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Förderung als Zuschuss für Landwirtschaft auf Ebene Land

Alle Programme für Landwirtschaft auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

86 Programme gefunden

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LandZuschuss

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung zum Ausgleich von Einkommensverlusten und Mehrausgaben in naturbedingt benachteiligten Gebieten Hessens. Die Förderhöhe liegt gestaffelt nach Ertragsmesszahl und Hauptfutterflächenanteil zwischen 25 und 180 Euro je Hektar. Ab 100 Hektar Betriebsgröße greift eine Degression.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt / WIBank
LandZuschuss

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete im Saarland

Flächenbezogene Ausgleichszahlung für landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten mit erheblichen naturbedingten oder spezifischen Nachteilen. Rund 97 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Saarland ist als benachteiligt anerkannt. Die Förderung soll die Bewirtschaftung dieser Flächen und damit das Landschaftsbild und extensive Bewirtschaftungsformen erhalten.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
LandZuschuss

Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier)

Ausgleich für laufende Mehrkosten aus erhöhten Tierwohlstandards in der Schweinehaltung sowie seit 2023 auch bei Mast- und Aufzuchtrindern. Erstattet werden zum Beispiel zusätzlicher Arbeitsaufwand und Einstreu. Der aktuelle einjährige Verpflichtungszeitraum läuft vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

EULLE - Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernaehrung Rheinland-Pfalz

EULLE ist das Dachprogramm für die ländliche Förderung in Rheinland-Pfalz und stützt sich auf drei Säulen: Maßnahmen zum Umwelt-, Klima- und Tierschutz einschließlich Vertragsnaturschutz und Ökolandbau, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft mit Agrarinvestitionen, Tierwohl und Direktvermarktung sowie die ländliche Entwicklung über den LEADER-Ansatz. Insgesamt fliessen rund 840 Millionen Euro aus EU-, Bundes- und Landesmitteln in die rheinland-pfaelzische Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Die konkreten Prämien stehen in den einzelnen Teilrichtlinien.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
LandZuschuss

Existenzgründungsförderung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte im Saarland

Beihilfe zur Existenzgründung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten im Saarland als Teil der ELER-Intervention EL-0501 im nationalen GAP-Strategieplan 2023-2027. Gefördert werden innerfamiliäre und außerfamiliäre Betriebsübernahmen sowie Neugründungen landwirtschaftlicher Unternehmen. Im SEPL 23-27 ist ein Förderbudget von 1 Million Euro eingeplant, finanziert zu 43 Prozent aus ELER-Mitteln und zu 57 Prozent vom Saarland.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
LandZuschuss

FAKT - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl

Agrarumweltprogramm des Landes Baden-Württemberg mit Prämien für freiwillige Maßnahmen in den Bereichen Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl. Auf der Förderübersicht des Ministeriums für Ländlichen Raum ist das Programm ausschließlich als FAKT gelistet, mit Verweis auf MEPL III und die Ökoförderung; die in der Praxis verbreitete Bezeichnung FAKT II liess sich über die Ministeriumsseiten nicht belegen. Konkrete Maßnahmen, Prämienhöhen und Änderungen je Antragsjahr sind nicht über eine dauerhaft erreichbare Programmseite belegt und vor einer Antragstellung beim Landratsamt zu erfragen.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg
LandZuschuss

FAKT II - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl

FAKT II ist das Agrarumweltprogramm Baden-Württembergs und funktioniert als Baukasten aus sieben Maßnahmenbereichen: umweltbewusstes Betriebsmanagement, Grünlandpflege und geschützte Lebensräume, gefaehrdete Nutzungen und Tierrassen, ökologischer Landbau, umweltschonende Pflanzenerzeugung, Gewässer- und Erosionsschutz sowie tiergerechte Haltungsverfahren. Die Prämien reichen von 70 Euro je Hektar für kleine Strukturen bis 1.000 Euro je Hektar für Weinbausteillagen. Ausser den Tierwohlmaßnahmen sind alle Maßnahmen mehrjährig, der Mindestbewilligungsbetrag liegt bei 250 Euro im Jahr. Ab 2026 entfallen die früher noetigen vorgelagerten Anträge.

ab 250 Euro je Jahr
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
LandZuschuss

Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl Baden-Württemberg (FAKT II)

Zentrales Agrarumweltprogramm Baden-Württembergs in der Förderperiode 2023 bis 2027. Es buendelt in sieben Maßnahmengruppen flächenbezogene Zahlungen zu Landschaftspflege, Klimaschutz, Biodiversität, Gewässer-, Boden- und Luftschutz sowie Tierwohl und enthält mit Maßnahmengruppe D einen eigenen Baustein zum ökologischen Landbau. Die Prämien sind je Maßnahme unterschiedlich und werden je Hektar, Tier oder Baum gewährt, der Mindestauszahlungsbetrag liegt bei 250 Euro je Jahr. Zu den 2026 neu aufgenommenen Maßnahmen zählen 70 Euro je Hektar für Kleinstrukturen und 1.000 Euro je Hektar für Weinbergterrassen.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, finanziert aus Mitteln der EU, des Bundes und des Landes
LandZuschuss

Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)

Flächenbezogene Förderung für nachhaltige Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Acker- und Grünland in Sachsen. Gefördert werden unter anderem Brachen und Blühstreifen, naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung, gestaffelte Mahd und überwinternde Stoppel. Die Auszahlung erfolgt als jährliche Flächenprämie über den Sammelantrag.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
LandZuschuss

Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023) Sachsen

Die sächsische AUK-Richtlinie fördert freiwillige Umwelt- und Klimaleistungen auf Ackerland, Grünland und in der Biotoppflege. Die Maßnahmen sind in die Teile A und B mit fuenfjähriger Verpflichtung und Teil C mit einjähriger Verpflichtung gegliedert, für 2025 erstmals beantragte Maßnahmen gilt eine vierjährige Bindung. Der Verpflichtungszeitraum beginnt jeweils am 1. Januar nach der Bewilligung, der jährliche Auszahlungsantrag ist bis 15. Mai zu stellen. Ab 2026 können Neueinsteiger direkt mit dem Frühjahrssammelantrag beantragen, ein vorgelagerter Teilnahmeantrag entfällt. Für die Biotoppflegemaßnahmen des Teils B sind allerdings keine Neuzugaenge mehr möglich.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Bewilligung durch das LfULG
LandZuschuss

Förderrichtlinie Ausgleichszulage (FRL AZL/2026)

Ausgleichszulage für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung in aus naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten Sachsens. Die Förderung gleicht Ertragsnachteile aus und wird als jährliche Flächenprämie gezahlt. Die Fassung AZL/2026 löst die ältere Fassung AZL/2015 ab.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
LandZuschuss

Förderrichtlinie Ausgleichszulage (FRL AZL/2026) Sachsen

Sachsen zahlt eine Ausgleichszulage für landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten, um die dortige Bewirtschaftung trotz schlechterer natürlicher Bedingungen zu erhalten. Für das Antragsjahr 2026 gilt eine neu gefasste Richtlinie FRL AZL/2026. Beantragt wird die Zulage im Rahmen des Frühjahrssammelantrags über das Förderportal des Landes. Die genauen Saetze je Hektar stehen in der Richtlinie und richten sich nach Gebietskategorie und Bewirtschaftungsform.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
LandZuschuss

Förderrichtlinie Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in Niederungsgebieten Schleswig-Holstein

2023 erlassene Förderrichtlinie für Projekte zur Anpassung der Wasserwirtschaft in den Niederungen an den Klimawandel. Sie richtet sich vor allem an Wasser- und Bodenverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts und ist Teil der Strategie Niederungen 2100, die auf Wasserrückhalt in Trockenzeiten statt schneller Entwässerung setzt.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
LandZuschuss

Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023)

Zuschuss für den dauerhaften Schutz der biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes in Sachsen. Gefördert werden Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes, der Landschaftspflege sowie begleitende Projekte zur Umweltbildung. Die Richtlinie wird über das Förderportal des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft abgewickelt.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
LandZuschuss

Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)

Flächenbezogene Förderung für die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus in Sachsen. Die Richtlinie ist Teil des sächsischen Förderpakets für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und wird über das Förderportal des Staatsministeriums abgewickelt. Die Auszahlung erfolgt als jährliche Flächenprämie.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
LandZuschuss

Förderung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe (FID) im Saarland

Zuschuss für Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben im Saarland. Ziel ist die Erschließung zusätzlicher oder alternativer Einkommensqüllen, etwa durch Dienstleistungen und Tourismusaktivitäten. Im SEPL 23-27 stehen dafür 800.000 Euro bereit, finanziert zu 43 Prozent aus ELER-Mitteln und zu 57 Prozent aus der GAK.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
LandZuschuss

Förderung der Imkerei und Bienenhaltung Hessen

Hessen fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Zucht und Haltung von Honigbienen. Dazu zählen Aus- und Fortbildung, Vortragsveranstaltungen und Imkertage, Investitionen des Landesverbands Hessischer Imker und erwerbsmäßiger Imkereien, Honig-, Wachs- und Pollenanalysen, die Anlage von Koenigin- und Drohnenvoelkern an staatlich anerkannten Belegstellen sowie Forschungsvorhaben der Bieneninstitute. Gefördert wird als Projektförderung in Form der Anteil- oder Festbetragsfinanzierung. Einzelne Imkerinnen und Imker stellen ihre Anträge über den Landesverband, erwerbsmäßige Imkereien ab mehr als 25 Voelkern können direkt gefördert werden.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch das Regierungspraesidium Giessen
LandZuschuss

Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung M-V (FöRL ILE)

Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, insbesondere ländlicher Wegebau mit Neubau befestigter Verbindungswege sowie land- und forstwirtschaftlicher Wege, Dorferneuerung, Basisinfrastruktur, Tourismusentwicklung und Verbesserung der ländlichen Struktur. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände, natürliche und juristische Personen sowie Teilnehmergemeinschaften der Flurneuordnung.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
LandZuschuss

Förderung des ökologischen Landbaus Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein fördert die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus als eigene Maßnahme im Landesprogramm ländlicher Raum. Betriebe verpflichten sich, ihren gesamten Betrieb nach der EU-Ökoverordnung zu bewirtschaften und einen Vertrag mit einer zugelassenen Kontrollstelle abzuschließen. Die Prämien sind nach Nutzungsart gestaffelt und in den Maßnahmenblaettern des Landes hinterlegt. Ansprechpartner ist das Landwirtschaftsministerium.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein
LandZuschuss

Förderung des ökologischen Landbaus im Saarland

Flächenbezogene Förderung für die Umstellung auf und die Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise in saarländischen Landwirtschaftsbetrieben. Im Saarländischen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2023-2027 sind dafür 24 Millionen Euro eingeplant, die Fördersätze für Neueinsteiger und Beibehalter wurden auf Bundesdurchschnitt angehoben. Ergänzend gibt es eine kostenfreie Fachberatung und eine gesonderte Beratungsförderung.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
LandZuschuss

Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald Nordrhein-Westfalen (FöRL Privat- und Körperschaftswald)

Zuschuss für naturnahe Waldbewirtschaftung, Waldumbau, Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen, forstwirtschaftlichen Wegebau, Löschwasserentnahmestellen und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Die Förderquote hängt von der Art der Maßnahme ab, die Bagatellgrenze liegt bei 12.500 Euro im Körperschaftswald und 2.500 Euro bei übrigen Maßnahmen.

ab 2.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen aus Mitteln der GAK und des ELER, Landesbetrieb Wald und Holz NRW
LandZuschuss

Förderung von Naturschutzmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)

Zuwendungen für den nichtproduktiven Naturschutz zur Erhaltung und Verbesserung der Natur- und Kulturlandschaft in Bremen und Bremerhaven, mitfinanziert vom Bund über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz. Gefördert werden einzelne Investitionen und die Erarbeitung von Konzepten zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen wildlebender Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt die Behördenseite nicht, maßgeblich ist die Richtlinie im Transparenzportal Bremen.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft / Freie Hansestadt Bremen mit Bundesmitteln
LandZuschuss

HALM - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen

HALM ist das Agrarumweltprogramm Hessens und gliedert sich in mehrere Maßnahmenbereiche. Dazu gehoeren die Förderung des ökologischen Landbaus, ackerbauliche Verfahren wie vielfaeltige Kulturen, Bluehstreifen, Erosionsschutz und Gewässerschutzstreifen, die Grünlandextensivierung, Dauerkulturen wie Weinbau und Streuobst, die Erhaltung gefaehrdeter Nutztierrassen sowie Arten- und Biotopschutzmaßnahmen im Offenland. Grundlage ist die Richtlinie HALM 2 in der Fassung von 2025. Anträge werden über die zuständigen landwirtschaftlichen Fachdienste der Landkreise gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch die Landratsaemter
LandZuschuss

Imkereiförderung Thüringen

Thüringen fördert Maßnahmen zur Erhaltung und Zucht gesunder Bienenvoelker. Gefördert werden die Verbesserung von Aus- und Weiterbildung, der Ausbau imkerlichen Fachwissens, Maßnahmen zur Bienengesundheit, bessere Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenprodukte sowie angewandte Forschung zu Honigqualität und widerstandsfähigen Bienenrassen. Anders als in vielen anderen Ländern stehen Hobbyimkerinnen und Hobbyimker ausdrücklich im Vordergrund. Das Programm läuft seit dem 1. Januar 2023 im Rahmen des deutschen GAP-Strategieplans.

Höhe je nach Vorhaben
Thüringen
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Außenstelle Stadtroda

Was Landesförderung bei Landwirtschaft bedeutet

Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.

Wo der Antrag landet
Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
Woran du sie erkennst
Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
Der häufigste Irrtum
Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.

Häufige Fragen zu Landwirtschaft auf Ebene Land

Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.

Mehr zu Landwirtschaft

Eine Liste zeigt alles zu Landwirtschaft. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.