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Förderprogramme für Kultur in Rheinland-Pfalz

Diese Programme fördern Kultur und sind in Rheinland-Pfalz beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

130 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Kultur

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LandZuschuss

Kultursommer Rheinland-Pfalz und Kulturelle Kleinförderung

Zwei getrennte Förderwege des Landes: Der Kultursommer Rheinland-Pfalz fördert nicht kommerzielle Kulturveranstaltungen zwischen Mai und Oktober, die Förderhöhe ist dort nicht pauschal festgelegt und wird je Projekt entschieden. Die davon unabhängige Kulturelle Kleinförderung liegt bei bis zu 2.000 Euro und richtet sich an Vereine und ehrenamtlich Engagierte.

bis 2.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
BundZuschuss

Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit wenig Geld. Dazu gehören ein Schulbedarfszuschuss von 195 Euro pro Schuljahr, die Übernahme der tatsächlichen Kosten für das Mittagessen in Schule und Kita ohne den früheren Eigenanteil von 1 Euro pro Essen sowie 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa im Sportverein oder in der Musikschule.

bis 195 Euro je Monat
bundesweit
Jobcenter, Kommunen und zuständige Stellen der Länder
EUZuschuss

LEADER Förderung der lokalen Entwicklung

Regionaler Förderansatz, über den auch Vereine Projekte im ländlichen Raum finanzieren können. Über die Mittel entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe aus Kommunen, Vereinen und Interessengruppen auf Basis der regionalen Entwicklungsstrategie. In Deutschland gibt es rund 372 LEADER-Regionen, die Förderperiode läuft von 2023 bis 2027.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund, Länder und Kommunen
SonstigeZuschuss

Förderfonds der Stiftung Bildung

Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.

500 Euro bis 2.000 Euro
bundesweit
Stiftung Bildung
SonstigeZuschuss

Projektförderung des Deutschen Kinderhilfswerks

Förderung kinderrechtlicher Projekte über drei Fondsarten: dauerhafte Themenfonds zu Kinderpolitik, Spielraum, Medienkompetenz und Kinderkultur, Länderfonds in Kooperation mit einzelnen Bundesländern sowie Sonderfonds zu wechselnden Themen wie gesunde Ernährung oder Flucht und Migration. Kleinere Vereine ohne Dachverband werden bevorzugt berücksichtigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
BundPrämie

Landmusikort des Jahres

Auszeichnung für Gemeinden mit besonders lebendigem Musikleben im ländlichen Raum. Vergeben werden ein erster Bundespreis von 18.000 Euro, ein zweiter von 10.000 Euro, ein dritter von 6.000 Euro sowie zehn Förderpreise zu je 2.000 Euro. Bewerben können sich nur Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beziehungsweise Gemeindeleitungen, nicht die Vereine selbst.

2.000 Euro bis 18.000 Euro
bundesweit
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO)
BundZuschuss

Amateurmusikfonds AMF4

Zentraler Bundesfonds für Amateurmusik mit drei Förderlinien: bis 3.000 Euro für Coachings und Zukunftswerkstätten, bis 7.000 Euro für lokale Ensembleprojekte und bis 40.000 Euro für überregionale Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, also insbesondere Musikvereine, Chöre und Orchester. Mindestens 5 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.

bis 95 Prozent, maximal 40.000 Euro
bundesweit
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO), gefördert aus Bundesmitteln
BundZuschuss

Allgemeine Projektförderung Soziokultur

Förderung zeitlich befristeter, partizipativer Kulturprojekte, bei denen Menschen aktiv an Konzeption und Umsetzung beteiligt sind. Die Projekte greifen gesellschaftspolitische oder soziale Themen mit kulturellen Mitteln auf. Freie Träger wie Initiativen und Vereine werden gegenüber öffentlichen Antragstellern bevorzugt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Fonds Soziokultur e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
SonstigeZuschuss

Katastrophenhilfe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Sonderweg der DSD für Denkmale, die durch Hochwasser, Sturm oder Brand geschädigt wurden. Anträge sind ganzjährig möglich und werden im beschleunigten Verfahren geprüft. Damit können Notsicherungen und Reparaturen ohne Wartezeit auf die jährliche Antragsfrist angegangen werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD)
SonstigeZuschuss

Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Die größte private Denkmalförderung Deutschlands unterstützt jährlich rund 600 Restaurierungsvorhaben. Gefördert werden Arbeiten zur dauerhaften Erhaltung eingetragener Kulturdenkmale in ihrer denkmalwerten Originalsubstanz, außerdem Voruntersuchungen, Dokumentation, Bergung wichtiger Artefakte und Planungskosten. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Verfügungsberechtigte, ausdrücklich auch gemeinnützige Trägervereine und Stiftungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD)
SonstigeZuschuss

