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Förderprogramme für Familie in Bayern

Diese Programme fördern Familie und sind in Bayern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

204 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Familien

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BundZuschuss

Bundesstiftung Mutter und Kind - Hilfen für Schwangere in Not

Die Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen in einer finanziellen Notlage mit ergänzenden Zuschüssen. Gefördert werden Aufwendungen für Schwangerschaftsbekleidung, die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushalts, Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Säuglings oder Kleinkindes. Es gibt keine festen Höchstbeträge, Höhe und Dauer richten sich nach der persönlichen Notlage. Beantragt wird die Hilfe ausschließlich im persönlichen Beratungsgespräch in einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen im Auftrag der Bundesstiftung Mutter und Kind
BundZuschuss

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Er beträgt monatlich 227 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025 und bleiben 2026 unverändert, weil sich der Unterhaltsvorschuss aus dem Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes ergibt und beide zum 1. Januar 2026 gleichmäßig gestiegen sind (Mindestunterhalt 486, 558 und 653 Euro abzüglich 259 Euro Kindergeld, Stand 01.01.2026). Beantragt wird er bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts am Wohnort.

227 Euro bis 394 Euro je Monat
bundesweit
Unterhaltsvorschussstelle beim Jugendamt der Kommune
BundSonstiges

Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverbot

Der Mutterschutz schützt schwangere und stillende Frauen im Job und ist ein Rechtsanspruch, kein Antragsverfahren. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen. In dieser Zeit darf die Frau nicht beschäftigt werden, vor der Geburt kann sie ausdrücklich darauf verzichten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber, Aufsichtsbehörden der Länder für den Mutterschutz
BundZuschuss

Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse

Während der Mutterschutzfristen zahlt die gesetzliche Krankenkasse Mutterschaftsgeld von höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Grundlage ist der durchschnittliche Nettolohn der letzten drei abgerechneten Monate. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten und Mehrlingen zwölf Wochen. Beantragt wird es mit der ärztlichen Bescheinigung bei der eigenen Krankenkasse.

bis 13 Euro je Jahr
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundSonstiges

Elternzeit

Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes. Jeder Elternteil hat einen Rechtsanspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit, davon können 24 Monate ohne Zustimmung des Arbeitgebers zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Angemeldet wird sie direkt beim Arbeitgeber, nicht bei einer Behörde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber (Anspruch nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)
BundZuschuss

Partnerschaftsbonus beim Elterngeld

Der Partnerschaftsbonus belohnt Eltern, die sich Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung parallel teilen. Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, bekommen sie 2, 3 oder 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus je Elternteil. Alleinerziehende erhalten den gesamten Bonus allein. Beantragt wird er über die Elterngeldstelle des Bundeslandes.

150 Euro bis 900 Euro
bundesweit
Elterngeldstelle des Bundeslandes
BundZuschuss

ElterngeldPlus

ElterngeldPlus ist die Variante für Eltern, die früh wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Es beträgt mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro im Monat, mit Geschwisterbonus 187,50 bis 990 Euro, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt: Aus einem Monat Basiselterngeld werden zwei Monate ElterngeldPlus. Beantragt wird es zusammen mit dem Elterngeldantrag bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes.

150 Euro bis 900 Euro je Monat
bundesweit
Elterngeldstelle des Bundeslandes
BundZuschuss

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens, wenn Eltern nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat und ersetzt rund 65 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, bei kleinen Einkommen steigt die Ersatzrate bis auf 100 Prozent. Mit Geschwisterbonus liegt die Spanne bei 375 bis 1.980 Euro. Beantragt wird es bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes, in vielen Ländern digital über ElterngeldDigital.

bis 65 Prozent, maximal 1.800 Euro je Monat
bundesweit
Elterngeldstelle des Bundeslandes
LandZuschuss

Urlaubszuschuss für Familienerholung in Familienferienstätten

Laut Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung gewähren 12 von 16 Bundesländern Familien mit Einkommen unter einer bestimmten Grenze Zuschüsse zur Familienerholung. Die Höhe und die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je Bundesland. Unabhängig davon bieten alle Familienferienstätten vergünstigte Preise für berechtigte Familien, die direkt bei der Buchung beantragt werden. Landeszuschüsse laufen über Wohlfahrts- und Familienverbände, Jugend- oder Bezirksaemter, teilweise direkt über das Sozialministerium.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung, Landesministerien, Wohlfahrts- und Familienverbände, Jugend- und Bezirksaemter
LandZuschuss

