Förderprogramme für Bildung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Bildung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
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- Gründung458
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- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende
Förderung des Neubaus von Wohnraum für Studierende und Auszubildende in Hamburg aus zinsverbilligtem Darlehen mit 1,25 Prozent Anfangszinssatz sowie einmaligen und laufenden Zuschüssen über 30 Jahre. Das Programm gehört zu den besonderen Wohnformen im Hamburger Wohnraumförderprogramm.
Outer Ear - partizipative Musikprojekte
Outer Ear ist ein Sonderprogramm des Musikfonds für partizipative Musikprojekte mit experimentellem Charakter. Gefördert werden Vorhaben, die Menschen ohne professionellen Musikhintergrund künstlerisch einbinden. Antragsfenster 2026 sind der 1. bis 30. April und der 1. bis 30. Oktober. Eine maximale Fördersumme wird in der Programmuebersicht nicht genannt.
Partnering in Business with Germany (früher Managerfortbildungsprogramm)
Das Programm bringt Fach- und Führungskräfte mittelständischer Unternehmen aus derzeit 22 Partnerländern in Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa mit deutschen Unternehmen zusammen. Die auslaendischen Teilnehmenden durchlaufen eine mehrwoechige Online-Phase und einen Praxisaufenthalt in Deutschland, deutsche Unternehmen treffen sie auf Kooperationsboersen und in B2B-Gespraechen. Für deutsche Unternehmen ist das ein Weg zu vorbereiteten Geschäftspartnern in neuen Absatzmaerkten. Jährlich nehmen rund 2.400 deutsche Unternehmen teil. Träger ist das Bundeswirtschaftsministerium, umgesetzt wird das Programm von der GIZ.
Pflegekurse für Angehoerige und ehrenamtliche Pflegepersonen (Paragraf 45 SGB XI)
Die Pflegekassen bieten unentgeltliche Schulungskurse an, in denen Angehoerige und ehrenamtlich Interessierte lernen, die Pflege selbst durchzuführen und koerperliche wie seelische Belastungen zu mindern. Die Kurse können vor Ort, digital oder als individuelle Schulung in der haeuslichen Umgebung stattfinden. Es entstehen keine Eigenanteile. Anmeldung über die Pflegekasse oder die von ihr beauftragten Einrichtungen.
Projektförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Offene Projektförderung für innovative, modellhafte Vorhaben, die die Umwelt entlasten. Neben der Projektförderung gibt es das Programm Green Start-up für umweltorientierte Gründungen, Promotionsstipendien im Natur- und Klimaschutz sowie das MOE-Fellowship für Hochschulabsolventen aus Mittel- und Osteuropa. Vereine und gemeinnützige Träger sind antragsberechtigt.
Projektförderung der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen
Die Stiftung fördert in Nordrhein-Westfalen Projekte zu Umwelt, Entwicklung und Nachhaltigkeit mit Schwerpunkt auf Engagement, Bildung und Vernetzung, dazu eigens Projekte zur Organisationsentwicklung. Für Zivilgesellschaft und Initiativen ist das ein realistischer Weg, Repair-Cafés, Leihläden, Bibliotheken der Dinge oder Zero-Waste-Bildungsarbeit zu finanzieren. Anträge bis 10.000 Euro können laufend eingereicht werden, mindestens vier Monate vor Projektbeginn. Für Vorhaben von 10.000 bis 200.000 Euro Gesamtvolumen beziehungsweise bis 100.000 Euro pro Jahr und für größere Vorhaben gelten feste Stichtage mit sechs bis acht Monaten Vorlauf. Projekte zur Organisationsentwicklung können bis zwei Monate vor Projektbeginn beantragt werden.
Projektförderung des Deutschen Kinderhilfswerks
Förderung kinderrechtlicher Projekte über drei Fondsarten: dauerhafte Themenfonds zu Kinderpolitik, Spielraum, Medienkompetenz und Kinderkultur, Länderfonds in Kooperation mit einzelnen Bundesländern sowie Sonderfonds zu wechselnden Themen wie gesunde Ernährung oder Flucht und Migration. Kleinere Vereine ohne Dachverband werden bevorzugt berücksichtigt.
