Förderprogramme in Rheinland-Pfalz auf Ebene Land
Was du in Rheinland-Pfalz beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
113 Programme gefunden
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Eingliederungshilfe: Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Paragrafen 99 und 113 SGB IX)
Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschraenkt sind, sowie Menschen, bei denen eine solche Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe umfassen Leistungen für Wohnraum, Assistenz, heilpaedagogische Leistungen, Betreuung in einer Pflegefamilie, Erwerb praktischer Kenntnisse, Förderung der Verständigung, Mobilität, Hilfsmittel und Besuchsbeihilfen. Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt.
Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis (Paragraf 152 SGB IX)
Auf Antrag stellt die zuständige Behörde das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung fest, abgestuft in Zehnergraden ab einem GdB von 20. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis. Zusätzlich werden Merkzeichen wie aG, H, Bl, G, RF oder TBl festgestellt, wenn sie Voraussetzung für Nachteilsausgleiche sind. Der Ausweis wird befristet ausgestellt. Antrag beim Versorgungsamt des Landes, in vielen Ländern auch online.
Förderprogramm Zukunftsfähige Energieinfrastruktur (ZEIS)
Landesprogramm für Investitionen in eine nachhaltige Energieinfrastruktur mit vier Bausteinen. ZEIS-Wärme fördert Wärmenetze, Biomasse, Geothermie, Solarthermie, Abwärme und Wärmespeicher mit bis zu 20 Prozent und maximal 5 Millionen Euro. ZEIS-Beleuchtung unterstützt LED-Straßenbeleuchtung, ZEIS-Sektorenkopplung kommunale Modellprojekte mit bis zu 30 Prozent, ZEIS-Durchführbarkeitsstudie Vorstudien mit bis zu 50 Prozent und maximal 50.000 Euro.
Förderung der Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (Programm 142)
Verlorener Zuschuss von 2.500 Euro für Ausbildungsbetriebe, die einen Auszubildenden aus einem Insolvenzbetrieb übernehmen. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Ausbildung.
Förderung der Dorferneuerung und Dorfentwicklung (GAK, VV-Dorf)
Zuschuss für die Erneuerung ortsbildprägender Gebäude und für kommunale Maßnahmen der Dorfentwicklung in Rheinland-Pfalz. Private erhalten bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und in der Regel höchstens 30.000 Euro je Objekt. Für Baumaßnahmen zur Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen im Ort sind bis zu 41.000 Euro möglich.
Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I)
Monatlicher Zuschuss für die Neueinstellung von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen als Innovationsassistenten in technologieorientierten KMU. Kleine Unternehmen erhalten 2.100 Euro, mittlere Unternehmen 1.750 Euro pro Monat bei Vollzeit, gefördert wird bis zu 24 Monate.
ISB Kommunaldarlehen (Programm 202)
Langfristige und zinsgünstige Darlehen sowie Liquiditätskredite für Kommunen und kommunale Zweckverbände in Rheinland-Pfalz. Finanziert werden kommunale Investitionen als Neuaufnahme sowie Umschuldungen, mit Zinsbindungen von bis zu 30 Jahren als Festzins- oder Roll-over-Darlehen.
ISB Kredit 505 - Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Rheinland-Pfalz)
Zinsverbilligtes Darlehen der ISB für die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums in Rheinland-Pfalz. Für einen Vier-Personen-Haushalt beträgt das Darlehen höchstens 100.000 Euro, je weiterem Haushaltsmitglied kommen 5.000 Euro dazu, begrenzt auf die voraussichtlichen Investitionskosten. Der Zinssatz liegt bei 3,45 Prozent jährlich mit 20 Jahren Zinsbindung, die Tilgung bei 1,8 Prozent. Gefördert werden ausdrücklich barrierefreie Umbauten und Hausautomation, energiesparende Maßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 25 Prozent, wenn das Einkommen höchstens 10 Prozent über der Einkommensgrenze liegt und der Standard Effizienzhaus 55 erreicht wird, und bis zu 15 Prozent bei einem Einkommen bis 60 Prozent über der Grenze.
