Förderprogramme auf Ebene Land
Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
1.655 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie758
- Sanierung477
- Heizung191
- Photovoltaik141
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum171
- Mobilität411
- THG-Quote37
- Gründung415
- Digitalisierung350
- Forschung402
- Personal294
- Bildung651
- Familie269
- Natur und Umwelt348
- Landwirtschaft161
- Kultur226
- Sport166
- Soziales529
- Ehrenamt226
- Export77
- Sozialleistung517
- Wohnen und Miete217
- Gesundheit und Pflege241
- Zuwanderung und Integration112
- Sonstiges492
Soziale Innovationen 2023
Vollfinanzierung von Pilotprojekten zur Entwicklung, Erprobung und zum Transfer neuer Ideen für beschäftigungspolitische Herausforderungen. Entwicklungsprojekte werden mit 10.000 bis 50.000 Euro für maximal 6 Monate gefördert, Modellprojekte mit bis zu 300.000 Euro für maximal 24 Monate. Themen sind unter anderem Arbeitsmarktintegration, Fachkräftesicherung und Stärkung des ländlichen Raums. Kofinanziert aus dem ESF Plus.
Soziale Mietwohnraumförderung (geringe Einkommen)
Baudarlehen zu 0,6 Prozent Festzins kombiniert mit einem Finanzierungszuschuss für den Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen. Der Darlehensgrundbetrag liegt je nach Grundstückskosten zwischen 1.700 und 2.700 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, der Zuschuss bei 20 bis 40 Prozent des Darlehens. Es gelten Belegungs- und Mietpreisbindungen von 15, 20 oder 25 Jahren.
Soziale Mietwohnraumförderung (mittlere Einkommen)
Baudarlehen zu 0,6 Prozent Festzins mit gestaffeltem Finanzierungszuschuss von 20 bis 30 Prozent für Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Der Darlehensgrundbetrag liegt zwischen 1.200 und 2.200 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Zusätze sind möglich für Barrierefreiheit, Gemeinschaftsräume, Aufzüge und hohe Effizienzstandards.
Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung
Zinsgünstiges Darlehen über bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten plus Finanzierungszuschuss von 30 Prozent des Darlehens für die Modernisierung von mindestens 20 Jahre alten Mietwohnungen. Gefördert werden Grundrissverbesserung, Energie- und Wasserversorgung, Sanitär, Schallschutz und Barrierefreiheit. Das Land übernimmt die Zinsen während der ersten Zinsbindungsdauer vollständig.
Soziale Wohnraumförderung Hessen
Hessen fördert auf Grundlage des Hessischen Wohnraumfördergesetzes mehrere Bereiche: den Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringen bis mittleren Einkommen, die Modernisierung von Mietwohnungen im Bestand, Wohnungen für Studierende und Auszubildende, die Bildung von Wohneigentum und gemeinschaftliches Wohnen, den Erwerb von Belegungsrechten zur Sicherung vorhandener Sozialwohnungen sowie den behindertengerechten Umbau selbst genutzten Wohneigentums. Für 2025 nennt das Ministerium 365,7 Millionen Euro für den Mietwohnungsneubau, 150,3 Millionen Euro für Modernisierung und 36,2 Millionen Euro für 1.784 Belegungsrechte, insgesamt 5.216 geförderte Wohnungen und Wohnplätze. Anträge laufen über die WIBank.
Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen
Zinsloses Landesdarlehen für Haushalte mit Kind oder schwerbehindertem Angehörigen zum Bau, Ersterwerb, Kauf oder Ausbau von selbst genutztem Wohneigentum. Die Grundförderung beträgt bis zu 100.000 Euro, dazu kommen bis zu 50.000 Euro Zusatzdarlehen bei Schwerbehinderung und bis zu 15.000 Euro für Zukunftsfähigkeit. Der Zinssatz liegt bei 0,0 Prozent bei zwanzigjähriger Bindung, jährlich fällt 0,5 Prozent Verwaltungsgebühr an.
Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen Schleswig-Holstein
Zinsloses Förderdarlehen von bis zu 100.000 Euro mit 20 Jahren Zinsbindung für private Haushalte mit mindestens einem Kind und oder einem schwerbehinderten Angehoerigen. Gefördert werden Neubau, Kauf einer Bestandsimmobilie und Erweiterung von selbst genutztem Wohnraum, wenn dies wegen eines Haushaltsmitglieds mit Behinderung noetig ist. Zusatzdarlehen sind möglich, bis zu 50.000 Euro für behinderungsbedingte Baumaßnahmen und bis zu 15.000 Euro für zukunftssichernde Maßnahmen. Es fällt eine jährliche Verwaltungskostengebühr von 0,5 Prozent an, dazu einmalige Bearbeitungskosten. Die Fördermittel stehen nur begrenzt zur Verfuegung, ein Anspruch besteht auch bei Erfuellung aller Voraussetzungen nicht.
Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen
Zinsvergünstigte Darlehen und Investitionszuschüsse für Neubau, Erwerb, Sanierung und Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie Studentenwohnheimplätzen. Gefördert werden bis zu 85 Prozent der Gesamtkosten (bis 90 Prozent bei besonderen Bedarfsgruppen), der Zinssatz liegt bei 0,5 Prozent bis zum Ende des zehnten Jahres nach Bezugsfertigkeit. Zuschüsse sind bis zu 35 Prozent der Förderhöhe und maximal 1.500 Euro je Quadratmeter möglich.
Soziale Wohnraumförderung im Saarland (Wohnraumförderungsprogramm WFP SL 2025)
Rahmenrichtlinie der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes, die früher getrennte Einzelregelungen zu einer Förderrichtlinie zusammenfasst. Gefördert wird die Schaffung von Mietwohnraum und selbst genutztem Wohneigentum durch ein zinsvergünstigtes Baudarlehen, das durch einen Tilgungszuschuss ergänzt werden kann, oder durch einen verlorenen Zuschuss zur Teilfinanzierung. Zielgruppen sind Haushalte mit geringem Einkommen, Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Studierende und Wohnungslose.
Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
Städtebauförderung für benachteiligte Quartiere, unter anderem für die Aufwertung des öffentlichen Raums, die Fortschreibung von Entwicklungskonzepten sowie nicht investive Maßnahmen wie Quartiersmanagement und Beteiligungsverfahren. Gefördert werden maximal zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten, Kommunen in schwieriger Haushaltslage können mehr erhalten.
Sportanlagenförderung Rheinland-Pfalz - Großes Förderprogramm
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Bau, Sanierung und Erweiterung von Sportanlagen mit förderfähigen Kosten von mehr als 100.000 Euro. Antragsberechtigt sind Kommunen, Sportvereine und Sportverbände, gefördert werden unter anderem Turnhallen, Spielfelder, Leichtathletikanlagen, Schwimmbäder und Spezialsportanlagen.
Sportförderdarlehen Landessportbund Bremen
Mit dem Sportförderdarlehen unterstützt der Landessportbund Bremen seine Mitgliedsvereine bei der Umsetzung wichtiger Vorhaben. Die Vergabe erfolgt direkt über den Landessportbund. Besonders attraktiv ist der Tilgungsnachlass, denn bei pünktlicher Tilgung werden 20 Prozent des Darlehens, höchstens jedoch 1.000 Euro, in einen Zuschuss umgewandelt. Das Darlehen ergänzt die Zuschussmöglichkeiten nach den Bremer Sportförderungsrichtlinien.
Sportförderung Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern
Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern fördert als Dachverband der Sportverbände und Sportvereine den Sport im Land. Mitgliedsvereine und Mitgliedsverbände können für eine Reihe von Projekten und Maßnahmen Anträge auf Fördermittel an die LSB-Geschäftsstelle richten, dazu zählt unter anderem die Förderung von Bildungslehrgängen. Für jede Richtlinie gibt es eigene Formblätter und Ansprechpartner. Die Antragstellung soll schrittweise vollständig in das SportVereinsPortal überführt werden, derzeit ist die Einreichung per Post oder als unterschriebener Scan per E-Mail möglich.
