die Tickets sind nicht frei verkaeuflich und nicht monatlich kuendbar.
E-Lastenräder für Stuttgarter Familien (ausgelaufen)
Stuttgart förderte Familien und Alleinerziehende mit Hauptwohnsitz in der Stadt und mindestens einem Kind unter 18 Jahren beim Kauf oder Leasing eines E-Lastenrads mit 600 Euro. Drei Jahre nach Übernahme kamen 500 Euro Nachhaltigkeitsbonus dazu, wenn im Haushalt in dieser Zeit kein Auto angemeldet war oder ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde und danach mindestens drei Jahre kein weiteres Auto angemeldet wurde. Familien mit Stuttgarter FamilienCard oder Bonuscard plus Kultur erhielten eine höhere Förderung. Je Haushalt wurde nur ein E-Lastenrad gefördert. Das Programm ist am 31. Dezember 2025 ausgelaufen, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Auszahlungen und Nachhaltigkeitsboni aus bereits bewilligten Anträgen können weiterhin beantragt werden.
E-Trikes für mobilitätseingeschraenkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter (ausgelaufen)
Stuttgart förderte mobilitätseingeschraenkte Personen beim Kauf oder Leasing eines Elektro-Dreirads mit 1.500 Euro, höchstens jedoch 50 Prozent der nachgewiesenen Anschaffungskosten. Zusätzlich gab es auf Antrag frühestens drei Jahre nach der Beschaffung 500 Euro Nachhaltigkeitsbonus, wenn im Haushalt in dieser Zeit kein Auto angemeldet war oder ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde. Das geförderte E-Trike musste mindestens drei Jahre im eigenen Stuttgarter Haushalt genutzt werden. Der Gemeinderat hatte die Richtlinie nur bis einschließlich 2025 beschlossen; das Programm ist am 31. Dezember 2025 ausgelaufen und nimmt keine neuen Anträge mehr an. Auszahlungen aus bereits bewilligten Anträgen laufen weiter.
Förderprogramm E-Lastenräder für Stuttgarter Familien
Ausgelaufen zum 31. Dezember 2025. Stuttgart förderte Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Kauf oder Leasing eines E-Lastenrads mit 600 Euro Grundförderung. Drei Jahre nach Übernahme kamen 500 Euro Nachhaltigkeitsbonus hinzu, wenn im Haushalt kein Auto angemeldet war oder ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde, zusammen also bis zu 1.100 Euro. Die soziale Komponente erhöhte den Zuschuss um maximal 2.000 Euro mit Bonuscard plus Kultur und maximal 1.300 Euro mit FamilienCard, jeweils zuzueglich der 600 Euro Grundförderung. Neue Anträge sind nicht mehr möglich; die Auszahlung bereits bewilligter Förderungen und der Nachhaltigkeitsboni kann weiterhin beantragt werden. Für gewerblich genutzte E-Lastenräder verweist die Stadt auf die BAFA-Förderung des Bundes.
Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe
München bezuschusste mit diesem Programm Lastenräder, Fahrradanhaenger, Elektroleichtfahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen. Lastenräder wurden mit 25 Prozent der Nettokosten bis 500 Euro gefördert, Lastenpedelecs bis 750 Euro, Ladepunkte mit 40 Prozent bis 500 Euro und Schnellladestationen bis 10.000 Euro je Ladepunkt. Der Stadtrat hat das Programm zum 2. Juli 2025 beendet, seitdem können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Bereits bewilligte Anträge werden weiter abgewickelt.
Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe - Ladeinfrastruktur
Beendet. München bezuschusste den Aufbau von Ladeinfrastruktur mit 40 Prozent der Nettokosten: bis 1.000 Euro je vorgeruestetem Stellplatz, bis 500 Euro je Normalladepunkt und bis 10.000 Euro je Schnellladepunkt. Beratungsleistungen wurden mit 80 Prozent bis 4.500 Euro gefördert. Der Stadtrat hat das Programm zum 2. Juli 2025 beendet, neue Anträge sind seither nicht mehr möglich. Ein Ersatz fehlt: Der Bundeszuschuss KfW 442 für private Wallboxen ist ebenfalls ausgelaufen, sodass in München derzeit weder Stadt noch Bund private Ladepunkte fördern.
Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe - Lastenräder und Elektroleichtfahrzeuge
Beendet. Die Stadt München bezuschusste den Kauf von Lastenrädern, Fahrradanhaengern und Elektroleichtfahrzeugen mit 25 Prozent der Nettokosten. Die Höchstbeträge lagen bei 250 Euro für Fahrradanhaenger, 500 Euro für Lastenräder, 750 Euro für Lastenpedelecs, 750 Euro für zwei- und dreiraedrige und 3.000 Euro für drei- und vierraedrige Elektroleichtfahrzeuge. Der Muenchner Stadtrat hat das Ende des Programms zum 2. Juli 2025 beschlossen, seither können keine Anträge mehr gestellt werden. Einen kommunalen Ersatz gibt es in München nicht. Als Alternative bleibt für gewerblich genutzte E-Lastenräder die BAFA-Richtlinie des Bundes; Privatpersonen gehen derzeit leer aus.
Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe München
Die Landeshauptstadt München förderte mit dem Programm Klimaneutrale Antriebe die Anschaffung von Lastenrädern, Lastenpedelecs, Fahrradanhaengern und Elektroleichtfahrzeugen sowie Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen mit 25 Prozent der Kosten. Antragsberechtigt waren Personen mit Wohn- oder Firmensitz in München. Das Programm lief vom 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2025; der Stadtrat beschloss das Ende zum 2. Juli 2025, seitdem können keine Anträge mehr gestellt werden.
Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe München (ausgelaufen)
München förderte Lastenräder, elektrische Leichtfahrzeuge und Ladeinfrastruktur. Die Saetze lagen bei 25 Prozent, höchstens 500 Euro für ein Lastenrad ohne Motor, 750 Euro für ein E-Lastenrad, 750 Euro für zwei- und dreiraedrige E-Fahrzeuge der Klassen L1e bis L4e und 3.000 Euro für drei- und vierraedrige E-Fahrzeuge der Klassen L5e bis L7e. Normale E-Bikes und Pedelecs waren ausdrücklich ausgeschlossen. Inhaber des München-Passes erhielten doppelte Fördersaetze und Höchstbeträge. Das Programm ist beendet: Der Muenchner Stadtrat hat das Ende zum 2. Juli 2025 beschlossen, neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Bereits bewilligte Anträge werden weiter ausgezahlt.
Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe der Landeshauptstadt München
München förderte Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratung: Fahrradanhänger mit 25 Prozent bis 250 Euro, Lastenräder bis 500 Euro, Lastenpedelecs bis 750 Euro, zwei- und dreirädrige Elektroleichtfahrzeuge der Klassen L1e bis L4e bis 750 Euro und drei- und vierrädrige der Klassen L5e bis L7e bis 3.000 Euro. Normale Pedelecs und E-Bikes waren ausgeschlossen. Für Inhaberinnen und Inhaber des München Pass verdoppelten sich Quote und Höchstbeträge. Der Stadtrat hat das Programm zum 2. Juli 2025 beendet.
Förderprogramm Radverkehr der Stadt Landau in der Pfalz
Die Stadt Landau in der Pfalz hat über ihr Klimaschutzportal ein Förderprogramm Radverkehr angeboten und damit die Anschaffung von Lastenrädern mit und ohne Elektroantrieb sowie von Fahrradanhängern bezuschusst. Das Programm richtete sich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Landau. Die Fördermittel sind inzwischen aufgebraucht, eine weitere Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits eingegangene Anträge werden noch bearbeitet, Fragen beantwortet die Klimastabsstelle der Stadtverwaltung.
Förderprogramm für (E-)Lastenräder und Fahrradanhänger der Stadt Mannheim
Von Juli 2020 bis Ende 2024 bezuschusste die Stadt Mannheim den Kauf von (E-)Lastenrädern und Fahrradanhängern für Privatpersonen und steuerbegünstigte Körperschaften, da das Land Baden-Württemberg bereits die gewerbliche Nutzung förderte. Im Zuge der Etatberatungen für den Haushalt 2025/2026 hat der Gemeinderat den städtischen Zuschuss beendet. Bereits gedruckte Gutscheine im Familienpass 2025 sind ungültig. Als Alternative verweist die Stadt auf den kostenlosen Verleih des Vereins LaMa Dein Lastenvelo Mannheim.
