Förderprogramme für Bildung auf Ebene Land
Alle Programme für Bildung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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NRW.BANK.Kommunal
Zinsguenstiges Darlehen bis 150 Millionen Euro pro Jahr für alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden Verwaltungsgebäude, Feuerwehr und Polizei, Verkehrsinfrastruktur, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, soziale Infrastruktur, OEPNV, Stadt- und Dorfentwicklung, Kulturpflege sowie regionale Sportstätten.
NRW.BANK.Kommunal Invest
Zinsguenstige langfristige Finanzierung für kommunale Investitionen mit Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren. Bis 2 Millionen Euro sind bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanzierbar, darueber maximal 50 Prozent, die restlichen 50 Prozent über NRW.BANK.Kommunal. Für die Varianten Kommunal Invest Plus und Kommunal Invest Klimaschutz können keine Anträge mehr gestellt werden.
Berlin Infra
Förderkredit bis 100 Millionen Euro für Infrastrukturinvestitionen öffentlicher Unternehmen in Berlin. Gefördert werden Verkehr, Ver- und Entsorgung, Gesundheitseinrichtungen, Bildung, Energieeffizienz, Wohnen und IT-Dienstleistungen, bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten, Laufzeit bis 30 Jahre.
Weiterbildungsrichtlinie 2026 (Bildungsscheck Brandenburg)
Förderung beruflicher Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens, kofinanziert aus dem ESF Plus. Der Bildungsscheck für Beschäftigte gewährt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Mindestförderhöhe von 500 Euro. Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen einschließlich Ehrenamt wird mit maximal 50 Prozent und mindestens 1.000 Euro gefördert, die Einzelförderung ist auf 3 Mio. Euro je Unternehmen begrenzt.
Aus- und Weiterbildungskredit RLP (Programm 601)
Zinsgünstiger Kredit gegen den Fachkräftemangel für Unternehmen, die ausbilden oder ihre Beschäftigten qualifizieren. Investitionen sind bis 2 Millionen Euro finanzierbar, Betriebsmittel bis 500.000 Euro, die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahren mit tilgungsfreien Anlaufjahren.
Klimaschutz im Alltag
Zuschuss für gemeinnützige Projekte zum alltäglichen Klimaschutz in Stadtteilen und Quartieren, etwa Reparaturcafés, Gemeinschaftsgärten, Energiesparberatungen und Klimabildungsveranstaltungen. Maximal 204.000 Euro für dreijährige Projekte bei einer Förderquote von bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten.
Klimopass 2025 - Klimawandelanpassung
Zuschuss für Anpassung an den Klimawandel in drei Modulen. Modul A fördert Beratung und Qualifizierung mit bis zu 80 Prozent des Tagessatzes (maximal 640 Euro pro Tag) beziehungsweise 65 Prozent bei vertiefter Beratung. Modul B fördert Vorstudien wie Klimaanalysen und Anpassungsstrategien mit bis zu 65 Prozent, maximal 35.000 Euro. Modul C fördert Umsetzungsprojekte wie Hitzeschutz an Haltestellen und Trinkwasserspender mit 50 bis 60 Prozent, maximal 100.000 bis 200.000 Euro.
PROFI Impuls Förderaufruf #UpdateHamburg 2026
Förderaufruf für sozial innovative Projekte, die Lösungsansätze für gesellschaftliche Herausforderungen in Hamburg entwickeln. Adressiert werden die vier Dachthemen soziale Teilhabe, Gesundheit, Bildung sowie Klima und Umwelt. Einzelprojekte erhalten bis zu 100.000 Euro, Kooperationsprojekte bis zu 150.000 Euro bei rund zwölf Monaten Projektlaufzeit.
Junges Wohnen (Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende)
Zunächst zinslose Darlehen mit Tilgungsnachlass und nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende an Hochschulstandorten in Niedersachsen. Je Wohnheimplatz sind bis zu 113.860 Euro förderfähig, bei rollstuhlgerechten Einheiten nach DIN 18040-2 oder Eltern-Kind-Appartements bis zu 140.650 Euro. Es wird ein Tilgungsnachlass von 20 Prozent gewährt.
Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften
Zuschuss für Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen zur Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern. Gefördert werden regionale Koordinierungsstellen (bis 90.000 EUR), das Projekt komm auf Tour (bis 30.000 EUR), die Woche der offenen Unternehmen SCHAU REIN! (pauschal bis 13.000 EUR) sowie Koordinatoren für die Zusammenarbeit von allgemein- und berufsbildenden Schulen (bis 135.000 EUR).
Junges Wohnen - Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen (Programm 558)
Zinsgünstiges Darlehen für die Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen. Je Bewohnerplatz sind bis zu 60.000 Euro möglich, bei klimagerechter Modernisierung auf EH 85 bis zu 100.000 Euro. Der Tilgungszuschuss reicht von 25 Prozent ohne Effizienzstandard bis 45 Prozent bei EH 55.
Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime (Programme 556, 557)
Förderdarlehen für den Bau von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen mit bezahlbaren Mieten. Je Bewohnerplatz sind 78.000 bis 92.000 Euro möglich, das Darlehen ist 10 Jahre zinsfrei und danach 5 Jahre mit 0,5 Prozent verzinst. Der Tilgungszuschuss beträgt 35 bis 50 Prozent.
