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Förderprogramme für Mobilität auf Ebene Bund

Alle Programme für Mobilität auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

258 Programme gefunden

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BundZuschussausgelaufen

KfW 441 Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen (ausgelaufen)

Das Programm bezuschusste Ladepunkte für Elektrofahrzeuge von Beschäftigten und Firmenflotten mit maximal 1.285,71 Euro je Ladepunkt und setzte eine Stromversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien voraus. Es ist beendet, die KfW weist darauf hin, dass der Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann. Wer bereits eine Antragsbestätigung hat, behaelt den reservierten Zuschuss; Umsetzung und Nachweiseinreichung sind innerhalb von 18 Monaten nach der Antragsbestätigung möglich. Für Unternehmen, die heute Ladepunkte aufbauen wollen, bleiben Landesprogramme wie progres.NRW oder WELMO in Berlin der Weg.

bis 1.286 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr
BundZuschussausgelaufen

KfW 440 Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude

Mit dem Programm 440 förderte die KfW im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen an Stellplätzen bestehender Wohngebäude. Der Zuschuss betrug pauschal 900 Euro pro Ladepunkt; lagen die Gesamtkosten des Vorhabens unter diesem Betrag, entfiel die Förderung ganz. Antragsberechtigt waren Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger, nicht jedoch Kommunen und Kirchen. Die Ladepunkte mussten genau 11 Kilowatt Ladeleistung haben und der Ladestrom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an.

900 Euro bis 900 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

KfW 440 – Ladestationen für Elektroautos, Wohngebäude

Pauschaler Zuschuss von 900 Euro je Ladepunkt für den Kauf und die Installation einer privat genutzten Ladestation an Wohngebäuden. Antragsberechtigt waren Haus- und Wohnungseigentümer, Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Das Fördervolumen wurde dreimal auf insgesamt 800 Millionen Euro erhöht. Die Förderrichtlinie lief zum 31.12.2023 aus, neue Anträge sind seitdem nicht mehr möglich. Für Ladepunkte an Mehrparteienhäusern gibt es seit April 2026 das Nachfolgeprogramm 'Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern' des Bundes.

900 Euro bis 900 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über die KfW
BundZuschussausgelaufen

KfW 441 Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen

Die KfW förderte mit dem Programm 441 nicht öffentlich zugängliche Ladestationen an Unternehmensstandorten mit einem Zuschuss von bis zu 900 Euro je Ladepunkt und bis zu 45.000 Euro je Standort. Antragsberechtigt waren Unternehmen, Soloselbständige, freiberuflich Taetige, öffentliche Körperschaften und gemeinnützige Verbände. Der Ladestrom musste zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen, die Ladestation mindestens sechs Jahre betrieben und die Umsetzung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen werden. Das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an; bereits zugesagte Vorhaben werden weiter abgewickelt.

bis 900 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

Richtlinie zur Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO)

Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit ERTMS- und ATO-Komponenten für den Einsatz im Digitalen Knoten Stuttgart. First-of-Class-Fahrzeuge werden mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert, Serienfahrzeuge mit bis zu 50 Prozent. Für das Programm standen insgesamt 200 Millionen Euro bereit. Für Bestandsfahrzeuge außerhalb des Knotens Stuttgart gilt die separate ERTMS-Richtlinie der BAV.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit, Baden-Württemberg
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb (HRS-Nfz 2026)

Kombinierte Förderung aus Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb im Umfang von insgesamt 220 Millionen Euro. Öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen werden mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, Neufahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), koordiniert von der NOW GmbH, umgesetzt vom Projektträger Jülich
BundZuschussausgelaufen

Förderrichtlinie Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)

Von August 2021 bis Ende 2023 wurden Beschaffung von Nutz- und Sonderfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 mit Batterie oder Brennstoffzelle, die zugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien gefördert. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds wurde die Richtlinie eingestellt.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), koordiniert von der NOW GmbH
BundZuschussausgelaufen