Förderprogramm für Lastenräder und Fahrradanhaenger Braunschweig
Runde 2026 geschlossen. Braunschweig hatte für 2026 einen Fördertopf von 50.000 Euro für die Anschaffung von Lastenrädern, Lastenpedelecs und Fahrradanhaengern bereitgestellt. Antragsberechtigt waren Privatpersonen und Organisationen. Die Antragstellung über das Serviceportal wurde am 30. April 2026 geschlossen; seit dem Start am 16. Februar 2026 gingen mehr als 120 Anträge ein, womit der Fördertopf bereits ausgeschöpft ist. Nicht bewilligte Anträge kommen auf eine Warteliste für 2026. Konkrete Fördersaetze je Antrag nennt die Übersichtsseite nicht. Wer jetzt einsteigen will, muss auf eine mögliche Neuauflage 2027 warten; gewerblichen Kaeufern bleibt die BAFA-Förderung des Bundes.
Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhaengern in Essen
Budget 2025 ausgeschöpft, Antragstellung derzeit nicht möglich. Essen förderte ab dem 10. April 2025 die Anschaffung neuer Lastenräder mit einer Basis-Förderung von 30 Prozent des Anschaffungspreises, maximal 800 Euro je Lastenrad und 200 Euro je Fahrradanhaenger. Zusätzlich gab es einkommensabhängig entweder einen Familien-Bonus von bis zu 1.200 Euro oder einen Bonus für Leistungsbeziehende von 1.200 Euro, insgesamt höchstens 75 Prozent der Anschaffungskosten. Das Gesamtbudget lag bei 50.000 Euro pro Jahr und wurde für 2025 ausgeschöpft. Konditionen für 2026 sind noch nicht veröffentlicht; die Stadt verweist auf Rückfragen beim Team Lastenradförderung. Die Förderung ist Teil des Klimaschutzplans SECAP.
Karlsruher Förderprogramm für Lastenräder
Zuletzt 2025 durchgeführt, aktuell kein Programm. Karlsruhe unterstützte 2025 mit einem Budget von 250.000 Euro die Anschaffung von Lastenrädern für die private Nutzung, mit besonderem Blick auf Haushalte mit Kindern. Nach Angaben der Stadt sind für die Jahre 2026 und 2027 keine Lastenradförderprogramme geplant, Anträge sind daher nicht möglich. Konkrete Förderbeträge für eine künftige Runde nennt die Stadt nicht. Das getrennt laufende Programm KlimaBonus Karlsruhe fördert Photovoltaik und energetische Sanierung, ausdrücklich aber keine Lastenräder, E-Fahrzeuge oder Ladeinfrastruktur. Gewerblichen Kaeufern bleibt die BAFA-Förderung des Bundes.
Lastenradförderprogramm der Stadt Bremen
Ausgelaufen seit 2022, eine Neuauflage ist nach Angaben der Behörde nicht geplant. Bremen förderte 2022 den Kauf von Lastenrädern und Fahrradanhaengern mit bis zu 40 Prozent des Kaufpreises, maximal 1.000 Euro für E-Lastenräder, nicht-elektrische Lastenräder und E-Anhaenger sowie bis zu 50 Prozent und maximal 500 Euro für nicht-elektrische Anhaenger. Inhaberinnen und Inhaber des Bremen-Passes erhielten bis zu 50 Prozent und maximal 1.250 Euro. Antragsberechtigt waren Privatpersonen mit Bremer Wohnsitz, Kleinstunternehmen bis neun Beschäftigte und Vereine mit Sitz in Bremen. Das Budget von 500.000 Euro war in sieben Minuten ausgeschöpft. Für gewerblich genutzte E-Lastenräder bleibt die BAFA-Förderung des Bundes als Alternative.
