Förderprogramme für Energie
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Energie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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KfW 442 Solarstrom für Elektroautos
Das Programm 442 förderte für selbstnutzende Wohneigentümer die Kombination aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher, wenn bereits ein Elektroauto vorhanden oder bestellt war. Die KfW hat das Programm eingestellt: Anträge können nicht mehr gestellt werden. Begründet wurde das mit der Haushaltskonsolidierung und der Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt 2024. Wer bereits eine Zusage erhalten hatte, behaelt seinen Zuschuss.
KfW 442 Solarstrom für Elektroautos
Zuschussprogramm für die Kombination aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher an selbstgenutzten Wohngebäuden mit eigenem Elektroauto. Das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an. Die KfW begründet dies mit der Haushaltskonsolidierung, wegen der nicht alle Förderprogramme des Bundesministeriums für Verkehr fortgeführt werden konnten. Das Programm wurde 2024 eingestellt. Wer bereits eine Zusage hat, behaelt den reservierten Zuschuss und muss den Nachweis spätestens 24 Monate nach der Zusage einreichen.
KfW 442 Solarstrom für Elektrofahrzeuge
Das Programm förderte das Gesamtpaket aus Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladestation an selbstgenutzten Wohngebäuden mit einem Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt war. Antragsberechtigt waren ausschließlich Eigentümer selbstgenutzter Wohnhäuser, gewerbliche Antragsteller waren nie zugelassen. Das Budget war am ersten Antragstag im September 2023 innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft. Laut NOW GmbH stehen für das Programm in Zukunft keine weiteren Fördermittel zur Verfuegung, die Förderrichtlinie lief bis 30.06.2024. Bereits erteilte Förderzusagen werden weiterhin ausfinanziert.
KfW 442 – Solarstrom für Elektrofahrzeuge
Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher am selbstgenutzten Wohngebäude. Für Photovoltaikanlage und Speicher gab es leistungsabhängige Pauschalen, für die Ladestation feste Pauschalbeträge, dazu einen Innovationsbonus für bidirektionales Laden. Voraussetzung war ein bereits vorhandenes oder verbindlich bestelltes eigenes Elektroauto. Das Programm startete im September 2023 und war innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft, die Richtlinie lief am 30.06.2024 aus. Es stehen keine weiteren Fördermittel zur Verfuegung, bereits erteilte Zusagen werden ausfinanziert. Als Ersatz bleiben die Einspeisevergütung nach EEG und Landesprogramme für Photovoltaik und Speicher.
KfW-Zuschuss 442 – Solarstrom für Elektroautos
Der Zuschuss förderte selbstnutzende Wohneigentümer beim Kauf eines Gesamtpakets aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher, sofern ein Elektroauto vorhanden oder bestellt war. Die Rechnung musste die Spitzenleistung der PV-Anlage in kWp und die nutzbare Kapazität des Solarstromspeichers in kWh ausweisen. Neuanträge sind nicht mehr möglich, das Programm ist geschlossen; bereits zugesagte Mittel wurden fest reserviert und werden nach Nachweisprüfung ausgezahlt. Nachweise und Identifizierung sind spätestens 24 Monate nach Zusage und innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung einzureichen. Ein direkter Nachfolger für private Speicherzuschüsse auf Bundesebene existiert nicht.
Klimafreundliches Wohnen in Krefeld
Mit dem Programm Klimafreundliches Wohnen in Krefeld können Eigentümerinnen und Eigentümer Zuschüsse für verschiedene bauliche Maßnahmen beantragen, darunter Gründaecher und steckerfertige Solaranlagen. Das Programm ist in einen Topf für allgemeine und einen für soziale Förderung geteilt. Beide Toepfe sind derzeit ausgeschöpft, das Budget der allgemeinen Förderung bereits seit dem 4. Dezember 2024. Anträge über das Online-Formular sind daher nicht mehr möglich; Batteriespeicher im Zusammenhang mit Balkon-Photovoltaik werden nicht gefördert.
Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf
Mit diesem Programm hat Düsseldorf freiwillig klimafreundliche Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden bezuschusst, darunter Dämmung, Baubegleitung, Thermografie und Anlagentechnik. Der Zuschuss lag im Regelfall bei 50 Prozent der Gesamtkosten mit maßnahmenbezogenen Obergrenzen, die Förderhöchstgrenze bei 100.000 Euro pro Förderempfänger und Jahr. Das Programm wird derzeit überarbeitet, neue Förderanträge können nicht gestellt werden. Bereits bewilligte oder eingereichte Anträge sind davon nicht betroffen, Auszahlungsanträge bleiben über das Förderportal möglich.
Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)
Mit der KsNI-Richtlinie förderte der Bund die Anschaffung klimaschonender schwerer Nutzfahrzeuge sowie die dazugehoerige Tank- und Ladeinfrastruktur. Es gab zwei Förderaufrufe: vom 16. August bis 27. September 2021 sowie einen zweiten Aufruf mit Sonderaufruf vom 29. Juni bis 24. August 2022. Neue Anträge sind nicht mehr möglich; die bewilligten Vorhaben werden auf Grundlage des Haushalts 2024 ausfinanziert, Mittel für einen neuen Förderaufruf stehen nicht zur Verfuegung. Als Nachfolger dient die Richtlinie Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw.
Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holstein
Das Landesprogramm bezuschusste Klimaschutzmaßnahmen privater Haushalte in Schleswig-Holstein, darunter auch Photovoltaik und Stromspeicher. Die Antragstellung wurde am 16. November 2023 gestoppt. Die Landesregierung hat entschieden, das Programm wegen der Haushaltslage nicht fortzuführen. Bereits vor dem Stopp eingegangene Anträge werden weiter bearbeitet und beschieden, die Bearbeitungszeiten sind wegen des Antragsvolumens verlaengert. Ein eigenes Landesprogramm für Balkonkraftwerke besteht in Schleswig-Holstein nicht.
Klimaschutz und Energieeffizienz (Richtlinie Klimaschutz und Energieeffizienz)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse zwischen 30 und 70 Prozent für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse, Wärmenetze in Verbindung mit Gebäudesanierung und Abwärmenutzung sowie betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU. Die Zuwendung musste bei Bewilligung mindestens 25.000 Euro betragen. Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.
Ko-Finanzierung für Klimaschutzmaßnahmen im Land Bremen (Ko-Finanzierungsfonds)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Ko-Finanzierung zu Klimaschutzprojekten, die bereits eine Förderzusage aus einem Bundesförderprogramm haben. Aufgrund des Eckwertbeschlusses 2026/2027 des Senats vom 17.06.2025 werden bis auf weiteres keine neuen Förderanträge angenommen. Laufende Verfahren werden weiter bearbeitet.
Kohlenstoffarmer Wasserstoff aus Elektrolyse als Erfüllungsoption ab 2031
Ab dem Verpflichtungsjahr 2031 kann mittels Elektrolyse erzeugter kohlenstoffarmer Wasserstoff auf die Quote angerechnet werden, wenn er als Zwischenprodukt zur Produktion konventioneller Kraftstoffe verwendet wird und eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach Paragraf 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 BImSchG dies zulässt. Damit öffnet sich der Raffineriewasserstoff jenseits der strengen RFNBO-Kriterien für die Quotenerfüllung.
Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
250 Millionen Euro schweres Landesprogramm für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. 180 Millionen Euro werden pauschal an Kommunen ausgeschüttet, rund 43,83 Euro je Einwohner, 60 Millionen Euro laufen über Wettbewerbsverfahren. Eine kommunale Kofinanzierung ist nicht erforderlich, die Antragsphase ist abgeschlossen und das Programm in der Umsetzung.
KsNI - Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur
KsNI förderte die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben sowie die zugehoerige Tank- und Ladeinfrastruktur. Das Programm ist ausgelaufen: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds vom 15.11.2023 stehen laut BALM keine Mittel für einen neuen Förderaufruf mehr zur Verfuegung, bewilligte Vorhaben werden nur noch auf Grundlage des Haushalts 2024 ausfinanziert. Es gab lediglich zwei Förderaufrufe, vom 16.08. bis 27.09.2021 sowie vom 29.06. bis 24.08.2022 samt Sonderaufruf. Wer heute Ladeinfrastruktur für E-Lkw plant, nutzt stattdessen die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw des BMV, für die Fahrzeuge selbst gibt es seither keine Bundesförderung mehr, sondern nur noch die steuerlichen Instrumente.
Kulturfonds Energie des Bundes
Haertefallhilfe für Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter in der Energiekrise, finanziert aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie mit bis zu einer Milliarde Euro. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 standen die Mittel ab 2024 nicht mehr zur Verfuegung. Der Fonds lief zum Jahresende 2024 aus. Bis zum Stichtag 21. November 2023 eingereichte Anträge wurden noch vorläufig beschieden und ausgezahlt, Rückforderungen in Einzelfaellen sind nicht ausgeschlossen. Ein Nachfolgeprogramm gibt es nicht.
