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Förderprogramme für Kultur

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Kultur. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

278 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Kultur

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LandZuschuss

Denkmalförderung Berlin

Das Landesdenkmalamt Berlin fördert unter bestimmten Voraussetzungen die Erhaltung, Instandsetzung und Restaurierung von Denkmalen. Die Zuschüsse sind darauf ausgerichtet, den denkmalbedingten Mehraufwand auszugleichen. Zuständig ist das Referat Bau- und Kunstdenkmalpflege, das Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer zu den individuellen Fördermöglichkeiten beraet. Zusätzlich fördert das Landesdenkmalamt bürgerschaftliches Engagement in der Denkmalpflege durch Austausch, Beratung und finanzielle Unterstützung. Weitere öffentliche Einrichtungen und Stiftungen gewähren ergänzend Zuschüsse zu Denkmalsanierungen.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Landesdenkmalamt Berlin
LandZuschuss

Denkmalförderung Thüringen

Landesförderung für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturdenkmalen in Thüringen. Gefördert werden unter anderem Kirchenorgeln, Fassaden und Fachwerk, Daecher, Fenster und Verglasungen sowie Kunstobjekte. Zu den Zuwendungsempfängern gehoeren Kirchengemeinden und Kirchenverbände, private Eigentümer historischer Gebäude, Städte und Gemeinden, Stiftungen sowie Vereine und Verbände. Die veröffentlichten Zuwendungen ab 2025 reichen von 1.000 Euro bis 350.000 Euro; die höchste Einzelförderung entfiel auf den zweiten Bauabschnitt der Turmhaubensanierung der evangelischen Kirchengemeinde Bad Langensalza. Antragsfristen und Verfahrensdetails erfragt man beim Landesamt.

Höhe je nach Vorhaben
Thüringen
Thueringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archaeologie
LandZuschuss

Städtebauförderung Sachsen

Landesumsetzung der Bund-Länder-Städtebauförderung in Sachsen mit den Programmen Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern. Gefördert wird nicht das Einzelprojekt, sondern ein aufeinander abgestimmtes Buendel von Maßnahmen in einem festgelegten Gebiet. Bund und Land tragen je 50 Prozent der Programmmittel und übernehmen damit in der Regel zwei Drittel der förderfähigen Kosten, während die Kommune ein Drittel trägt. Seit 1991 wurden rund 6,2 Milliarden Euro eingesetzt. Rechtsgrundlagen sind Artikel 104b Grundgesetz und die Paragrafen 164a und 164b BauGB.

bis 67 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Bewilligung über die Sächsische Aufbaubank
LandZuschuss

Zuwendungen aus Denkmalpflegemitteln Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz vergibt direkte Zuschüsse zur Erhaltung privater Kulturdenkmäler aus Denkmalpflegemitteln. Die Antragsfrist ist der 31. Oktober eines jeden Jahres. Erforderlich sind ein Zuwendungsantrag, eine Eigentümererklärung sowie eine Übersicht der nicht zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Landesdenkmalpflege beraet Eigentümer zu Erhaltungsmöglichkeiten und den notwendigen Schritten. Ergänzend stellt die Landesdenkmalpflege Bescheinigungen für die steuerliche Geltendmachung von Instandsetzungsmaßnahmen aus; massgeblich sind die Bescheinigungsrichtlinien mit Stand vom 23. Dezember 2019. Konkrete Zuschusshöhen werden nicht pauschal veröffentlicht.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Landesdenkmalpflege
LandZuschuss

Denkmalförderung Niedersachsen

Landesförderung für die Erhaltung von Kulturdenkmalen in Niedersachsen. Die Regelförderung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, in der Regel höchstens 30.000 Euro je Maßnahme und Jahr. Die Mindestfördersumme liegt bei 3.000 Euro für Private und bei 25.000 Euro für Gebietskörperschaften. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, juristische Personen des Privatrechts, kommunale Gebietskörperschaften und Kirchen. Die Antragstichtage 2026 sind der 28. Februar und der 31. Juli, wobei zwei Drittel der Mittel auf den ersten und ein Drittel auf den zweiten Termin entfallen. Der Antrag läuft online über das NAVO-Portal.

bis 30 Prozent, maximal 30.000 Euro
Niedersachsen
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege (NLD)
LandZuschuss

