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Bundesförderung Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb (HRS-Nfz 2026)

Bundesministerium für Verkehr (BMV), koordiniert von der NOW GmbH, umgesetzt vom Projektträger Jülich · bundesweit

Dieses Programm ist ausgelaufen. Es lohnt sich trotzdem, beim Fördergeber nach einem Nachfolger zu fragen, viele Töpfe werden unter neuem Namen weitergeführt.

Kombinierte Förderung aus Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb im Umfang von insgesamt 220 Millionen Euro. Öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen werden mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, Neufahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
bis 80 Prozent
Frist
Antragstellung war vom 15.03.2026 bis 30.06.2026 möglich

Für wen ist das

Unternehmen

Was du erfüllen musst

  • Wasserstofftankstellen müssen die Anforderungen der EU-Verordnung AFIR erfüllen
  • Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit Brennstoffzelle oder Wasserstoffverbrenner, Neufahrzeuge
  • Kombinierter Ansatz aus Tankstelle und Fahrzeugbeschaffung zur Sicherung der Grundauslastung
  • Antragstellung über den Projektträger Jülich

Kombinierbar mit

Keine Doppelförderung; Landesprogramme wie Bayern H2N sind gesondert zu prüfen

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Angaben nach mobilitaet, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

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bis 80 Prozent der Kosten
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Höhe je nach Vorhaben
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bis 100 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
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Beschleunigte Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge (Paragraf 7 Absatz 2a EStG)

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bis 75 Prozent der Kosten
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