Ladeinfrastruktur vor Ort
Förderung des Aufbaus öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit bis zu 80 Prozent der Investitionskosten, ausgestattet mit 300 Millionen Euro. Antragsberechtigt waren natürliche Personen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Gebietskörperschaften. Das Programm richtete sich besonders an Einzelhandel, Hotel- und Gastgewerbe im ländlichen Raum und wurde im Windhundverfahren nach Antragseingang vergeben. Anträge waren vom 12. April bis 31. Dezember 2021 möglich, die Richtlinie lief zum 31.12.2023 aus. Ein Nachfolgeprogramm des Bundes für öffentlich zugängliche Ladepunkte im ländlichen Raum gibt es nicht mehr; heute fördern das Landesprogramme wie Charge@BW oder progres.nrw, außerdem baut der Bund über das Deutschlandnetz selbst Schnellladestandorte auf.
Landesförderprogramm zum Wärmeschutz im Wohngebäudebestand
Landeszuschuss für Wärmeschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden in Bremen und Bremerhaven, etwa Dämmung von Wand, Dach und Kellerdecke sowie Fenstertausch. Das Programm wurde eingestellt, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Anträge, die vor dem 31. August 2025 eingereicht wurden, werden vom Projektträger BreMo weiter bearbeitet.
Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung von KMU
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Energiemanagement in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert wurden Personalkosten für einen Energiemanager für maximal drei Jahre oder externe Beratungskosten zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001. Das Programm ist ausgelaufen, ein Nachfolgeprogramm besteht im Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027.
LastenradPLUS Berlin
Berlin bezuschusste Unternehmen, Vereine, Verbände und Selbständige beim Kauf von Lastenrädern für den Wirtschaftsverkehr: bis zu 2.000 Euro je E-Lastenrad, bis zu 1.000 Euro je konventionellem Lastenrad und bis zu 500 Euro je Lastenanhänger, jeweils als Festbetragsfinanzierung und für höchstens zehn Fahrzeuge je Antragsteller. Die Richtlinie war befristet und das Programm wurde zum 31. Dezember 2021 planmäßig beendet. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Lastenradförderung der Stadt Bremen
Zuschuss aus dem Bremer Klimaschutzfonds für den Kauf neuer Lastenräder und Fahrradanhänger. Gefördert wurden 40 Prozent des Kaufpreises bis maximal 1.000 Euro, für Inhaberinnen und Inhaber des Bremen-Passes 50 Prozent bis maximal 1.250 Euro, bei Anhängern ohne Elektroantrieb 50 Prozent bis maximal 500 Euro. Das Programm ist ausgelaufen, eine Neuauflage ist derzeit nicht geplant.
Lastenräder Niedersachsen
Zuschuss von 400 Euro für neue Lastenräder und 800 Euro für E-Lastenräder oder Lasten-S-Pedelecs, die in kostenfreien Verleihsystemen eingesetzt werden. Antragsberechtigt waren natürliche und juristische Personen mit Hauptsitz, Niederlassung oder Tätigkeitsschwerpunkt in Niedersachsen. Das Programm ist ausgelaufen.
Marktanreizprogramm Heizen mit Erneuerbaren Energien
Das Marktanreizprogramm förderte Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen wie Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel, Wärmepumpen sowie Hybridsysteme. Die Fördersaetze lagen bei 30 Prozent für Solarthermie und Gas-Hybridanlagen, 35 Prozent für Biomasse und Wärmepumpen und 20 Prozent für Renewable-Ready-Gaskessel, mit einem Austauschbonus von 10 Prozentpunkten beim Ersatz einer Ölheizung. Das Programm endete zum 31. Dezember 2020.
Marktanreizprogramm – Heizen mit erneuerbaren Energien (BAFA)
Das Marktanreizprogramm war jahrzehntelang der Standardweg, um Pelletkessel, Hackschnitzelanlagen, Scheitholzvergaser, Wärmepumpen einschließlich Erdwärmesonden und Solarthermie im Gebäudebestand bezuschusst zu bekommen. Das Programm endete am 31. Dezember 2020. Nachfolger ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), deren Einzelmaßnahmen zur Heizung heute über die KfW-Produkte 458, 459, 522 und 422 beantragt werden. Wer heute nach diesem Namen sucht, muss also in die BEG wechseln; Altbewilligungen laufen nach den damaligen Bedingungen weiter.
Messgenaue Anrechnung von Strom aus privaten Wallboxen
Auch wer eine geeichte private Wallbox mit eigenem Zähler betreibt, kann die tatsächlich geladene Strommenge nicht abrechnen. Nach derzeitiger Rechtslage ist für nicht öffentliches Laden ausschließlich der pauschale Schätzwert je Fahrzeug und Jahr anrechenbar. Wer mehr als 2.000 kWh im Jahr zu Hause lädt, bekommt trotzdem nur den Pauschalwert. Der einzige Weg zu mengenbasierter Vergütung ist ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt.
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- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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