Projektförderung Sport und Kultur vor Ort

Förderung inklusiver Sport-, Musik-, Theater- und Kunstangebote, die Menschen mit und ohne Behinderung vor Ort zusammenbringen. Bis zu 50.000 Euro für maximal 24 Monate bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent der Gesamtkosten und Maßnahmen zur Barrierefreiheit.

bis 90 Prozent, maximal 50.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
LandZuschuss

LEADER-Ansatz im GAP-Strategieplan Rheinland-Pfalz

Förderung von Projekten der ländlichen Entwicklung über die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) in den anerkannten LEADER-Regionen von Rheinland-Pfalz. Bürgerprojekte werden mit bis zu 3.000 Euro je Einzelvorhaben unterstützt, wobei je LAG höchstens 30.000 Euro pro Jahr dafür zur Verfügung stehen. Für größere Vorhaben gelten je nach Ausrichtung eigene Förderquoten, die die LAG im jeweiligen Förderaufruf festlegt. Die LAG wählt die Projekte nach transparenten Kriterien im Bottom-up-Verfahren aus.

bis 3.000 Euro je Jahr
Rheinland-Pfalz
Land Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, kofinanziert aus dem ELER und umgesetzt durch die Lokalen Aktionsgruppen
EUZuschuss

LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)

LEADER fördert Regionalentwicklung im ländlichen Raum nach dem Bottom-up-Prinzip. In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen, europaweit rund 2.700. Jede Region erarbeitet eine Lokale Entwicklungsstrategie, die Lokale Aktionsgruppe aus Vertretern von Kommunen, Vereinen und Interessengruppen entscheidet über die Förderung der Projekte. Finanziert wird LEADER aus dem ELER, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommunen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Bundes-, Landes- und Kommunalmittel, Umsetzung über Lokale Aktionsgruppen
EUZuschuss

Kreatives Europa (Creative Europe) - KULTUR, MEDIA und CROSS SECTOR

Kreatives Europa fördert Kultur- und Kreativbranchen mit 2,55 Milliarden Euro von 2021 bis 2027. Der Bereich KULTUR unterstützt künstlerische Disziplinen und den europäischen Kultursektor, der Bereich MEDIA mit 1,4 Milliarden Euro die audiovisuelle Branche, der Bereich CROSS SECTOR bereichsübergreifende Projekte und den Nachrichtensektor. Beratung in Deutschland leisten der Creative Europe Desk KULTUR in Bonn und die MEDIA-Desks in München, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, deutsche Beratung über die Creative Europe Desks
LandZuschuss

Lebendige Zentren - Aktive Stadt

Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung zur Stärkung von Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortskernen. In Rheinland-Pfalz wurden die früheren Programme Aktive Stadtteilzentren und Historische Stadt - Städtebaulicher Denkmalschutz darin zusammengefasst. Gefördert werden bauliche Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes, Gebäudesanierungen, Mobilitätsverbesserungen und Zentrenmanagement.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Bund und Land Rheinland-Pfalz, Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur
LandZuschuss

Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung

Zuschüsse für Städte und Gemeinden zur städtebaulichen Erneuerung, gebündelt in den Bund-Länder-Programmen Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Die Förderquote liegt in der Regel bei 50 bis 80 Prozent, bei besonderem Landesinteresse oder finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent. 2025 standen rund 77,5 Millionen Euro bereit, für 2026 werden rund 90 Millionen Euro erwartet.

bis 90 Prozent der Kosten
Rheinland-Pfalz
Land Rheinland-Pfalz, Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur
LandZuschuss

Förderung der Dorferneuerung und Dorfentwicklung (GAK, VV-Dorf)

Zuschuss für die Erneuerung ortsbildprägender Gebäude und für kommunale Maßnahmen der Dorfentwicklung in Rheinland-Pfalz. Private erhalten bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und in der Regel höchstens 30.000 Euro je Objekt. Für Baumaßnahmen zur Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen im Ort sind bis zu 41.000 Euro möglich.

bis 35 Prozent, maximal 41.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Land Rheinland-Pfalz, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und Kreisverwaltungen
LandKredit

Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147)

Darlehen von 250.000 bis 25 Millionen Euro für Infrastrukturinvestitionen, die die nachhaltige kommunale und regionale Entwicklung stärken. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten mit Laufzeiten bis 30 Jahre, etwa für soziale Einrichtungen, Ver- und Entsorgung, öffentlichen Nahverkehr, Energieeffizienz, Kultureinrichtungen sowie Stadt- und Dorfentwicklung.