Sportförderung Sachsen - Projekt Breitensportentwicklung
Auf Grundlage des Zuwendungsvertrags zwischen dem Landessportbund Sachsen und dem Sächsischen Staatsministerium des Innern erhalten sächsische Sportvereine Fördermittel für einen qualitäts- und ergebnisorientierten Übungs- und Trainingsbetrieb, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Die Zuwendung ergibt sich aus pauschalen Festbeträgen für tätige lizenzierte Engagierte und für Übungsgruppen im Kinder- und Jugendsport, berechnet über Fördereinheiten auf Basis der gemeldeten Mitglieder. Die Zuwendung darf höchstens 95 Prozent der zuwendungsfähigen Projektausgaben betragen. Antrag und Verwendungsnachweis laufen digital über das VereinsPortal.
Sportförderung Sportstättenbau Sachsen
Nach der sächsischen Sportförderrichtlinie werden Sanierung, Modernisierung, Neubau, Erweiterung und Umbau von Sportstätten sowie Sportgeraete für Erst- oder Ersatzbeschaffung gefördert. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, das Mindestprojektvolumen liegt bei 5.000 Euro und die Mindestzuwendung bei 2.500 Euro. Vorhaben unter 200.000 Euro können ganzjährig beantragt werden, größere Vorhaben bis zum 30. September für das Folgejahr. Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank.
Sportförderung der Sportplanungskommission des Saarlandes (Sporttotomittel)
Zuschüsse zur Förderung des Sports im Saarland auf Basis des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages und der Richtlinien über die Verwendung von Sporttotomitteln. Gefördert werden insbesondere Baumaßnahmen an kommunalen und vereinseigenen Sportanlagen wie Sporthallen, Freisportanlagen und Trainingsplätzen. Die Sportplanungskommission entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Sportförderung des Landes Bremen nach den Richtlinien für die Sportförderung
Zuschüsse nach den Richtlinien für die Sportförderung in Bremen für Leistungssport, Behindertensport, lizenzierte Übungs- und Organisationsleitungen sowie die Teilnahme an überregionalen, nationalen und internationalen Meisterschaften. Erstattet werden zum Beispiel 50 Prozent der Fahrtkosten zu Meisterschaften, Unterkunft bis 6 Euro je Tag mit Übernachtung und Verpflegung mit 4 Euro je Tag. Zuschüsse für Übungsleitungen in Luftsportvereinen betragen bis 50 Prozent der Honorare, maximal 3,00 Euro je Übungsstunde und 220 Stunden pro Jahr.
Sportförderungsrichtlinien Land Bremen
Auf Grundlage der Sportförderungsrichtlinien können Sportvereine und Sportverbände, die Mitglied im Landessportbund Bremen sind, Zuschüsse beantragen. Gefördert werden unter anderem die Teilnahme an nationalen und internationalen Meisterschaften über Fahrtkostenzuschüsse sowie weitere Vereinsaufgaben. Über die Anträge beschließt die Städtische Deputation für Sport im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. In Bremerhaven unterstützt das Amt für Sport und Freizeit nach eigenen, vom Magistrat beschlossenen Richtlinien.
