Förderprogramme für Bildung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Bildung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämien nach Paragraf 87a SGB III
Wer an einer nach Paragraf 81 oder 82 SGB III geförderten Weiterbildung teilnimmt, die zu einem Abschluss in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsberuf führt, erhält zusätzlich 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat. Dazu kommen Prämien von 1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bürgergeldbezug können das Weiterbildungsgeld auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses erhalten. Der Betrag steht direkt im Gesetz.
Kolibri - Kompetenzen verlässlich voranbringen
Zuschuss für die frühkindliche Sprachförderung in Kitas und Kindertagespflege. Entwicklungsgespräche nach der Einschulungsuntersuchung werden mit 20 Euro je Gespräch gefördert, Intensive Sprachförderung Plus (ISF+) mit 1.300 Euro pro Jahr bei ein bis zwei Kindern und 2.400 Euro bei drei bis sieben Kindern, das Programm Singen-Bewegen-Sprechen mit 2.400 Euro je Gruppe und Jahr.
Existenzgründungspass Thüringen (Gründungsrichtlinie)
Aus dem ESF Plus kofinanzierter Zuschuss zu Beratungen, Qualifizierungen und Vernetzung für Gründungswillige in Thüringen, einschließlich Steuer- und Rechtsberatung, Marketing, Seminaren, Gruppenberatungen und der Nutzung von Coworking-Spaces. Für Neugründungen und den Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb sind höchstens 1.580 Euro möglich, für Unternehmensnachfolgen höchstens 2.210 Euro. Die Förderquote beträgt 90 Prozent des Standardeinheitskostensatzes. Vor der Antragstellung muss eine fachkundige Stelle den Beratungs- und Unterstützungsbedarf bestätigen.
Gründungsrichtlinie - Existenzgründungspass
Zuschuss für Beratungen, Qualifizierungen und Vernetzung im Rahmen einer Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge. Gefördert werden zum Beispiel Steuer- und Rechtsberatung, Marketingberatung, Seminare und Coworking-Nutzung. Bei Neugründung bis 1.580 Euro, bei Unternehmensübernahme bis 2.210 Euro.
FTI-Thüringen PERSONEN
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Einstellung innovativen Personals, für Stipendien an Studierende und Promovierende sowie für den Aufbau von Nachwuchsforschergruppen. Innovatives Personal wird mit 2.000 Euro monatlich für bis zu 24 Monate gefördert, Studierendenstipendien mit 600 Euro für bis zu 24 Monate, Promotionsstipendien mit 1.200 Euro für bis zu 36 Monate.
Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Seminarkosten, maximal 2.000 Euro je Teilnehmer und Maßnahme, für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in saarländischen KMU. Gefördert werden allgemein zugängliche Seminare von Weiterbildungsträgern und E-Learning. Die Fördersumme je Unternehmen und Jahr ist nach Beschäftigtenzahl gestaffelt.
Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) Saarland
Das Saarland bezuschusst die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 40 Prozent der Seminarkosten, höchstens 2.000 Euro je Teilnehmendem und Maßnahme. Pro Jahr gelten Obergrenzen nach Betriebsgröße: 20.000 Euro bei weniger als 10 Beschäftigten, 100.000 Euro bei 10 bis 49 Beschäftigten, 250.000 Euro bei 50 bis 249 Beschäftigten. Anträge unter 100 Euro Zuschuss werden abgelehnt. Gefördert werden offene Seminare von Bildungsträgern und E-Learning-Kurse mit Bezug zu aktuellen oder künftigen Arbeitsaufgaben. Das Programm wird aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanziert.
