Förderprogramme für Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern
Diese Programme fördern Digitalisierung und sind in Mecklenburg-Vorpommern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
125 Programme gefunden
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- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Förderbaustein Digitalisierung der Stiftung Deutsches Hilfswerk
Mit dem Förderbaustein Digitalisierung unterstützt die Stiftung Deutsches Hilfswerk soziale Projekte, die Selbstwirksamkeit, Teilhabe und Zukunftschancen von Menschen auf Grundlage digitaler Technologien neu denken. Gefördert werden innovative Lösungen und deren Umsetzung im sozialen Bereich. Die Bewerbung läuft über dasselbe Förderportal und dieselben Fristen wie die übrige Projektförderung der Stiftung. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger mit passendem Satzungszweck.
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatungen für KMU)
Das BAFA bezuschusst Unternehmensberatungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung; Digitalisierungsberatung fällt darunter. In den neuen Bundesländern werden 80 Prozent, maximal 2.800 Euro erstattet, in den alten Bundesländern 50 Prozent, maximal 1.750 Euro. Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und Angehoerige der Freien Berufe. Die Richtlinie gilt für Anträge bis 31.12.2026. Gefördert wird nur die Beratungsleistung, nicht die Umsetzung: Kosten für Website, Onlineshop oder Onlinemarketing werden nicht erstattet.
Horizont Europa Cluster 4 Digitalisierung, Industrie und Weltraum
Cluster 4 von Horizont Europa fördert Forschung und Innovation zu Schlüsseltechnologien für Industrie und Digitalwirtschaft. Themen sind unter anderem fortgeschrittene Fertigung, Werkstoffe, Kuenstliche Intelligenz und Robotik, Halbleiter, Quantentechnologien, Kreislaufwirtschaft in der Industrie und Raumfahrt. Antragsberechtigt sind Konsortien aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus mehreren Mitgliedstaaten. Die Förderquote liegt je nach Projektart bei bis zu 100 Prozent für Forschungsprojekte und niedriger für marktnahe Innovationsprojekte.
Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft
Die Initiative fördert Projekte, die kleinen und mittleren Unternehmen helfen, ihre IT-Sicherheit zu verbessern, etwa über Transferstellen und Sensibilisierungsprojekte. Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientierte Institutionen wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Kammern und Behörden, nicht die Unternehmen selbst. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei Kostenbasis beziehungsweise bis 100 Prozent bei Ausgabenbasis, Laufzeit bis zu drei Jahre. Alle Ergebnisse müssen öffentlich zugänglich sein. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Investitionskredit Digitale Infrastruktur (KfW)
Der Investitionskredit Digitale Infrastruktur finanziert den Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland, insbesondere Hochgeschwindigkeitsnetze bis ins Gebäude oder in die Wohnung. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 50 Millionen Euro je Vorhaben, mit langen Zinsbindungen und tilgungsfreien Anlaufjahren. Antragsberechtigt sind gewerbliche und kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Eine Kombination mit dem Zuschuss aus dem Bundesbreitbandprogramm ist ausgeschlossen. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind nicht Gegenstand des Programms.
KI-Trainerinnen und KI-Trainer der Mittelstand-Digital Zentren
Die KI-Trainerinnen und KI-Trainer sind ein eigenes Angebot innerhalb der Mittelstand-Digital Zentren und richten sich an kleine und mittlere Unternehmen, die Kuenstliche Intelligenz einsetzen wollen. Sie sensibilisieren, qualifizieren und begleiten erste Anwendungsfaelle im Betrieb, zusammen mit Klima-Coaches und Fachexpertinnen. Das Angebot ist durch die Förderung des BMWE kostenfrei und anbieterneutral. Gefördert wird ausschließlich Wissenstransfer: Website, Onlineshop und Onlinemarketing werden nicht finanziert.
KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren, High Performance-Computing
Der Förderschwerpunkt richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit FuE-Vorhaben in der Elektronik, beim autonomen Fahren und im High Performance-Computing. Die Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 15. Mai 2025 veröffentlicht, die Laufzeit reicht bis zum 30. Juni 2027. Eingereicht wird zweistufig über eine Projektskizze.
