Förderprogramme für Bildung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Bildung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Studienförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung
Die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung fördert Studierende mit einer Studienkostenpauschale von 300 Euro im Monat sowie einem einkommensabhängigen Grundbedarf von bis zu 812 Euro monatlich nach BAföG-Systematik. Dazu kommen Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Anders als BAföG muss das Geld nicht zurückgezahlt werden. Erwartet werden überdurchschnittliche Studienleistungen, regelmäßiges ehrenamtliches Engagement und Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung. Neben dem Geld gibt es ein umfangreiches Seminarprogramm.
Bundesmittel für bauliche Maßnahmen politischer Stiftungen
Politische Stiftungen können Bundesmittel für bauliche Maßnahmen erhalten, etwa für Bildungszentren, Tagungshäuser und Verwaltungsgebäude. Anders als bei den Globalzuschüssen darf hier vom Verteilungsschlüssel nach den Bundestagswahlergebnissen abgewichen werden, soweit sachliche Gründe das erfordern. Die verfügbaren Mittel ergeben sich aus dem jeweiligen Haushaltsgesetz. Es gelten die Regelungen der Bundeshaushaltsordnung.
Bundesmittel für die Begabtenförderung der politischen Stiftungen
Aus diesem Topf finanzieren die politischen Stiftungen ihre Stipendien für Studierende und Promovierende im Inland. Verteilt wird grundsaetzlich nach dem Durchschnitt der letzten vier Bundestagswahlergebnisse der nahestehenden Partei. Zur Berücksichtigung besonderer Umstände darf bei der Begabtenförderung um bis zu drei Prozentpunkte je Stiftung von diesem Schlüssel abgewichen werden. Das Geld fliesst nicht an Einzelpersonen, sondern an die Studienwerke der Stiftungen, die daraus die Stipendien vergeben.
Globalzuschüsse für gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit politischer Stiftungen
Die anerkannten politischen Stiftungen erhalten Globalzuschüsse für ihre gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit. Die Höhe der jährlich verfügbaren Mittel ergibt sich aus dem Haushaltsgesetz. Verteilt wird nach dem Durchschnitt der Ergebnisse der jeweils nahestehenden Partei bei den letzten vier Bundestagswahlen. Jede förderberechtigte Stiftung erhält zusätzlich ein Prozent des Gesamtbetrags als Sockelförderung, damit auch kleinere Stiftungen arbeitsfähig bleiben.
Anerkennung als förderfähige politische Stiftung
Das Stiftungsfinanzierungsgesetz regelt seit 2024, welche politischen Stiftungen überhaupt Geld aus dem Bundeshaushalt bekommen können. Voraussetzung ist unter anderem, dass die nahestehende Partei in mindestens drei aufeinanderfolgenden Legislaturperioden in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten war. Die Stiftung muss in einer Gesamtschau die Gewähr bieten, aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Voelkerverständigung einzutreten. Als anerkannt gelten kraft Gesetzes die Friedrich-Ebert-, Konrad-Adenauer-, Hanns-Seidel-, Friedrich-Naumann-, Heinrich-Boell- und Rosa-Luxemburg-Stiftung.
Bayerisches Ermäßigungsticket im VGN
Das Bayerische Ermäßigungsticket wird im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg in zwei Varianten angeboten. Eine Variante richtet sich an Studierende an Hochschulen im VGN-Gebiet, die andere an Auszubildende, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie Freiwilligendienstleistende. Der VGN stellt zu beiden Varianten eigene Informationsseiten bereit. Das Angebot ergänzt die übrigen Ermäßigungstarife des Verbunds.
Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung Berlin und Brandenburg
Auszubildende in Berlin können ab Juni 2026 das Deutschlandticket zum ermäßigten Preis mit Gültigkeit ab 1. Juli 2026 bestellen. In Brandenburg ist die Bestellung voraussichtlich ab Juli 2026 mit Gültigkeit ab 1. August 2026 möglich. Das Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung kostet berechtigte Auszubildende 37,80 Euro im Monat und gilt deutschlandweit im Nahverkehr. Bezuschusst wird es durch das Land Berlin beziehungsweise das Land Brandenburg.
