Förderprogramme für Forschung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Forschung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz (FuE-Auftrag)
Mit dem Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz wird die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen kleiner und mittelständischer Unternehmen an externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gefördert. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten und ist auf 20.000 Euro begrenzt. Damit sollen KMU ohne eigene Forschungsabteilung Zugang zu externem Know-how erhalten.
Innovationsgutschein Start-up BW
Variante des Innovationsgutscheins für Start-ups, die höchstens fuenf Jahre nach Gründung sind. Auch die Vorgründungsphase ist förderfähig, was das Programm für Gründungsteams vor der Anmeldung interessant macht. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 20.000 Euro, und deckt wissenschaftliche Tätigkeiten sowie Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen externer Einrichtungen. Der Antrag läuft über das Förderportal der L-Bank, das Vorhaben darf vorher nicht begonnen werden.
Innovationsgutscheine Baden-Württemberg
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten für Forschungs- und Entwicklungsleistungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Es gibt vier Varianten: Innovationsgutschein BW bis 7.500 Euro für wissenschaftliche Vorarbeiten, Innovationsgutschein Start-up BW bis 20.000 Euro für junge Unternehmen, Innovationsgutschein Hightech BW bis 20.000 Euro für etablierte KMU und Mittelstand trifft Start-ups bis 20.000 Euro für den Zukauf von Start-up-Leistungen.
Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen (Innovationsgutschein BW, Hightech BW, Start-up BW, Mittelstand trifft Start-ups)
Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen in Baden-Württemberg. Gefördert werden wissenschaftliche Vorarbeiten wie Recherchen, Machbarkeitsstudien und Materialuntersuchungen sowie umsetzungsorientierte Entwicklungstätigkeiten bis zum Prototyp. Der maximale Zuschuss beträgt 7.500 Euro beim Innovationsgutschein BW und 20.000 Euro bei den Gutscheinen Hightech BW, Start-up BW und Mittelstand trifft Start-ups.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitalisierung
Zuschuss von 50 Prozent, maximal 15.000 Euro, für die Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit hohem Innovationspotenzial. Zum 01.01.2026 wurde die Richtlinie angepasst: Der bisherige Schwerpunkt Digitale Prozesse für unternehmensinterne Digitalisierung ist entfallen. Gefördert werden nur noch intelligente Anwendungen, die Künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen, Data Mining, Echtzeit- bzw. Hochgeschwindigkeitsverarbeitung oder AR/VR-Technologien einsetzen.
Innovationsgutschein BW
Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg, die wissenschaftliche Vorarbeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen extern einkaufen. Gefördert werden 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 7.500 Euro. Pro Kalenderjahr ist nur ein Gutschein möglich, und das Vorhaben darf vor dem Bewilligungsbescheid nicht begonnen werden. Anträge laufen über das Förderportal der L-Bank, nach der Formalprüfung entscheidet ein Innovationsgremium.
ESF Plus - Förderung von Technologiegründungsstipendien
Aus dem ESF Plus finanziertes Stipendium für technologieorientierte Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Sachsen. Die monatliche Rate haengt vom Abschluss ab: 1.000 Euro für Studierende mit erstem berufsbefähigendem Hochschulabschluss, 2.500 Euro für Absolventen mit erstem Abschluss und 3.000 Euro für Promovierte. Gefördert wird ein Gründungsvorhaben einmalig für höchstens zwölf Monate. Das Unternehmen muss innerhalb von sechs Monaten nach Förderbeginn gegründet werden.
