Förderung als Zuschuss für Landwirtschaft
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Landwirtschaft. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau
Das Bundesprogramm Energieeffizienz fördert Investitionen in Energieeffizienz und CO2-Einsparung in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben, unter anderem in Wärmeerzeugung aus Biomasse und Abwärmenutzung. Es wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und von der FNR als Projektträger betreut. Die FNR nimmt Förderanträge nur noch bis zum 31. Mai 2026 entgegen, eine Wiederöffnung ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen. Seit dem 4. März 2026 gilt zudem ein vorläufiger Antragsstopp für Landmaschinen, Photovoltaikanlagen und Energiespeicher.
Digitale Experimentierfelder in der Landwirtschaft
Mit dem Bundesprogramm Digitalisierung in der Landwirtschaft fördert der Bund digitale Experimentierfelder, in denen digitale Techniken für Pflanzenbau und Tierhaltung unter Praxisbedingungen erprobt werden. Bundesweit bestehen 14 Experimentierfelder, das Volumen lag bei rund 70 Millionen Euro für den Zeitraum 2019 bis 2025. Zielgruppe sind landwirtschaftliche Praxis, Forschung, Beratung und Landtechnik. Einzelbetriebliche Investitionen, Websites, Onlineshops oder Onlinemarketing werden nicht gefördert, es handelt sich um Forschungs- und Transfervorhaben.
EMFAF - Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
Der EMFAF unterstützt den European Green Deal mit Maßnahmen in den Bereichen Meerespolitik, Gemeinsame Fischereipolitik und internationale Ozean-Governance und fördert eine nachhaltige blaue Wirtschaft. Adressiert werden EU-Mitgliedstaaten, die Aquakulturbranche, Forschungs- und Innovationsprojekte sowie maritime Sektoren. Neben direkt verwalteten Ausschreibungen läuft ein Großteil der Mittel über nationale Programme.
Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen
Nachfolger des Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe. Gefördert werden angewandte Forschung und Entwicklung einschließlich anwendungsorientierter Grundlagenforschung zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen aus Land-, Forstwirtschaft und Abfallsektor. Schwerpunkte sind biobasierte Produkte, Holz und Forstwirtschaft, Bioenergie sowie Bodenschutz und Humusmanagement. Das Programm ist zugleich Grundlage für Maßnahmen zur Torfminderung und zum Moorbodenschutz. Anträge laufen über Projektskizzen und das elektronische System easy-Online.
Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)
Flächenbezogene Förderung für nachhaltige Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Acker- und Grünland in Sachsen. Gefördert werden unter anderem Brachen und Blühstreifen, naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung, gestaffelte Mahd und überwinternde Stoppel. Die Auszahlung erfolgt als jährliche Flächenprämie über den Sammelantrag.
Förderrichtlinie Ausgleichszulage (FRL AZL/2026)
Ausgleichszulage für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung in aus naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten Sachsens. Die Förderung gleicht Ertragsnachteile aus und wird als jährliche Flächenprämie gezahlt. Die Fassung AZL/2026 löst die ältere Fassung AZL/2015 ab.
Förderrichtlinie Ausgleichszulage (FRL AZL/2026) Sachsen
Sachsen zahlt eine Ausgleichszulage für landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten, um die dortige Bewirtschaftung trotz schlechterer natürlicher Bedingungen zu erhalten. Für das Antragsjahr 2026 gilt eine neu gefasste Richtlinie FRL AZL/2026. Beantragt wird die Zulage im Rahmen des Frühjahrssammelantrags über das Förderportal des Landes. Die genauen Saetze je Hektar stehen in der Richtlinie und richten sich nach Gebietskategorie und Bewirtschaftungsform.
Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023)
Zuschuss für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich Garten- und Weinbau sowie für Existenzgründungen und Hofnachfolgen in Sachsen. Die Fördersätze für Investitionen liegen je nach Bereich bei 25 Prozent (Wettbewerbsfähigkeit, Spezialtechnik) bis 40 Prozent (Tierwohl, Klima- und Umweltschutz, Verarbeitung und Vermarktung, Digitalisierung, Agroforst), die Obergrenze liegt bei 5.000.000 EUR förderfähigen Investitionskosten für die Förderperiode 2023 bis 2027. Existenzgründungen erhalten eine Pauschale von 70.000 EUR je Unternehmen, ausgezahlt in Raten über maximal fünf Jahre.