Ladeinfrastruktur vor Ort

Förderung des Aufbaus öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit bis zu 80 Prozent der Investitionskosten, ausgestattet mit 300 Millionen Euro. Antragsberechtigt waren natürliche Personen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Gebietskörperschaften. Das Programm richtete sich besonders an Einzelhandel, Hotel- und Gastgewerbe im ländlichen Raum und wurde im Windhundverfahren nach Antragseingang vergeben. Anträge waren vom 12. April bis 31. Dezember 2021 möglich, die Richtlinie lief zum 31.12.2023 aus. Ein Nachfolgeprogramm des Bundes für öffentlich zugängliche Ladepunkte im ländlichen Raum gibt es nicht mehr; heute fördern das Landesprogramme wie Charge@BW oder progres.nrw, außerdem baut der Bund über das Deutschlandnetz selbst Schnellladestandorte auf.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr
BundZuschussausgelaufen

Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb (Paketförderung)

Gefördert wurde der Aufbau eines Initialnetzes öffentlich zugänglicher Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge gemeinsam mit der Anschaffung wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge. Anträge waren als Paket aus Tankstelle und Fahrzeugflotte zu stellen, damit die Tankstelle von Beginn an ausgelastet ist. Für Tankstellen waren bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig, für Neufahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit Brennstoffzelle oder Wasserstoffverbrenner bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben gegenueber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug. Achtung: Der Förderaufruf 01/2026 ist geschlossen, Anträge waren nur bis zum 31.05.2026 über easy-Online möglich, die Frist des Aufrufs endete am 30.06.2026. Ein neuer Aufruf ist nicht angekuendigt und die Förderrichtlinie läuft nur noch bis 31.12.2026. Betriebe, die heute auf emissionsfreie Lkw umstellen wollen, nutzen stattdessen die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw des BMV sowie die steuerlichen Instrumente.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Koordination NOW GmbH, Abwicklung Projektträger Juelich
BundZuschussausgelaufen

Förderrichtlinie Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland (2021 bis 2025)

Fördersätze von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten für öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte. Die Vergabe erfolgte nach einem Ranking nach Wirtschaftlichkeit und nach Kontingentregionen. Antragsberechtigt waren juristische und natürliche Personen. Die Antragsphase ist beendet, das Programm ist in der Umsetzung.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundZuschussausgelaufen

Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr

Gefördert wurden Schienenfahrzeuge mit Batterie- und Brennstoffzellentechnologie im Personen- und Güterverkehr, die zugehörige Lade- und Tankinfrastruktur, Elektrolyseure sowie Studien. Die Fördersätze betrugen 40 Prozent der Mehrinvestitionskosten gegenüber Dieselfahrzeugen, bis zu 50 Prozent für Infrastruktur, 45 Prozent für Elektrolyseure und 50 Prozent für Studien, mit KMU-Aufschlag von 10 bzw. 20 Prozentpunkten. Für 2021 bis 2026 standen 412 Millionen Euro bereit.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV, vormals BMDV), Projektträger Jülich (PtJ)
BundZuschussausgelaufen

Förderung nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen (Förderrichtlinie Elektromobilität)

Anteilsfinanzierung für nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur an Unternehmensstandorten. Kleine und mittlere Unternehmen erhielten 40 Prozent, Großunternehmen 20 Prozent. Die maximal förderfähigen Ausgaben je Ladepunkt richteten sich nach der Ladeleistung. Die Antragsphase ist beendet, das Programm ist in der Umsetzung.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundZuschussausgelaufen

Nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen

Förderung von Kauf und Installation nicht öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte ab 50 kW Nennladeleistung, samt stationaerem Stromspeicher und Netzanschluss. Der Fördersatz betrug 40 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen und 20 Prozent für Großunternehmen, die förderfähigen Ausgaben je Ladepunkt waren abhängig von der Ladeleistung gedeckelt. Zielgruppe waren Flottenbetreiber mit hoher Laufleistung wie Handwerks- und Gewerbebetriebe, Logistiker, Paketdienste, Taxi-, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter. Die Antragsfrist endete am 01.11.2024, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Für schwere Nutzfahrzeuge ist das Programm 'Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge' der Nachfolger.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Projektträger Juelich
BundSonstigesausgelaufen