EXIST Women
EXIST Women begleitet gründungsinteressierte Frauen aus Hochschulen bis zu zehn Monate lang mit Qualifizierungs- und Vernetzungsangeboten. Ein Teil der Teilnehmerinnen kann zusätzlich ein bis zu dreimonatiges Stipendium erhalten, die Kriterien dafuer legen die Hochschulen fest. Die monatliche Stipendienhöhe haengt vom Status ab: 1.000 Euro für Studentinnen, 2.000 Euro mit abgeschlossener Berufsausbildung, 2.500 Euro für Absolventinnen und 3.000 Euro für Promovierte. Je Kind kommen 150 Euro Kinderzuschlag pro Stipendienmonat hinzu. Das Programm wird durch den ESF Plus kofinanziert.
exist Gründungsstipendium
Zwölfmonatiges Stipendium für wissensbasierte Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Vorgründungsphase. Promovierte erhalten 3.000 Euro, Hochschulabsolventen 2.500 Euro, Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung 2.000 Euro und Studierende 1.000 Euro monatlich, jeweils zuzueglich 150 Euro Kinderzuschlag pro Kind und Monat. Hinzu kommen Sachmittel von bis zu 30.000 Euro für Teams bzw. 10.000 Euro für Einzelgründungen sowie 5.000 Euro Coachingbudget.
exist Gründungsstipendium (früher EXIST-Gründerstipendium)
Stipendium für Studierende, Absolventinnen, Absolventen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und ausseruniversitaeren Forschungseinrichtungen, die ein innovatives Gründungsvorhaben verfolgen. Die monatlichen Saetze betragen 3.000 Euro für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro bei abgeschlossener Berufsausbildung und 1.000 Euro für Studierende, dazu 150 Euro pro Kind und Monat. Hinzu kommen Sachausgaben von 30.000 Euro für Teams beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für Einzelgründer sowie 5.000 Euro Coachingbudget. Gefördert wird 12 Monate, das Team umfasst höchstens drei Personen, davon mindestens eine mit Hochschulabschluss. Der Antrag wird über die Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt.
Berliner Startup Stipendium (BSS und BSS Women)
Stipendium für innovative, wissens- und technologiebasierte Gründungsvorhaben in Berlin, finanziert aus dem ESF Plus. Gezahlt werden bis zu 2.500 Euro pro Person und Monat als Pauschalbetrag, in der zweiten Förderrunde für bis zu zwölf Monate. Die Stipendien werden nicht direkt bei der IBB beantragt, sondern über zehn ausgewählte Berliner Inkubatoren und Hochschulen, die zusätzlich Arbeitsplätze, Labore und Coaching stellen. Die Programmlinie BSS Women richtet sich an Teams mit mindestens 51 Prozent Frauenanteil.
Hessen Ideen Stipendium
Stipendium für innovative, wissensbasierte Gründungsvorhaben aus hessischen Hochschulen in der Vorgründungsphase. Absolventinnen und Absolventen erhalten 2.500 Euro pro Monat in Vollzeit, Masterstudierende 1.000 Euro pro Monat in Teilzeit, jeweils für sechs Monate. Dazu kommt ein verpflichtendes Accelerator-Programm mit Workshops und Coaching. Gefördert werden höchstens drei Personen pro Team, das Unternehmen darf noch nicht angemeldet sein und keine Umsätze erzielen. Die nächste Bewerbungsfrist ist der 10.09.2026 für den Förderzeitraum 01.01. bis 30.06.2027.
Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I)
Monatlicher Zuschuss für die Neueinstellung von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen als Innovationsassistenten in technologieorientierten KMU. Kleine Unternehmen erhalten 2.100 Euro, mittlere Unternehmen 1.750 Euro pro Monat bei Vollzeit, gefördert wird bis zu 24 Monate.
FTI-Thüringen PERSONEN
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Einstellung innovativen Personals, für Stipendien an Studierende und Promovierende sowie für den Aufbau von Nachwuchsforschergruppen. Innovatives Personal wird mit 2.000 Euro monatlich für bis zu 24 Monate gefördert, Studierendenstipendien mit 600 Euro für bis zu 24 Monate, Promotionsstipendien mit 1.200 Euro für bis zu 36 Monate.
Promotionsförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung
Promovierende erhalten von der Friedrich-Ebert-Stiftung 1.650 Euro monatlich plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschlaege sind möglich. Die Stiftung bietet ein ideelles Programm mit Seminaren, Fachgruppen und einem Alumninetzwerk. Ein Solidaritätsfonds unterstützt zusätzlich internationale Promovierende, die wegen ihres Eintretens für demokratische Werte verfolgt werden.