Zuschuss zur Familienerholung in Bayern

Bayerische Familien mit geringem Einkommen bekommen einen Zuschuss zum Familienurlaub in anerkannten Einrichtungen. Das ZBFS nennt bis zu 19,50 Euro pro Person und Tag, bei Kindern mit Behinderung bis zu 25,50 Euro, höchstens 90 Prozent der Unterkunftskosten und maximal 14 Verpflegungstage im Jahr (Stand der abgerufenen Seite). Der Aufenthalt muss mindestens sechs Verpflegungstage dauern. Der Antrag muss vor der Buchung und mindestens drei Wochen vor Urlaubsbeginn beim ZBFS eingehen.

bis 90 Prozent, maximal 26 Euro je Jahr
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
BundZuschuss

Bildung und Teilhabe: Ausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten

Die tatsaechlichen Kosten für eintaegige Ausfluege und mehrtaegige Klassen- und Kitafahrten werden für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen übernommen. Das ist eine der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Berechtigt sind Familien mit Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Beantragt wird beim Jobcenter oder bei Stadt, Gemeinde beziehungsweise Landkreis, üblicherweise mit der Kostenaufstellung der Einrichtung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter bei Bürgergeldbezug, sonst Stadt, Gemeinde oder Landkreis
BundZuschuss

Bildung und Teilhabe: Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kita

Für das gemeinsame Mittagessen in Schule, Kita oder Hort werden laut Familienportal die gesamten Aufwendungen übernommen, ein Eigenanteil fällt nicht an. Anspruch haben Kinder, deren Eltern Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Abgerechnet wird meist direkt mit dem Essensanbieter, beantragt wird beim Jobcenter oder der Kommune.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter bei Bürgergeldbezug, sonst Stadt, Gemeinde oder Landkreis
BundZuschuss

Bildung und Teilhabe: Lernförderung und Nachhilfe

Kinder aus Familien mit geringem Einkommen erhalten Nachhilfe, wenn sie zusätzliche Lernförderung brauchen. Laut Familienportal werden die tatsaechlichen Kosten übernommen. Anspruch besteht bei Bezug von Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Der Antrag wird beim Jobcenter oder bei Stadt, Gemeinde beziehungsweise Landkreis gestellt, meist mit einer Bestätigung der Schule über den Förderbedarf.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter bei Bürgergeldbezug, sonst Stadt, Gemeinde oder Landkreis
BundZuschuss

Bildung und Teilhabe: Schuelerbeförderung

Die Kosten für Bus und Bahn zur Schule werden für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen vollständig übernommen, wenn kein anderer Träger dafuer aufkommt. Laut Familienportal werden die tatsaechlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet. Anspruch besteht bei Bezug von Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Der Antrag geht an das Jobcenter oder an Stadt, Gemeinde beziehungsweise Landkreis.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter bei Bürgergeldbezug, sonst Stadt, Gemeinde oder Landkreis
BundZuschuss

Bildung und Teilhabe: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre aus Familien mit geringem Einkommen bekommen laut Familienportal 15 Euro monatlich für Sportverein, Musikunterricht, Ferienfreizeiten oder Museumsbesuche (Stand der abgerufenen Seite). Berechtigt sind Familien mit Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Der Antrag läuft über das Jobcenter oder die Kommune, oft wird direkt an den Verein gezahlt.

15 Euro bis 15 Euro je Monat
bundesweit
Jobcenter bei Bürgergeldbezug, sonst Stadt, Gemeinde oder Landkreis
BundZuschuss

Bildung und Teilhabe: Persönlicher Schulbedarf

Schuelerinnen und Schueler aus Familien mit geringem Einkommen erhalten laut Familienportal des Bundes 195 Euro pro Schuljahr für Schulranzen, Hefte, Stifte und Sportsachen, aufgeteilt in 130 Euro zum ersten und 65 Euro zum zweiten Halbjahr (Stand der abgerufenen Seite). Anspruch besteht, wenn die Eltern oder das Kind Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Antrag beim Jobcenter oder bei der Kommune.

195 Euro bis 195 Euro
bundesweit
Jobcenter bei Bürgergeldbezug, sonst Stadt, Gemeinde oder Landkreis
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag

Wer eine Fortbildung in Vollzeit macht, erhält zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt. Nach Paragraf 10 AFBG richtet er sich nach den BAföG-Bedarfssätzen und erhöht sich um 60 Euro für die teilnehmende Person, um 235 Euro für Ehegatten oder Lebenspartner und um 235 Euro je Kind. Alleinerziehende bekommen zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro je Kind und Monat. Nach Paragraf 12 AFBG werden Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag in voller Höhe als Zuschuss geleistet und müssen nicht zurückgezahlt werden.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Zuständiges Amt für Aufstiegsförderung des Landes bzw. der Kommune
BundZuschuss

Kinderbetreuungszuschlag nach Paragraf 14b BAföG

Auszubildende und Studierende, die mit mindestens einem eigenen Kind unter 14 Jahren in einem Haushalt leben, erhalten zusätzlich 160 Euro im Monat je Kind. Der Zuschlag ist ein voller Zuschuss und wird nicht als Darlehen geleistet, muss also nicht zurückgezahlt werden. Er wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt. Beantragt wird zusammen mit dem BAföG-Antrag.