Lastenradförderung Nürnberg
Die Stadt Nürnberg unterstützte in den Jahren 2019 und 2020 die Anschaffung von 258 Lastenrädern mit insgesamt 220.000 Euro. Die finanzielle Förderung der Anschaffung wurde eingestellt, weil sich Lastenräder im Stadtbild etabliert haben. Als Alternative verweist die Stadt auf Leihangebote wie Lastenrad für Alle und die VAG Lastenräder.
Lastenradförderung der Stadt Bremen
Zuschuss aus dem Bremer Klimaschutzfonds für den Kauf neuer Lastenräder und Fahrradanhänger. Gefördert wurden 40 Prozent des Kaufpreises bis maximal 1.000 Euro, für Inhaberinnen und Inhaber des Bremen-Passes 50 Prozent bis maximal 1.250 Euro, bei Anhängern ohne Elektroantrieb 50 Prozent bis maximal 500 Euro. Das Programm ist ausgelaufen, eine Neuauflage ist derzeit nicht geplant.
Lastenradförderung der Stadt Nürnberg
Eingestellt seit 2021. Nürnberg förderte 2019 und 2020 die Anschaffung von 258 Lastenrädern mit insgesamt 220.000 Euro. Die Stadt hat die finanzielle Förderung danach eingestellt, weil Lastenräder aus ihrer Sicht inzwischen weit verbreitet sind. Konkrete Fördersaetze nennt die städtische Seite nicht mehr. Statt eines Kaufzuschusses verweist die Stadt auf Verleihangebote wie Lastenrad für Alle und die VAG-Lastenräder. Gewerbliche Kaeufer können weiterhin die BAFA-Förderung des Bundes für E-Lastenräder nutzen.
Städtischer Zuschuss für Lastenräder und Fahrradanhaenger Mannheim
Beendet zum Jahresende 2024. Mannheim bezuschusste von Juli 2020 bis Ende 2024 den Kauf von Lastenrädern, E-Lastenrädern und Fahrradanhaengern für Privatpersonen und steuerbegünstigte Körperschaften. Im Zuge der Etatberatungen für den Haushalt 2025/2026 hat der Gemeinderat entschieden, den städtischen Zuschuss zu beenden. Konkrete Förderbeträge nennt die Stadt auf ihrer Seite nicht mehr. Als Ersatz verweist Mannheim auf den Verein LaMa - Dein Lastenvelo Mannheim, der Lastenräder kostenlos verleiht, sowie für gewerbliche Nutzung auf die Landesförderung Baden-Württembergs.
Was kommunale Förderung bei Mobilität bedeutet
Städte, Landkreise und Stadtwerke legen eigene Töpfe auf, meist klein, oft schnell ausgeschöpft und fast nie zentral gemeldet. Dafür fördern sie regelmäßig Dinge, die in keinem Landes- und keinem Bundesprogramm vorkommen, und die Wege sind kurz.
- Wo der Antrag landet
- Über die Stadt oder den Landkreis, häufig über ein Fachamt, oder direkt über den örtlichen Energieversorger. Ein zentrales Portal gibt es nicht, oft reicht ein Formular oder ein Anruf.
- Woran du sie erkennst
- An der Region: steht dort ein Ortsname statt eines Landes, ist es kommunal. Im Träger stehen dann eine Stadt, ein Landkreis oder Stadtwerke.
- Der häufigste Irrtum
- Diese Ebene ganz zu überspringen, weil die Beträge klein wirken. Kommunale Zuschüsse lassen sich oft mit Bund und Land kombinieren und sind der Teil, den fast alle liegen lassen.
Häufige Fragen zu Mobilität auf Ebene Kommune
- Warum finde ich kommunale Programme so schlecht?
- Weil sie selten in eine zentrale Datenbank gemeldet werden und sich häufig ändern. Auch unser Verzeichnis kennt nur, was öffentlich dokumentiert ist. Der zuverlässigste Weg bleibt der direkte Anruf bei Stadt und Stadtwerken.
- Kann ich kommunale Förderung mit Bundesförderung kombinieren?
- Oft ja, das ist sogar der Regelfall. Aber dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und manche Bundesprogramme rechnen kommunale Zuschüsse gegen. Prüfe in beiden Richtlinien den Abschnitt zur Kumulierung.
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