Förderprogramme für Bildung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Bildung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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IBB Junges Wohnen (Berlin)
Berliner Programm für Wohnraum für Auszubildende und Studierende, bestehend aus einem zinslosen Baudarlehen von bis zu 3.600 Euro je Quadratmeter förderfähiger Fläche und einem Baukostenzuschuss von bis zu 2.200 Euro je Quadratmeter. Dazu kommen einmalige Zuschüsse von 10.000 Euro je rollstuhlgerechtem Wohnplatz und bis zu 5.000 Euro je Wohnplatz für energetische Verbesserungen. Gefördert werden Neubau sowie Umbau und Erweiterung bestehender Gebäude ab Baukosten von 1.500 Euro je Quadratmeter, einschließlich Erstmoeblierung. Es gilt eine 30-jährige Miet- und Belegungsbindung, die anfaengliche Bruttokaltmiete ist auf 320 Euro im Monat plus Betriebs- und Moeblierungskosten von höchstens 60 Euro begrenzt, ein Vorhaben muss mindestens 20 Wohnplätze umfassen. Der Erstantrag geht an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
IMPULS-Programm
Zuschuss für Weiterbildungsveranstaltungen, Seminare und Online-Seminare zu nachhaltigen Bauweisen, effizienter Energieversorgung und erneuerbaren Energien im Hochbau. Veranstaltungen erhalten 1.000 Euro Grundbetrag bei 6 bis 8 Stunden oder 600 Euro bei 3 bis 4 Stunden, zusätzlich 25 Euro je Teilnehmenden bis maximal 100 Personen. Online-Seminare ab 2 Stunden erhalten 500 Euro Grundbetrag plus 20 Euro je Teilnehmenden.
ISB Kredit 558 - Junges Wohnen (Rheinland-Pfalz)
Zinsverbilligtes Darlehen der ISB für Wohnraum für Studierende und Auszubildende in Rheinland-Pfalz. Der Zinssatz liegt bei 0,50 Prozent jährlich mit 15 oder 20 Jahren Zinsbindung, zusätzlich sind Tilgungszuschüsse möglich. Das Programm gehoert zum Bund-Länder-Programm Junges Wohnen und dient dem Neubau sowie dem Umbau von Bestand zu Wohnheimplätzen. Die genaue Darlehensobergrenze und die Zuschusssaetze stehen in der Förderrichtlinie, die auf der Produktseite verlinkt ist. Der Antrag läuft über die ISB.
Innovative Hochschule
Bund-Länder-Initiative zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers als dritte Aufgabe der Hochschulen neben Forschung und Lehre. Unterstützt werden insbesondere kleine und mittlere Universitäten sowie Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen beim strategischen Auf- und Ausbau der Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Gesellschaft.
Institutionelle Förderung politischer Stiftungen und kommunalpolitischer Vereinigungen in Sachsen-Anhalt
Neben der Projektförderung vergibt die Landeszentrale Sachsen-Anhalt institutionelle Förderung. Empfänger sind politische Stiftungen im Land sowie kommunalpolitische Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Damit finanziert das Land die dauerhafte Arbeit dieser Einrichtungen mit, nicht nur einzelne Veranstaltungen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen des privaten Rechts sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts ausserhalb der Landesverwaltung.
Integrationsangebote für Spaetaussiedlerinnen und Spaetaussiedler
Das Bundesverwaltungsamt führt das Aufnahmeverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz durch. Als Spaetaussiedler anerkannte Personen erhalten die deutsche Staatsangehoerigkeit. Ehegatten und direkte Nachkommen können auf Antrag gemeinsam aussiedeln, müssen aber Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Wer nach dem 1. Januar 2005 aufgenommen wurde, darf kostenlos einen Integrationskurs besuchen, die Teilnahmeberechtigung wird bereits bei der Einreise ausgegeben. Für schulpflichtige Kinder besteht kein gesetzlicher Anspruch auf den Integrationskurs. Beratung bieten die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer, die Ausländerbehörde, Agentur für Arbeit und Jobcenter sowie die Kursträger.
Integrationskurs des BAMF
Der Integrationskurs verbindet einen Sprachkurs von in der Regel 600 Unterrichtsstunden mit einem Orientierungskurs zu Geschichte, Kultur und Rechtsordnung in Deutschland. Es gibt Sonderformen für Alphabetisierung, Intensivkurse und Kurse für Menschen mit Behinderungen. Teilnehmende zahlen in der Regel einen Kostenbeitrag, können davon aber auf Antrag befreit werden und einen Fahrtkostenzuschuss erhalten. Wer den Kurs erfolgreich abschließt, bekommt die Hälfte des gezahlten Kostenbeitrags erstattet. Anträge laufen über das Bundesportal oder das BAMF.
