Förderung als Zuschuss für Bildung auf Ebene Land
Alle Programme für Bildung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende
Einmaliger Zuschuss für die Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende durch Neubau, Ersterwerb, Dachgeschossausbau oder Aufstockung. Je Einzelzimmer gibt es bis zu 40.500 bis 47.900 Euro, je Doppelzimmer bis zu 48.000 bis 55.400 Euro, jeweils abhängig von der Ausstattung. Eine Zusatzförderung für Barrierefreiheit ist möglich.
Klimopass 2025 - Klimawandelanpassung
Zuschuss für Anpassung an den Klimawandel in drei Modulen. Modul A fördert Beratung und Qualifizierung mit bis zu 80 Prozent des Tagessatzes (maximal 640 Euro pro Tag) beziehungsweise 65 Prozent bei vertiefter Beratung. Modul B fördert Vorstudien wie Klimaanalysen und Anpassungsstrategien mit bis zu 65 Prozent, maximal 35.000 Euro. Modul C fördert Umsetzungsprojekte wie Hitzeschutz an Haltestellen und Trinkwasserspender mit 50 bis 60 Prozent, maximal 100.000 bis 200.000 Euro.
Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen
Zuschuss für sieben strategische Klimaschutzmaßnahmen von Kommunen, darunter Treibhausgasbilanzierung, Gebäudesteckbriefe, Energiemanagementsysteme, Prozessmanagement, Qualitätsmanagement, Projektentwicklungsberatung und Bürgerkommunikation. Beratungen werden mit 75 Prozent des Tagessatzes, maximal 750 Euro pro Tag gefördert, Gebäudesteckbriefe mit 300 Euro je Gebäude (3.000 bis 50.000 Euro), Kommunikationsmaßnahmen mit 80 Prozent der Kosten (2.000 bis 5.000 Euro).
Projektfonds Zeitgeschichte und Erinnerungskultur
Projektförderung von 5.000 bis 40.000 Euro für Vorhaben zur Berliner Zeitgeschichte und Erinnerungskultur. Der Höchstbetrag wird nur in Ausnahmefaellen gewährt. Die Projekte müssen im Förderjahr in Berlin öffentlich sichtbar sein.
Soziale Betriebe 2.0
Förderung sozialer Betriebe in Berlin, in denen vormals langzeitarbeitslose Personen sozialversicherungspflichtig in marktnahen Tätigkeitsfeldern beschäftigt werden. Das Land finanziert die fachliche Anleitung und sozialpaedagogische Begleitung im Verhältnis 1 zu 5 und degressiv die Lohnkosten der Teilnehmenden, sofern keine Bundesinstrumente greifen.
Qualifizierung Plus (Q+)
Landesprogramm zur Förderung niedrigschwelliger Qualifizierungsmaßnahmen für marktferne Personen in Berlin. Schwerpunkte sind berufsfachliche Kompetenzen, digitale und gesundheitliche Kompetenzen sowie Grundbildung wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Die Umsetzung läuft über die zgs consult GmbH, konkrete Förderbeträge oder Fördersaetze veröffentlicht die Senatsverwaltung auf der Programmseite nicht.
Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (PAV) 2022-2028
Förderung Brandenburger Betriebe bei der Ausbildung junger Menschen, kofinanziert aus dem ESF Plus. Gefördert werden die allgemeine Verbundausbildung, die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk, die Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft und Servicestellen. Bei der Verbundausbildung gelten Pauschalen von 34,60 bis 42,90 Euro pro Lehrgangstag und Auszubildendem, die Förderung beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024
Zuschuss für Vorhaben zur Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt und zum Erhalt von Lebensräumen und Landschaften. Gefördert werden Naturschutzfachplanungen und Studien, Umweltsensibilisierung in Natura-2000-Gebieten sowie umweltbezogene Bildungsarbeit. Je nach Förderschwerpunkt beträgt der Zuschuss 50, 75 oder 100 Prozent, bei Baumpflanzungen als Festbetrag 92 oder 65 Euro pro Baum.
