Förderprogramme auf Ebene Kommune
Alle Programme auf Ebene Kommune. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
286 Programme gefunden
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STAWAG Förderung Ladeinfrastruktur-Check
Die STAWAG bezuschusst den Ladeinfrastruktur-Potenzialcheck mit 50 Prozent der Bruttokosten, maximal 1.000 Euro. Das Angebot richtet sich an Wohnungsgesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen. Per Lastgangmessung wird ermittelt, wie viel Leistung am Objekt verfügbar ist, wie viele Wallboxen technisch möglich sind, ob Netzverstärkung oder Lastmanagement noetig werden und welche Ausbaustufen wirtschaftlich sinnvoll sind. Die Förderung gilt im Postleitzahlengebiet 52. Es handelt sich um eine Beratungsförderung, nicht um einen Zuschuss zur Hardware.
STAWAG Zuschuss für Elektro-Motorroller und E-Lastenräder
Die Aachener Stadtwerke STAWAG fördern die Anschaffung von Elektro-Motorrollern und Elektro-Lastenrädern mit bis zu 200 Euro. Das Angebot gehoert zu den Förderprogrammen für Privatkunden und gilt im gesamten Postleitzahlengebiet 52. Antrag und Förderrichtlinie Elektromobilität werden ausgefuellt per E-Mail an die Energieberatung der STAWAG geschickt. Das Programm ist ein Beispiel dafuer, dass Stadtwerke eigene Zuschüsse zahlen, die neben den städtischen Programmen bestehen.
Aachen faehrt elektrisch - Förderung von Ladeinfrastruktur
Die Stadt Aachen fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur mit festen Beträgen je Ladepunkt: 1.250 Euro für AC-Wallboxen bis 22 kW, 2.500 Euro für AC-Ladesäulen bis 22 kW, 20.000 Euro für DC-Ladesäulen ab 50 bis unter 150 kW und 50.000 Euro für HPC-Ladesäulen ab 150 kW. Die Gesamtförderung aller Fördergeber darf 80 Prozent der Netto-Gesamtkosten nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind Unternehmen und gemeinnützige Träger mit Sitz, Filiale oder Niederlassung in Aachen, die öffentlich zugängliche Flächen bereitstellen, sowie solche, die Ladeinfrastruktur für die eigene Flotte ab vier Fahrzeugen aufbauen. Betreiber von Ladeinfrastruktur sind grundsaetzlich ausgeschlossen. Bis 2030 stehen jährlich 990.000 Euro bereit; seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Förderrichtlinien. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.
N-ERGIE CO2-Minderungsprogramm - Zuschuss für den Einbau einer Wallbox
Der Nürnberger Energieversorger N-ERGIE fördert im Rahmen seines CO2-Minderungsprogramms die Installation einer Wallbox mit 150 Euro. Voraussetzung ist, dass die Installation durch einen Elektromobilitätspartner der N-ERGIE ausgeführt wird. Eine eigene Kaufprämie für Elektroautos bietet die N-ERGIE nicht, die Unterstützung beschränkt sich auf die Ladeinfrastruktur zu Hause. Die genauen Bedingungen stehen in der Position Einbau einer Wandladestation des CO2-Minderungsprogramms.
Kostenloses Parken und kostenfreies Über-Nacht-Parken für E-Fahrzeuge in München
Muenchner Umsetzung der bayernweiten Regelung: Fahrzeuge mit E-Kennzeichen dürfen seit dem 1. April 2025 bis zu drei Stunden kostenlos auf bewirtschafteten öffentlichen Parkplätzen stehen, in der Regel werktags von 9 bis 23 Uhr. München-spezifisch kommt das kostenfreie Über-Nacht-Parken von 20 bis 8 Uhr an den öffentlichen E-Ladesäulen im Stadtgebiet hinzu. Beides gilt nur auf öffentlichen Flächen, nicht in Parkhäusern oder auf Park-and-Ride-Anlagen. Nachgewiesen wird die Parkdauer mit Parkscheibe oder Handyparken-App; die zulässige Höchstparkdauer kann kuerzer als drei Stunden sein.