Integrationskurs des Bundes
Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs und umfasst im allgemeinen Kurs 700 Unterrichtseinheiten, davon 600 Sprachkurs und 100 Orientierungskurs. Ziel ist das Sprachniveau B1, abgeschlossen wird mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer und dem Test Leben in Deutschland. Auf den Kurs besteht nach § 44 AufenthG ein gesetzlicher Anspruch, wenn erstmals ein Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken, zum Familiennachzug, aus humanitaeren Gründen oder als langfristig Aufenthaltsberechtigter erteilt wird. Neben dem allgemeinen Kurs gibt es spezielle Kursarten wie Alphabetisierungskurs, Zweitschriftlernerkurs, Förderkurs und Intensivkurs, der Intensivkurs umfasst 500 Unterrichtseinheiten, spezielle Kursarten bis zu 1000. Die Zulassung beantragt man beim BAMF, den Kursplatz sucht man über BAMF-NAvI.
Integrationskurs für Asylbewerbende und Geduldete
Asylbewerbende mit Aufenthaltsgestattung, Geduldete nach Paragraf 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 oder Paragraf 25 Abs. 5 AufenthG können zu einem Integrationskurs zugelassen werden. Die Teilnahme ist für diese Gruppen kostenlos. Die Zulassung nach Paragraf 44 Abs. 4 AufenthG erfolgt im Rahmen der verfügbaren Kursplätze und Haushaltsmittel; nach Paragraf 5 Abs. 4 Satz 2 IntV sind Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 AufenthG sowie Deutsche und Unionsbürger ohne ausreichende Sprachkenntnisse vorrangig zu berücksichtigen. Asylbewerbende können zusätzlich zur Teilnahme verpflichtet werden.
Integrationskurs für Zweitschriftlernende
Der Zweitschriftlernerkurs richtet sich an Menschen, die Lesen und Schreiben in einem nicht lateinischen Schriftsystem gelernt haben. Zunächst wird das lateinische Alphabet vermittelt, danach folgen bis zu 900 Unterrichtseinheiten Sprachkurs bis zum Niveau B1 und 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs. Der Kurs umfasst insgesamt bis zu 1.000 Unterrichtseinheiten und endet mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer und dem Test Leben in Deutschland. Die Finanzierung erfolgt wie beim allgemeinen Integrationskurs über das BAMF.
Integrationsrichtlinie Thüringen
ESF-Plus-Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit. Gefördert werden Projekte, die Menschen mit Vermittlungshemmnissen an den Arbeitsmarkt heranführen und ihre Integration in Beschäftigung unterstützen. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.
Intensivkurs im Integrationskurs
Der Intensivkurs ist die verkürzte Variante des Integrationskurses für Menschen mit guten Lernvoraussetzungen. Er umfasst insgesamt 500 Unterrichtseinheiten, davon 400 Unterrichtseinheiten Sprachunterricht bis zum Niveau B1 und 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs. Ziel ist es, möglichst schnell den Alltag in Deutschland selbstständig gestalten zu können. Die Finanzierung erfolgt über das BAMF, es gilt der reguläre Kostenbeitrag je Unterrichtseinheit.
Interreg Oberrhein
Interreg Oberrhein ist das grenzueberschreitende Programm für den Oberrheinraum und wird aus dem EFRE kofinanziert. Programmpartner sind die Region Grand Est in Frankreich, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie die Schweizer Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn. Gefördert werden gemeinsame Projekte, die die Zusammenarbeit über die Grenze stärken, etwa in Forschung, Wirtschaft, Umwelt, Bildung und Bürgerbegegnung. Anträge stellen deutsche, franzoesische und schweizerische Partner gemeinsam.
Interreg Oberrhein 2021 bis 2027 (grenzüberschreitende Zusammenarbeit)
Interreg Oberrhein fördert grenzüberschreitende Projekte in der Region zwischen der französischen Region Grand Est, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und den Schweizer Kantonen (unter anderem Basel-Stadt und Solothurn). Das Programm wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert. Projektaufrufe erfolgen zeitlich gestaffelt, zum Beispiel der Aufruf Wissenschaftsoffensive.
Investitionsoffensive für Hessen
Reines Zuschussprogramm für kommunale Investitionen in acht Infrastrukturbereiche: Gesundheit und Pflege, Mobilität und Wohnungsbau, Digitales, Bildung, Betreuung, technische Infrastruktur, Bevölkerungsschutz und Sport. Die Kontingente werden nach einem Verteilschlüssel festgelegt.
Job-Berufssprachkurs (Job-BSK)
Der Job-BSK ist ein arbeitsplatznaher Deutschkurs mit betrieblicher Kommunikation, arbeitsplatzbezogener Sprachförderung und individueller Lernbegleitung. Er richtet sich an Personen mit mindestens Sprachniveau A2, die beschäftigt sind, eine Zusage für eine Stelle haben oder sich in einer betrieblichen Vorbereitung befinden. Ein Kurs umfasst 100 bis 150 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, meist zwei bis drei Monate in Teilzeit. Die Teilnahme ist in der Regel kostenfrei, bei einem Jahreseinkommen über 20000 Euro fallen laut BAMF rund 2,56 Euro je Unterrichtseinheit an, die auch der Arbeitgeber tragen kann.