Aufstiegsbonus (Meisterbonus) Saarland
Pauschale Prämie von 2.000 Euro für bestandene Meister- und Fortbildungsprüfungen. Gefördert werden Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen im gewerblich-technischen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Bereich, die im Saarland wohnen oder dort beschäftigt sind. Die Auszahlung erfolgt als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz
Prämie des Landes Rheinland-Pfalz für eine bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung im gewerblichen, kaufmaennischen oder landwirtschaftlichen Bereich. Der Bonus beträgt seit dem 01.01.2020 2.000 Euro und setzt einen Abschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7 voraus. Für in Rheinland-Pfalz abgelegte Prüfungen sind Beschäftigung oder Meldeadresse im Land zum Zeitpunkt der Zeugniserteilung noetig, der Antrag ist innerhalb von vier Monaten zu stellen. Bei Prüfungen in anderen Bundesländern beträgt die Frist zwölf Monate. Antragstelle ist die zuständige Handwerkskammer, IHK oder Landwirtschaftskammer.
Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz
Der Aufstiegsbonus I in Rheinland-Pfalz beträgt seit dem 1. Januar 2020 einmalig 2.000 Euro für eine bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung auf DQR-Niveau 6 oder 7. Die Prüfung muss vor einer Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Landwirtschaftskammer abgelegt worden sein. Zum Prüfungszeitpunkt muss eine Beschäftigung oder der Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz bestehen. Die Antragsfrist beträgt vier Monate ab Datum des Prüfungszeugnisses, bei Abschlüssen ausserhalb des Landes zwölf Monate.
Förderfonds der Stiftung Bildung
Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.
Jugendbudget Wir für uns Landkreis Marburg-Biedenkopf
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf stellt aus dem Jugendbudget Wir für uns 10.000 Euro für Projekte bereit, an deren Planung und Umsetzung 14- bis 26-Jährige beteiligt sind. Je Projekt gibt es zwischen 500 und 2.000 Euro. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine, Organisationen, Initiativen und Bildungseinrichtungen aus dem Kreisgebiet. Über die Vergabe entscheiden Bürgerjurys aus der Region nach einem Punktesystem, nicht die Verwaltung.
ego.-START
Zuschussprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt für Existenzgründer und Unternehmensnachfolger, kofinanziert von der Europäischen Union. Es gibt zwei Bausteine: Coachingleistungen mit 540 Euro pauschal je Tagewerk für höchstens zehn Tagewerke, also bis zu 5.400 Euro, sowie ein Gründerstipendium von 2.000 Euro im Monat für höchstens 18 Monate bei hochinnovativen Vorhaben. Der Antrag läuft über das IB-Kundenportal.
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Zuschuss zu beruflichen Weiter- und Fortbildungen ab 8 Stunden Dauer bei qualifizierten Anbietern. Standardsatz sind 40 Prozent der Lehrgangskosten, maximal 750 Euro bis 2.499 Euro Kurskosten und maximal 1.000 Euro ab 2.500 Euro. Beschäftigte im Handwerk erhalten bis zu 75 Prozent und maximal 1.000 Euro, Beschäftigte im SGB-II-Bezug bis zu 100 Prozent und maximal 1.500 Euro.
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS bezuschusst berufliche Weiter- und Fortbildungen. Der Regelsatz beträgt 40 Prozent der Lehrgangskosten, bei Kurskosten bis 2.499 Euro höchstens 750 Euro, ab 2.500 Euro Lehrgangsgebühr bis zu 1.000 Euro. Im Handwerk sind bis zu 75 Prozent und maximal 1.000 Euro möglich, für angestellt Beschäftigte mit ergänzendem SGB-II-Bezug bis zu 100 Prozent und maximal 1.500 Euro, für Solo-Selbstständige im SGB-II-Bezug bis zu 75 Prozent und maximal 1.000 Euro. Gefördert werden Kurse ab acht Stunden Dauer bei qualifizierten Anbietern. Nicht gefördert werden Prüfungsgebühren, Reise- und Übernachtungskosten, Studiengaenge, Coaching und allgemeine Sprachkurse.
Meisterprämie Baden-Württemberg
Baden-Württemberg zahlt Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk eine einmalige Prämie von 1.500 Euro. Erfasst sind Handwerke der Anlagen A und B1 der Handwerksordnung, die Prüfung muss am oder nach dem 1. Januar 2020 bestanden worden sein. Zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses muss der Hauptwohnsitz oder der Betriebssitz in Baden-Württemberg liegen. Eine Antragsfrist gibt es nicht. Wer mehrere Meisterbriefe in verschiedenen Handwerken erwirbt, kann die Prämie mehrfach erhalten, eine Doppelförderung in mehreren Bundesländern ist ausgeschlossen.
