Förderprogramme für Gründung in Thüringen auf Ebene Land
Alle Programme für Gründung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
21 Programme gefunden
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- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
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- Mobilität551
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- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
GuW Thüringen - Gründungs- und Wachstumsfinanzierung
Hausbankdarlehen der Thüringer Aufbaubank für kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Finanziert werden Investitionen und laufende Betriebsausgaben mit bis zu 5 Millionen Euro, eine Finanzierung von bis zu 100 Prozent ist möglich. Es gibt keine Zinsverbilligung, die Zinssaetze richten sich nach dem risikogerechten Zinssystem der Hausbank. Wählbar sind Laufzeiten von 3 bis 20 Jahren mit ein bis zwei tilgungsfreien Jahren und zehnjähriger Zinsbindung.
Mittelstands-Fonds Thüringen II (MFT II)
Beteiligungsfonds des Freistaats Thüringen für etablierte, profitable mittelständische Unternehmen zur Stärkung des Eigenkapitals bei Wachstum, Markterschließung und Nachfolge einschließlich Management-Buy-out. Angeboten werden offene und stille Beteiligungen sowie Gesellschafterdarlehen bis maximal 5 Millionen Euro je Zielunternehmen. Das Fondsvolumen beträgt 20 Millionen Euro.
Thüringen-Dynamik
Thüringen-Dynamik finanziert Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen, Existenzgründer und wirtschaftsnaher Freier Berufe in Gewerbe, Tourismus und Dienstleistung mit bis zu 2 Millionen Euro, bei innovativen Vorhaben im Rahmen von Thüringen-Dynamik innovativ bis zu 4 Millionen Euro. Die Zinsen richten sich nach Bonität und Sicherheiten. Immaterielle Wirtschaftsgueter, also auch Software und Digitalisierungsleistungen, sind förderfähig, unterliegen aber der De-minimis-Grenze von 300.000 Euro in drei Jahren. Ausgeschlossen sind unter anderem Grundstücks- und Immobilienerwerb, gebrauchte Wirtschaftsgueter und fossile Infrastruktur. Eine reine Website, ein Standard-Onlineshop oder Onlinemarketing sind kein eigenständiger Finanzierungszweck.
TAB-Bürgschaft
Ausfallbürgschaft zur Besicherung von Krediten und Avalen für Investitionen und Betriebsmittel, wenn die banküblichen Sicherheiten nicht ausreichen. Verbuergt werden bis zu 80 Prozent des Kredit- oder Avalbetrags, maximal 3 Millionen Euro. Bei Leasing- und Mietkaufverträgen sowie Anteilserwerben ausserhalb Thüringens beträgt die Quote maximal 60 Prozent.
Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (Standardprogramm)
Die Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften von 50 bis 80 Prozent für Hausbank- und Förderdarlehen, wenn die eigenen Sicherheiten nicht ausreichen. Die Bürgschaftsobergrenze liegt im Standardprogramm bei bis zu 2,0 Millionen Euro. Gefördert werden alle mit Gründung, Nachfolge oder Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, Übernahmepreis und Betriebsmittel.
KLUG - Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Zuschuss von 45 Prozent der förderfähigen Nettokosten für Investitionen in Gebäude, Maschinen und IT sowie für Beratungs- und Planungsleistungen von Kleinstunternehmen der ländlichen Grundversorgung. Für das Haushaltsjahr 2026 stehen keine Mittel zur Verfuegung, Anträge können gestellt werden, Bewilligungen sind nur aus dem Budget 2027 und 2028 möglich.
Mikrodarlehen Thüringen
Kleindarlehen der Thüringer Aufbaubank für Existenzgründungen, junge Unternehmen bis acht Jahre nach Gründung, Genossenschaften und Freiberufler sowie für Unternehmensnachfolgen. Der Darlehensbetrag liegt zwischen 5.000 und 35.000 Euro, die Laufzeit bei bis zu sieben Jahren mit bis zu zwölf tilgungsfreien Monaten. Bearbeitungsgebühren und Sicherheiten entfallen. Nach sechs Monaten stoerungsfreier Rückzahlung sind Folgedarlehen möglich. Der aktuelle Zinssatz steht im Konditionentableau der TAB.
