Mietwohnraumförderung Neuschaffung Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK und Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die kommunale Bewilligungsbehörde · Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau, die Nutzungsänderung und die Gebäudeerweiterung von Mietwohnungen mit zinsguenstigen Darlehen. Die Zinsbindung läuft wahlweise 25 oder 30 Jahre, die NRW.BANK nennt Tilgungsnachlaesse zwischen 30 und 50 Prozent. Im Gegenzug gelten Miet- und Belegungsbindungen, die Wohnungen gehen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Ergänzend gibt es eigene Förderbausteine für standortbedingte Mehrkosten mit Darlehen bis 75 Prozent der förderfähigen Kosten und 50 Prozent Tilgungsnachlass sowie für den Erwerb von Bindungen im Wohnungsbestand. Anträge laufen über die kommunale Bewilligungsbehörde, nicht direkt bei der Bank.
Antrag für Mietwohnraumförderung Neuschaffung Nordrhein-Westfalen vorbereiten
12 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 33 Angaben und 20 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Ausreichende Kreditwuerdigkeit des Antragstellers
- Miet- und Belegungsbindung über die Förderdauer
- Vermietung an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein
- Antrag bei der kommunalen Bewilligungsbehörde vor Baubeginn
Was du dafür brauchst
33 Angaben und 20 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Haushalt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
Unterlagen
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
12 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Kombinierbar mit
Erfahrungen anderer
Zu Mietwohnraumförderung Neuschaffung Nordrhein-Westfalen hat noch niemand geschrieben
Stell die erste Frage, oder berichte, wie dein Antrag gelaufen ist. Die Nächsten sparen damit viel Sucherei.
Erste Frage stellenFrag Ferdi zu diesem Programm
Ferdi kennt die Angaben auf dieser Seite und antwortet nur dazu.
Stell deine Frage zur Förderung. Ich antworte mit dem, was in unseren Programmdaten steht, und sage ehrlich, wenn etwas nicht drinsteht.
Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
Mietwohnraumförderung Neuschaffung Nordrhein-Westfalen ist ein Kredit auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Über die Hausbank beantragenFörderkredite laufen fast immer über deine Bank, nicht direkt beim Fördergeber. Die Bank prüft deine Bonität und reicht den Antrag weiter. Sprich früh mit ihr, dieser Schritt dauert am längsten.
- 4Zusage, dann VertragErst nach der Zusage des Fördergebers schließt du den Darlehensvertrag. Achte auf die tilgungsfreien Anlaufjahre und darauf, wie lange der Zinssatz festgeschrieben ist.
Häufige Fragen zu Mietwohnraumförderung Neuschaffung Nordrhein-Westfalen
Wer kann Mietwohnraumförderung Neuschaffung Nordrhein-Westfalen beantragen?
Mietwohnraumförderung Neuschaffung Nordrhein-Westfalen richtet sich an Vermieter, Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Ausreichende Kreditwuerdigkeit des Antragstellers
Wo gilt Mietwohnraumförderung Neuschaffung Nordrhein-Westfalen?
Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Mietwohnraumförderung Neuschaffung Nordrhein-Westfalen vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Mietwohnraumförderung Neuschaffung Nordrhein-Westfalen beantragen?
laufend, Programmjahre nach Förderbestimmungen des Landes Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Mietwohnraumförderung Neuschaffung Nordrhein-Westfalen mit anderen Förderungen kombinieren?
Kombination mit KfW-Programmen je nach Förderbestimmung möglich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Mietwohnraumförderung Neuschaffung Nordrhein-Westfalen?
Für diesen Antrag sind 33 Angaben und 20 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 12 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen.
Passende Themen und Nachbarn
- ThemaFörderung für den NeubauBeim Neubau geht es in der Förderung nicht um einzelne Bauteile, sondern um das Gebäude als Ganzes.
- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- Thema und LandNeubau in Nordrhein-WestfalenLandesprogramme in Nordrhein-Westfalen und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonFörderkreditEin Förderkredit ist ein Darlehen aus öffentlichen Mitteln, das günstiger oder flexibler ist als ein normaler...
- LexikonTilgungszuschussEin Tilgungszuschuss ist ein Teil eines Förderkredits, den du am Ende nicht zurückzahlen musst.
- LexikonEffizienzhausEffizienzhaus ist der Standard, mit dem der Bund den Energiebedarf eines Wohngebäudes im Vergleich zu einem...
- ÜbersichtFörder-Check in wenigen MinutenEin paar Fragen, danach siehst du die Programme, die zu deinem Vorhaben passen.
- ÜbersichtAlle Förderprogramme im VerzeichnisEigene Seite je Thema, dazu Ebene, Art, Bundesland und Stichwort.
- ÜbersichtWissen zum FörderantragWie Anträge ablaufen und woran sie typischerweise scheitern.
- ThemaFörderung für die neue HeizungWer eine alte Heizung ersetzt, kann dafür öffentliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bekommen.