Sprachförderung MitSprache - Deutsch4U (Hessen)
Mit dem Sprachförderprogramm Deutsch4U fördert Hessen Deutschkurse für Zugewanderte und Geflüchtete, ergänzt um Kinderbetreuung während der Kurszeiten. Grundlage waren die Förderrichtlinie sowie eine eigene Kurskonzeption. Die Landesförderrichtlinie ist nach Angaben des Landes nur bis zum 31. August 2025 gültig; Förderanträge konnten nur für Sprachfördermaßnahmen bis zu diesem Datum gestellt werden. Für Deutsch4U-Kurse ab dem 1. September 2025 erfolgt die Förderung über einen Förderaufruf im Rahmen eines Vorhabens aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union.
Neue Kita-Finanzierung Bayern
Bayern stellt die Kita-Finanzierung zum 1. Januar 2027 auf ein neues System um und erhöht die staatliche Betriebskostenförderung bis zum Endausbau 2029 um insgesamt 25 Prozent. Bereits 2026 wurde die laufende Förderung um mehr als zehn Prozent angehoben. Der bisherige Beitragszuschuss von 100 Euro wird formal abgeschafft, das entsprechende Mittelvolumen bleibt aber im System und fliesst in die Betriebskostenförderung. Die Höhe der Elternbeiträge bleibt eine kommunale Entscheidung, das Land will sie stabilisieren.
DigitalPakt Schulen Mecklenburg-Vorpommern
Die Landesumsetzung des DigitalPakts Schule in Mecklenburg-Vorpommern förderte Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden, WLAN, Anzeige- und Arbeitsgeraete sowie nachrangig mobile Endgeraete ohne Smartphones. Die Förderhöhe ergab sich aus einem Sockelbetrag zwischen 40.000 und 75.000 Euro je nach Schulart plus 340 Euro je Schuelerin und Schueler, zuzueglich 10 Prozent Kofinanzierungszuschuss. Antragsberechtigt waren Schulträger öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen. Die Antragsfrist endete am 31.12.2023. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing waren kein Fördergegenstand.
Weiterbildungsscheck Sachsen (individuell berufsbezogene Weiterbildung)
Der Weiterbildungsscheck Sachsen fördert individuelle berufsbezogene Weiterbildung von Erwerbstaetigen mit Hauptwohnsitz in Sachsen. Der Fördersatz beträgt regulaer 50 Prozent, für geringfuegig Beschäftigte 80 Prozent, höchstens 4.500 Euro pro Person. Das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen darf höchstens 3.700 Euro betragen, die Gesamtausgaben der Weiterbildung müssen mindestens 700 Euro erreichen. Wichtig: Aufgrund der Haushaltslage im Freistaat Sachsen wurden im Doppelhaushalt 2025/2026 keine weiteren Mittel bereitgestellt. Die Förderung ist derzeit ausgesetzt, Anträge können nicht gestellt werden.
Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie - Demokratie leben!
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für gemeinnützige Träger in fuenf Handlungsfeldern: Mobile Beratung bis 808.000 Euro, Opfer- und Betroffenenberatung bis 768.000 Euro, Ausstiegs- und Distanzierungsberatung bis 338.000 Euro, Islamismuspraevention bis 150.000 Euro und Antisemitismuspraevention bis 190.000 Euro. In der Regel werden 90 Prozent der Personal- und Sachkosten auf Basis der TVoeD-Saetze übernommen. Derzeit ist keine Antragstellung möglich, eine Frist für 2026 wurde noch nicht festgelegt.
Digitalprämie Berlin
Anteilsfinanzierung von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben, maximal 17.000 Euro, für Digitalisierungsvorhaben Berliner KMU und Soloselbständiger. Gefördert wurden digitale Arbeits-, Produktions- und Managementprozesse, die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit sowie digitale Beratung und Qualifizierung. Für das Programm können keine Zuschüsse mehr beantragt werden.
Sachsen-Anhalt Nachhaltigkeitsbildung
Zuschuss für Projekte der Bildung für nachhaltige Entwicklung im ausserschulischen Bereich. Gefördert werden Vorhaben, die Verstaendnis für Nachhaltigkeit vermitteln und Menschen zu nachhaltigen Entscheidungen befähigen. Für das Jahr 2026 stand ein Volumen von 1,4 Millionen Euro bereit.
