Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität
Nationale Klimaschutzinitiative, Umsetzung über die Zukunft Umwelt Gesellschaft gGmbH · bundesweit

Die Kommunalrichtlinie fördert Mobilitätsstationen, stationaere Radverkehrsinfrastruktur, die Bike+Ride-Offensive an Bahnhoefen und aktive Radinfrastruktur. Der beträgt in der Regel 50 Prozent, für finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere 65 Prozent, bei Bike+Ride an Bahnhoefen 70 Prozent beziehungsweise 85 Prozent; Fokuskonzepte Mobilität werden mit 60 beziehungsweise 80 Prozent gefördert. Antragsberechtigt sind Kommunen, ihre rechtlich selbständigen Betriebe, Zweckverbände, öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen sowie Vereine und Religionsgemeinschaften. Die Richtlinie vom 10. Oktober 2024 ist am 1. November 2024 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2027; Anträge können ganzjährig bei der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH gestellt werden.
Zur Frist: 1. November 2024 bis 31. Dezember 2027, Anträge ganzjährig
Antrag für Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität vorbereiten
9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 15 Angaben und 11 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Antragsberechtigung als Kommune, kommunales Unternehmen, Verein oder gemeinnützige Einrichtung
- Mindesteigenanteil von 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für finanzschwache Kommunen 10 Prozent
- Antrag über das Förderportal des Bundes (easy-Online) bei der ZUG gGmbH, Antragstellung ganzjährig möglich
Was du dafür brauchst
15 Angaben und 11 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Objekt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Zulassungsbescheinigung Teil I
9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
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So läuft der Antrag ab
Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität
Wer kann Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität beantragen?
Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität richtet sich an Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigung als Kommune, kommunales Unternehmen, Verein oder gemeinnützige Einrichtung
Wie viel Geld gibt es bei Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität beantragen?
1. November 2024 bis 31. Dezember 2027, Anträge ganzjährig Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität mit anderen Förderungen kombinieren?
Sonderprogramm Stadt und Land, Landesprogramme Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität?
Für diesen Antrag sind 15 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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- ÜbersichtWissen zum FörderantragWie Anträge ablaufen und woran sie typischerweise scheitern.
- ThemaFörderung für die neue HeizungWer eine alte Heizung ersetzt, kann dafür öffentliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bekommen.
Quelle und Stand
Angaben nach tickets-bahn-fern, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit
Das Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit ergänzt die Interreg-B-Förderung um zusätzliche Bundesmittel für deutsche Projektpartner. Gefördert werden Vorhaben von besonderem Bundesinteresse, die zu einer nachhaltigen und integrierten Raumentwicklung beitragen, etwa resiliente Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen, Klimaanpassung in Städten und Regionen, regionale Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Mobilität. Antragsberechtigt sind deutsche Antragsteller aus den sechs Programmräumen, die an einem transnationalen Interreg-Projekt mit deutscher Beteiligung mitwirken. Zuständig ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit fachlicher Begleitung durch das BBSR.
E-Lastenfahrrad-Richtlinie
Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhaengern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Ausgaben, höchstens 3.500 Euro je E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhaenger. Antragsberechtigt sind private Unternehmen, kommunale Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit und öffentliche Körperschaften wie Hochschulen. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt. Die Programmlaufzeit reicht vom 1. Oktober 2024 bis 30. Juni 2027, eine Einreichungsfrist gibt es nicht.
EFRE Thüringen 2021 bis 2027
Thüringen erhält in der Förderperiode 2021 bis 2027 rund 1,088 Milliarden Euro aus dem EFRE. Das Programm hat sechs Prioritäten: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit von KMU, CO2-Emissionsreduktion, Klimaanpassung und Katastrophenresilienz, nachhaltiger Nahverkehr sowie nachhaltige Stadtentwicklung. Die Thüringer Aufbaubank verwaltet das Programm, Anträge laufen über das Online-Portal.
Förderfonds der Metropolregion Hamburg
Der Förderfonds der Metropolregion Hamburg unterstützt Projekte, die die wirtschaftliche, technologische, räumliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Region als gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraum voranbringen. Gefördert werden länderübergreifende Vorhaben sowie Projekte in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Beispiele sind das Fledermauszentrum Noctalis, Radwegeprojekte an der Wedeler Au und das Agrarium am Kiekeberg. Für jedes beteiligte Bundesland gibt es eine eigene Ansprechperson, die Förderkonditionen stehen in den Richtlinien.
Interreg B - transnationale Zusammenarbeit mit deutscher Beteiligung
Deutschland beteiligt sich an sechs transnationalen Interreg-Programmräumen: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa und Ostseeraum. Gefördert werden Projekte in den Themenbereichen Wirtschaft, Arbeit und Leben, Energie und Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen, Mobilität und Verkehr sowie Raumentwicklung und Governance. Für deutsche Partner steht ergänzend eine zusätzliche Bundesförderung bereit.
Interreg Oberrhein 2021 bis 2027 (grenzüberschreitende Zusammenarbeit)
Interreg Oberrhein fördert grenzüberschreitende Projekte in der Region zwischen der französischen Region Grand Est, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und den Schweizer Kantonen (unter anderem Basel-Stadt und Solothurn). Das Programm wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert. Projektaufrufe erfolgen zeitlich gestaffelt, zum Beispiel der Aufruf Wissenschaftsoffensive.