Quelle und Stand
Angaben nach immobilie-miete, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
Aktion Mensch Investitionsförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen
Die Investitionsförderung unterstützt Kauf, Umbau und Ausstattung von Wohnraum für zwei bis acht Personen mit bis zu 380.000 Euro und bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich sind bis zu 20.000 Euro je rollstuhlgerechter Wohneinheit für maximal vier Einheiten möglich. Förderfähig sind Immobilienerwerb, Umbau, Ausstattung sowie Smart-Living-Systeme mit WLAN-Zugang. Der Eigenanteil beträgt mindestens 20 Prozent aus Eigenmitteln, Spenden oder Darlehen. Das Angebot läuft zum 31. August 2026 aus.
Bundesprogramm Junges Wohnen (Studierenden- und Azubiwohnheime)
Junges Wohnen ist ein Teilprogramm der sozialen Wohnraumförderung für Wohnheimplätze von Studierenden und Auszubildenden. Gefördert werden neue Wohnheimplätze durch Neu-, Aus- oder Umbau einschließlich des erstmaligen Erwerbs sowie die Modernisierung bestehender Plätze. Im Programmjahr 2023 stellte der Bund dafuer 500 Millionen Euro bereit. Der Bund vergibt Finanzhilfen an die Länder, die daraus eigene Wohnheim-Förderprogramme auflegen und mit Landesmitteln aufstocken. Antragsteller sind daher Studierendenwerke, Wohnungsunternehmen, Kommunen und Träger, nicht die Studierenden selbst.
Degressive Abschreibung für Wohngebäude (§ 7 Absatz 5a EStG)
Für Wohngebäude kann statt der linearen Abschreibung eine degressive Abschreibung von 5 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert gewählt werden. Das zieht die Abschreibung stark in die ersten Jahre vor und verschafft in der Anfangszeit deutlich mehr Steuerersparnis. Voraussetzung ist ein Baubeginn nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029, bei Kauf ein in diesem Zeitraum rechtswirksam abgeschlossener Vertrag. Der Haken: Der Abschreibungsbetrag sinkt Jahr für Jahr, weil er immer vom Restwert berechnet wird, und die Wahl gilt für das gesamte Gebäude. Ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist später zulässig, der Rückweg nicht.
Förderprogramm gebundener Mietwohnraum Sachsen (RL gMW)
Sachsen fördert die Schaffung mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums mit einem Zuschuss, den die Kommunen an Eigentümer weiterreichen. Bis 2023 gab es bis zu 4,80 Euro je Quadratmeter und Monat als Baukostenzuschuss, seit 2024 orientiert sich die Förderung an der prognostizierten Angebotsmiete im Jahr der Bezugsfertigkeit und beträgt 45 Prozent im ersten Förderweg (Einkommensgrenzen nach Paragraf 1 der Sächsischen Einkommensgrenzenverordnung) und 35 Prozent im zweiten Förderweg (Paragraf 2). Die Bindung läuft 15 bis 20 Jahre und gilt für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Förderfähig sind Neubau, Modernisierung mit mindestens 600 Euro je Quadratmeter Investition und der Erwerb leerstehender Wohnungen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Empfänger sind zunächst Dresden und Leipzig, weitere Kommunen können bei angespanntem Wohnungsmarkt hinzukommen; die Kommunen müssen bis zum 30. November des Vorjahres beantragen.
Förderung von Mietwohnungen in Bayern (Einkommensorientierte Förderung und Bayerisches Wohnungsbauprogramm)
Bayern fördert den Bau und Umbau bezahlbarer Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Das Staatsministerium nennt ein Staatsdarlehen zu 2,5 Prozent Zinsen, einen Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche sowie ergänzende Zuschüsse von bis zu 100 Euro je Quadratmeter für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss ausser dem Erdgeschoss für einen Aufzug. Hinzu kommen laufende Mietzuschüsse, die die Differenz zwischen Erstvermietungsmiete und zumutbarer Miete ausgleichen; die zumutbare Miete der Einkommensstufe I liegt je nach oertlichem Mietniveau zwischen 5 und 10 Euro je Quadratmeter. Verlangt werden eine Bindung von 35 Jahren, mindestens 15 Prozent Eigenkapital und eine angemessene Wohnfläche je Haushaltsgröße. Die Bewerbung für das Jahresbauprogramm 2027 ist bis zum 15. Oktober 2026 bei der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen; die genannten Konditionen stehen unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der neuen Förderrichtlinie.
Förderung von Mitarbeitendenwohnen
Für Werks- und Mitarbeitendenwohnungen gibt es kein eigenständiges Bundesprogramm, sondern das BMWSB verweist auf bestehende Förderwege. Arbeitgeber können den sozialen Wohnungsbau der Länder nutzen, das Bundesprogramm Junges Wohnen mit 500 Millionen Euro für Wohnheime sowie das KfW-Programm 134 für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, wenn sie ihre Beschäftigten bei der Gründung einer Wohnungsgenossenschaft unterstützen. Voraussetzung ist, dass die üblichen Miet- und Belegungsbindungen eingehalten werden. Für den sozialen Wohnungsbau nennt das Ministerium für 2024 Bundesmittel von 3,15 Milliarden Euro. Seit 2025 informiert das BMWSB gemeinsam mit der DIHK unter dem Titel Zukunft Beschäftigtenwohnen; konkrete eigene Antragswege nennt die Seite nicht.