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Förderprogramme für Kultur

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Kultur. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

278 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Kultur

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BundZuschuss

Kultur macht stark - Buendnisse für Bildung

Kultur macht stark fördert ausserschulische kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche mit erschwertem Bildungszugang. Die Mittel gehen an lokale Buendnisse aus mindestens drei Partnern aus Kultur, Bildung und Jugendarbeit und werden über bundesweite Programmpartner ausgereicht. Die aktuelle Förderrichtlinie läuft von 2023 bis 2027. Das Programm ist 2026 weiterhin aktiv.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
LandZuschuss

Kulturfonds Bayern

Projektförderung für nichtstaatliche Kultureinrichtungen und Kulturakteure in ganz Bayern ausserhalb von München und Nürnberg. Gefördert werden Musik- und Theaterprojekte, bildende Kunst, Literatur, Museen, Archive, Bibliotheken, interdisziplinaere Formate sowie Bau und Sanierung von Proben- und Veranstaltungsräumen, außerdem Barrierefreiheit und Sicherheitsmaßnahmen. Die meisten Bewilligungen liegen bei bis zu 25.000 Euro je Projekt, größere Vorhaben können mehr erhalten.

bis 25.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst / Regierungen
LandZuschuss

Kulturraumförderung nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz

Sachsen finanziert Kultur über das bundesweit einmalige Kulturraumgesetz: Landkreise und kreisfreie Städte bilden Kulturräume, die Landesmittel gemeinsam mit kommunalen Mitteln auf Theater, Museen, Bibliotheken, Musikschulen und freie Träger verteilen. Anträge stellen Kultureinrichtungen und Träger bei ihrem jeweiligen Kulturraum, nicht direkt beim Land. Sachsen gibt pro Kopf 237,38 Euro für Kunst und Kultur aus. Die konkreten Fristen legt jeder Kulturraum selbst fest.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Kultur und Tourismus
BundZuschuss

Künstler:innenförderung der Initiative Musik

Die Künstler:innenförderung unterstützt Soloacts und Bands, die sich im deutschen und internationalen Musikmarkt etablieren wollen. Förderfähig sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Masterherstellung, Video und Content, Promotion und Marketing sowie Tourneen. Über die Anträge entscheidet eine zwölfkoepfige Jury aus Künstlerinnen und Musikbranche. Antragsrunden 2026 sind der 10. bis 30. April, der 26. Juni bis 17. Juli und der 11. September bis 2. Oktober.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Initiative Musik gGmbH
BundZuschuss

Künstler:innenförderung der Initiative Musik

Förderung für Solokünstlerinnen und Bands der Popularmusik und des Jazz mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Gefördert werden Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Video und Content, Promotion und Marketing sowie Touren. Die Förderung ist auf 30.000 Euro pro Projekt und Jahr begrenzt, insgesamt soll niemand mehr als 100.000 Euro pro Jahr von der Initiative Musik erhalten. Die Quote ist degressiv: bei 10.000 Euro Gesamtausgaben bis zu 60 Prozent, bei 75.000 Euro noch 40 Prozent. Anträge unter 6.000 Euro werden in der Regel nicht berücksichtigt.

bis 60 Prozent, maximal 30.000 Euro je Jahr
bundesweit
Initiative Musik gGmbH im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundSonstiges

Künstlersozialabgabe für Unternehmen und Verwerter

Pflichtabgabe statt Förderung: Jedes Unternehmen, jeder Verein und jede öffentliche Stelle, die selbständige Künstler oder Publizisten beauftragt, muss auf alle in einem Kalenderjahr gezahlten Honorare die Künstlersozialabgabe abführen. Der Abgabesatz beträgt 5,0 Prozent im Jahr 2025 und 4,9 Prozent im Jahr 2026. Die Meldung erfolgt jährlich, die Anmeldung bei der KSK ist formlos möglich. Aus dieser Abgabe und einem Bundeszuschuss wird die halbe Beitragslast der Versicherten finanziert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Künstlersozialkasse (KSK) bei der Unfallversicherung Bund und Bahn
BundSonstiges

Künstlersozialversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

Kein Zuschuss, sondern die zentrale Sozialregelung für Kunstschaffende: Wer selbständig künstlerisch oder publizistisch arbeitet, zahlt in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nur den Arbeitnehmeranteil, die andere Haelfte tragen Bundeszuschuss und Künstlersozialabgabe der Verwerter. Voraussetzung ist ein Mindestarbeitseinkommen von 3.900 Euro im Jahr bzw. 325 Euro im Monat. In den ersten drei Berufsjahren gilt eine Berufsanfaengerregelung, dann darf das Einkommen darunter liegen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Künstlersozialkasse (KSK) bei der Unfallversicherung Bund und Bahn
LandZuschuss

Künstlerstipendien des Landes M-V

Stipendien in den Bereichen Bildende Kunst und Fotografie, Darstellende Kunst und Tanzperformance, Musik und Komposition sowie Literatur und spartenübergreifende Projekte. Arbeitsstipendien betragen maximal 5.000 Euro, Reisestipendien maximal 3.000 Euro. Zusätzlich gibt es Residenzplätze in Künstlerhäusern und internationale Austauschplätze über das Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop.