Schülerticket Berlin
Das Schülerticket Berlin gilt im Tarifbereich Berlin AB und wird an Berliner Schülerinnen und Schüler mit Schülerausweis I ausgegeben. Seit 2019 ist es kostenlos. Die Ausgabe erfolgt bei den Verkehrsunternehmen als VBB-fahrCard, der Antrag läuft online über BVG, S-Bahn Berlin oder DB Regio. Die Mitnahme eines Fahrrades ist enthalten; das Ticket ist persönlich und nicht übertragbar.
Schülerticket Hessen
Das Schülerticket Hessen kostet 398 Euro pro Jahr oder 33,80 Euro im Monat bei monatlicher Abbuchung und gilt zwölf Monate hessenweit. Genutzt werden können Busse, Trams, RegioTrams, S-Bahnen, AnrufSammelTaxis, U-Bahnen und Regionalzüge. Berechtigt sind Schülerinnen und Schüler von der Grundschule bis zur Oberstufe sowie Auszubildende, freiwillig Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Beamtenanwärter im einfachen und mittleren Dienst und Teilnehmende an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr. Wohnort, Schule oder Ausbildungsplatz müssen in Hessen liegen.
365-Euro-Ticket MVV für Schüler und Auszubildende
Das 365-Euro-Ticket ist ein Jahresticket für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende und gilt im gesamten MVV-Verbundgebiet für einen Euro pro Tag. Es ist ein volles Jahr gültig, auch für Fahrten in der Freizeit. Voraussetzung ist, dass Wohnort, Schule oder Ausbildungsstelle im MVV-Tarifgebiet liegen. Berechtigt sind unter anderem Schüler öffentlicher, staatlich anerkannter oder berufsbildender Schulen, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende sowie Teilnehmende an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr.
SchülerTicket im VRS und Rheinlandtarif
Ab dem 1. August 2026 gilt im Gebiet des Rheinlandtarifs ein neues Schülerticket, das das bisherige VRS-SchülerTicket ersetzt. Es ist rheinlandweit gültig und nur erhältlich, wenn der Schulträger einen Vertrag über Bezug und Ausgabe mit dem örtlichen Verkehrsunternehmen geschlossen hat. Der Bezug läuft ausschließlich über die Schule. Das Ticket gilt persönlich in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis oder Lichtbildausweis, die bisherige kostenlose Fahrradmitnahme entfällt zum 1. August 2026.
Förderung von Maßnahmen zur baulichen Schul- und Spielwegesicherung
Das Land Brandenburg unterstützt Kommunen bei Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Schul- und Spielwegen. Gefördert wird der bauliche Schulwegebau, damit Kinder ihre täglichen Wege sicher zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegen können. Das Programm ist Teil des Förderangebots des Ministeriums im Bereich Mobilität und Verkehr. Ansprechpartner ist das Referat Förderangelegenheiten des MIL.
Förderprogramm Landesweites Jugendticket Baden-Württemberg
Das Land finanziert über dieses Programm das landesweite JugendticketBW mit, das jungen Menschen in Baden-Württemberg einheitliche Mobilität zu einem sehr günstigen Preis ermöglicht. Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Aufgabenträger und Verkehrsverbünde, die das Ticket vertrieblich und tariflich umsetzen. Das Programm wurde in Abstimmung mit Aufgabenträgern, Verbünden und Verbänden entwickelt und lässt regionale Flexibilität zu. Anträge können als Einzelantrag oder gebündelter Antrag gestellt werden.