Landes-Denkmalförderprogramm Nordrhein-Westfalen

Jährliches Landesprogramm für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen mit einem Volumen von rund 16,1 Millionen Euro im Jahr 2026. Davon entfallen 13,1 Millionen Euro auf 212 Einzelvorhaben und 3 Millionen Euro auf eine Pauschalförderung von je 7.500 Euro an alle 396 Städte und Gemeinden. Gefördert werden Kommunen, private Denkmaleigentümer, Kirchengemeinden und Vereine bei Restaurierungs- und Sicherungsmaßnahmen. Die Einzelförderungen 2026 reichen von 12.750 Euro bis 350.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt seit 2026 über ein durchgaengig digitales Verfahren.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
SonstigeZuschuss

Förderung der Denkmalstiftung Baden-Württemberg

Stiftung des Landes Baden-Württemberg, die Eigentümern von Kulturdenkmalen Zuschüsse für Erhaltung und Restaurierung gewährt. Anträge können Eigentümer förderungswuerdiger Kulturdenkmale direkt bei der Geschäftsstelle in Stuttgart stellen. Sanierungsvorhaben, die vor der Antragstellung begonnen wurden, werden nicht mehr gefördert. Voraussetzung ist die fachliche Beratung durch die Landesdenkmalpflege; der zuständige Gebietsreferent muss das Denkmal als förderungswuerdig einstufen. Vor der Entscheidung führt die Stiftung Ortstermine mit Eigentümern und Architekten durch. Die Stiftung veröffentlicht jährliche Förderberichte.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Denkmalstiftung Baden-Württemberg
LandZuschuss

Denkmalförderung des Landes Baden-Württemberg

Landesprogramm für Eigentümer und Unterhaltspflichtige eingetragener Kulturdenkmale in Baden-Württemberg. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent für private Antragsteller und bis zu 33,3 Prozent für Kommunen, Landkreise und Kirchen. Die Bagatellgrenze liegt bei 3.000 Euro förderfähiger Kosten für Private und bei 30.000 Euro für öffentliche und kirchliche Träger. Im Jahr 2024 wurden rund 15,42 Millionen Euro auf 249 Vorhaben verteilt, davon 58 Prozent auf private, 29 Prozent auf kirchliche und 13 Prozent auf kommunale Maßnahmen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

bis 50 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspraesidium Stuttgart
LandZuschuss

Zuschüsse des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege bei Baudenkmälern

Landesmittel für die Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Baudenkmälern in Bayern. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen und Kirchen; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Gefördert werden die denkmalpflegerischen Mehrkosten, die über den Schwellenwerten von 5.000 Euro für Privatpersonen und 10.000 Euro für Kommunen liegen müssen. Das Verfahren ist zweistufig: zunächst Kontakt mit der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises oder der Stadt, danach Einreichung des Förderantrags über diese Behörde. Anträge dürfen nicht direkt an das Landesamt gesendet werden, und die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (BLfD)
LandZuschuss

Entschaedigungsfonds Denkmalpflege Bayern

Sondervermögen des Freistaats Bayern, das je zur Haelfte vom Land und von den Kommunen gespeist wird und derzeit jährlich 32 Millionen Euro für die Denkmalpflege bereitstellt. Gefördert werden vorrangig umfangreiche Maßnahmen an Denkmälern von überregionaler Bedeutung und akuter Gefaehrdung, darunter Wohngebäude, Kirchen, Schloesser, Industriebauten und Freizeitanlagen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, als Darlehen oder in Kombination. Voraussetzung ist, dass dem Eigentümer die volle Übernahme der Instandsetzungskosten wirtschaftlich nicht zumutbar ist; dies wird individuell geprüft. Anträge laufen über die untere Denkmalschutzbehörde.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, fachliche Betreuung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege
SonstigeZuschuss

Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Private Stiftung, die jährlich rund 600 Sanierungsvorhaben an Baudenkmalen in ganz Deutschland fördert. Vorrangig unterstützt werden private Eigentümer, private Einrichtungen, Denkmalvereine, Kirchen und Kommunen; die Mittel sollen die öffentliche Hand ausdrücklich nicht von ihrer Verantwortung entlasten. Gefördert werden bauliche Instandsetzungs- und Konservierungsarbeiten an eingetragenen Kulturdenkmalen sowie die Restaurierung von Bauteilen und Ausstattung, in Ausnahmefaellen auch Planungs- und Forschungskosten. Antragsschluss für das Jahresförderprogramm ist der 31. August; bei Katastrophenschäden ist eine Antragstellung ganzjährig möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
BundSteuervorteil

Steuerbegünstigung für selbstgenutzte Baudenkmale und Sanierungsgebiete nach Paragraf 10f EStG

