Förderprogramme für Bildung in Mecklenburg-Vorpommern
Diese Programme fördern Bildung und sind in Mecklenburg-Vorpommern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
205 Programme gefunden
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- Energie405
- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
- Bildung340
- Familie150
- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Internationale Sportkontakte M-V
Zuschüsse zu Reisekosten für internationale Sportbegegnungen von bis zu 20 Tagen sowie Tagespauschalen für die Betreuung ausländischer Gäste im Inland. Für Teilnehmer bis 27 Jahre werden bis zu 70 Prozent der Reisekosten übernommen, darüber bis zu 50 Prozent. Bei Gastaufenthalten werden 10 Euro pro Tag und Gast gezahlt, bei Gästen aus Osteuropa 15 Euro. Insgesamt sind maximal 60 Prozent der Gesamtkosten und 7.700 Euro je Maßnahme förderfähig.
Künstlerstipendien des Landes M-V
Stipendien in den Bereichen Bildende Kunst und Fotografie, Darstellende Kunst und Tanzperformance, Musik und Komposition sowie Literatur und spartenübergreifende Projekte. Arbeitsstipendien betragen maximal 5.000 Euro, Reisestipendien maximal 3.000 Euro. Zusätzlich gibt es Residenzplätze in Künstlerhäusern und internationale Austauschplätze über das Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop.
GRW - Infrastruktur (EFRE VI)
EFRE-kofinanzierte Förderung für Errichtung, Modernisierung und Ausbau von Gewerbezentren wie Innovations-, Forschungs-, Telematik-, Technologie- und Gründerzentren, für Einrichtungen der beruflichen Bildung sowie für Forschungsinfrastruktur an wirtschaftsnahen gemeinnützigen Forschungseinrichtungen. Es werden in der Regel bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.
GRW - Infrastruktur (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)
Zuschüsse für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur: Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten, Verkehrsanbindungen, Forschungs- und Technologiezentren, Bildungseinrichtungen, Kommunikationsinfrastruktur, Abwasser- und Abfallanlagen sowie Hafeninfrastruktur. Das Land kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten fördern, wenn das Vorhaben regionalen Entwicklungsstrategien entspricht.
KulturPass für 18-Jährige
Der KulturPass gab 18-Jährigen ein persönliches Budget für Buecher, Konzerte, Kino, Theater und Museen, das über eine App eingeloest wurde. Das Programm lief von Juni 2023 bis Dezember 2025 und wurde zum Jahresende 2025 eingestellt. Letzter Reservierungstag war der 30. November 2025, die Abrechnung der Anbieter endete am 15. Dezember 2025. Rund 500000 Jugendliche und 15000 Anbieter haben teilgenommen. Neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Bildungsprämie (Prämiengutschein)
Die Bildungsprämie war ein Bundesprogramm, das Erwerbstätigen mit kleinem Einkommen einen Prämiengutschein für die Kosten einer Weiterbildung gab. Das Programm ist beendet: Der letzte Prämiengutschein wurde am 31. Dezember 2021 ausgegeben, Abrechnungen der Anbieter waren nur noch bis 31. Dezember 2022 möglich. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Der Bund verweist stattdessen auf direkte Förderprogramme wie Aufstiegs-BAföG und die Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit sowie auf steuerliche Entlastungen.
Bildungsprämie (Prämiengutschein und Spargutschein)
Die Bildungsprämie unterstützte Erwerbstätige mit kleinem Einkommen bei den Kosten einer beruflichen Weiterbildung durch Prämiengutscheine und den Spargutschein. Der letzte Prämiengutschein wurde am 31.12.2021 ausgegeben, die Abrechnung durch Weiterbildungsanbieter beim Bundesverwaltungsamt war bis spätestens 31.12.2022 möglich. Das Programm ist damit beendet, an seine Stelle treten unter anderem der Bildungsgutschein, die Weiterbildungsförderung Beschäftigter und das Aufstiegs-BAföG.
Länger fit durch Musik!
Programm zur Förderung demenzsensiblen Musizierens in Chören und Orchestern, finanziert aus der Nationalen Demenzstrategie von BMFSFJ und BMG. Die Projektförderung ist beendet, Anträge konnten bis 30.09.2023 gestellt werden. Weiterhin verfügbar sind kostenlose Demenz-Partner-Schulungen für Ensembles und ein digitaler Methodenkoffer.
ZukunftsMUT
Ausgelaufenes DSEE-Programm zur Stärkung von Engagementstrukturen und Angeboten für Kinder, Jugendliche und Familien nach der Pandemie. Gefördert wurde mit bis zu 15.000 Euro und gestaffelter Quote: bis 5.000 Euro zu 90 Prozent, bis 10.000 Euro zu 80 Prozent, bis 15.000 Euro zu 70 Prozent. Ein Schwerpunkt lag auf strukturschwachen und ländlichen Räumen.
Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
Das Programm förderte die Teilnahme von Beschäftigten an Kurzschulungen und fachpraktischen Coachings zum Thema Wärmepumpen im Gebäudebestand mit 90 Prozent der Kosten, maximal 250 Euro pro Person und Schulungstag beziehungsweise 500 Euro pro Coaching, insgesamt höchstens 5.000 Euro pro Antragsteller. Die Antragsfrist endete am 30. September 2025, das Programm ist geschlossen.
Kommunalinvestitionsförderung Schulen M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von in der Regel 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Sanierung, Umbau, Erweiterung und ausnahmsweise Ersatzbau von Schulgebäuden einschließlich Sporthallen, Außenanlagen, Mensen und Werkstätten. Antragsberechtigt waren finanzschwache Kommunen. Das Programm ist ausgeschöpft.
DigitalPakt Schulen M-V 2019 bis 2024
Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Festbetragsfinanzierung für digitale Infrastruktur an Schulen: Netzwerkinfrastruktur und WLAN, Anzeige- und Interaktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte sowie mobile Endgeräte. Öffentliche Schulen erhielten einen Sockelbetrag von 40.000 bis 75.000 Euro plus 340 Euro je Schüler, Ersatzschulen 15.000 Euro plus 395 Euro je Schüler, jeweils zuzüglich 10 Prozent Landeskofinanzierung. Die Antragsfristen sind abgelaufen.
Schulbaupaket M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Sanierung, Neu- und Umbau sowie Erweiterung von Schulinfrastruktur an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen außerhalb von Mittel- und Oberzentren. Der Fördersatz richtete sich nach der Leistungsfähigkeit des Schulträgers, maximal wurden 5 Millionen Euro gewährt. Das Programm ist ausgeschöpft.
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