Projektförderung politische Bildung der Brandenburgischen Landeszentrale
Die Brandenburgische Landeszentrale fördert ausserschulische Bildungsformate wie Seminare, Workshops, Vorträge, Ausstellungen, Zeitzeugengespraeche, Theaterprojekte und Filmvorführungen. Antragsberechtigt sind Vereine aller Art, nichtstaatliche und gemeinnützige Einrichtungen sowie anerkannte Weiterbildungseinrichtungen, Privatpersonen nicht. Die Veranstaltungen dürfen für Teilnehmende nicht verpflichtend sein und müssen grundsaetzlich allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern offenstehen. Über die Anträge entscheidet eine Qualitätskonferenz unter anderem nach Themenrelevanz, regionaler Verteilung und Zielgruppenbezug.
Projektförderung politische Bildung in Sachsen-Anhalt
Die Landeszentrale Sachsen-Anhalt fördert Formate der politischen Bildungsarbeit wie Seminare, Workshops, Vorträge und Ausstellungen. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts ausserhalb der Landesverwaltung sowie Einrichtungen des privaten Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die gemeinnützige Zwecke verfolgen. Anträge müssen mindestens sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn und auf den offiziellen Vordrucken per Post eingereicht werden. Für die Antragstellung und die Verwendungsnachweisprüfung gibt es feste Ansprechpartner in der Landeszentrale.
Qualifizierung Ehrenamtlicher Thüringen
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung fördert Aus-, Fort- und Weiterbildung ehrenamtlich Engagierter. Damit sollen Vereine ihre Ehrenamtlichen fachlich stärken und langfristig binden. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und Engagierte in Thüringen. Förderbeträge und Fristen sind im Förderportal der Stiftung hinterlegt.
Qualifizierung Plus (Q+)
Landesprogramm zur Förderung niedrigschwelliger Qualifizierungsmaßnahmen für marktferne Personen in Berlin. Schwerpunkte sind berufsfachliche Kompetenzen, digitale und gesundheitliche Kompetenzen sowie Grundbildung wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Die Umsetzung läuft über die zgs consult GmbH, konkrete Förderbeträge oder Fördersaetze veröffentlicht die Senatsverwaltung auf der Programmseite nicht.
Qualifizierungsbonus für Beschäftigte
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 200 Euro je Monat der Teilnahme für Beschäftigte in Bremen, die eine abschlussbezogene Qualifizierung mit anerkanntem Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz absolvieren. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus. Teilqualifizierungen und Aufstiegsfortbildungen sind ausgeschlossen.
Qualifizierungsgeld bei Strukturwandel
Das Qualifizierungsgeld sichert während einer laengeren Weiterbildung das Einkommen von Beschäftigten in Betrieben mit strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf. Der Betrieb muss die Weiterbildung finanzieren und der Qualifizierungsbedarf mindestens 20 Prozent der Belegschaft betreffen. Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden dauern, von einem zugelassenen Träger durchgeführt werden und über kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Grundlage ist eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag.
Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt geht über den bundesrechtlichen Mindeststandard hinaus und gewährt jedem Kind von Geburt an bis zur Versetzung in den siebten Schuljahrgang einen Rechtsanspruch auf einen ganztaegigen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die Einrichtungen bieten Betreuungszeiten von bis zu zehn Stunden taeglich, ausgerichtet am Bedarf der Eltern. Rechtsgrundlage ist das Kinderförderungsgesetz des Landes. Elternbeiträge werden von den Trägern und Gemeinden festgesetzt, die Höhe unterscheidet sich daher oertlich.
Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung
Nach Paragraf 24 SGB VIII hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht der Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Für Kinder unter einem Jahr ist eine Förderung möglich, wenn Eltern arbeiten, in Ausbildung sind oder Arbeit suchen. Zuständig sind die oertlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also Landkreise und kreisfreie Städte.
Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Kita oder Kindertagespflege
Nach Paragraf 24 SGB VIII hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht ein Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Für Kinder unter einem Jahr gilt der Anspruch nur unter zusätzlichen Voraussetzungen. Zuständig sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Regionales Zukunftszentrum Mecklenburg-Vorpommern (ZMV+)
Das Regionale Zukunftszentrum Mecklenburg-Vorpommern bietet kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen kostenfreie Zukunftsberatung, Qualifizierung und Vernetzung an. Themen sind Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Nachhaltigkeit, Organisationsentwicklung, Führung und Fachkräftegewinnung. Das Angebot ist Teil des Bundesprogramms Zukunftszentren und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus finanziert. Der Betrieb ist für die laufende Programmphase bis 2026 gesichert.
Respekt Coaches - Praeventionsprogramm an Schulen
Respekt Coaches ist ein Bundesprogramm zur Praevention von Extremismus und Diskriminierung an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Umgesetzt wird es von den Jugendmigrationsdiensten in Kooperation mit Trägern der politischen Bildung und der Radikalisierungspraevention. Angeboten werden Gruppenangebote zu Demokratie, Resilienz, Sozialkompetenz und Medienkompetenz sowie Einzelberatung. Seit 2018 wurden mehr als 600.000 Jugendliche in über 15.000 Gruppenangeboten an rund 900 Kooperationsschulen erreicht.
Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung
Zuschuss von 30 EUR je Teilnehmertag beim Verbundpartner für Unternehmen, die Ausbildungsinhalte im Verbund vermitteln lassen. Gefördert wird die Durchführung der Berufsausbildung in einer Verbundstruktur mit kooperierenden Betrieben oder Bildungseinrichtungen. Antragsberechtigt sind Betriebe mit bis zu 500 Beschäftigten.
Richtlinie Thüringen Jahr
ESF-Plus-Richtlinie zur Durchführung des Thüringen Jahres, eines Freiwilligendienstes für junge Menschen in Thüringen. Gefördert werden Träger, die Einsatzplätze bereitstellen und die Teilnehmenden paedagogisch begleiten. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.
Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt
Der Bund bezuschusst Ausbildungsplätze in der Binnenschifffahrt sowie freiwillige Weiterbildungen zu Technik, Digitalisierung, Umweltschutz, Sicherheit und alternativen Antrieben, einschließlich der Reisekosten der Teilnehmenden. Im Haushaltsjahr 2026 sind je Großunternehmen maximal fünf Ausbildungsplätze und je Ausbildungsverbund maximal acht Ausbildungsplätze förderfähig.
Richtlinienförderung der Bundeszentrale für politische Bildung
Die bpb bezuschusst Veranstaltungen der politischen Erwachsenenbildung von anerkannten Trägern. Grundlage ist die Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung, die seit dem 1. Januar 2024 gilt. Antragsberechtigt sind nur Bildungseinrichtungen, die zuvor ein Anerkennungsverfahren bei der bpb durchlaufen haben. Für Antrag, Sachbericht, Kosten- und Finanzierungsplan und Belegliste sind verbindliche Vordrucke zu verwenden.
Rosa-Luxemburg-Stiftung Studienwerk
Das Studienwerk der Rosa-Luxemburg-Stiftung gehoert zu den dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerken und steht der demokratisch-sozialistischen Wertetradition nahe. Es fördert Studierende und Promovierende, die sich gegen soziale Ungleichheit, Rassismus und Diskriminierung engagieren, ausdrücklich auch internationale Studierende. Die Förderung umfasst ein einkommensabhängiges Grundstipendium, eine Studienkostenpauschale und eine ideelle Förderung mit Seminaren, Beratung und Netzwerken.
Rundfunkbeitragsbefreiung für Studierende mit BAföG
Studierende, die BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen und nicht bei den Eltern wohnen, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. In einer Wohngemeinschaft zahlt ohnehin nur eine Person pro Wohnung, die übrigen können sich abmelden. Einzelzimmer im Studentenwohnheim gelten dagegen als eigene Wohnung und kosten 18,36 Euro monatlich (Stand 2026). Antrag beim Beitragsservice mit Kopie des BAföG-Bescheids.
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