Job-Berufssprachkurs (Job-BSK)
Der Job-Berufssprachkurs wurde Ende Januar 2024 eingeführt, um den Job-Turbo der Bundesregierung zur schnelleren Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu unterstützen. Der Kurs hat eine kurze Laufzeit und wird passgenau auf den konkreten Arbeitsplatz zugeschnitten. Er besteht aus berufsbezogenem Kommunikationstraining, arbeitsplatz- und fachspezifischer Vertiefung sowie individuellem Sprachcoaching mit mindestens fünf Unterrichtseinheiten je Teilnehmendem. Lehr- und Lernmaterial wird kostenlos gestellt, ein Zugang zum Arbeitsplatz ist für die Sprachbedarfsermittlung nötig.
Journalistisches Förderprogramm der Hanns-Seidel-Stiftung
Die Hanns-Seidel-Stiftung fördert journalistischen Nachwuchs mit einem eigenen Programm neben der Studienförderung. Teilnehmende erhalten eine praxisnahe publizistische Ausbildung, Seminare und Kontakte in Redaktionen. Die Bewerbungsphasen sind dieselben wie bei der Studienförderung. Konkrete Förderbeträge werden auf der Programmseite nicht genannt.
Journalistisches Nachwuchsförderprogramm JONA der Konrad-Adenauer-Stiftung
JONA ist das journalistische Nachwuchsförderprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung. Es richtet sich an angehende Journalistinnen und Journalisten und verbindet die Studienförderung mit einer praxisnahen publizistischen Ausbildung. Teilnehmende bekommen Seminare, Werkstattgespraeche und Kontakte in Redaktionen. Die Auswahl erfolgt über dasselbe mehrstufige Verfahren wie die Studienförderung.
Jugendintegrationskurs
Der Jugendintegrationskurs richtet sich an zugewanderte Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind, und an junge Erwachsene bis 27 Jahre. Er vermittelt Deutschkenntnisse altersgerecht und bereitet auf Ausbildung und Beruf vor. Zusätzlich fördern die Bundesländer zugewanderte Kinder und Jugendliche in der Schule über Förder- und Sprachlernklassen, in denen speziell qualifizierte Lehrkräfte unterrichten. In manchen Bundesländern ist die Teilnahme an schulischen Deutschförderangeboten bei festgestelltem Förderbedarf verpflichtend.
Jugendmigrationsdienste (JMD)
Die Jugendmigrationsdienste begleiten zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren auf ihrem Bildungs- und Berufsweg. Angeboten werden individuelles Case Management mit Integrationsförderplan, Einzelberatung, Elternarbeit und Gruppenangebote zu Themen wie Bildungssystem, Berufsorientierung, Erziehung sowie Sprach- und Computerkurse. Die Beratung ist jederzeit kostenlos. Bundesweit gibt es laut BAMF über 420 Standorte, die Website jugendmigrationsdienste.de nennt rund 500 Dienste; zu finden über BAMF-NAvI oder jmd4you.de, wo auch anonyme Onlineberatung möglich ist.
Jugendmigrationsdienste (JMD)
Die Jugendmigrationsdienste beraten und begleiten junge Menschen mit Migrationshintergrund zwischen 12 und 27 Jahren. Sie bieten individuelle Begleitung mit Integrationsförderplan, Einzelfallberatung, Elternarbeit sowie Gruppenangebote und Kurse. Schwerpunkte sind Schule, Ausbildung, Berufsplanung und soziale Teilhabe. Die Beratung ist für die jungen Menschen und ihre Familien kostenlos. Bundesweit gibt es rund 500 Standorte; Träger sind unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaften der Evangelischen und Katholischen Jugendsozialarbeit, die Arbeiterwohlfahrt, der Internationale Bund, der Paritätische Wohlfahrtsverband und das Deutsche Rote Kreuz. Zusätzlich gibt es eine anonyme Online-Beratung.
Junges Wohnen - Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende (Brandenburg)
Landesprogramm Brandenburgs aus dem Bund-Länder-Programm Junges Wohnen für den Neubau von Mietwohnungen für Studierende und Auszubildende. Es steht in der Programmuebersicht der ILB im Bereich Neubau. Förderart, Beträge und Bindungsfristen sind auf der Übersichtsseite nicht beziffert und stehen in der Förderrichtlinie. Der Antrag läuft über die ILB. Für Auskuenfte nennt die ILB die Wohnungsbaunummer 0331 660-1322.
Junges Wohnen Bayern
Im Rahmen des Jungen Wohnens unterstützt der Freistaat private und öffentliche Projektträger bei der Schaffung von Studierendenwohnheimen und Wohnheimen für Auszubildende. Das Programm ergänzt das Bayerische Wohnungsbauprogramm um bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung und Studium.
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