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Aufstiegsbonus (Meisterbonus) Saarland

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes · Saarland

Pauschale Prämie von 2.000 Euro für bestandene Meister- und Fortbildungsprüfungen. Gefördert werden Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen im gewerblich-technischen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Bereich, die im Saarland wohnen oder dort beschäftigt sind. Die Auszahlung erfolgt als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Förderhöhe
2.000 Euro bis 2.000 Euro
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Antrag innerhalb von drei Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses, nur einmal pro Kalenderjahr

Für wen ist das

ArbeitnehmerSelbstständigeGründerinnen und Gründer

Was du erfüllen musst

  • Bestandene Meister- oder Fortbildungsprüfung
  • Wohnsitz oder Beschäftigung im Saarland
  • Antrag innerhalb von drei Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses
  • Meldebescheinigung oder beidseitige Personalausweiskopie beifügen
  • Antragstellung bei der zuständigen Kammer oder dem Träger der privaten Fachschule für Technik

Kombinierbar mit

Kombinierbar mit dem Aufstiegs-BAföG des Bundes und dem Gründer-/Nachfolgebonus des Saarlandes

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bis 500 Euro
Rheinland-Pfalz
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Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

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2.500 Euro bis 3.000 Euro
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