160 Euro bis 160 Euro je Monat
bundesweit
Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk oder der Kommune
BundZuschuss

Schüler-BAföG (Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler)

Schüler-BAföG fördert den Besuch weiterführender Schulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Abendschulen und Kollegs. Laut bafoeg.de gelten für neue Bewilligungszeiträume ab 1. August 2024 und laufende ab 1. Oktober 2024 Bedarfssätze von 276 Euro bei Berufsfachschulen mit Wohnen bei den Eltern über 666 Euro bei weiterführender Schule und auswärtigem Wohnen bis 822 Euro bei Fachschulen, Abendgymnasien und Kollegs mit auswärtigem Wohnen. Dazu kommt ein Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag von insgesamt 137 Euro, in der Spitze also 959 Euro. Der große Vorteil: Schüler-BAföG ist ein reiner Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern oder digital über BAföG Digital.

276 Euro bis 959 Euro
bundesweit
Amt für Ausbildungsförderung beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt
BundZuschuss

Befreiung vom Kita-Beitrag nach Paragraf 90 SGB VIII

Eltern, die Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, sind von den Kostenbeiträgen für die Kindertagesbetreuung befreit. Das ist ein bundesrechtlicher Anspruch nach Paragraf 90 SGB VIII, unabhängig von landesrechtlichen Beitragsfreiheiten. Zudem müssen die Träger die Beiträge nach Einkommen, Kinderzahl und Betreuungsumfang staffeln und über Erlassansprüche beraten. Zuständig ist das Jugendamt.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Jugendamt der Kommune bzw. örtlicher Träger der Jugendhilfe
BundZuschuss

Kinderzuschlag (KiZ)

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Eltern, deren Einkommen für sich selbst reicht, aber nicht für die ganze Familie. Laut Familienportal, abgerufen im August 2026, beträgt er seit 1. Januar 2025 bis zu 297 Euro im Monat je Kind, darin enthalten ist ein Sofortzuschlag von 25 Euro je Kind. Der Höchstbetrag hängt am sächlichen Existenzminimum und wird jährlich überprüft, er ist deshalb vor Antragstellung neu zu kontrollieren. Er ist besonders wichtig, weil der Bezug automatisch den Zugang zu allen Leistungen für Bildung und Teilhabe eröffnet, einschließlich kostenlosem Mittagessen und Schulbedarfspaket. Beantragt wird online oder schriftlich bei der Familienkasse.

bis 297 Euro je Monat
bundesweit
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Vereinsbeitrag, Musikschule, Freizeiten)

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten pauschal 15 Euro im Monat für Mitgliedsbeiträge in Sport-, Musik- und Kulturvereinen, für Musikunterricht, künstlerische Bildung und Freizeiten. Das sind 180 Euro im Jahr. Das Budget kann in vielen Kommunen angespart und gebündelt eingesetzt werden, in begründeten Fällen können weitere Aufwendungen übernommen werden. Anspruch besteht bei Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.

180 Euro bis 180 Euro je Monat
bundesweit
Jobcenter, Sozialamt bzw. BuT-Stelle der Kommune
BundZuschuss

Schülerbeförderung aus dem Bildungspaket

Übernahme der Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, wenn sie nicht schon von anderer Seite getragen werden. Berücksichtigt werden auch Schulen mit naturwissenschaftlichem, musischem, sportlichem oder sprachlichem Profil. Der früher übliche Eigenanteil ist entfallen, laut Familienportal werden die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel vollständig übernommen. Anspruch für Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre ohne Ausbildungsvergütung.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter, Sozialamt bzw. BuT-Stelle der Kommune
BundZuschuss

Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten aus dem Bildungspaket

Die tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, auch für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Es gibt keine Obergrenze im Gesetz, maßgeblich sind die tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Anspruch haben Kinder aus Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Beantragt wird beim Jobcenter oder der BuT-Stelle der Kommune.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter, Sozialamt bzw. BuT-Stelle der Kommune

Mehr zu Familie

Eine Liste zeigt alles zu Familie. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.