Förderprogramme für Bildung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Bildung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Bildungskredit des Bundes (KfW-Kredit 173)
Der Bildungskredit des Bundes hilft Studierenden und Auszubildenden in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase über finanzielle Engpaesse hinweg. Ausgezahlt werden 100, 200 oder 300 Euro monatlich für höchstens 24 Monate, insgesamt bis zu 7.200 Euro. Eine Vorabauszahlung von bis zu 3.600 Euro für einmalige Anschaffungen ist möglich. Der Zinssatz ist variabel und orientiert sich am Sechs-Monats-EURIBOR zuzueglich eines Aufschlags von einem Prozent, angepasst jeweils zum 1. April und 1. Oktober. Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung mit 120 Euro monatlich.
Bildungskredit des Bundes (KfW-Programm 173)
Zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit für Schülerinnen, Schüler und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus in Raten von 100, 200 oder 300 Euro, insgesamt bis zu 7.200 Euro, davon bis zu 3.600 Euro als Einmalzahlung. Der Kredit ist unabhängig von Einkommen und Vermögen der Auszubildenden und ihrer Eltern, eine Bonitätsprüfung erfolgt nicht.
Allgemeine Beratungsförderung Bremen
Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für KMU im Land Bremen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen. Gefördert werden unter anderem Managementsysteme, Unternehmenserweiterung, Restrukturierung, Marktpositionierung und innerbetriebliche Qualifizierung. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximales Tageshonorar 700 Euro, maximal 7.000 Euro je Antragsteller.
AbwARL - Aus- und Fortbildung und innovative Maßnahmen im Abwasserbereich
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Aus- und Fortbildung von Fachpersonal im Abwasserbereich, etwa Umwelttechnologen. Die Ausbildung wird als Festbetrag mit 6.700 Euro pro Jahr beziehungsweise 3.350 Euro für ein halbes Jahr gefördert, Fortbildungen mit einer Förderquote von 50 Prozent und mindestens 2.500 Euro pro Person.
Förderung von Einzelprojekten der politischen Bildung in Berlin
Die Berliner Landeszentrale fördert Einzelprojekte der politischen Bildung mit 1.000 bis 6.000 Euro je Projekt. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung, ein Eigenanteil von 20 Prozent ist erforderlich. Antragsberechtigt sind nichtstaatliche Bildungsträger, Einrichtungen und Vereine als juristische Personen, Privatpersonen nicht. Für 2026 lagen die Schwerpunkte unter anderem auf Wahlen und Beteiligung einschließlich der neuen Wählerinnen und Wähler ab 16, diskriminierungskritischer Bildung, Krisenkompetenz, Bildung gegen Rechtsextremismus, Jugend-Politiker-Dialog und Schuelervertretungen.
Meister- und MeisterinnenBONUS Berlin
Rückzahlungsfreier Bonus von 5.000 Euro für eine in Berlin bestandene Meisterprüfung, mit 1.000 Euro Aufschlag für Frauen in männerdominierten Handwerken, also maximal 6.000 Euro. Antrag schriftlich bei der Handwerkskammer Berlin, ein Rechtsanspruch auf die Gewährung besteht nicht.
Auslands-BAföG
Auslands-BAföG fördert Studium, schulische Ausbildung und Pflichtpraktika im Ausland. Zusätzlich zum inlaendischen Bedarfssatz gibt es Zuschlaege: Studiengebühren bis 5.600 Euro für maximal ein Jahr, Reisekosten von je 250 Euro innerhalb Europas und je 500 Euro ausserhalb Europas für Hin- und Rückreise, Zusatzkosten der Krankenversicherung sowie länderabhängige Auslandszuschlaege. Innerhalb der EU und der Schweiz ist die gesamte Ausbildung bis zum Abschluss förderfähig, ausserhalb der EU in der Regel bis zu einem Jahr. Die Zuschlaege sind vollständig Zuschuss.
ego.-START (Sachsen-Anhalt)
Zuschuss für Existenzgründerinnen, Existenzgründer und Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden Coachings mit 540 Euro je Tagewerk und maximal zehn Tagewerken, also bis 5.400 Euro. Daneben gibt es ein Gründerstipendium von 2.000 Euro monatlich für maximal 18 Monate.
Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
Zuschuss zur Teilnahme an Kurzschulungen und fachpraktischen Anleitungen zum Thema Wärmepumpen im Gebäudebestand. Schulungen werden mit 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro teilnehmender Person und Schulungstag gefördert, Coachings mit 90 Prozent bis höchstens 500 Euro. Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragstellerin oder Antragsteller begrenzt.
A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Zuschuss von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal 5.000 Euro je Weiterbildung, für Erwerbstätige mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung, Erneuerbare Energien, Pflege und Handwerk. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn eingereicht werden.
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein bezuschusst berufliche Weiterbildungen mit 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, höchstens 5.000 Euro pro Weiterbildung. Antragsberechtigt sind Erwerbstaetige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, die Einkuenfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen. Der Arbeitgeber muss mindestens 40 Prozent der Finanzierung tragen und darueber hinaus die Differenz, wenn die Kosten 5.000 Euro übersteigen. Bevorzugt gefördert werden Themen aus Digitalisierung, erneuerbaren Energien, Pflege und Handwerk. Der Bewilligungszeitraum läuft vom 2. Februar 2026 bis spätestens 31. Dezember 2028.
Beratungsförderung bei Digitalisierung und Arbeit 4.0
Zuschuss zu externen Beratungskosten für Digitalisierungsprojekte von KMU im Land Bremen. Gefördert werden Bedarfsermittlung, Konzepterstellung für Industrie 4.0, Big-Data-Potenziale, digitale Geschäftsmodelle, Prozessberatung, IT-Sicherheit und Cloud-Services bis zur Prototypenerstellung. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 5.000 Euro je Projekt.
ESF Plus - Förderung von Gründungsberatungen
Aus dem ESF Plus finanzierter Zuschuss zu Beratungen rund um Neugründung und Unternehmensnachfolge in Sachsen. Für Neugründungsberatungen beträgt der Festbetrag 400 Euro je Tagwerk für höchstens fuenf Tagwerke, für Nachfolgeberatungen 500 Euro je Tagwerk für höchstens zehn Tagwerke. Ein Tagwerk umfasst acht Stunden. Der Förderantrag ist spätestens zwei Monate nach dem Datum der Beratungsempfehlung zu stellen, das Unternehmen darf bis zur Bewilligung noch nicht gegründet oder übernommen sein.
Künstlerstipendien des Landes M-V
Stipendien in den Bereichen Bildende Kunst und Fotografie, Darstellende Kunst und Tanzperformance, Musik und Komposition sowie Literatur und spartenübergreifende Projekte. Arbeitsstipendien betragen maximal 5.000 Euro, Reisestipendien maximal 3.000 Euro. Zusätzlich gibt es Residenzplätze in Künstlerhäusern und internationale Austauschplätze über das Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop.
Recherche-Stipendien von Netzwerk Recherche
Stipendien für investigative Recherchen mit Bezug zu Deutschland oder Relevanz für ein deutschsprachiges Publikum. Vergeben werden drei Varianten: das NR/Olin-Stipendium für Umwelt und Ökologie, das NR/Ecosia-Stipendium für Klima und Biodiversität und das allgemeine NR-Stipendium. Die Stipendien sind mit bis zu 5.000 Euro dotiert, die Projekte werden von Mentorinnen und Mentoren begleitet. Bewerbungen sind laufend möglich, werden aber erst nach der jeweils nächsten Bewerbungsfrist gesichtet.
Fonds auf Augenhöhe
Mikroförderung von bis zu 4.500 Euro für Projekte junger Menschen und Initiativen in Sachsen-Anhalt. Der Fonds wird von der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung verwaltet. Anträge können jeweils bis zum 15. jeden Monats eingereicht werden.
KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
KOMPASS fördert Qualifizierungen für Solo-Selbstständige, etwa betriebswirtschaftliches Wissen oder digitale und technische Fachkenntnisse. Erstattet werden bis zu 4.500 Euro je Teilnehmerin oder Teilnehmer innerhalb von zwölf Monaten. Zwingend ist ein Erstberatungsgespraech bei einer KOMPASS-Anlaufstelle, die anschließend einen Qualifizierungsscheck ausstellt. Die Maßnahme muss mindestens 20 Zeitstunden umfassen und innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Die Abrechnung läuft über das Z-EU-S-Portal der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Wegen hoher Nachfrage ist die Ausgabe von Qualifizierungsschecks von Mai bis etwa Oktober 2026 bundesweit begrenzt.
KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (ESF Plus)
KOMPASS fördert Qualifizierungen von Solo-Selbstständigen mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro. Förderfähig sind Weiterbildungen zu betriebswirtschaftlichem Wissen, digitalen Fähigkeiten oder fachlichen Kompetenzen. Der Ablauf umfasst eine verpflichtende Erstberatung bei einer KOMPASS-Anlaufstelle, die Ausgabe eines Qualifizierungsschecks, die Durchführung der Weiterbildung und die Erstattung über das Portal Z-EU-S.
Förderung von Landesverbänden
Zuschuss für Thüringer Landesverbände in vier Kategorien: Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliedergewinnung bis 1.000 Euro, Einführung innovativer Engagementformen mit 1.500 bis 4.000 Euro, Qualifizierung von Multiplikatoren mit 2.000 bis 4.000 Euro und besondere Wertschaetzungsveranstaltungen bis 1.000 Euro. Die Förderung beträgt 100 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, maximal 4.000 Euro pro Antrag.
Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen im Ehrenamt
Zuschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung ehrenamtlich Engagierter. Förderfähig sind Referentenhonorare bis 600 Euro pro Tag, Fahrt- und Übernachtungskosten, anteilige Raummiete, Bueromaterial, Schulungsmaterial und Öffentlichkeitsarbeit. Die Förderung beträgt 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 Euro pro Antrag und Verein.
Meisterprämie im Handwerk
Einmalige Prämie von 4.000 Euro für die erfolgreich bestandene Meisterprüfung nach der Handwerksordnung. Das Prüfungszeugnis muss zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2026 ausgestellt worden sein. Die Prämie ist nicht zurückzuzahlen und wird je Person nur einmal gewährt.
Meisterprämie im Handwerk (Niedersachsen)
Einmalige, nicht rückzahlbare Prämie von 4.000 Euro pro Person für Meisterinnen und Meister nach der Handwerksordnung mit Meisterprüfungszeugnis zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026. Voraussetzung ist Hauptwohnsitz oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Niedersachsen seit mindestens sechs Monaten.
Meisterprämie im Handwerk Niedersachsen
Niedersachsen zahlt für eine bestandene Meisterprüfung im Handwerk eine einmalige Prämie von 4.000 Euro. Förderfähig sind Meisterprüfungszeugnisse nach der Handwerksordnung, die zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2026 ausgestellt wurden. Zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung muss seit mindestens sechs Monaten ein Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Niedersachsen bestehen. Die Prämie muss nicht zurückgezahlt werden und wird nicht auf das Aufstiegs-BAföG angerechnet. Anträge laufen ausschließlich über das NBank-Kundenportal.
Meisterprämie im Handwerk Niedersachsen
Niedersachsen zahlt eine einmalige Prämie von 4.000 Euro an Personen, die eine Meisterprüfung nach der Handwerksordnung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis muss zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026 ausgestellt worden sein. Zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung muss der Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Niedersachsen liegen oder eine Beschäftigung in einem niedersächsischen Handwerksbetrieb bestehen. Der Antrag läuft ausschließlich über das NBank-Kundenportal. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch.
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