LGVFG-Förderung Radabstellanlagen an Schulen
Baden-Württemberg fördert Fahrradabstellanlagen auf Schulgeländen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, damit mehr Kinder und Jugendliche mit dem Rad zur Schule fahren. Förderfähig sind unter anderem Bügelständer, Überdachungen von Abstellplätzen und Fahrradboxen. Das Land trägt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale. Kleine Einzelvorhaben unterhalb der Bagatellgrenze können gebündelt beantragt werden.
Stipendienprogramm zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Hamburg
Das Hamburger Stipendienprogramm unterstützt Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen bei den Kosten des Anerkennungsverfahrens und beim Lebensunterhalt während der Anerkennung. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Hamburg. Beratung und Antragstellung laufen über die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung bei der Diakonie Hamburg. Das Programm ergänzt den bundesweiten Anerkennungszuschuss und die Förderung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Wie bei allen Anerkennungsförderungen gilt, dass zuerst der Antrag auf finanzielle Förderung und erst danach der Antrag auf Anerkennung gestellt werden muss.
Landesfinanzierte Deutschkurse für Geflüchtete an Berliner Volkshochschulen
Berlin finanziert seit 2014 eigene Deutschkurse für Geflüchtete, die keinen Anspruch auf bundesfinanzierte Integrations- oder Berufssprachkurse haben, etwa Menschen mit Duldung. Die Kurse finden an Volkshochschulen in allen Bezirken statt, sind kostenfrei und führen zu den Zielniveaus A1 bis B1. Der Umfang liegt bei 400 bis maximal 1.000 Unterrichtseinheiten, die Inhalte orientieren sich an den bundesfinanzierten Integrationskursen. Zusatzmodule gibt es für Alphabetisierung, Frauenkurse, E-Learning, Bewerbungstraining und Prüfungsvorbereitung. Besondere Angebote richten sich an vulnerable Gruppen wie Frauen, LSBTIQ-Personen und Menschen mit Behinderungen.
Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Aufbau und Betrieb Kommunaler Integrationszentren in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Rechtsgrundlage ist das Teilhabe- und Integrationsgesetz von 2012, das 2021 novelliert wurde. Die Zentren koordinieren die kommunale Integrationsarbeit, vernetzen die örtlichen Akteure und erstellen Bestands- und Bedarfsanalysen. Zu ihren Aufgaben gehören die durchgängige Sprachbildung über alle Bildungsstufen, die Koordination ehrenamtlicher Sprachmittlerpools, Programme wie Griffbereit und Rucksack Kita, die Schulaufnahmeberatung für neu zugewanderte Kinder sowie die interkulturelle Organisationsentwicklung.
Multiplikatorenschulungen in der Integrationsarbeit
Im Rahmen des Bundesprogramms Gesellschaftlicher Zusammenhalt fördert das Bundesamt ein- oder mehrtägige Schulungen für ehrenamtliche Integrationsakteure. Ziel ist es, Ehrenamtlichen fachliches Wissen für ihre Arbeit zu vermitteln und ihr Engagement zu stärken. Die thematische Ausrichtung legt das Bundesamt jedes Jahr neu fest. Neben dem Fachwissen steht der persönliche Austausch zwischen Engagierten aus unterschiedlichen Organisationen und Initiativen im Vordergrund, aus dem neue Kontakte und Kooperationen entstehen sollen.
Willkommenslotsen (Modul 2 der Förderrichtlinie Passgenaue Besetzung)
Das Programm fördert den Einsatz von Beraterinnen und Beratern an Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die Unternehmen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen unterstützen. Modul 2 Willkommenslotsen richtet sich gezielt auf Ausbildungssuchende aus dem Ausland und mit Fluchthintergrund, Modul 1 Passgenaue Besetzung auf Jugendliche aus dem Inland. Rund 140 geförderte Beraterinnen und Berater ermitteln den betrieblichen Bedarf, erstellen Anforderungsprofile, suchen Kandidatinnen und Kandidaten und begleiten die Auswahl. Antragsberechtigt sind die in der Förderrichtlinie genannten Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die auch beide Module anteilig anbieten können. Für die beratenen Betriebe ist das Angebot kostenfrei.