Promotionsförderung der Hanns-Seidel-Stiftung
Promovierende erhalten von der Hanns-Seidel-Stiftung 1.650 Euro monatlich plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschüsse sowie Unterstützung für Forschungsaufenthalte im Ausland sind möglich. Das Stipendium laesst sich mit einer Viertelstelle an der Hochschule verbinden. Bewerbungen sind in zwei festen Phasen pro Jahr möglich.
Promotionsförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung
Promovierende erhalten von der Konrad-Adenauer-Stiftung ein monatliches Stipendium von 1.650 Euro plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschlaege sind möglich. Die Stiftung begleitet Promovierende zusätzlich in Promotionskollegs und einem ideellen Programm. Voraussetzung sind eine überzeugende wissenschaftliche Arbeit, gesellschaftliches Engagement und die Bereitschaft, sich in das Netzwerk der Stiftung einzubringen.
Promotionsstipendium der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Promovierende aller Fachrichtungen erhalten von der Friedrich-Naumann-Stiftung 1.650 Euro monatlich sowie eine Forschungskostenpauschale von 100 Euro. Weitere Zuschüsse etwa für Familie und Versicherung sind möglich. Die Stiftung erwartet exzellente wissenschaftliche Leistungen und ein Bekenntnis zu liberalen Grundwerten, eine Parteimitgliedschaft ist nicht noetig. Bewerbungen sind zweimal jährlich möglich.
Promotionsstipendium der Heinrich-Boell-Stiftung
Promovierende bekommen von der Heinrich-Boell-Stiftung 1.650 Euro monatlich plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschlaege sind möglich, ebenso Unterstützung für Forschungsaufenthalte im Ausland. Das Stipendium laesst sich mit einer Viertelstelle in Forschung oder Lehre kombinieren. Die Bewerbungsverfahren laufen zweimal jährlich.
Promotionsstipendium der Rosa-Luxemburg-Stiftung
Promovierende erhalten vom Studienwerk der Rosa-Luxemburg-Stiftung 1.650 Euro monatlich plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschlaege sind möglich, ebenso die Kombination mit einer Viertelstelle an der Hochschule. Ergänzend gibt es internationale Forschungskollegs und Betreuung durch Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten. Insgesamt hat das Studienwerk seit 1999 rund 3.800 Personen gefördert.
EFRE/JTF Forschung InfraProNet 2021 bis 2027
Zuschuss für gemeinnützige Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Sachsen. Gefördert werden Forschungsinfrastruktur, angewandte Forschung und Entwicklung, wissenschaftliche Informationsinfrastruktur sowie Forschungsnetzwerke. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung mit bis zu 100 Prozent nicht rückzahlbarem Zuschuss.
Fischereiabgabe M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Maßnahmen zur Förderung der Fischerei. Dazu zählen fischereiliche Forschungsvorhaben, ökologische und fischereiliche Gewässerverbesserungen, innovative Projekte, Maßnahmen der Fischereiordnung und -sicherheit, Erhaltung und Hege heimischer Fischbestände sowie Öffentlichkeitsarbeit und Absatzförderung.
Innovationsunterstützende Maßnahmen
Zuschuss zur Stärkung von Forschung und Entwicklung in Sachsen und zum Transfer technologischen Wissens in kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden Innovationsmaßnahmen, Kommunikationsplattformen, Wettbewerbe und Preise, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Innovationsberatung. KMU erhalten bis zu 50 Prozent, andere Antragsteller bis zu 100 Prozent.
Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (Umweltwirtschaftsrichtlinie)
Zuschuss für Vorhaben im Bereich Umweltwirtschaft und nachhaltiges Wirtschaften, etwa Wissens- und Technologietransfer, Vernetzung, Produkt- und Prozessinnovationen, Gründungsförderung, Fachkräfteangebot und Markterschließung. Je nach Vorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
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