Förderung als Zuschuss für Gründung auf Ebene Land
Alle Programme für Gründung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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GRW - Gewerbliche Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommern
Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in Mecklenburg-Vorpommern investieren, einschließlich Neuansiedlungen und Errichtung neuer Betriebsstätten. Die Basisfördersaetze liegen bei 25 Prozent für kleine und 15 Prozent für mittlere Unternehmen in den Landkreisen, 20 beziehungsweise 10 Prozent in den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock und 35 beziehungsweise 25 Prozent im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 50.000 Euro sind ausgeschlossen. Das Land erarbeitet derzeit eine neue Richtlinie, die Konditionen können sich also aendern.
GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen
Anteiliger Zuschuss für Investitionsvorhaben kleiner Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter Existenzgründer, Produktions-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sowie Tourismusvorhaben. Wahlweise sachkapital- oder personalausgabenbezogen. Der Höchstsatz beträgt 20 Prozent in D-Fördergebieten und 35 Prozent in C-Fördergebieten, in an Polen angrenzenden C-Gebieten zuzueglich 10 Prozent.
GRW-Unternehmensförderung Sachsen-Anhalt
Investitionszuschuss für gewerbliche Unternehmen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit. Der Zuschuss bemisst sich an den förderfähigen Kosten und beträgt bis zu 35 Prozent für kleine, 25 Prozent für mittlere und 15 Prozent für große Unternehmen. Die Basisfördersaetze liegen jeweils 10 Prozentpunkte darunter, Zuschlaege sind bei nachgewiesenen Struktureffekten möglich.
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Berlin
Investitionszuschüsse für Unternehmen und Gründungen der gewerblichen Wirtschaft in Berlin, alternativ Lohnkostenförderung. Im C-Fördergebiet beträgt der Fördersatz bis 30 Prozent für kleine, 20 Prozent für mittlere und 10 Prozent für große Unternehmen, im D-Fördergebiet bis 20 beziehungsweise 10 Prozent.
Go-to-Market-Gutschein (Prototypenentwicklung von Start-ups)
Zuschuss des Landes NRW für die Entwicklung innovativer digitaler Produkte von der Geschäftsidee bis zum Prototyp. Gefördert werden 15.000 bis 35.000 Euro mit einer Förderquote von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Antragsberechtigt sind nicht boersennotierte Kleinstunternehmen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt. Über zwölf Monate ist eine Begleitung durch einen qualifizierten Coach und Mentor erforderlich.
Gründung innovativ 2022
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für innovative und sozial-innovative kleine Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Gründung. Der Fördertatbestand Innovationsimpuls fördert Maschinen, Anlagen, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen sowie Personalkosten für neue Arbeitsplätze, der Fördertatbestand Gründungsgehalt die Personalausgaben oder Privatentnahmen geschäftsführender Personen. Der Zuschuss liegt zwischen 30.000 und 180.000 Euro je Fördertatbestand bei maximal 60 Prozent.
Gründung innovativ 2022
Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus dem EFRE für innovativ und sozial-innovativ ausgerichtete kleine Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Gründung. Gefördert werden höchstens 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, der Zuschuss liegt zwischen 30.000 und 180.000 Euro je Fördertatbestand. Es gibt zwei Fördertatbestände: Innovationsimpuls für Investitionen, Beratung und neue Arbeitsplätze sowie Gründungsgehalt für geschäftsführende Personen, jeweils bis 50.000 Euro pro Person und Jahr für bis zu 24 Monate. Voraussetzung für den Antrag ist ein gemeinsamer Erstberatungstermin mit ILB und WFBB.
Gründung innovativ 2022 (Brandenburg)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen für innovativ und sozial-innovativ ausgerichtete kleine Unternehmen in Brandenburg. Der Zuschuss liegt zwischen 30.000 und 180.000 Euro je Fördertatbestand. Fördertatbestand 1 Innovationsimpuls fördert Maschinen, Anlagen, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen sowie Personalkosten neuer Arbeitsplätze, Fördertatbestand 2 Gründungsgehalt die Vergütung oder Privatentnahmen geschäftsführender Gesellschafter, jeweils bis 50.000 Euro pro Person und Jahr für bis zu 24 Monate.