Thüringer Mikrodarlehen
Darlehen von 5.000 bis 35.000 Euro für Existenzgründerinnen, Existenzgründer und junge Unternehmen einschließlich Genossenschaften in den ersten acht Jahren. Die Laufzeit beträgt maximal sieben Jahre mit bis zu zwölf tilgungsfreien Monaten. Es fallen keine Bearbeitungsgebühren an und Sicherheiten sind nicht erforderlich.
Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von einmalig 10.000 Euro für Meisterinnen und Meister, die in Thüringen gründen, übernehmen oder sich mit mindestens 25,1 Prozent tätig beteiligen. Zusätzlich gibt es eine Ausbildungsprämie von einmalig 2.500 Euro für die Einstellung von Auszubildenden.
Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie
Einmalige Prämie von 10.000 Euro für Handwerksmeister und gleichgestellte Fachkräfte, die in Thüringen ein Unternehmen gründen, übernehmen oder sich taetig beteiligen. Zusätzlich gibt es 2.500 Euro Ausbildungsprämie für die Schaffung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes.
Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen
Prämie für Meisterinnen und Meister und gleichgestellte Personen mit Sitz in Thüringen, die sich selbständig machen oder einen Betrieb übernehmen. Die Meistergründungsprämie beträgt einmalig 10.000 Euro, die Ausbildungsprämie zusätzlich einmalig 2.500 Euro. Voraussetzung für die Gründungsprämie ist eine bestandene Meisterprüfung oder ein gleichwertiger Fortbildungsabschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7 sowie eine qualifizierte Beratung zum Gründungskonzept. Antrag und Bewilligung müssen vor der Gründung beziehungsweise vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags erfolgen. Seit dem 01.01.2026 gilt eine neue Richtlinie.
Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen
Einmalige Meistergründungsprämie von 10.000 Euro für Handwerksmeister, Industriemeister und Gärtnermeister, die in Thüringen gründen, übernehmen oder sich mit mindestens 25,1 Prozent beteiligen. Zusätzlich gibt es eine Ausbildungsprämie von 2.500 Euro. Gefördert werden Personal- und Sachkosten der Gründung, Investitionen ins Anlagevermögen, Ausbildungsvergütungen und Übernahmekosten. Zum 1. Januar 2026 wurden die Zugangsvoraussetzungen erweitert.
Gründungsprämie Thüringen (Gründungsrichtlinie)
Aus dem ESF Plus finanzierter, nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts bei innovationsbasierten Gründungen in Thüringen. Je nach Qualifikation werden 2.500 bis 3.500 Euro pro Monat als Festbetrag gezahlt, insgesamt bis zu zwölf Monate, davon höchstens sechs Monate nach der Gründung. Ein Eigenanteil ist nicht noetig, gefördert werden 100 Prozent der standardisierten Lebenshaltungskosten. Das Verfahren ist zweistufig mit Ideenpapier, Jurypraesentation und anschließendem Förderantrag.
Gründungsrichtlinie - Gründungsprämie
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Vorbereitung einer innovationsbasierten Unternehmensgründung in Thüringen. Der monatliche Betrag liegt je nach Qualifikation zwischen 2.500 und 3.500 Euro und wird für maximal 12 Monate gezahlt, davon bis zu 6 Monate nach der Gründung.
Thüringer Gründungsprämie
Monatlicher Zuschuss zwischen 2.500 und 3.500 Euro je nach Qualifikation für bis zu zwölf Monate, davon maximal sechs Monate nach der Gründung. Gefördert werden innovationsbasierte Gründungsvorhaben in Thüringen mit neuen Produkten, Dienstleistungen, Verfahren oder Markterschließungsstrategien. Begleitend gibt es Coaching und die Anbindung an das ThEx-Netzwerk.