Richtlinie Ganztagsinvestitionen (RL GanzInvest)
Zuschuss für Neubau, Umbau, Erweiterung und Sanierung von Einrichtungen der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder der Klassen 1 bis 4 in Sachsen. Förderfähig sind Schulhorte, Schulgebäude mit Betreuungsangebot, Turnhallen und Sportfreiflächen. Der Fördersatz beträgt bis zu 70 Prozent, bei großen ländlichen Vorhaben bis zu 60 Prozent.
Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung (Weiterbildungsscheck)
Zuschuss zu individuellen berufsbezogenen Weiterbildungen für Beschäftigte mit Wohnsitz in Sachsen. Gefördert werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten, bei geringfügig Beschäftigten 80 Prozent, maximal 4.500 EUR. Wegen der Haushaltslage wurden im Doppelhaushalt 2025/2026 keine weiteren Mittel bereitgestellt, die Förderung ist derzeit ausgesetzt.
A2 Branchenspezifische Qualifizierungsvorhaben
Zuschuss für Weiterbildungseinrichtungen, die gemeinsam mit KMU innovative Qualifizierungsmodule für neue berufliche Anforderungen entwickeln und erproben. Schwerpunktbranchen sind erneuerbare Energien, Life Sciences und Informationstechnologie. Derzeit ist keine Antragstellung möglich, neue Aufrufe werden per Newsletter angekündigt.
Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Digital Learning Campus (DLC)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Aufbau digitaler Lernorte in Schleswig-Holstein, insbesondere zu Künstlicher Intelligenz. Gefördert wurden Ausstattung, Sach- und Personalkosten für Tutorensysteme und Online-Module. Aus EFRE-Mitteln standen 15 Millionen Euro bei einem Gesamtvolumen von 37,5 Millionen Euro bereit, das Antragsverfahren ist abgeschlossen.
Bau- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (KIP II - Bildung - Kita U6)
Zuschuss für Investitionen zur qualitativen Verbesserung und Erhaltung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt. Die Zuwendung betrug bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsaetzlich maximal 100.000 Euro je Kindertagesstätte und 10.000 Euro je Kindertagespflegestelle. Das Programm ist ausgelaufen.
Jugendklimawettbewerb Niedersachsen
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von 2.500 bis 200.000 Euro und 95 bis 100 Prozent Förderquote für nicht investive Projekte zu Klimaschutz und Klimaanpassung mit jungen Menschen bis 27 Jahren. Förderfähig sind unter anderem CO2-Minderung, Ressourcenschonung, Energieeinsparung, Verhaltensänderung, Mobilität, Mikroklima und Informationskampagnen. Eine Bewerbung ist derzeit nicht mehr möglich.
Soziale Innovation - Projekte
Zuschüsse für Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer und übertragbarer Projekte in den Schwerpunkten Arbeitswelt im Wandel und Daseinsvorsorge. Gefördert werden bis zu 70 Prozent im SER-Gebiet und bis zu 80 Prozent im Übergangsgebiet, die maximalen Projektkosten liegen bei 750.000 Euro. Förderfähig sind Personalausgaben, Fremdpersonal, Honorare und ehrenamtliche Arbeit zuzueglich 35 Prozent Restkostenpauschale. Die Einreichung läuft über zeitlich begrenzte Förderaufrufe; der sechste Aufruf endete am 22.05.2026, ein Folgeaufruf ist noch nicht veröffentlicht.
Kommunalinvestitionsförderung Schulen M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von in der Regel 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Sanierung, Umbau, Erweiterung und ausnahmsweise Ersatzbau von Schulgebäuden einschließlich Sporthallen, Außenanlagen, Mensen und Werkstätten. Antragsberechtigt waren finanzschwache Kommunen. Das Programm ist ausgeschöpft.
DigitalPakt Schulen M-V 2019 bis 2024
Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Festbetragsfinanzierung für digitale Infrastruktur an Schulen: Netzwerkinfrastruktur und WLAN, Anzeige- und Interaktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte sowie mobile Endgeräte. Öffentliche Schulen erhielten einen Sockelbetrag von 40.000 bis 75.000 Euro plus 340 Euro je Schüler, Ersatzschulen 15.000 Euro plus 395 Euro je Schüler, jeweils zuzüglich 10 Prozent Landeskofinanzierung. Die Antragsfristen sind abgelaufen.
Was Landesförderung bei Bildung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Bildung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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