Vorbereitungskurse auf Studienkolleg oder Fachstudium im Garantiefonds Hochschule
Neben Sprachkursen fördert der Garantiefonds Hochschule fachliche Vorbereitungskurse für ein Studienkolleg oder ein Fachstudium. Angeboten werden Schwerpunkte in Mathematik, MINT, Medizin und Informatik. Die Kurse dauern ein bis zwei Monate und finden an verschiedenen Schulen im Bundesgebiet statt. Voraussetzung sind Deutschkenntnisse auf Niveau C1. Ziel ist der Erwerb und die Auffrischung des Wissens, das für den Besuch des Studienkollegs oder den Studieneinstieg nötig ist.
Kurse zum Erwerb des Abiturs im Garantiefonds Hochschule
Wenn die im Herkunftsland erworbene Hochschulreife in Deutschland nicht anerkannt wird, fördert der Garantiefonds Hochschule den Besuch von Lehrgängen zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung. Der Sonderlehrgang in Hanau dauert zwei Jahre, ermöglicht eine Unterbringung im Wohnheim, führt zum Abitur oder zum schulischen Teil der Fachhochschulreife und öffnet alle Studienfächer. Studienkollegs an Universitäten dauern ein Jahr und enden mit der Feststellungsprüfung, beschränkt auf die Fächer des gewählten Schwerpunktkurses. HZB-Kurse an Universitäten dauern ebenfalls ein Jahr, das Fächerspektrum variiert je nach Hochschule und Bundesland.
Sprachkurse im Garantiefonds Hochschule
Über den Garantiefonds Hochschule werden bundesweit Sprachkurse für junge Zugewanderte finanziert, die ein Studium in Deutschland anstreben. Deutschkurse mit Abschluss C1 dauern fünf bis acht Monate und setzen Deutschkenntnisse auf Niveau B1 voraus. Prüfungsvorbereitungskurse für TestDaF, telc C1 Hochschule oder DSH dauern ein bis zwei Monate und setzen Niveau C1 voraus. Englischkurse mit Zielniveau B2 dauern fünf bis acht Monate und setzen Deutsch auf C1 sowie Englisch auf A2 voraus. Die Kurse finden bei verschiedenen Sprachschulen im gesamten Bundesgebiet statt.
Garantiefonds Hochschule (GF-H)
Das Bundesprogramm Garantiefonds Hochschule unterstützt junge Zugewanderte, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben, ein begonnenes Studium fortsetzen oder ein Studium aufnehmen wollen. Gefördert werden Kurskosten für Sprachkurse, Vorbereitungskurse und Lehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife sowie Lernmittelpauschale, Fahrtkosten, Zuschüsse zu Lebensunterhalt und Unterkunft, Krankenversicherungskosten, Sonderbedarfe wie Übersetzungs- und Anerkennungskosten, Nachhilfe und eine Onlinepauschale. Die Förderung endet in der Regel nach 30 Fördermonaten. Vor der Aufnahme ist ein Beratungsgespräch bei einer Bildungsberatungsstelle GF-H erforderlich.
Anerkennungszuschuss des Bundes
Der Anerkennungszuschuss übernimmt Kosten für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, wenn keine andere Stelle die Kosten trägt. Erstattet werden Kosten des Anerkennungsverfahrens bis zu 600 Euro, etwa Gebühren, Übersetzungen, beglaubigte Kopien und Fahrtkosten. Zusätzlich können Kosten für Qualifizierungen im Rahmen der Anerkennung mit bis zu 3.000 Euro gefördert werden. Wichtig ist die Reihenfolge: Zuerst muss der Antrag auf finanzielle Förderung gestellt werden, danach der Antrag auf Anerkennung. Beratung und Antragstellung laufen über das f-bb.
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