Steuerabzug für Eigentümer, die ein Baudenkmal oder ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Abziehbar sind im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und in den neun folgenden Jahren jeweils bis zu 9 Prozent der Aufwendungen, insgesamt also 90 Prozent über zehn Jahre. Die Voraussetzungen entsprechen denen der Paragrafen 7h und 7i EStG. Die Abzugsbeträge können nur für ein einziges Gebäude in Anspruch genommen werden; zusammenveranlagte Ehegatten können sie für insgesamt zwei Gebäude nutzen. Auch Erhaltungsaufwand ist unter denselben Bedingungen begünstigt.

bis 9 Prozent der Kosten
bundesweit
Finanzverwaltung, Bescheinigung durch Denkmalschutzbehörde oder Gemeinde
BundSteuervorteil

Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen nach Paragraf 7i EStG

Steuerliche Sonderabschreibung für vermietete oder betrieblich genutzte Baudenkmale im Inland. Der Steuerpflichtige kann in den ersten acht Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Baumaßnahmen absetzen, insgesamt also 100 Prozent über zwölf Jahre. Voraussetzung sind die Denkmaleigenschaft nach Landesrecht, Baumaßnahmen zur Erhaltung als Baudenkmal oder zu dessen sinnvoller Nutzung sowie die vorherige Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Zuschussfinanzierte Kostenanteile sind von der Bemessungsgrundlage abzuziehen.

bis 9 Prozent der Kosten
bundesweit
Finanzverwaltung, Bescheinigung durch die Denkmalschutzbehörde
BundZuschuss

INK - Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland

Bundesprogramm zur Förderung investiver Maßnahmen an national bedeutsamen Kultureinrichtungen, darunter zahlreiche Baudenkmäler. Das Programm verfuegt über ein jährliches Budget von rund 20 Millionen Euro. Der Bundesanteil beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, sodass eine entsprechende Kofinanzierung durch Land, Kommune oder Träger erforderlich ist. Das Programm wird vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verwaltet und ist auf Einrichtungen mit gesamtstaatlicher kultureller Bedeutung ausgerichtet.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
BundZuschuss

KulturInvest - Investitionen in Kulturdenkmäler von gesamtstaatlicher Relevanz

Förderprogramm des Kulturstaatsministers seit 2022 für investive Kulturmaßnahmen an Kulturdenkmälern von gesamtstaatlicher Relevanz. Der Bundesanteil liegt zwischen 500.000 Euro und 20 Millionen Euro und beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die übrigen Mittel müssen von Land, Kommune, Träger oder Dritten aufgebracht werden. Die Antragsfristen werden jährlich neu bekanntgegeben; die Frist des Jahrgangs 2024 endete im Juni. Das Programm richtet sich an Vorhaben mit erheblicher Größenordnung und überregionaler Bedeutung.

bis 50 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
BundZuschuss

Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes (DS)

Wiederkehrendes Sonderprogramm des Bundes zur Rettung und Sanierung national bedeutsamer Kulturdenkmäler und historischer Orgeln. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten; die übrige Finanzierung müssen Träger, Land, Kommune oder Dritte aufbringen. Seit 2009 wurden bis 2025 rund 547 Millionen Euro investiert und mehr als 3.000 Kulturdenkmäler und historische Orgeln gefördert. Das 14. Sonderprogramm endete im November 2025 und ist für Neuanträge geschlossen. Für 2026 hat der Haushaltsausschuss 50 Millionen Euro für eine neue Runde vorgesehen. Anträge laufen über die Antragstellen der Länder.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
BundZuschuss

Nationale Projekte des Städtebaus

Bundesprogramm für städtebauliche Projekte mit besonderer nationaler oder internationaler Wahrnehmbarkeit und hoher fachlicher Qualität. Gefördert werden große, baukulturell anspruchsvolle und experimentelle Vorhaben mit Vorbildcharakter, thematisch unter anderem Denkmalschutz und Revitalisierung kulturellen Erbes, Quartiersentwicklung, öffentlicher Raum, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Inklusion und Teilhabe. Seit 2014 wurden 228 Projekte mit rund 721 Millionen Euro Bundesmitteln gefördert (Stand Mai 2025). Die Auswahl erfolgt über Projektaufrufe durch eine unabhängige Expertenjury.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), umgesetzt durch das BBSR
BundZuschuss