Kommunale Eingliederungsleistungen: Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Betreuung
Zur ganzheitlichen Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können die Kommunen vier flankierende Leistungen erbringen: Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder und haeusliche Pflege von Angehoerigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung. Für Leistungsberechtigte sind diese Angebote kostenfrei. Sie werden über das Jobcenter vermittelt, das die Kosten bei anerkannten Beratungsstellen übernimmt. Voraussetzung ist, dass die Leistung für die Eingliederung ins Erwerbsleben erforderlich ist.
Stuttgarter Grünprogramm
Stuttgart fördert Entsiegelung und Begrünung in Hoefen, auf Daechern und an Fassaden einschließlich Planungsleistungen und vorbereitender Arbeiten. Im Regelfall werden 50 Prozent der Kosten übernommen, höchstens 10.000 Euro je Maßnahme und 30.000 Euro je Grundstück. In stark wärmebelasteten Tallagen im Nesenbach- und Neckartal steigt der Satz auf 70 Prozent bei 15.000 Euro je Maßnahme und 45.000 Euro je Grundstück. Für umfangreiche Maßnahmen wie Fassadenbegrünung mit Rankhilfen oder Dachbegrünungen ab 100 Quadratmeter sind bis zu 30.000 Euro je Maßnahme möglich. Förderfähig sind nur freiwillige Maßnahmen ab einem Versiegelungsgrad von 31 Prozent.
Blindenhilfe (Paragraf 72 SGB XII)
Die Blindenhilfe gleicht die blindheitsbedingten Mehraufwendungen aus. Das Gesetz nennt einen Grundbetrag für Volljährige, der sich an der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts orientiert und deshalb regelmäßig steigt; die geltende Höhe erfragt man beim Sozialamt. Anspruch haben Menschen, deren beidaeugige Gesamtsehschaerfe nicht mehr als ein Fuenfzigstel beträgt oder die vergleichbare Sehstoerungen haben. Antrag beim zuständigen Sozialamt.
Hilfe zur Pflege (Paragraf 61 SGB XII)
Hilfe zur Pflege ist die Sozialhilfeleistung für Pflegebedürftige, deren eigenes Einkommen und Vermögen zusammen mit den Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu decken. Sie deckt insbesondere die Eigenanteile im Pflegeheim, aber auch ambulante Pflege und Pflegehilfsmittel. Der Anspruch besteht nur, soweit es nicht zumutbar ist, die Mittel aus eigenem Einkommen und Vermögen aufzubringen; bei minderjährigen unverheirateten Personen wird auch das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Antrag beim Sozialamt der Wohnsitzkommune.
Beistandschaft des Jugendamts für Kindesunterhalt
Bei Streit um den Kindesunterhalt können Eltern beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Das Jugendamt stellt dann die Vaterschaft fest und setzt den Unterhaltsanspruch des Kindes durch, notfalls auch gerichtlich. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem jährlich neu festgelegten Mindestunterhalt, auf den das hälftige Kindergeld angerechnet werden kann. Die Beistandschaft ist für Eltern kostenfrei.
Erlass und Ermäßigung der Kita-Beiträge (Paragraf 90 SGB VIII)
Elternbeiträge für Kita und Kindertagespflege müssen nach Paragraf 90 SGB VIII gestaffelt werden, unter anderem nach Elterneinkommen, Zahl der kindergeldberechtigten Kinder und täglicher Betreuungszeit. Auf Antrag werden die Beiträge ganz erlassen oder übernommen, wenn die Belastung nicht zumutbar ist. Als nicht zumutbar gilt sie immer, wenn Bürgergeld, Sozialhilfe nach dem dritten oder vierten Kapitel SGB XII, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezogen werden. Zuständig ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Frankfurt-Pass
Der Frankfurt-Pass gibt Menschen mit geringem Einkommen Ermäßigungen bei Nahverkehr, Bädern, Eissporthalle, Zoo, Palmengarten, Oper, Bibliotheken, Volkshochschule und Leihrädern. Berechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Frankfurt, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen beziehen oder deren Einkommen unter den städtischen Grenzen liegt, laut Stadt ab 1381 Euro monatlich für Einpersonenhaushalte. Beantragt wird online oder im Sozialrathaus, der Pass ist digital als QR-Code oder als Karte erhältlich.