Krankenhauszukunftsfonds (KHZF)
Der Krankenhauszukunftsfonds stellt rund 4,3 Milliarden Euro bereit, davon 3 Milliarden Euro vom Bund und 1,3 Milliarden Euro von den Ländern. Gefördert werden Notfallkapazitäten, digitale Infrastruktur, IT- und Cybersicherheit, Telemedizin, Robotik und Hightech-Medizin in Krankenhäusern. Der Träger muss mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten selbst tragen. Krankenhausträger melden ihren Bedarf beim Land an, das Land beantragt beim BAS. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Mittelstand-Digital Zentren
Die Mittelstand-Digital Zentren sind regionale Anlaufstellen für kleine und mittlere Unternehmen und das Handwerk zu allen Fragen der Digitalisierung. Angeboten werden Veranstaltungen, Workshops, Demonstratoren, Umsetzungsprojekte und Infomaterial, unter anderem zu digitalen Geschäftsmodellen, E-Commerce und digitaler Kundenansprache. Es fliesst kein Geld an das Unternehmen, dafuer sind saemtliche Angebote kostenfrei, weil das Netzwerk vom Bund finanziert wird. Bundesweit gibt es Zentren mit unterschiedlichen Branchen- und Themenschwerpunkten, die Angaben hier stammen vom Mittelstand-Digital Zentrum Bremen-Oldenburg als Beispiel eines Zentrums.
PioDAK – Förderprogramm Digitale Automatische Kupplung
Das Programm PioDAK fördert die Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung im Schienengüterverkehr. Bezuschusst werden Umrüstung von Güterwagen und Lokomotiven, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Studien rund um die DAK. Antragstellung und Abwicklung laufen über das eService-Portal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität.
Prozessinnovationen M-V
Förderung neuer oder wesentlich verbesserter Methoden für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen mit Fokus auf Pilot- und Demonstrationsvorhaben. Förderfähig sind Personalkosten, Auftragsforschung, technisches Wissen Dritter, vorhabensbezogene Materialausgaben und Gemeinkosten. Ergänzend gibt es das Programm Investitionen infolge von Prozessinnovationen.
Regionales Zukunftszentrum Mecklenburg-Vorpommern (ZMV+)
Das Regionale Zukunftszentrum Mecklenburg-Vorpommern bietet kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen kostenfreie Zukunftsberatung, Qualifizierung und Vernetzung an. Themen sind Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Nachhaltigkeit, Organisationsentwicklung, Führung und Fachkräftegewinnung. Das Angebot ist Teil des Bundesprogramms Zukunftszentren und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus finanziert. Der Betrieb ist für die laufende Programmphase bis 2026 gesichert.
Software Sprint - Förderung von Open-Source-Entwicklerinnen und -Entwicklern
Software Sprint fördert Forschungsprojekte von Open-Source-Entwicklerinnen und -Entwicklern. Die zweite Änderung der Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 25. Juni 2026 veröffentlicht. Einreichungsstichtage sind der 30. November 2026, 2027, 2028 und 2029. Die Maßnahme läuft bis zum 30. November 2029.
ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand: FuE-Einzelprojekte
Themenoffener Zuschuss für einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte mittelständischer Unternehmen. Gefördert werden Personal- und Sachkosten für die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen. Die Förderung ist technologie- und branchenoffen. Wichtig: Seit dem 7. Juli 2026 gilt ein befristeter Antragsstopp, derzeit können keine neuen Anträge gestellt werden. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind der jeweils gültigen ZIM-Richtlinie zu entnehmen.
Smarte.Land.Regionen
Smarte.Land.Regionen unterstützt Landkreise dabei, eine Digitalstrategie zu erarbeiten und digitale Lösungen für die Daseinsvorsorge zu entwickeln und einzuführen, etwa in Mobilität, Gesundheit und Nahversorgung. Das Modellvorhaben gehoert zur Digitalisierungsförderung des Bundeslandwirtschaftsministeriums für ländliche Regionen. Antragsteller sind Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, nicht einzelne Betriebe. Kommerzielle Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind ausdrücklich kein Fördergegenstand.
Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU
Digital Jetzt war das große Investitionszuschussprogramm des Bundes für die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen mit den Modulen Investition in digitale Technologien und Investition in die Qualifizierung der Beschäftigten. Die Förderrichtlinie war bis zum 31.12.2023 befristet, das Programm ist seitdem ausgelaufen; das Antragsportal wurde zum 31.03.2026 abgeschaltet. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Reine Websites, Standard-Onlineshops und Onlinemarketing gehoerten nie zu den förderfähigen Investitionen.