Städtebauförderung: Lebendige Zentren

Programmteil der Städtebauförderung für die Erhaltung und Entwicklung von Stadt- und Ortskernen als multifunktionale Standorte für Wohnen, Arbeiten, Handel, Bildung und Kultur. Gefördert werden unter anderem die Erhaltung des baukulturellen Erbes, der Umgang mit Leerstand und Funktionsverlusten im Einzelhandel, die Aufwertung des öffentlichen Raums sowie Zentren- und Quartiersmanagement. Das Programm buendelt seit 2020 die Vorlaeufer Städtebaulicher Denkmalschutz und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren. Für 2026 stellt der Bund 380 Millionen Euro bereit; die Finanzierung erfolgt in der Regel zu je einem Drittel durch Bund, Land und Kommune.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit den Ländern
KommuneZuschuss

Förderung durch Sparkassenstiftungen

In Deutschland gibt es 781 Sparkassenstiftungen mit einem Stiftungskapital von rund 3,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 schuetteten sie über 78 Millionen Euro an Fördermitteln aus. Gefördert werden Kunst und Kultur, Soziales, Sport sowie Wissenschaft und Bildung, zunehmend auch Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Demokratieförderung. Jede Stiftung arbeitet eigenständig in ihrer Region. Vereine wenden sich an die Sparkasse vor Ort, um die jeweiligen Fördermöglichkeiten und Antragswege zu erfahren.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sparkassen-Finanzgruppe
KommuneZuschuss

Förderung durch Bürgerstiftungen

Bürgerstiftungen sind lokal verankerte Stiftungen, die seit über 25 Jahren bürgerschaftliches Engagement vor Ort fördern. Sie unterstützen Beteiligungsinitiativen, Nachbarschaftsprogramme und Patenschaftsprojekte, ein aktueller Schwerpunkt ist das Programm Chancenpatenschaften. Vereine können Projektideen in die Projektdatenbank einbringen und sich über verfügbare Fördertoepfe informieren. Die Antragswege unterscheiden sich je Stiftung, zuständig ist die Bürgerstiftung am eigenen Ort. Das Berliner Buero des Buendnisses berät Bürgerstiftungen, Gründungsinitiativen und Einzelpersonen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bürgerstiftungen in Deutschland / Buendnis der Bürgerstiftungen
BundZuschuss

Kultur macht stark. Buendnisse für Bildung

Kultur macht stark fördert ausserschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche. Antragsberechtigt sind lokale Buendnisse aus mindestens drei Partnern aus Kultur, Bildung und Jugendarbeit, in denen Vereine eine tragende Rolle spielen. Die Antragstellung läuft nicht direkt beim Ministerium, sondern über bundesweite Programmpartner mit eigenen Förderkonzepten. Die aktuelle Förderrichtlinie deckt den Zeitraum 2023 bis 2027 ab. Anträge werden über das Online-Portal der Programmpartner eingereicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Bildung und Forschung
SonstigeZuschuss

GlueckSpirale Destinataersförderung

Die GlueckSpirale leitet einen Teil ihrer Spieleinsaetze an gemeinnützige Zwecke weiter. Gefördert werden die drei Bereiche Wohlfahrt, Denkmalpflege und Sport. Seit 1970 kamen so über 2,5 Milliarden Euro für gemeinnützige Projekte zusammen. Vereine erhalten die Mittel nicht direkt von der GlueckSpirale, sondern über die jeweiligen Destinataere in den Bundesländern, also über Landessportbuende, Wohlfahrtsverbände und Denkmalstiftungen. Der Antragsweg richtet sich nach den Regeln des jeweiligen Destinataers.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
GlueckSpirale / Deutscher Lotto- und Totoblock
SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Projektförderung Sport und Kultur vor Ort

Aktion Mensch fördert inklusive Sport- und Kulturangebote vor Ort mit bis zu 50.000 Euro und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 24 Monate. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachausgaben, Investitionen bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Zielgruppe sind Erwachsene ab 18 Jahren mit lebenslanger Behinderung sowie generationenuebergreifende Angebote. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent.

bis 90 Prozent, maximal 50.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
LandZuschuss

Förderung der Gedenkstättenarbeit in Mecklenburg-Vorpommern

Die Landeszentrale Mecklenburg-Vorpommern fördert Gedenkstättenarbeit sowie Investitionen in Gedenkstätten. Es geht um die Auseinandersetzung mit Krieg, Gewaltherrschaft und politischem Unrecht im Land. Antragsberechtigt sind Träger von Gedenkstätten und Erinnerungsorten. Zu Förderhöhe und Fristen gibt die Landeszentrale im Einzelfall Auskunft.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern

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