3.000 Euro bis 5.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten M-V / LFI M-V
EUZuschuss

LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)

LEADER fördert Regionalentwicklung im ländlichen Raum nach dem Bottom-up-Prinzip. In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen, europaweit rund 2.700. Jede Region erarbeitet eine Lokale Entwicklungsstrategie, die Lokale Aktionsgruppe aus Vertretern von Kommunen, Vereinen und Interessengruppen entscheidet über die Förderung der Projekte. Finanziert wird LEADER aus dem ELER, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommunen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Bundes-, Landes- und Kommunalmittel, Umsetzung über Lokale Aktionsgruppen
LandZuschuss

LEADER 2023-2027 Bayern

Regionalentwicklung nach dem LEADER-Ansatz mit Bürgerbeteiligung, Vernetzung und regionaler Wertschöpfung. Für 2023 bis 2027 wurden 70 Lokale Aktionsgruppen anerkannt, das bayerische LEADER-Gebiet umfasst 89 Prozent der Landesfläche. Rund 89 Millionen Euro EU-Mittel stehen zur Verfuegung.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten, Umsetzung über die Lokalen Aktionsgruppen
EUZuschuss

LEADER Förderung der lokalen Entwicklung

Regionaler Förderansatz, über den auch Vereine Projekte im ländlichen Raum finanzieren können. Über die Mittel entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe aus Kommunen, Vereinen und Interessengruppen auf Basis der regionalen Entwicklungsstrategie. In Deutschland gibt es rund 372 LEADER-Regionen, die Förderperiode läuft von 2023 bis 2027.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund, Länder und Kommunen
LandZuschuss

LEADER Saarland 2023-2027

Förderung des LEADER-Ansatzes zur von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im ländlichen Raum des Saarlandes. In fünf Regionen entscheiden lokale Aktionsgruppen selbst darüber, welche innovativen Vorhaben gefördert werden. Anerkannt sind die Regionen KuLanI St. Wendeler Land, Land zum Leben Merzig-Wadern, Warndt-Saargau, Biosphärenregion Bliesgau und Saarmitte.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes, Umsetzung über die Lokalen Aktionsgruppen
BundZuschuss

LIVE 500 – Livemusikförderung für kleine Spielstätten

Konzertförderung für kleine Clubs bis 1.000 Plätze und unabhängige Veranstalter ohne eigenen Club. Gefördert werden mindestens 6 und höchstens 20 Livemusikveranstaltungen mit je 500 Euro, davon müssen mindestens 250 Euro direkt an die auftretenden Künstler gehen. Der Eintritt darf höchstens 25 Euro betragen, es dürfen höchstens 250 zahlende Gaeste kommen, mindestens 50 Prozent des Programms müssen Eigenkompositionen sein. Garantiegage mindestens 150 Euro solo bzw. 250 Euro für Bands.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Initiative Musik gGmbH im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
LandZuschuss

Landes-Denkmalförderprogramm Nordrhein-Westfalen

Jährliches Landesprogramm für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen mit einem Volumen von rund 16,1 Millionen Euro im Jahr 2026. Davon entfallen 13,1 Millionen Euro auf 212 Einzelvorhaben und 3 Millionen Euro auf eine Pauschalförderung von je 7.500 Euro an alle 396 Städte und Gemeinden. Gefördert werden Kommunen, private Denkmaleigentümer, Kirchengemeinden und Vereine bei Restaurierungs- und Sicherungsmaßnahmen. Die Einzelförderungen 2026 reichen von 12.750 Euro bis 350.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt seit 2026 über ein durchgaengig digitales Verfahren.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
BundPrämie

Landmusikort des Jahres

Auszeichnung für Gemeinden mit besonders lebendigem Musikleben im ländlichen Raum. Vergeben werden ein erster Bundespreis von 18.000 Euro, ein zweiter von 10.000 Euro, ein dritter von 6.000 Euro sowie zehn Förderpreise zu je 2.000 Euro. Bewerben können sich nur Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beziehungsweise Gemeindeleitungen, nicht die Vereine selbst.