Sportstättenbau in Vereinsträgerschaft Thüringen
Seit 2014 fördert der Landessportbund Thüringen mit Projektmitteln der Thüringer Staatskanzlei den vereinseigenen Sportstättenbau. Jährlich stehen derzeit 2,7 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden die Sanierung und Modernisierung bestehender Sportstätten, insbesondere durch energiesparende Maßnahmen und umweltschonende Technologien, der Umbau von Gebäuden zur sportlichen Nutzung sowie die Erweiterung vorhandener Anlagen für Rehabilitations- und Behindertensport, Gesundheitssport, Seniorensport, Trendsportarten und eine geschlechtergerechte Nutzung. Die LSB-Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Sportstättenbauförderung LandesSportBund Niedersachsen
Der LandesSportBund Niedersachsen fördert auf Grundlage einer eigenen Richtlinie den Sportstättenbau seiner Mitgliedsvereine. Gefördert werden Neubau, Sanierung und Modernisierung vereinseigener Sportanlagen. Für Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus gibt es zusätzlich die Möglichkeit, Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen zu beantragen. Ergänzend bietet der LSB eine Energieberatung sowie das Zertifizierungsangebot Verein(t)klimaneutral an und stellt eine Übersicht weiterer Förderprogramme vom Land bis zur KfW bereit.
Sportstättenbauförderung der Vereine in Bayern
Der Freistaat Bayern gewährt Investitionszuwendungen, damit Sportvereine ihre Sportstätten selbst errichten und erhalten können. Gefördert werden Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie der Objekterwerb im Vereinssportstättenbau. Je nach Projektgröße ist ein Kleinantrag oder ein Regelantrag über das Portal verein360 zu stellen. Für Gemeinschaftsprojekte und Regionalstützpunkte gibt es einen Förderaufschlag von jeweils 10 Prozent, der höchstmögliche Zuschuss beträgt jedoch 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Brand, Sturm oder Hochwasser ist eine Katastrophenfallförderung möglich.
Sportstättenbauförderung für Vereine in Bayern
Der Freistaat Bayern unterstützt den vereinseigenen Sportstättenbau mit Investitionszuschüssen, damit Vereine ihre Sportanlagen selbst errichten und erhalten können. Gefördert werden Bauwerke zur Bestandssicherung und Bestandsentwicklung, wenn sie besondere sportspezifische Eigenschaften erfuellen und für die Vereinstätigkeit erforderlich sind. Für BLSV-Mitgliedsvereine wickelt der Bayerische Landes-Sportverband die Anträge ab, für Schützenvereine der BSSB oder der Oberpfaelzer Schützenbund über die jeweilige Regierung. Details regeln die bayerischen Sportförderrichtlinien.
Sportstättenförderung M-V (Sportinfrastrukturrichtlinie)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung für Kernsportanlagen wie Hallen, Plätze und Schwimmbereiche, Spezialsportanlagen für Tennis, Wassersport, Schießen und Reiten, Funktionsgebäude sowie Spiel- und Bewegungsflächen. Förderbereich I wird über ELER finanziert und richtet sich an Gemeinden unter 50.000 Einwohnern, Förderbereich II steht allen Kommunen und gemeinnützigen Sportorganisationen offen. Sportschulen können vollfinanziert werden.
Sportstättenförderung Sachsen
Zuschuss für Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie Neu-, Aus- und Umbau von Sportstätten in Sachsen. Vorrang haben Sportstätten der Grundversorgung wie Sporthallen und Sportfreiflächen. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent, der Mindestzuschuss liegt bei 10.000 EUR für Kommunen und 2.500 EUR für sonstige Antragsteller.
Weiter im Verzeichnis
- ThemaFörderung für die neue HeizungWer eine alte Heizung ersetzt, kann dafür öffentliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bekommen.
- ThemaFörderung für Photovoltaik und SpeicherSolarstrom vom eigenen Dach wird auf mehreren Wegen unterstützt: über die gesetzliche Vergütung für...
- ThemaFörderung für die energetische SanierungBei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes gibt es zwei Wege: einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder...
- ThemaFörderung für WohneigentumWer eine Immobilie kauft oder baut, kann auf mehreren Ebenen Unterstützung bekommen: zinsgünstige Kredite...
- ThemaFörderung für die GründungFür Gründungen gibt es vier Arten von Unterstützung: Zuschüsse zum Lebensunterhalt oder zu Beratungskosten...
- ThemaFörderung für MobilitätRund um Mobilität fördern Bund, Länder und vor allem Kommunen sehr unterschiedliche Dinge: Lastenräder...
- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.