GründungsBONUS Plus
Zuschuss für die Aufbauphase innovativer oder nachhaltiger Gründungen mit Sitz in Berlin. Gefördert werden 50 Prozent der förderfähigen Gründungskosten, höchstens 50.000 Euro, als De-minimis-Beihilfe. Das Unternehmen muss bereits gegründet und zum Antragszeitpunkt höchstens 18 Monate alt sein. Die förderfähigen Ausgaben müssen innerhalb von zwei Jahren nach Antragseingang anfallen.
GründungsBONUS Plus Berlin
Zuschuss von 50 Prozent der Gründungskosten bis maximal 50.000 Euro für junge Berliner Unternehmen. Gefördert werden vor allem innovative Start-ups mit technologischem, digitalem, kreativem oder sozialem Geschäftsmodell sowie wirtschaftlich taetige Sozialunternehmen. Anträge können wieder eingereicht werden.
Gründungsrichtlinie - Existenzgründungspass
Zuschuss für Beratungen, Qualifizierungen und Vernetzung im Rahmen einer Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge. Gefördert werden zum Beispiel Steuer- und Rechtsberatung, Marketingberatung, Seminare und Coworking-Nutzung. Bei Neugründung bis 1.580 Euro, bei Unternehmensübernahme bis 2.210 Euro.
Gründungsrichtlinie - Gründungsprämie
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Vorbereitung einer innovationsbasierten Unternehmensgründung in Thüringen. Der monatliche Betrag liegt je nach Qualifikation zwischen 2.500 und 3.500 Euro und wird für maximal 12 Monate gezahlt, davon bis zu 6 Monate nach der Gründung.
Gründungsstipendium M-V
Beihilfe zum Lebensunterhalt für Geschäftsideen mit hohem Innovationsgehalt während und nach der Gründungsphase, kofinanziert aus dem ESF Plus. Frauen und diverse Personen erhalten 2.400 Euro monatlich in den ersten neun Monaten und danach 1.900 Euro, Männer 1.900 Euro und danach 1.400 Euro. Die Förderdauer beträgt maximal 18 Monate.
Gründungsstipendium Mecklenburg-Vorpommern
Aus dem ESF Plus finanzierter Zuschuss zum Lebensunterhalt für innovative Gründungsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern, vorrangig für Hochschul- und Universitätsabsolventen. Frauen erhalten 2.400 Euro monatlich in den Monaten 1 bis 9 und 1.900 Euro in den Monaten 10 bis 18, Maenner 1.900 Euro beziehungsweise 1.400 Euro. Personen diversen Geschlechts werden Frauen gleichgestellt. Die Förderdauer beträgt höchstens 18 Monate. Vor dem Antrag ist ein Votum einer Fachjury zum Innovationsgehalt einzuholen.
Gründungsstipendium Niedersachsen
Niedersachsen zahlt Gründenden mit innovativem, digitalem oder wissensbasiertem Vorhaben ein Stipendium von 2.200 Euro monatlich bei abgeschlossenem Studium oder abgeschlossener Berufsausbildung, sonst 1.100 Euro monatlich. Die Förderung läuft höchstens zehn Monate. Gefördert werden Einzelpersonen und Teams von bis zu drei Personen ab 18 Jahren. Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet sein, und eine akkreditierte Mentoring-Einrichtung muss mindestens 100 Stunden Coaching zusagen.
Gründungsstipendium Schleswig-Holstein
Monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt für Gründerinnen und Gründer mit technologie- oder wissensbasierter Geschäftsidee in der Pre-Seed-Phase. Begleitet wird die Erstellung des Businessplans und die eigentliche Unternehmensgründung. Für das Programm stehen bis Ende 2027 rund 4,6 Millionen Euro bereit.
