Förderprogramme auf Ebene Land
Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
1.006 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie405
- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
- Bildung340
- Familie150
- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Sachsen-Anhalt INTEGRATION
Landesprogramm zur Förderung von Integrationsprojekten in Sachsen-Anhalt. Antragsberechtigt sind unter anderem Vereine, Initiativen und Kommunen. Die Bewilligung erfolgt durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, eine Antragstellung ist laufend möglich.
Sachsen-Anhalt MODERN
Zinsguenstiges Annuitätendarlehen aus dem Fonds Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt für die Modernisierung von Wohngebäuden. Es gibt drei Konditionslinien: altersgerechtes Umbauen, energieeffizientes Sanieren und allgemeine Modernisierung, jeweils mit Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, private Vermieter sowie gewerbliche Vermieter und Wohnungsunternehmen.
Sofortförderprogramm NaturWasserMensch
Zuschuss für schnell umsetzbare Maßnahmen im Natur- und Gewässerschutz. Gefördert werden Naturerfahrungsräume, Ökogärten, Artenschutz an Gebäuden, Insektenschutz und Umweltbildung sowie die Sanierung von Kleingewässern, naturnahe Ufergestaltung und ökologische Maßnahmen in Park- und Gartenanlagen. Vereine sind ausdrücklich antragsberechtigt.
SolarPLUS
Berlin fördert mit SolarPLUS Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden, Stromspeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs, Lösungen für denkmalgeschützte Gebäude, die Kombination aus Gründach und Solaranlage, Planungsleistungen wie Studien und technische Konzepte sowie die Modernisierung von Elektrik und Zählersystemen. Ab 2. Januar 2026 gelten neue Förderrichtlinien mit den Modulen SolarPLUS S und SolarPLUS L.
SolarPLUS Berlin
Berliner Landesprogramm mit Zuschüssen rund um Solarstrom: gefördert werden Photovoltaikanlagen und deren Erweiterung, Batteriespeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs, Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, Fassaden-Photovoltaik, die Kombination von Gründach und Solaranlage sowie Planungsleistungen wie Studien, Gutachten und technische Konzepte. SolarPLUS S richtet sich an private Eigentümer und Nutzer von Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäusern, SolarPLUS L an Eigentümer von Mehrfamilien-, Gewerbe- und Nichtwohngebäuden.
SolarPLUS S
Förderung von Solarvorhaben auf Ein- und Zweifamilienhäusern in Berlin. Laut IBB gefördert werden die Ertuechtigung des Zählerschranks mit pauschal 750 Euro, Stromspeicher mit bis zu 4.750 Euro sowie denkmalgerechte PV-Anlagen mit bis zu 5.700 Euro, jeweils abhängig von der Leistung der PV-Anlage. Eine eigene Pauschale für die PV-Anlage selbst weist die IBB-Programmseite nicht aus.
Sonderprogramm Ehrenamt stärken - Lebensmittelverteilung fördern
Zuschuss von bis zu 2.000 Euro für Tafeln und Lebensmittelausgabestellen, die ehrenamtlich getragen werden. Gerechnet wird mit bis zu 200 Stunden zu je 10 Euro. Antragsberechtigt sind Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Organisationen und Initiativen.
Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für vereinseigene Sportanlagen
Zuschuss von bis zu 40 Prozent für Neubau, Umbau, Erweiterung oder Sanierung vereinseigener Sportanlagen mit einem Gesamtvolumen von 10.500 bis 100.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt damit rund 40.000 Euro. Die Ausschreibung erfolgt jährlich über die regionalen Sportbünde, die Bewilligung im März oder April des Folgejahres.
Soziale Betriebe 2.0
Förderung sozialer Betriebe in Berlin, in denen vormals langzeitarbeitslose Personen sozialversicherungspflichtig in marktnahen Tätigkeitsfeldern beschäftigt werden. Das Land finanziert die fachliche Anleitung und sozialpaedagogische Begleitung im Verhältnis 1 zu 5 und degressiv die Lohnkosten der Teilnehmenden, sofern keine Bundesinstrumente greifen.
Sozialstrategierichtlinie ESF Plus Thüringen
Strategisches ESF-Plus-Vorhaben zum Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen und bedarfsgerechten Sozial- und Bildungsinfrastruktur mit Schwerpunkt auf der aktiven Inklusion benachteiligter Gruppen. Das Gesamtbudget beträgt 52,864 Millionen Euro, die Umsetzung erfolgt in zwei Förderrunden 2022 bis 2025 und 2025 bis 2028.
Sportstättenbau der Vereine (Bayern)
Investitionszuschüsse für bayerische Sportvereine, die vereinseigene Sportstätten bauen oder sanieren. Grundlage ist die bayerische Sportförderrichtlinie. Für BLSV-Mitgliedsvereine wickelt der Bayerische Landes-Sportverband als beliehener Unternehmer die Förderung ab, Anträge von Schützenvereinen laufen über den Bayerischen Sportschützenbund beziehungsweise den Oberpfälzer Schützenbund und die zuständige Regierung. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt das Ministerium nur in der Sportförderrichtlinie selbst.
Stille Beteiligungen der MI Mittelstands-Invest GmbH
Stille Beteiligungen zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung mittelständischer Unternehmen im Saarland. Die Beteiligung verbessert Rating und Kreditkonditionen, erweitert die Finanzierungsmöglichkeiten und lässt vorhandene Sicherheiten frei. Gesellschafter sind saarländische Genossenschaftsbanken und die SIKB.