Existenzgründungspass Thüringen (Gründungsrichtlinie)
Aus dem ESF Plus kofinanzierter Zuschuss zu Beratungen, Qualifizierungen und Vernetzung für Gründungswillige in Thüringen, einschließlich Steuer- und Rechtsberatung, Marketing, Seminaren, Gruppenberatungen und der Nutzung von Coworking-Spaces. Für Neugründungen und den Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb sind höchstens 1.580 Euro möglich, für Unternehmensnachfolgen höchstens 2.210 Euro. Die Förderquote beträgt 90 Prozent des Standardeinheitskostensatzes. Vor der Antragstellung muss eine fachkundige Stelle den Beratungs- und Unterstützungsbedarf bestätigen.
Gründungsrichtlinie - Existenzgründungspass
Zuschuss für Beratungen, Qualifizierungen und Vernetzung im Rahmen einer Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge. Gefördert werden zum Beispiel Steuer- und Rechtsberatung, Marketingberatung, Seminare und Coworking-Nutzung. Bei Neugründung bis 1.580 Euro, bei Unternehmensübernahme bis 2.210 Euro.
Beratungsrichtlinie Thüringen - Intensivberatung
Thüringen fördert die Intensivberatung kleiner und mittlerer Unternehmen durch unabhängige Beraterinnen und Berater mit 50 Prozent der Standardeinheitskosten. Als Standardeinheitskosten gelten 950 Euro je Tagewerk bei maximal 20 Tagewerken. Beratungsthemen sind unter anderem Unternehmenswachstum, Nachfolge, Innovationsmanagement, Internationalisierung, Technologiemanagement und Unternehmensstrategie. Seit 1. Januar 2025 zählt auch die Digitalisierungsberatung zu den förderfähigen Schwerpunkten. Vor Antragstellung ist ein anerkannter Qualitätssicherer einzuschalten.
KMU-Beratungsförderung Thüringen
Über die KMU-Beratungsrichtlinie bezuschusst Thüringen Beratungen zu Unternehmenswachstum, Unternehmensnachfolge, Innovationsmanagement, Internationalisierung, Technologiemanagement und Unternehmensstrategie. Digitalisierungs- und Vertriebsthemen lassen sich unter diese Beratungsfelder fassen, gefördert wird die Beratung, nicht die Umsetzung einer Website oder Kampagne. Die Beratung muss einen Mindestumfang von sechs Tagwerken zu je acht Stunden haben und durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater oder Beratungsunternehmen erfolgen. Verpflichtend ist zusätzlich die Einbindung einer neutralen Einrichtung zur Qualitätssicherung mit Qualitätssicherungsvertrag.
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG)
In jedem Bundesland gibt es eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft, die Eigenkapital als Ergänzung zum klassischen Bankkredit bereitstellt. Die langfristigen Beteiligungen verbessern die Bilanzrelationen von Gründungen und kleinen bis mittleren Unternehmen. Bundesweit gehoeren 15 MBGen und 17 Bürgschaftsbanken zum Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.
Thüringen-Invest
Thüringen-Invest förderte Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in Thüringen, einschließlich Digitalisierungsinvestitionen. Eine Antragstellung ist in diesem Programm nicht mehr möglich. Nachfolger für die Förderperiode 2021 bis 2027 ist InnoInvest, das ebenfalls auf KMU mit innovativen Investitionen zielt. Details zu Förderhöhe und Fördersatz sind der Richtlinie zu entnehmen. Standard-Websites, Onlineshops und Onlinemarketing waren kein eigenständiger Fördergegenstand.
Was Landesförderung bei Gründung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Gründung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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Eine Liste zeigt alles zu Gründung. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.