bis 100 Prozent, maximal 25 Mio. Euro
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
BundPrämieausgelaufen

KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung

Preis für digitale Kulturvermittlung, zuletzt im Wettbewerb 2023/24 vergeben. Der Preis des Bundes für bundesweit adaptierbare Projekte war mit 50.000 Euro dotiert, der Preis der Länder für regional oder interregional übertragbare Projekte ebenfalls mit 50.000 Euro. Der Publikumspreis war nicht dotiert, sondern mit einer massgeschneiderten Beratung verbunden. Nominierte ohne Preis erhielten 2023/24 einen Anerkennungsbetrag von je 3.000 Euro. Die Programmseite spricht durchgaengig in der Vergangenheitsform, eine aktuelle Ausschreibung ist dort nicht ausgewiesen.

bis 50.000 Euro
bundesweit
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und Kulturstiftung der Länder
BundZuschussausgelaufen

Strukturförderung für den Journalismus des Bundes

Bundesprogramm zur Stärkung der Strukturen des unabhängigen Journalismus. Gefördert wurden Exilprogramme für verfolgte Journalisten, Schulungen für Sicherheitskräfte zu Presserechten, Beratung für von SLAPP-Klagen bedrohte Medienschaffende, Fortbildungen zu digitaler Sicherheit und Diversitätsprogramme. Journalistische Inhalte, einzelne Medien oder einzelne Medienschaffende waren ausdrücklich nicht förderfähig. Mindestantragssumme 200.000 Euro, Förderanteil höchstens 80 Prozent, in Ausnahmefaellen 100 Prozent. Das Programm läuft mit Abschluss der derzeit laufenden Projektförderungen aus.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschussausgelaufen

Kulturfonds Energie des Bundes

Haertefallhilfe für Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter in der Energiekrise, finanziert aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie mit bis zu einer Milliarde Euro. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 standen die Mittel ab 2024 nicht mehr zur Verfuegung. Der Fonds lief zum Jahresende 2024 aus. Bis zum Stichtag 21. November 2023 eingereichte Anträge wurden noch vorläufig beschieden und ausgezahlt, Rückforderungen in Einzelfaellen sind nicht ausgeschlossen. Ein Nachfolgeprogramm gibt es nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bewilligung durch die Länder
BundZuschussausgelaufen

NEUSTART KULTUR – Rettungs- und Zukunftsprogramm für Kultur und Medien

Das Corona-Hilfsprogramm des Bundes für Kultur und Medien ist beendet. NEUSTART KULTUR förderte ab 2020 pandemiebedingte Investitionen und Projekte in allen Kultursparten. Allein die Teilprogramme der Initiative Musik unterstützten 2.804 Projekte von Musikclubs, Veranstaltern und Festivals mit knapp 219,5 Mio. Euro. Das Programm endete am 30. September 2024, Antrags- und Projektphasen sind abgeschlossen. Es gibt keinen direkten Nachfolger; laufende Angebote sind die regulaeren Programme der Fonds sowie das Bundesschallschutzprogramm und LIVE 500 der Initiative Musik.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, umgesetzt über Fachverbände und Fonds
BundZuschussausgelaufen

National wertvolle Kulturdenkmäler (NWK)

Langjähriges Bundesprogramm zur Förderung der Erhaltung und Restaurierung national wertvoller Kulturdenkmäler. Über die Laufzeit wurden mehr als 700 Denkmäler mit knapp 390 Millionen Euro gefördert. Das Programm wurde im Jahr 2023 eingestellt; neue Anträge sind seither nicht mehr möglich. Für vergleichbare Vorhaben stehen heute das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes sowie das Programm KulturInvest zur Verfuegung. Bereits bewilligte Vorhaben werden nach den ursprünglichen Bedingungen abgewickelt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
BundZuschussausgelaufen

Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)

Bundesprogramm zur umfassenden Sanierung und Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur, mit Schwerpunkt auf dem Sanierungsstau bei Schwimmhallen und Sportstätten. Antragsberechtigt waren Städte, Gemeinden und Landkreise als Eigentümer der Einrichtungen. Von 2016 bis 2021 wurden rund 1,5 Milliarden Euro für 905 Projekte bereitgestellt, von 2022 bis 2023 weitere rund 645 Millionen Euro für 222 Projekte. Ab 2022 lag der Schwerpunkt auf Energieeffizienz und Klimaschutz. Das Programm endete 2024 und wurde 2025 durch das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten abgeloest.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

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