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KlimaWildnis – Förderung eigendynamischer Flächenentwicklung im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Projektträger ZUG gGmbH · bundesweit

Förderung der Entwicklung und Sicherung kleinerer Flächen mit eigendynamischer Entwicklung in Deutschland sowie von Personalstellen für KlimaWildnis-Botschafterinnen und -Botschafter, die bei Flächenakquise und Projektentwicklung unterstützen. Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Förderaufruf offen bis 31.12.2027

Antrag für KlimaWildnis – Förderung eigendynamischer Flächenentwicklung im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz vorbereiten

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 19 Angaben und 16 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

VereineKommunenUnternehmen

Was du erfüllen musst

  • Flächen mit Potenzial für eigendynamische Entwicklung
  • Antrag über die ZUG als Projektträger
  • Antrag vor Vorhabenbeginn

Was du dafür brauchst

19 Angaben und 16 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • Register und Nummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Objekt

  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Flächennachweis oder Betriebsnummer
  • Lageplan oder Flurkarte
  • Vergleichsangebote

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

KlimaWildnis – Förderung eigendynamischer Flächenentwicklung im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu KlimaWildnis – Förderung eigendynamischer Flächenentwicklung im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz

Wer kann KlimaWildnis – Förderung eigendynamischer Flächenentwicklung im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz beantragen?

KlimaWildnis – Förderung eigendynamischer Flächenentwicklung im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz richtet sich an Vereine, Kommunen und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Flächen mit Potenzial für eigendynamische Entwicklung

Wo gilt KlimaWildnis – Förderung eigendynamischer Flächenentwicklung im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich KlimaWildnis – Förderung eigendynamischer Flächenentwicklung im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich KlimaWildnis – Förderung eigendynamischer Flächenentwicklung im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz beantragen?

Förderaufruf offen bis 31.12.2027 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für KlimaWildnis – Förderung eigendynamischer Flächenentwicklung im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach wasser-boden-klimaanpassung, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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Zuschuss für die dauerhafte Wiedervernässung entwässerter Moore zwischen 5 und 200 Hektar je Projekt. Beratung bis 30.000 Euro, Planung und Umsetzung kombiniert bis 600.000 Euro. Förderquote bis 95 Prozent, für Privatpersonen mit mindestens 80 Prozent Flächeneigentum bis 99 Prozent, für Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit bis 90 Prozent.

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Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Errichtung, Erweiterung und Nachruestung von Anlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung. Die Fördersaetze liegen je nach Anlagentyp zwischen 40 und 70 Prozent und erhöhen sich um 10 Prozentpunkte bei Vorhaben aus Programmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Für Klaeranlagen gelten Höchstbeträge von 1.800 bis 3.600 Euro je Einwohnerwert.

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