Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) · Rheinland-Pfalz

Monatlicher für die Neueinstellung von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen als Innovationsassistenten in technologieorientierten . Kleine Unternehmen erhalten 2.100 Euro, mittlere Unternehmen 1.750 Euro pro Monat bei Vollzeit, gefördert wird bis zu 24 Monate.
Antrag für Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I) vorbereiten
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 19 Angaben und 10 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Eigene Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, nach EU-Verordnung 651/2014
- Neu eingestellte, sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person mit natur- oder ingenieurwissenschaftlichem Hochschulabschluss
- Einsatz in einem Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung
- Teilzeit ab 50 Prozent anteilig förderfähig
- nach EU-Verordnung 2023/2831
- Junge Unternehmen bis 5 Jahre können zwei Assistenten gleichzeitig fördern lassen
Was du dafür brauchst
19 Angaben und 10 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I) ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I)
Wer kann Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I) beantragen?
Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I) richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Eigene Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, KMU nach EU-Verordnung 651/2014
Wie viel Geld gibt es bei Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I)?
Der genannte Höchstbetrag von 2.100 Euro gilt je Monat und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I)?
Das Programm gilt in Rheinland-Pfalz. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I) beantragen?
Laufend; Verwaltungsvorschrift vom 20.10.2021 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I) mit anderen Förderungen kombinieren?
De-minimis-Rahmen ist mit anderen Kleinbeihilfen zu verrechnen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I)?
Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach land-rp, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
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