München-Pass
Der München-Pass buendelt Ermäßigungen für Muenchnerinnen und Muenchner mit geringem Einkommen, etwa verbilligte MVV-Monatskarten und Tagestickets sowie ermäßigten Eintritt in Museen, Bäder und Theater. Berechtigt sind Bezieher von Leistungen nach SGB II und SGB XII, Asylbewerberleistungen, Freiwilligendienstleistende sowie Haushalte unter den städtischen Einkommensgrenzen, laut Stadt 1900 Euro netto monatlich für Alleinstehende (Stand 2025). Der Pass ist kostenlos, die Bearbeitung dauert etwa eine Woche.
Deutschlandticket Sozial im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Das DeutschlandTicket Sozial im VRR kostet laut Verbund 53 Euro im Monat statt 63 Euro für das regulaere Deutschlandticket. Es gilt bundesweit im Nahverkehr der zweiten Klasse. Berechtigt sind Bezieher von Bürgergeld beziehungsweise Sozialgeld nach SGB II, Sozialhilfe nach SGB XII, Wohngeld, Leistungen nach SGB VIII, Asylbewerberleistungen oder Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Den Berechtigungsnachweis stellt die Kommune aus, gekauft wird im Kundencenter des Verkehrsunternehmens oder digital über die VRR-App. Daneben gibt es im VRR weiterhin das regional gültige SozialTicket, laut VRR für 43,80 Euro im Abo.
Deutschlandticket Sozial im Verkehrsverbund Rhein-Sieg
Das Deutschlandticket Sozial im VRS kostet laut Verbund ab 1. Januar 2026 monatlich 53 Euro statt 63 Euro für das regulaere Deutschlandticket. Es gilt bundesweit im gesamten Nahverkehr wie das normale Deutschlandticket. Anspruch haben Menschen, die Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfuersorge oder Wohngeld beziehen. Bestellt wird über einen Bestellschein des oertlichen Verkehrsunternehmens mit Kopie des Berechtigungsnachweises.
Schuldner- und Insolvenzberatung
In Deutschland gibt es laut Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung über 1400 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Viele davon arbeiten kostenlos, weil sie öffentlich finanziert werden. Die Beratung hilft bei Überschuldung, Energie- und Mietschulden, Pfaendungsschutz und der Vorbereitung einer Verbraucherinsolvenz. Über die Stellensuche auf meine-schulden.de laesst sich nach Postleitzahl, Umkreis, Kostenfreiheit und Insolvenzberatung filtern.
Förderung von Kleinunternehmen in den Dresdner Stadtteilgebieten (EFRE)
Klein- und Kleinstunternehmen aus den Dresdner Fördergebieten Johannstadt/Pirnaische Vorstadt 2 sowie Dresden Südwest/Cottaer Bogen können Investitionszuschüsse beim Amt für Wirtschaftsförderung beantragen. Die Zuwendung ist auf maximal 40 Prozent des zuwendungsfähigen Betrages begrenzt und beträgt höchstens 50.000 Euro, mindestens 2.500 Euro. Bis 2027 fließen Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und Eigenmittel der Landeshauptstadt in Höhe von knapp 28 Millionen Euro in die Stadtteile.