Bayerische Förderung von Wohnraum für Studierende
Bayern fördert die Schaffung von Wohnplätzen für Studierende mit leistungsfreien Baudarlehen und ergänzenden Zuschüssen. Gefördert werden bis zu 45.000 Euro je Wohnplatz bei 25-jähriger Bindung und bis zu 75.000 Euro je Wohnplatz bei 40-jähriger Bindung, entsprechend bis zu 45 beziehungsweise bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; für bestimmte Apartments ist eine Erhöhung um bis zu 20.000 Euro je Platz möglich. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Gebäudeerwerber, deren Vorhaben den Bedarf am Hochschulort deckt. Die Plätze sind bedürftigen Studierenden staatlicher oder anerkannter Hochschulen vorbehalten, bis zu 20 Prozent dürfen an Auszubildende gehen.
Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende
Einmaliger Zuschuss für die Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende durch Neubau, Ersterwerb, Dachgeschossausbau oder Aufstockung. Je Einzelzimmer gibt es bis zu 40.500 bis 47.900 Euro, je Doppelzimmer bis zu 48.000 bis 55.400 Euro, jeweils abhängig von der Ausstattung. Eine Zusatzförderung für Barrierefreiheit ist möglich.
Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen
Zuschuss für sieben strategische Klimaschutzmaßnahmen von Kommunen, darunter Treibhausgasbilanzierung, Gebäudesteckbriefe, Energiemanagementsysteme, Prozessmanagement, Qualitätsmanagement, Projektentwicklungsberatung und Bürgerkommunikation. Beratungen werden mit 75 Prozent des Tagessatzes, maximal 750 Euro pro Tag gefördert, Gebäudesteckbriefe mit 300 Euro je Gebäude (3.000 bis 50.000 Euro), Kommunikationsmaßnahmen mit 80 Prozent der Kosten (2.000 bis 5.000 Euro).
Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg (BPW)
Kostenloser Gründungswettbewerb mit Seminaren, Webinaren, Workshops und Netzwerkveranstaltungen sowie Zugang zu über 350 Beraterinnen und Beratern. Insgesamt werden Preisgelder von mehr als 50.000 Euro ausgeschuettet, in jeder der drei Wettbewerbsstufen werden drei Gewinner ausgezeichnet.
Projektfonds Zeitgeschichte und Erinnerungskultur
Projektförderung von 5.000 bis 40.000 Euro für Vorhaben zur Berliner Zeitgeschichte und Erinnerungskultur. Der Höchstbetrag wird nur in Ausnahmefaellen gewährt. Die Projekte müssen im Förderjahr in Berlin öffentlich sichtbar sein.
DigitalInvest KMU
Zuschuss für Investitionen in Digitalisierungsprozesse und digitale Modulvorhaben von KMU im Saarland. Die Basis-Förderung fördert die Optimierung bestehender Unternehmensprozesse mit bis zu 12.500 Euro, die Plus-Förderung besonders innovative Transformationsvorhaben mit bis zu 20.000 Euro. Gefördert werden Hard- und Software sowie die Weiterbildung der Beschäftigten.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Sicherheit
Zuschuss von 50 Prozent, maximal 15.000 Euro, für Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit in KMU. Drei kombinierbare Schwerpunkte: Analyse des IST-Zustands durch externe IT-Dienstleister, Schulung und Fortbildung der Mitarbeitenden sowie Erwerb und Installation von Software und Hardware für den IT-Basisschutz wie Antiviren-, Anti-Ransom-, Patch-Management- und Firewall-Lösungen.
Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie
Einmalige Prämie von 10.000 Euro für Handwerksmeister und gleichgestellte Fachkräfte, die in Thüringen ein Unternehmen gründen, übernehmen oder sich taetig beteiligen. Zusätzlich gibt es 2.500 Euro Ausbildungsprämie für die Schaffung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes.
Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen
Einmalige Meistergründungsprämie von 10.000 Euro für Handwerksmeister, Industriemeister und Gärtnermeister, die in Thüringen gründen, übernehmen oder sich mit mindestens 25,1 Prozent beteiligen. Zusätzlich gibt es eine Ausbildungsprämie von 2.500 Euro. Gefördert werden Personal- und Sachkosten der Gründung, Investitionen ins Anlagevermögen, Ausbildungsvergütungen und Übernahmekosten. Zum 1. Januar 2026 wurden die Zugangsvoraussetzungen erweitert.
Stipendienprogramm zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
Förderung für Menschen mit ausländischem Berufsabschluss, die ihn in Deutschland anerkennen lassen wollen. Übernommen werden Übersetzungen, Gebühren, Anpassungslehrgänge, Kenntnisprüfungen, Sprachkurse sowie Fahrt- und Kinderbetreuungskosten. Einmalige Zuschüsse bis 4.000 Euro, zinslose Darlehen bis 6.000 Euro und in Ausnahmefällen bis 10.000 Euro sowie ein monatliches Stipendium über maximal 36 Monate zu je 50 Prozent als Darlehen und Zuschuss.
Starthaus Coachingprogramm
Zwölfmonatiges Qualifizierungsprogramm für Gründungswillige mit Berufsausbildung oder Hochschulabschluss und innovativer Geschäftsidee. Enthalten sind rund 25 Kurzveranstaltungen, 8 bis 10 individuelle Begleitgespräche und vier Meilensteinaufgaben. Dazu kommt eine projektbezogene finanzielle Förderung als Hilfe zum Lebensunterhalt von 8.500 Euro.
SprachFit - Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung (Säule 1)
Zuschuss zu Personal- und Sachkosten für Sprachfördergruppen im Jahr vor der Einschulung. Je Kind gibt es 1.000 Euro Personalkostenzuschuss (maximal 8.000 Euro je Gruppe und Förderzeitraum) und 200 Euro Sachkostenzuschuss (maximal 1.600 Euro je Gruppe). Fahrtkosten zwischen Kindergarten und Förderort werden mit bis zu 360 Euro je Kind und Jahr bezuschusst.
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