9-Euro-Ticket

Das 9-Euro-Ticket war ein befristetes bundesweites Monatsticket für den Nahverkehr zum Preis von 9 Euro pro Kalendermonat. Es galt ausschließlich in den Monaten Juni, Juli und August 2022 als einmaliges Sonderangebot des Bundes im Entlastungspaket und ist seit dem 1. September 2022 ausgelaufen. Rund 52 Millionen Tickets wurden verkauft. Nachfolger ist das Deutschlandticket, das seit dem 1. Mai 2023 dauerhaft angeboten wird und seit dem 1. Januar 2026 63 Euro pro Monat kostet. Ein Neukauf des 9-Euro-Tickets ist nicht mehr möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund im Rahmen des Entlastungspakets 2022
BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Mit dieser Förderrichtlinie unterstützte der Bund den Aufbau und die Modernisierung öffentlich zugänglicher Ladepunkte einschließlich Netzanschluss und Batteriespeicher. Gefördert wurden Normalladepunkte bis 22 Kilowatt und Schnellladepunkte über 22 Kilowatt in Gleichstromtechnik. Für die Förderperiode 2021 bis 2025 standen 500 Millionen Euro aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität bereit. Aus den Vorlaeuferprogrammen 2017 bis 2021 mit 300 Millionen Euro wurden rund 30.000 Ladepunkte bewilligt, darunter knapp 10.000 Schnellladepunkte. Neue Förderaufrufe unter dieser Richtlinie werden derzeit nicht veröffentlicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV) / Bundesamt für Logistik und Mobilität
BundSonstigesgeplant

Erhöhte Mehrfachanrechnung Faktor 4 für E-Busse (M3) und schwere E-Lkw (N3) ab 2027

Abweichend vom allgemeinen Faktor 3 wird die für reine Batterieelektrofahrzeuge der Klassen M3 und N3 genutzte Strommenge ab 2027 mit dem Faktor 4 multipliziert, ab 2035 mit 3,5, ab 2036 mit 3, ab 2037 mit 2,5, ab 2038 mit 2, ab 2039 mit 1,5 und ab 2040 mit 1. Eingeführt wurde die Regel durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote vom 1. Juni 2026.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesgesetzgeber, Paragraf 7 Absatz 6 der 38. BImSchV
BundPrämiegeplant

Erhöhter Anrechnungsfaktor für E-Busse und schwere E-Lkw ab 2027 (§ 7 Abs. 6 der 38. BImSchV)

Ab dem Kalenderjahr 2027 wird die nach dem Schaetzwert ermittelte Strommenge für Fahrzeuge der Klassen M3 und N3 abweichend von § 5 Absatz 3 Satz 1 der 38. BImSchV mit dem Faktor 4 multipliziert. Der erhöhte Faktor tritt an die Stelle des allgemeinen Anrechnungsfaktors 3, er kommt nicht zusätzlich dazu; die anrechenbare Menge steigt gegenueber heute also um rund ein Drittel und nicht um ein Vielfaches. Der Faktor sinkt danach schrittweise: 3,5 ab 2035, 3 ab 2036, 2,5 ab 2037, 2 ab 2038, 1,5 ab 2039 und 1 ab 2040. Am Antragsweg aendert sich nichts: Der Faktor wird von der Verwaltung angewendet und muss nicht gesondert beantragt werden, Antragsteller melden weiterhin nur die Fahrzeuge. Für das laufende Verpflichtungsjahr 2026 gilt der Faktor noch nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt, Rechtsgrundlage 38. BImSchV
BundZuschussausgelaufen

Forschung und Entwicklung von Digitalen Testfeldern an Bundeswasserstraßen (DTW)

Gefördert wurden digitale Testfelder an Bundeswasserstraßen: Infrastruktur wie Fernsteuerzentralen, das Zusammenspiel digitaler Schifffahrtszeichen mit Bordsystemen, Testschiffe, Automatisierung von Navigation, Manöver und Schleusendurchfahrt, Assistenzsysteme, Sensorik, Software sowie rechtliche Bewertungen des autonomen Schiffsbetriebs. Die Förderintensitäten richteten sich nach Artikel 25 Absatz 5 AGVO. Die Antragstellung ist beendet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
BundZuschussausgelaufen

