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Förderung von Kleinunternehmen in den Dresdner Stadtteilgebieten (EFRE)

Landeshauptstadt Dresden, Amt für Wirtschaftsförderung · Dresden

Klein- und Kleinstunternehmen aus den Dresdner Fördergebieten Johannstadt/Pirnaische Vorstadt 2 sowie Dresden Südwest/Cottaer Bogen können Investitionszuschüsse beim Amt für Wirtschaftsförderung beantragen. Die Zuwendung ist auf maximal 40 Prozent des zuwendungsfähigen Betrages begrenzt und beträgt höchstens 50.000 Euro, mindestens 2.500 Euro. Bis 2027 fließen Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und Eigenmittel der Landeshauptstadt in Höhe von knapp 28 Millionen Euro in die Stadtteile.

Förderhöhe
2.500 Euro bis 50.000 Euro
Fördersatz
bis 40 Prozent
Frist
Förderzeitraum bis 2027, Antragsfristen laut Fachförderrichtlinie

Für wen ist das

UnternehmenSelbstständigeGründerinnen und Gründer

Was du erfüllen musst

  • Unternehmen hat Betrieb oder begünstigte Betriebsstätte im Fördergebiet Johannstadt/Pirnaische Vorstadt 2 oder Dresden Südwest/Cottaer Bogen oder verlegt sie dorthin
  • Weniger als 50 Mitarbeitende und maximal 10 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz
  • Mindestens zwei Auswahlkriterien erfüllt, etwa Arbeitsplatz-, Ansiedlungs-, Barrierefreiheits- oder Innovationskriterium
  • Kein Rechtsanspruch auf die Förderung; Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen sein
  • Keine vorrangige Förderung durch Land, Bund oder EU verfügbar
  • Antragstellung über das Fördermittelportal der Landeshauptstadt Dresden mit der jeweiligen Fachförderrichtlinie
  • Der vollständige digital ausgefüllte Antrag muss zusätzlich unterschrieben postalisch fristgerecht vorliegen
  • Einhaltung der EFRE-Publizitätsvorgaben

Kombinierbar mit

Nachrangig gegenüber Förderungen von Land, Bund und EU

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Angaben nach kommunal, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Passt auch dazu

LandBürgschaft

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen

Ausfallbürgschaften als Ersatz fehlender Sicherheiten für Kreditfinanzierungen von KMU, Freiberuflern, Handwerk und Gründenden im Land Bremen, einsetzbar bei Gründung, Nachfolge, Wachstum und Stabilisierung. Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es die Agrar-Bürgschaft mit Kreditbürgschaften bis 1,5 Millionen Euro. Ergänzend werden Beteiligungskapital und der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge angeboten, bei dem die Hausbank zu 100 Prozent risikofrei gestellt wird.

bis 1,5 Mio. Euro
Bremen
Bürgschaftsbank Bremen GmbH
LandBürgschaft

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank M-V

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern ersetzen fehlende bankübliche Sicherheiten bei Krediten der Hausbank. Zielgruppen sind Gründer, Nachfolger sowie wachsende und sich stabilisierende Unternehmen mit Vorhaben in M-V. Konkrete Bürgschaftsquoten und Höchstbeträge bitte direkt bei der Bürgschaftsbank erfragen, sie konnten nicht aus einer offiziellen Quelle bestätigt werden.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH
LandBürgschaft

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland (BBS)

Ausfallbürgschaften von bis zu 80 Prozent der Kreditsumme, maximal 1,25 Millionen Euro, wenn die banküblichen Sicherheiten für eine Finanzierung nicht ausreichen. Verbürgt werden Investitions- und Förderkredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Auftragsfinanzierungen. Kosten sind 1 Prozent einmaliges Bearbeitungsentgelt und 1,5 Prozent Avalprovision pro Jahr.

bis 80 Prozent, maximal 1,3 Mio. Euro
Saarland
Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS), Geschäftsbesorgung SIKB
LandBeratung

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Zuschuss zu Beratungen rund um Gründung, Betriebsübernahme und den Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb. Gefördert werden in der Regel 50 Prozent eines Tagewerksatzes, maximal 510 Euro je Beratertag. Ergänzend sind Spezialberatungen etwa zu Migration, Behinderung, Fachkräftesicherung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf förderfähig.

bis 50 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, MWIKE
LandBeteiligung

Berlin Kapital

Mezzanine Mittel in Form typisch stiller Beteiligungen und Nachrangdarlehen bis 5 Millionen Euro für Berliner KMU zur Wachstumsfinanzierung und Verbesserung der Kapitalstruktur. Mindestens 50 Prozent Kofinanzierung durch private Kapitalgeber sind erforderlich. Die Rückzahlung erfolgt endfällig, die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre.

bis 5 Mio. Euro
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
LandKredit

Berlin Start

Förderkredit von 5.000 bis 1,5 Millionen Euro für Gründung, Unternehmensnachfolge und Betriebsmittel in Berlin. Die Finanzierung erfolgt über die Hausbank mit einer Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank Berlin-Brandenburg von bis zu 70 Prozent, Laufzeit 6 bis 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.

bis 100 Prozent, maximal 1,5 Mio. Euro
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)