2.000 Euro bis 18.000 Euro
bundesweit
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO)
LandZuschuss

Lebendige Zentren

Städtebauförderprogramm, das die früheren Programme Aktive Kernbereiche in Hessen und Städtebaulicher Denkmalschutz bündelt. Gefördert werden Modernisierung und Neubau öffentlicher Einrichtungen, Umgestaltung öffentlicher Räume, Sanierung von Denkmälern, Grünflächen, Nachnutzungskonzepte für Leerstände und barrierefreie Fuß- und Radwege. Der Fördersatz beträgt in der Regel zwei Drittel der förderfähigen Kosten.

bis 66 Prozent der Kosten
Hessen
Bund und Land Hessen / WIBank, Städtebauförderung
LandZuschuss

Lebendige Zentren - Aktive Stadt

Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung zur Stärkung von Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortskernen. In Rheinland-Pfalz wurden die früheren Programme Aktive Stadtteilzentren und Historische Stadt - Städtebaulicher Denkmalschutz darin zusammengefasst. Gefördert werden bauliche Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes, Gebäudesanierungen, Mobilitätsverbesserungen und Zentrenmanagement.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Bund und Land Rheinland-Pfalz, Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur
LandZuschuss

Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne

Städtebauförderung für die Aufwertung des öffentlichen Raumes wie Straßen, Wege und Plätze, für Gebäudesanierungen sowie für Managementleistungen wie Citymanagement. Gefördert werden maximal zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten, soweit sie nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Kommunen in schwieriger Haushaltslage können höhere Förderquoten erhalten.

bis 66 Prozent der Kosten
Niedersachsen
NBank Niedersachsen im Rahmen der Städtebauförderung von Bund und Land
BundZuschuss

Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit wenig Geld. Dazu gehören ein Schulbedarfszuschuss von 195 Euro pro Schuljahr, die Übernahme der tatsächlichen Kosten für das Mittagessen in Schule und Kita ohne den früheren Eigenanteil von 1 Euro pro Essen sowie 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa im Sportverein oder in der Musikschule.

bis 195 Euro je Monat
bundesweit
Jobcenter, Kommunen und zuständige Stellen der Länder
BundZuschuss

Live 500

Live 500 unterstützt Musikclubs und regionale Konzertveranstalter, die Newcomer oder experimentelle Genres programmieren. Ziel sind der Erhalt der Programmvielfalt und eine fairere Vergütung der auftretenden Künstlerinnen und Künstler. Die dritte Runde für 2025 und 2026 wurde am 29. September 2025 geschlossen. Ob und wann eine weitere Runde ausgeschrieben wird, gibt die Initiative Musik bekannt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Initiative Musik gGmbH
BundZuschuss

Mikroförderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.“

Kleinförderung für ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und sehr ländlichen Regionen, auch für Vereinsheime und Kulturorte im Dorf. Gefördert werden Projekte zur Gewinnung und Bindung von Engagierten mit bis zu 1.500 Euro, höchstens 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und einmalig pro Organisation und Kalenderjahr. Antragstellung ist durchgaengig möglich, Projekte können in der Regel sechs Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen sein.

bis 90 Prozent, maximal 1.500 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
LandZuschuss

Mikroförderung für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen

Unbuerokratische Mikroförderung von 100 bis 2.500 Euro für kleine ehrenamtliche Projekte in Nachbarschaft, Bildung, Jugend, Soziales und Kultur. Die Gesamtausgaben eines Projekts dürfen 10.000 Euro nicht überschreiten, je Träger ist ein Antrag pro Kalenderjahr möglich. Die Auszahlung erfolgt zu 50 Prozent mit der Zusage und zu 50 Prozent nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

100 Euro bis 2.500 Euro
Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, umgesetzt durch lagfa Niedersachsen
BundZuschuss

Musikfonds Ensembleförderung

Die Ensembleförderung des Musikfonds unterstützt professionelle Ensembles mit mindestens fuenf Mitgliedern über einen laengeren Zeitraum. Die Förderung beträgt bis zu 50.000 Euro jährlich für maximal zwei Jahre. Ziel ist es, kontinuierliche Ensemblearbeit statt einzelner Projekte zu ermöglichen. Die Ausschreibung erfolgt rundenweise.

bis 50.000 Euro je Jahr
bundesweit
Musikfonds e.V.
BundZuschuss

Musikfonds Projektförderung bis 3.000 Euro

Die kleine Projektförderung des Musikfonds vergibt bis zu 3.000 Euro für Musikprojekte mit Schwerpunkt im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen. Das Verfahren ist bewusst schlank gehalten, es gibt mehrere Fristen pro Jahr. Eine Kofinanzierung von mindestens zehn Prozent ist erforderlich. Antragsfristen 2026 sind der 29. Mai, der 31. August und der 30. November, jeweils 18:00 Uhr.

bis 3.000 Euro
bundesweit
Musikfonds e.V.

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