# Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499)

Zuschuss von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten für den klimafreundlichen Neubau kommunaler Gebäude. Variante 498 für Wohngebäude mit 100.000 bis 150.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit, Variante 499 für Nichtwohngebäude mit 1.000 bis 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 5 bis 10 Millionen Euro je Vorhaben.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | KfW |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 10.000.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Neubau, Energie |
| Frist | Laufende Antragstellung, Stufe EH 55 und EG 55 verlängert bis 31. Dezember 2026, unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände
- Erreichen der Stufe Effizienzhaus 55 beziehungsweise Klimafreundliches Gebäude, optional mit QNG-Siegel
- Beauftragung von Energieeffizienz-Expertin oder -Experte, bei QNG zusätzlich Nachhaltigkeitsberatung
- Bestätigung zum Antrag (BzA) und Zusage vor Baubeginn
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Auszahlung

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit anderen kommunalen Förderprogrammen im Rahmen der Kumulierungsregeln

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499) beantragen?

Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499) richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände

### Wie viel Geld gibt es bei Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 10.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499) beantragen?

Laufende Antragstellung, Stufe EH 55 und EG 55 verlängert bis 31. Dezember 2026, unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit anderen kommunalen Förderprogrammen im Rahmen der Kumulierungsregeln Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Geb%C3%A4ude-und-Einrichtungen/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-%E2%80%93-Kommunen-(498-499)/
- Antragstellung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Geb%C3%A4ude-und-Einrichtungen/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-%E2%80%93-Kommunen-(498-499)/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/klimafreundlicher-neubau-kommunen-498-499-kfw
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/neubau

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/klimafreundlicher-neubau-kommunen-498-499-kfw