Leistungsfreie Baudarlehen für Menschen mit Behinderung Nürnberg
Menschen mit Behinderung oder schwer kranke Menschen können in Nürnberg ein leistungsfreies Darlehen, das faktisch wie ein Zuschuss wirkt, von bis zu 10.000 Euro erhalten, wenn bauliche Anpassungen des Wohnraums notwendig werden. Dazu zählen behindertengerechte sanitäre Anlagen, Rampen für Rollstuhlfahrende oder Treppenlifte.
Mehr Grün für Nürnberg
Innerhalb der Nürnberger Stadterneuerungsgebiete fördert die Stadt private Dach-, Fassaden-, Freiflächen- und Hofbegrünungen. Förderfähig sind auch Planungskosten, Baumpflanzungen, begrünte Pergolen und Rankgerüste sowie die Entsiegelung befestigter Flächen. Der pauschale Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, bis zu 30.000 Euro. Das ältere Programm Initiative Grün ist ausgeschöpft und nimmt keine Anträge mehr an.
Der geschenkte Baum Nürnberg
Die Stadt Nürnberg erstattet den Kaufpreis von Laub- und Obstbäumen auf privaten Grundstücken mit bis zu 750 Euro je Baum. Laubbäume müssen Hochstämme mit mindestens 16/18 Zentimetern Stammumfang sein, Obstbäume Halb- oder Hochstämme mit mindestens 15 Liter Container oder Spalierform. Pro Jahr sind bis zu drei Förderungen je Person und bis zu drei geförderte Pflanzungen je Grundstück möglich.
Schallschutzförderrichtlinie Leipzig (kommunales Förderprogramm zur Lärmminderung)
Leipzig fördert Schallschutzmaßnahmen an Wohnungen mit maximal 75 Prozent der anerkannten Aufwendungen, insgesamt nicht mehr als 5.000 Euro je Wohneinheit. Fenster, Balkontüren und Fenstertürkombinationen werden mit 300 Euro je Quadratmeter Einbaufläche bis Schallschutzklasse 4 und mit 400 Euro je Quadratmeter ab Schallschutzklasse 5 gefördert, Schalldämmlüfter in Schlaf- und Kinderzimmern mit 300 Euro je Lüfter und Rollladenkästen mit 250 Euro je Kasten.
Fachförderrichtlinie Energieeffizienz mit stabilen Mieten Leipzig
Die Stadt Leipzig fördert energetische Sanierungen und Heizungstechnik, wenn die Mieten stabil bleiben. Der Zuschuss orientiert sich an der nach Paragraf 559 BGB zulässigen Modernisierungsumlage für sechs Jahre: bei Mieten unter 7 Euro je Quadratmeter maximal 2 Euro je Quadratmeter mal 12 Monate mal 6 Jahre, also 144 Euro je Quadratmeter, bei Mieten über 7 Euro je Quadratmeter maximal 216 Euro je Quadratmeter.
Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten Leipzig
Die Stadt Leipzig fördert private Stecker-Solar-Geräte, auch Balkonkraftwerke genannt, mit einer Pauschale von 500 Euro je Gerät. Liegen die Gesamtkosten darunter, beträgt die Fördersumme 100 Prozent der Gesamtkosten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Inhaberinnen und Inhaber des Leipzig-Passes, also Menschen mit geringem Einkommen.
Förderprogramm Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel (Gebäudebegrünung und Entsiegelung)
Leipzig bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung mit ökologischer Aufwertung. Bei Dachbegrünung beträgt der Basiszuschuss 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis 60.000 Euro, kombinierbar mit Boni für Intensivgründach (80 Euro je Quadratmeter, bis 40.000 Euro), Solar-Gründach, Biodiversitäts- und Retentionsgründach (je 60 Euro je Quadratmeter, bis 20.000 Euro) sowie Bewässerung (50 Prozent, bis 5.000 Euro); insgesamt maximal 100.000 Euro. Fassadenbegrünung ist auf 20.000 Euro, Entsiegelung auf 50.000 Euro je Vorhaben begrenzt.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.