Meisterprämie Baden-Württemberg
Einmalprämie von 1.500 Euro für Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk nach Anlage A und B1 der Handwerksordnung. Die Prüfung muss nach dem 01.01.2020 abgelegt worden sein, Anträge sind laufend und rückwirkend möglich, zuständig ist die Handwerkskammer.
QualiScheck Rheinland-Pfalz
Der QualiScheck unterstützt Beschäftigte mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Rheinland-Pfalz bei der Finanzierung beruflicher Weiterbildung, auch ausserhalb des betrieblichen Kontextes. Der Zuschuss beträgt bis zu 1.500 Euro pro Jahr. Finanziert wird das Programm aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Der QualiScheck laesst sich mit der Bildungsfreistellung kombinieren, auf die Beschäftigte in Rheinland-Pfalz einen gesetzlichen Anspruch haben. Ein Vorab-Check auf der Programmseite prüft die Förderfähigkeit.
Weiterbildungsprämie
Wer eine von der Agentur für Arbeit geförderte, abschlussorientierte Weiterbildung erfolgreich absolviert, bekommt eine Prämie. Für das Bestehen einer Zwischen- oder Teilprüfung gibt es 1.000 Euro, für die bestandene Abschlussprüfung 1.500 Euro. Die Prämien werden zusätzlich zur Übernahme der Weiterbildungskosten gezahlt und sind seit 1. Juli 2023 entfristet. Der Nachweis der bestandenen Prüfung ist bei der Agentur für Arbeit einzureichen.
Weiterbildungsprämie
Nach Paragraf 87a Absatz 1 SGB III gibt es für bestandene Prüfungen in einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung eine Prämie: 1.000 Euro nach der Zwischenprüfung oder dem ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung und 1.500 Euro nach der bestandenen Abschlussprüfung. Beide Beträge stehen so im Gesetz und werden von der Bundesagentur für Arbeit ebenso genannt. Ob eine Prämie gezahlt werden kann, wird im Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit geklärt. Die Prämie wird bei der Agentur für Arbeit beantragt und nach Vorlage des Prüfungsnachweises ausgezahlt.
Weiterbildungsprämie für bestandene Prüfungen
Prämie für bestandene Prüfungen im Rahmen einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung. Für die bestandene Zwischenprüfung, den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung oder eine gleichgestellte Prüfung gibt es 1.000 Euro, für die bestandene Abschlussprüfung 1.500 Euro.
Weiterbildungsprämie für bestandene Prüfungen
Wer im Rahmen einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung die Zwischenprüfung, den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung oder eine gleichgestellte Prüfung besteht, erhält eine Prämie von 1.000 Euro. Für das Bestehen der Abschlussprüfung kommen weitere 1.500 Euro hinzu. Die Prämie ist an eine von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderte Weiterbildung gebunden und wird zusätzlich zu Weiterbildungsgeld und Lehrgangskosten gezahlt. Ob eine Prämie möglich ist, wird im Beratungsgespraech geklaert.
Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld
Wer eine geförderte Weiterbildung zu einem anerkannten Ausbildungsabschluss macht, erhält Prämien für bestandene Prüfungen: 1.000 Euro nach der Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach der Abschlussprüfung. Arbeitslose bekommen während der Weiterbildung zusätzlich ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II erhalten das Weiterbildungsgeld, wenn sie neben einem bestehenden Arbeitsverhältnis an einer geförderten Weiterbildung teilnehmen. Die Ausbildungsdauer des Zielberufs muss mindestens zwei Jahre betragen.
Aufstiegsfortbildungs-Prämie Bremen
Einmalige Prämie von 1.300 Euro für den erfolgreichen Abschluss einer anerkannten Aufstiegsfortbildung, etwa zur Meisterin, zum Meister, zur Fachwirtin oder zum Techniker. Der Betrag gilt seit dem 1. März 2025. Die Prämie wird zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG gezahlt.
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