Förderrichtlinie Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in Niederungsgebieten Schleswig-Holstein
2023 erlassene Förderrichtlinie für Projekte zur Anpassung der Wasserwirtschaft in den Niederungen an den Klimawandel. Sie richtet sich vor allem an Wasser- und Bodenverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts und ist Teil der Strategie Niederungen 2100, die auf Wasserrückhalt in Trockenzeiten statt schneller Entwässerung setzt.
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023)
Zuschuss für den dauerhaften Schutz der biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes in Sachsen. Gefördert werden Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes, der Landschaftspflege sowie begleitende Projekte zur Umweltbildung. Die Richtlinie wird über das Förderportal des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft abgewickelt.
Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)
Flächenbezogene Förderung für die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus in Sachsen. Die Richtlinie ist Teil des sächsischen Förderpakets für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und wird über das Förderportal des Staatsministeriums abgewickelt. Die Auszahlung erfolgt als jährliche Flächenprämie.
Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung M-V (FöRL ILE)
Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, insbesondere ländlicher Wegebau mit Neubau befestigter Verbindungswege sowie land- und forstwirtschaftlicher Wege, Dorferneuerung, Basisinfrastruktur, Tourismusentwicklung und Verbesserung der ländlichen Struktur. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände, natürliche und juristische Personen sowie Teilnehmergemeinschaften der Flurneuordnung.
Förderung des ökologischen Landbaus Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein fördert die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus als eigene Maßnahme im Landesprogramm ländlicher Raum. Betriebe verpflichten sich, ihren gesamten Betrieb nach der EU-Ökoverordnung zu bewirtschaften und einen Vertrag mit einer zugelassenen Kontrollstelle abzuschließen. Die Prämien sind nach Nutzungsart gestaffelt und in den Maßnahmenblaettern des Landes hinterlegt. Ansprechpartner ist das Landwirtschaftsministerium.
Förderung von Naturschutzmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)
Zuwendungen für den nichtproduktiven Naturschutz zur Erhaltung und Verbesserung der Natur- und Kulturlandschaft in Bremen und Bremerhaven, mitfinanziert vom Bund über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz. Gefördert werden einzelne Investitionen und die Erarbeitung von Konzepten zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen wildlebender Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt die Behördenseite nicht, maßgeblich ist die Richtlinie im Transparenzportal Bremen.
GAP-Strategieplan und ELER-Förderung für ländliche Entwicklung
Die Gemeinsame Agrarpolitik wird seit dem 01.01.2023 über nationale GAP-Strategiepläne umgesetzt, insgesamt gibt es 28 genehmigte Pläne mit rund 2500 geplanten Interventionen. Der deutsche Plan buendelt Direktzahlungen, Öko-Regelungen und die zweite Säule mit den ELER-Mitteln für ländliche Entwicklung. Aus dem ELER werden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, ökologischer Landbau, Investitionen in Betriebe und Verarbeitung, Ausgleichszulagen, Dorfentwicklung und LEADER finanziert. Anträge stellen Betriebe und Träger bei den Bewilligungsstellen der Bundesländer, die Förderrichtlinien unterscheiden sich je Land.
Hessen schmecken - mehr Heimat auf dem Teller
Zuschuss für die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel in Hessen. Investive Vorhaben wie Produktionsstätten, Verkaufsstellen und Logistiklösungen werden mit bis zu 45 Prozent und maximal 300.000 Euro gefördert, bei besonderem Landesinteresse etwa für Start-ups und innovative Gründungen bis zu 70 Prozent bei ebenfalls maximal 300.000 Euro. Nicht-investive Kommunikations- und Absatzförderungsmaßnahmen erhalten bis zu 80 Prozent, hier liegt der Höchstbetrag jedoch bei 100.000 Euro.