Stille Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG)
Langfristiges Beteiligungskapital in Form stiller Beteiligungen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis mittelständischer Unternehmen. Die Beteiligung dient als Alternative oder Ergänzung zum Bankkredit und finanziert Investitionen, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Zielgruppe sind Betriebe aus Handwerk, Handel, Industrie, Gastgewerbe, Verkehr und Gartenbau sowie Freiberufler.
Streuobstförderung Saarland
Förderung von Erhalt und Pflege von Streuobstwiesen im Saarland als Teil der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Streuobstwiesen sind ein wichtiger Lebensraum für die Artenvielfalt und liefern zugleich wertvolles Obst. Gefördert wird insbesondere der Erhalt und die Pflege alter Streuobstbäume.
Städtebauförderung M-V
Finanzhilfen für die drei Bund-Länder-Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Gefördert werden Anpassung der Infrastruktur, Modernisierung von Wohnraum, Aufwertung öffentlicher Räume, Bau von Gemeinbedarfseinrichtungen und grüne Infrastruktur. Antragsteller sind Städte und Gemeinden, private Bauherren reichen Einzelmaßnahmen bei der Kommune oder deren Sanierungsträger ein.
Städtebauförderung des Saarlandes
Finanzhilfen von Bund und Land für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung saarländischer Städte und Gemeinden. Ziel ist es, Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben. Grundlage sind das Baugesetzbuch, die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sowie die Städtebauförderrichtlinien des Saarlandes.
Städtebauliche Erneuerung Baden-Württemberg (Städtebauförderung)
Förderinstrument zur Stärkung und Weiterentwicklung von Innenstädten und Ortszentren in Baden-Württemberg. Ziele sind der Erhalt des Wohnbestands, die Reaktivierung von Brachflächen, bessere Rahmenbedingungen für private und gewerbliche Investitionen sowie die Attraktivität der Ortszentren. Die L-Bank übernimmt Teile der Mittelabwicklung.
Tierheimförderung M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung für Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten sowie Modernisierungen von Tierheimen. Gefördert werden die Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität sowie die Verbesserung, Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen. Antragsberechtigt sind auch Gnadenhöfe und Tierauffangstationen.
Umfassende Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. C) 2. Förderweg
Förderung aus Darlehen und Zuschuss für die umfassende Modernisierung von Mietwohnungen im 2. Förderweg mit höheren Einkommensgrenzen als im 1. Förderweg. Zielgruppe sind Haushalte mit mittleren Einkommen.
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke (Paragraf 228 SGB IX)
Schwerbehinderte Menschen mit erheblicher Beeintraechtigung der Bewegungsfähigkeit, Hilflosigkeit oder Gehoerlosigkeit können den öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich nutzen. Dazu braucht es einen entsprechend gekennzeichneten Ausweis und eine gültige Wertmarke, für die eine Eigenbeteiligung fällig wird. Das Gesetz nennt als Ausgangsbeträge 80 Euro für ein Jahr und 40 Euro für ein halbes Jahr, passt diese aber nach Paragraf 228 Absatz 2 SGB IX in entsprechender Anwendung von Paragraf 160 Absatz 3 SGB IX immer dann an, wenn die Beträge der Ausgleichsabgabe neu bestimmt werden. Der aktuell zu zahlende Betrag kann deshalb höher liegen und sollte beim Versorgungsamt erfragt werden. Blinde und hilflose Menschen sowie Empfänger von Sozialhilfe oder Bürgergeld erhalten die Wertmarke kostenlos. Beantragt wird sie beim Versorgungsamt.
Unternehmensübernahme Plus
Beteiligungsinitiative für Eigenkapitalbedarfe bei Unternehmensnachfolgen und Unternehmensübergängen in Schleswig-Holstein. Bereitgestellt werden Beteiligungen von bis zu 3 Millionen Euro je Fall, die MBG weist sie als stille Beteiligungen mit bis zu zehn Jahren Laufzeit aus. In Kombination mit dem Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein und der MBG sind insgesamt bis zu 6 Millionen Euro möglich. Ein Mindestbetrag ist in den offiziellen Programminformationen nicht genannt.
Vereinsinvestitionsprogramm (VIP) Berlin
Förderung von Berliner Sportvereinen für Kauf, Errichtung und Bauunterhaltung von Sportanlagen. Die Förderung besteht aus 20 Prozent nicht rückzahlbarem Zuschuss und 40 Prozent zinslosem, rückzahlbarem Darlehen bei 40 Prozent Eigenanteil des Vereins. Die Gesamtkosten je Einzelmaßnahme dürfen 3 Millionen Euro nicht übersteigen, daraus ergibt sich ein rechnerischer Zuschuss von höchstens rund 600.000 Euro zuzueglich Darlehen. Gefördert werden zum Beispiel Dachsanierungen, Heizungsanlagen, Vereinsheime, Bueros und Sporthallen.
WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität
WELMO fördert die Anschaffung batterieelektrischer Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge (keine Plug-in-Hybride), darunter E-Transporter, Nutzfahrzeuge, motorisierte Zweiräder und Taxis, jeweils als Neufahrzeug, Gebrauchtfahrzeug oder Leasing ab 12 Monaten. Außerdem werden stationäre Ladepunkte auf privatem Grund sowie Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen und Genossenschaften bezuschusst.
Waldumbau Sachsen-Anhalt (Förderprogramm 6402)
Zuschuss für den Umbau von Waldbeständen hin zu stabilen, standortgerechten Mischwäldern im Sinne einer naturnahen Waldbewirtschaftung. Antragsberechtigt sind Waldbesitzer und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Die Antragstellung erfolgt über das Portal ELAISA beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.