DigitalPakt Schule 2019 bis 2025
Der erste DigitalPakt Schule lief von 2019 bis 2025 und finanzierte digitale Netze, Anzeige- und Arbeitsgeraete sowie nachrangig mobile Endgeraete an Schulen. Umgesetzt wurde er über eigene Landesrichtlinien, Antragsteller waren die Schulträger. Der Bilanzbericht 2019 bis 2025 liegt vor, neue Anträge sind in diesem Pakt nicht mehr möglich. Nachfolger ist der DigitalPakt 2.0. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing waren nie Fördergegenstand.
DigitalPakt Schulen M-V 2019 bis 2024
Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Festbetragsfinanzierung für digitale Infrastruktur an Schulen: Netzwerkinfrastruktur und WLAN, Anzeige- und Interaktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte sowie mobile Endgeräte. Öffentliche Schulen erhielten einen Sockelbetrag von 40.000 bis 75.000 Euro plus 340 Euro je Schüler, Ersatzschulen 15.000 Euro plus 395 Euro je Schüler, jeweils zuzüglich 10 Prozent Landeskofinanzierung. Die Antragsfristen sind abgelaufen.
DigitalPakt Schulen Mecklenburg-Vorpommern
Die Landesumsetzung des DigitalPakts Schule in Mecklenburg-Vorpommern förderte Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden, WLAN, Anzeige- und Arbeitsgeraete sowie nachrangig mobile Endgeraete ohne Smartphones. Die Förderhöhe ergab sich aus einem Sockelbetrag zwischen 40.000 und 75.000 Euro je nach Schulart plus 340 Euro je Schuelerin und Schueler, zuzueglich 10 Prozent Kofinanzierungszuschuss. Antragsberechtigt waren Schulträger öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen. Die Antragsfrist endete am 31.12.2023. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing waren kein Fördergegenstand.
Forschung und Entwicklung von Digitalen Testfeldern an Bundeswasserstraßen (DTW)
Gefördert wurden digitale Testfelder an Bundeswasserstraßen: Infrastruktur wie Fernsteuerzentralen, das Zusammenspiel digitaler Schifffahrtszeichen mit Bordsystemen, Testschiffe, Automatisierung von Navigation, Manöver und Schleusendurchfahrt, Assistenzsysteme, Sensorik, Software sowie rechtliche Bewertungen des autonomen Schiffsbetriebs. Die Förderintensitäten richteten sich nach Artikel 25 Absatz 5 AGVO. Die Antragstellung ist beendet.
Förderprogramm Drohnen und Flugtaxis (Innovative Luftmobilität)
Gefördert wurden Forschung, Entwicklung und Nutzung ziviler unbemannter Luftfahrtsysteme, darunter Logistikanwendungen, autonome Flugsteuerung, Verkehrsmanagementsysteme sowie Einsätze im Rettungs- und Katastrophenschutz. Studien wurden mit bis zu 100.000 Euro gefördert, schnell umsetzbare Vorhaben mit bis zu 500.000 Euro und Praxisanwendungen mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten mit bis zu 3 Millionen Euro. Die Antragstellung ist beendet.
Horizont 2020 (Horizon 2020)
Horizont 2020 war das EU-Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm von 2014 bis 2020 mit einem Budget von knapp 80 Milliarden Euro. Das Programm ist beendet, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Nachfolger ist Horizont Europa. Informationen zu abgeschlossenen Projekten und Ergebnissen bleiben über das Horizon-Dashboard und die archivierte Programmseite abrufbar.
Investitionsprogramm Landwirtschaft des BMEL
Bundesprogramm für Investitionen in moderne, umwelt- und klimaschonende Landtechnik und digitale Lösungen. Das Programm ist offiziell abgeschlossen. Seit dem 31. Dezember 2024 werden keine Auszahlungen mehr vorgenommen und es werden keine neuen Bewilligungen mehr erteilt.
Modernisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie
Das Programm förderte Investitionen in neue Produktionsanlagen und Prozesse, Industrie-4.0-fähige Infrastruktur, digitale Fertigungskonzepte, Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie Beratungs- und Qualifizierungsvorhaben in der Fahrzeug- und Zulieferindustrie. Je nach beihilferechtlicher Grundlage lagen die Saetze zwischen 10 und 50 Prozent mit Höchstbeträgen von 1,8 Millionen Euro, 7,5 Millionen Euro und 15 Millionen Euro. Das Programm ist seit dem 30. November 2023 beendet.
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