9-Euro-Ticket
Bund im Rahmen des Entlastungspakets 2022 · bundesweit

Das 9-Euro-Ticket war ein befristetes bundesweites Monatsticket für den Nahverkehr zum Preis von 9 Euro pro Kalendermonat. Es galt ausschließlich in den Monaten Juni, Juli und August 2022 als einmaliges Sonderangebot des Bundes im Entlastungspaket und ist seit dem 1. September 2022 ausgelaufen. Rund 52 Millionen Tickets wurden verkauft. Nachfolger ist das Deutschlandticket, das seit dem 1. Mai 2023 dauerhaft angeboten wird und seit dem 1. Januar 2026 63 Euro pro Monat kostet. Ein Neukauf des 9-Euro-Tickets ist nicht mehr möglich.
Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.
Viele Töpfe laufen unter neuem Namen weiter. Schau im Verzeichnis, was es aktuell gibt.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Seit 1. September 2022 nicht mehr erhältlich, Angebot war auf Juni bis August 2022 befristet
- Nachfolgeangebot ist das Deutschlandticket
Was du dafür brauchst
18 Angaben und 7 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Haushalt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
Unterlagen
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Zulassungsbescheinigung Teil I
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
9-Euro-Ticket ist ein Sonstiges auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
Häufige Fragen zu 9-Euro-Ticket
Wer kann 9-Euro-Ticket beantragen?
9-Euro-Ticket richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Seit 1. September 2022 nicht mehr erhältlich, Angebot war auf Juni bis August 2022 befristet
Wo gilt 9-Euro-Ticket?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich 9-Euro-Ticket vor der Beauftragung beantragen?
Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.
Bis wann kann ich 9-Euro-Ticket beantragen?
ausgelaufen zum 31.08.2022 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für 9-Euro-Ticket?
Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Gibt es 9-Euro-Ticket noch?
Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.
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Quelle und Stand
Angaben nach tickets-nahverkehr, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
Berlin-Ticket S (Sozialticket Berlin)
Sozialticket des Landes Berlin für 27,50 Euro pro Monat im Tarifbereich Berlin AB. Es gilt nur mit VBB-Kundenkarte Berlin S oder einem aktuellen Leistungsbescheid und eingetragenem Vor- und Nachnamen auf dem Ticket; diese Regel gilt seit dem 1. Januar 2025. Das Ticket ist nicht übertragbar. Mitgenommen werden dürfen ein Hund und Kinder unter sechs Jahren. Anders als das Deutschlandticket gilt es nicht bundesweit.
DeutschlandTicket Sozial im VRR
Das DeutschlandTicket Sozial kostet im VRR 53 Euro im Monat und gilt bundesweit im Nahverkehr. Berechtigt sind unter anderem Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld und Sozialgeld nach SGB II, Sozialhilfe nach SGB XII, Wohngeld, Leistungen nach SGB VIII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und nach dem Bundesversorgungsgesetz. Den erforderlichen Berechtigungsnachweis stellt die zuständige Behörde vor Ort aus. Wer bereits ein SozialTicket hat, kann beim örtlichen Verkehrsunternehmen auf das DeutschlandTicket Sozial wechseln.
Deutschlandticket sozial (Nordrhein-Westfalen)
In Nordrhein-Westfalen kostet das Deutschlandticket für Menschen mit Anspruch auf Sozialleistungen 53 Euro pro Monat statt 63 Euro; dieser Preis gilt seit dem 1. Januar 2026. Berechtigt sind unter anderem Beziehende von Bürgergeld, Grundsicherung, laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfuersorge und Wohngeld. Der Berechtigungsnachweis kommt von der zuständigen Behörde; im Verkehrsverbund Rhein-Sieg sind das der Köln-Pass, der MobilPass oder der Bonn-Ausweis, die von der jeweiligen Stadt beziehungsweise dem Kreis ausgestellt werden und meist auch vergünstigte Eintritte in städtische Einrichtungen umfassen. Ohne gültigen Nachweis gibt es keinen ermäßigten Tarif. Die Vertragslaufzeit haengt an der Gültigkeit des Nachweises.
Deutschlandticket sozial im VRS
Im Verkehrsverbund Rhein-Sieg kostet das Deutschlandticket sozial ab dem 1. Januar 2026 monatlich 53 Euro. Anspruch haben Personen mit Bürgergeld, Grundsicherung, laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen der Kriegsopferfürsorge oder Wohngeld. Das Ticket hat dieselben Gültigkeiten wie das reguläre Deutschlandticket. Die Vertragslaufzeit hängt von der Laufzeit des Berechtigungsnachweises ab und endet ohne rechtzeitige Vorlage eines neuen Nachweises.
Dresden-Pass mit ermäßigtem Deutschlandticket
Der Dresden-Pass gibt Dresdnerinnen und Dresdnern mit geringem Einkommen 35 Prozent Rabatt auf das Deutschlandticket. Es kostet damit 40,95 Euro pro Monat; diese Preise gelten ab dem 1. April 2026. Ermäßigt sind auch die Zusatztickets Plus Mitnahme (8,12 Euro) und Plus MOBI (5,20 Euro) sowie Abo-Monatskarten. Der Pass gilt zusätzlich für vergünstigte Eintritte in städtische und Landeskultureinrichtungen und für eine kostenfreie Mietrechtsberatung. Auch für Kinder kann er beantragt werden.
Düsselpass
Mit dem Düsselpass können Düsseldorferinnen und Düsseldorfer mit geringem Einkommen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Diese gelten bei städtischen Ämtern und Instituten, den Tochtergesellschaften der Stadt und vielen Partnern aus Kultur, Wirtschaft und Sport. Die Stadt stellt den Pass seit 1997 aus, er ist kostenlos und persönlich. Wer Grundsicherung, Bürgergeld oder andere Sozialhilfeleistungen bezieht, erhält ihn automatisch ohne gesonderten Antrag.