Gründungsstipendium Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein unterstützt Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen mit technologie- oder wissensbasierten Gründungsideen in der Pre-Seed-Phase durch monatliche Zahlungen, kostenfreie Arbeitsplätze und Mentoring. Teams können insgesamt bis zu 87.700 Euro erhalten. Der letzte Hochschulabschluss darf höchstens zehn Jahre zurückliegen, mindestens ein Bachelor ist erforderlich, Teams umfassen höchstens drei Personen. Bis zum Ende der Förderung müssen ein Unternehmen gegründet und ein Businessplan fertiggestellt sein. Das Land stellt bis 2027 insgesamt 4,6 Millionen Euro bereit.
Gründungsstipendium.NRW
Stipendium von 1.200 Euro monatlich je Gründerin oder Gründer für bis zu zwölf Monate, maximal 14.400 Euro je Person und 43.200 Euro je Team. Gefördert werden innovative Gründungsvorhaben mit neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen. Für diverse Gründungsteams ist eine Einmalzahlung von 3.600 Euro pro Person möglich.
Gründungsstipendium.NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen zahlt Gründerinnen und Gründern mit innovativer Geschäftsidee ein Stipendium von 1.200 Euro monatlich über ein Jahr. Geschlechterdiverse Teams, die ab dem 01.04.2025 gründen, erhalten 1.500 Euro monatlich und zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 3.600 Euro je Person. Voraussetzung ist ein erfolgreicher Pitch vor der Jury eines regionalen Gründungsnetzwerks. Die Jurysitzungen sind seit dem 01.04.2026 ausgesetzt, sollen im Jahresverlauf aber wieder aufgenommen werden. Bereits eingegangene Anträge werden weiter bearbeitet und Stipendien vergeben.
Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe)
Zuschuss für Hebammen und Entbindungspfleger, die in Sachsen eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, wiederaufnehmen oder ausweiten. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 120.000 EUR über 24 Monate, zusätzlich 5.000 EUR für die Praxisgründung. Antragsberechtigt sind auch Vereine und Verbände der Hebammen.
Hessen Ideen Stipendium
Stipendium für innovative, wissensbasierte Gründungsvorhaben aus hessischen Hochschulen in der Vorgründungsphase. Absolventinnen und Absolventen erhalten 2.500 Euro pro Monat in Vollzeit, Masterstudierende 1.000 Euro pro Monat in Teilzeit, jeweils für sechs Monate. Dazu kommt ein verpflichtendes Accelerator-Programm mit Workshops und Coaching. Gefördert werden höchstens drei Personen pro Team, das Unternehmen darf noch nicht angemeldet sein und keine Umsätze erzielen. Die nächste Bewerbungsfrist ist der 10.09.2026 für den Förderzeitraum 01.01. bis 30.06.2027.
Inklusionsbetriebe
Förderung von Neugründung oder Erweiterung von Inklusionsbetrieben, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen. Gefördert werden Investitionskosten für die Arbeitsplatzausstattung, ein Personalkostenzuschuss von maximal 35 Prozent des Arbeitgeberbruttolohns sowie eine Pauschale für besonderen Aufwand.
InnoFinTech
Zuschuss von bis zu 200.000 Euro je Startup und bis zu 90 Prozent der anrechenbaren Kosten für innovative Geschäftsideen aus den Bereichen FinTech und InsurTech. Förderfähig sind alle Ausgaben rund um Gründung und Entwicklung, etwa Personal, Material, Infrastruktur und Marketing.
InnoFinTech
Zuschuss von bis zu 200.000 Euro je Start-up und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für FinTech-, InsurTech- und verwandte Gründungen im Finanzsektor. Das Unternehmen muss juenger als drei Jahre sein und seinen Sitz in Hamburg haben. Gefördert werden Kosten der Gründung und Entwicklung, darunter Personal, Material, Infrastruktur und Marketing. Voraussetzung ist ein innovatives Geschäftskonzept mit realistischer wirtschaftlicher Tragfähigkeit und ein unternehmerisch fähiges Team.
Was Landesförderung bei Gründung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Gründung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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