Förderaufruf Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine

Förderung der Investitionsmehrkosten beim Kauf batterieelektrischer Pkw der Klasse M1 und von Leichtfahrzeugen sowie der für deren Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur als Serienprodukt. Antragsberechtigt waren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen. Der Aufruf lief vom 10. Maerz bis 08. Mai 2023, die Antragsfrist ist abgelaufen. Die übergeordnete Förderrichtlinie Elektromobilität lief zum 31.12.2025 aus. Ein Nachfolgeaufruf des Bundes besteht seitdem nicht; betriebliche Ladepunkte fördern weiterhin Landesprogramme wie progres.nrw für Beschäftigte und WELMO in Berlin.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Förderrichtlinie Elektromobilität
BundZuschussausgelaufen

Förderprogramm Austausch von noch in Betrieb befindlichen alten Dieselmotoren für Gütermotorschiffe

Gefördert wurden der vorzeitige freiwillige Austausch noch funktionsfähiger Dieselmotoren auf Gütermotorschiffen sowie der Einbau von Abgasnachbehandlungssystemen an bestehenden Motoren. Das Programm ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Nachfolgeangebote sind die Richtlinie zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen und die Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe von Binnenschiffen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
BundZuschussausgelaufen

Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement (mobil gewinnt)

Das Programm förderte betriebliches Mobilitätsmanagement in drei Säulen: Initialförderung für standortspezifische Konzepte durch Berater eines vorausgewählten Pools, Breitenförderung für Standardmaßnahmen einschließlich der Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten, und Innovationsförderung für neuartige Konzepte. Initial- und Breitenförderung richteten sich ausschließlich an KMU. Achtung: Das BALM hat am 26. Maerz 2026 mitgeteilt, dass die beantragten Fördermittel die verfügbaren Haushaltsmittel übersteigen. Das Antragsportal für Breiten- und Initialförderung ist seitdem geschlossen, neue Anträge werden nicht angenommen. Eine Fortsetzung ist möglich, aber nicht zugesagt. Für die Umstellung des Fuhrparks bleiben bis dahin die steuerlichen Instrumente des Bundes sowie die Landesprogramme, etwa WELMO in Berlin oder progres.nrw in Nordrhein-Westfalen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Bewilligung durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
BundZuschussausgelaufen

Förderprogramm Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen

Der zweistufige Förderaufruf vom 6. März 2023 richtete sich an Länder, Kommunen, Verkehrsverbünde und private Unternehmen und förderte Planung und Bau von Fahrradparkhäusern und Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und zentralen Stationen des öffentlichen Personenverkehrs, inklusive Nutzung leerstehender Räume im Bahnhofsumfeld und der Anbindung an das Radwegenetz. Für den Zeitraum 2024 bis 2027 stehen bis zu 55 Millionen Euro bereit, damit werden 32 Maßnahmen gefördert. Ein weiterer Förderaufruf ist derzeit nicht vorgesehen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr
BundZuschussgeplant

Förderprogramm Regenerative Kraftstoffe (fortschrittliche Biokraftstoffe)

Das Bundesverkehrsministerium fördert über die FNR Forschung, Entwicklung und den Markthochlauf fortschrittlicher Biokraftstoffe und weiterer regenerativer Kraftstoffe, was auch Biomethan als Kraftstoff im Verkehr betrifft. Die Förderung erfolgt über zeitlich befristete Förderaufrufe. Nach Angaben der FNR sind derzeit keine Förderaufrufe offen, sodass aktuell keine neuen Anträge gestellt werden können. Interessenten sollten die Aufrufseite beobachten, da das Programm grundsätzlich fortbesteht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR)
BundZuschussausgelaufen

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur vor Ort

Gefördert wurde der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an stark frequentierten Standorten wie Einzelhandel, Gastronomie und Kultureinrichtungen, jeweils mindestens ein fest installierter Ladepunkt einschließlich Netzanschluss. Antragsberechtigt waren KMU, Gebietskörperschaften und natürliche Personen. Das Programm ist abgeschlossen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Was Bundesförderung bei Mobilität bedeutet

Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.

Wo der Antrag landet
Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
Woran du sie erkennst
Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
Der häufigste Irrtum
Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.

Häufige Fragen zu Mobilität auf Ebene Bund

Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.

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Eine Liste zeigt alles zu Mobilität. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.