Horizont Europa Cluster 6 Lebensmittel, Bio-Wirtschaft, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Cluster 6 von Horizont Europa fördert Forschung zu Ernaehrungssystemen, Land- und Forstwirtschaft, Biodiversität, Boden, Wasser, Meeren und der biobasierten Wirtschaft. Gefördert werden Verbundprojekte, die den Umbau hin zu nachhaltigen Produktions- und Konsummustern voranbringen. Beteiligt sind Forschungseinrichtungen, Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Verbände aus mehreren Mitgliedstaaten. Zugang und Fristen laufen über das Funding-and-Tenders-Portal.
Innovationsförderung und AKIS-Beratung in der Thüringer Agrarwirtschaft
Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum wickelt neben der Imkerei- und Tierzuchtförderung auch die Innovationsförderung und das landwirtschaftliche Wissens- und Innovationssystem AKIS ab. Gefördert werden Kooperationsvorhaben zwischen Praxis, Beratung und Forschung sowie der Wissenstransfer in die Betriebe. Anträge laufen über das Antragsportal PORTIA der Thüringer Agrarverwaltung. Weitere Förderbereiche des Amtes sind Agrarorganisationen, Erzeugerorganisationen für Obst und Gemuese, das EU-Schulprogramm und die Absatzförderung.
Klimaangepasstes Waldmanagement (KWM)
Jährliche flächenbezogene Zahlungen an private und kommunale Waldbesitzende, die ihren Wald nach zwölf Kriterien klimaangepasst bewirtschaften und damit als Kohlenstoffspeicher erhalten. Nachweise und Bestätigungen können seit 2026 elektronisch eingereicht werden. Eine überarbeitete Fassung KWM PLUS mit Fokus auf Natura-2000-Lebensraumtypen ist für Ende 2026 oder Anfang 2027 angekündigt.
LEADER M-V 2024 bis 2029
Flexibles ELER-Förderinstrument für die lokale Entwicklung im ländlichen Raum. Partner aus verschiedenen sozio-ökonomischen Bereichen schließen sich in Lokalen Aktionsgruppen zusammen und fördern innovative Projekte auf Basis einer regionalen Entwicklungsstrategie. Handlungsfelder sind unter anderem demografischer Wandel, Kulturerbe und Naturschutz.
Pilotvorhaben Moorbodenschutz
Rund 61 Millionen Euro für vier Pilotvorhaben mit neun Teilprojekten in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Gefördert werden Flächenbereitstellung, Planung und Bau von Wiedervernässungsmaßnahmen, Paludikultur, nasse Bewirtschaftung, Forschung zu angepassten Verfahren und wissenschaftliches Monitoring.
Rentenbank-Förderung innovativer agrarnaher Start-ups
Aus dem Zweckvermögen des Bundes fördert die Landwirtschaftliche Rentenbank innovative agrarnahe Start-ups. Grundlage ist eine eigene Richtlinie über die Verwendung des Zweckvermögens, ergänzt um ein Informationsblatt zur Start-up-Förderung und die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung. Zielgruppe sind junge Unternehmen mit Bezug zur Agrarwirtschaft, etwa in Agrartechnik, Digitalisierung der Landwirtschaft oder nachhaltiger Lebensmittelerzeugung. Anders als bei den Förderkrediten wird hier ein Zuschuss gewährt und nicht über die Hausbank durchgeleitet.
Sommerweiderichtlinie Mecklenburg-Vorpommern
Die Sommerweiderichtlinie fördert die Weidehaltung von Rindern in Mecklenburg-Vorpommern. Betriebe verpflichten sich, ihre Tiere während der Vegetationszeit auf der Weide zu halten statt im Stall. Das verbessert das Tierwohl und erhält gleichzeitig das Dauergrünland als Lebensraum. Die Richtlinie stammt aus dem Jahr 2016 und wird über das Landwirtschaftsministerium abgewickelt.
Streuobstförderung Saarland
Förderung von Erhalt und Pflege von Streuobstwiesen im Saarland als Teil der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Streuobstwiesen sind ein wichtiger Lebensraum für die Artenvielfalt und liefern zugleich wertvolles Obst. Gefördert wird insbesondere der Erhalt und die Pflege alter Streuobstbäume.
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