ISB Kredit 551 Neubau von Mietwohnungen Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz fördert den Neubau preisguenstiger Mietwohnungen mit einem Darlehen zu 1 Prozent Zinsen jährlich und 1 Prozent Mindesttilgung; Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Zusätzlich gibt es Tilgungszuschüsse. Im Gegenzug gelten Miet- und Belegungsbindungen. Antragsteller müssen 15 Prozent Eigenleistung einbringen oder ein nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen nutzen. Beratung läuft über die Wohnraumförderung der ISB unter 06131 6172-1991.
ISB Kredit 553 Modernisierung vermieteter Wohnungen Rheinland-Pfalz
Für die Modernisierung vermieteter Wohnungen bietet die ISB ein Darlehen zu 1 Prozent Zinsen jährlich bei 2 Prozent Mindesttilgung, ebenfalls mit Tilgungszuschüssen. Auch hier sind Miet- und Belegungsbindungen einzuhalten und 15 Prozent Eigenleistung oder ein nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen erforderlich. Sollen Effizienzstandards nach dem Gebäudeenergiegesetz erreicht werden, ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümer, die vermieten.
ISB Mittelstandskredit
Zinsverbilligtes Darlehen der ISB für Investitionen bis 5 Mio. Euro und Betriebsmittel bis 2 Mio. Euro. Finanziert werden auch Unternehmenskaeufe und taetige Beteiligungen, die Refinanzierung abgeschlossener Vorhaben ist ausgeschlossen. Gründer, junge Unternehmen und Vorhaben in Regionalfördergebieten erhalten guenstigere Konditionen. Laufzeiten von 2 bis 20 Jahren mit bis zu drei tilgungsfreien Jahren sind möglich, optional gibt es eine 50-prozentige Haftungsfreistellung bis maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit mindestens zwei vollständigen Jahresabschlüssen. Der Antrag läuft über die Hausbank.
ISB Mittelstandskredit und ISB Mittelstandskredit mit Haftungsfreistellung (Programme 665, 667)
Zinsverbilligter Investitionskredit für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Gründer in Rheinland-Pfalz. Investitionen sind bis 5 Millionen Euro finanzierbar, Betriebsmittel bis 2 Millionen Euro, die Variante mit Haftungsfreistellung ist auf 800.000 Euro begrenzt. Laufzeit bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.
ISB-Darlehen Förderung des Baus von Mietwohnungen (Programm 551)
Zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss für Investoren, die bezahlbare Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz neu bauen. Das Basisdarlehen beträgt je nach Mietstufe und Einkommensgruppe 1.800 bis 3.150 Euro je Quadratmeter, der Tilgungszuschuss 20 bis 45 Prozent. Für Klimamaßnahmen gibt es Zusatzdarlehen bis 15.000 Euro je Wohnung mit 50 Prozent Tilgungszuschuss.
ISB-Darlehen Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften (Programme 554, 555)
Förderung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften, etwa für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung sowie Studierende und Auszubildende. Das Basisdarlehen liegt bei 1.850 bis 3.250 Euro je Quadratmeter zu 1 Prozent Zins, der Tilgungszuschuss bei 30 bis 45 Prozent.
ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Programm 505)
Zinsgünstiges Darlehen für die Modernisierung und energetische Sanierung selbst genutzten Wohneigentums in Rheinland-Pfalz. Bis zu 100.000 Euro für einen Vier-Personen-Haushalt, je weitere Person 5.000 Euro mehr. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Einkommen und erreichtem Effizienzhausstandard bis zu 25 Prozent.
ISB-Darlehen Modernisierung vermieteten Wohnraums (Programm 553)
Darlehen mit 1 Prozent Zins für die Modernisierung vermieteter Wohnungen in Rheinland-Pfalz. Je Wohnung sind 5.000 bis 140.000 Euro möglich, bei Effizienzhausstandard EH 85 bis zu 175.000 Euro. Der Tilgungszuschuss beträgt 20 Prozent ohne Effizienzstandard und bis zu 40 Prozent bei EH 55.
ISB-Darlehen Wohneigentum (Förderung von selbst genutztem Wohnraum, Programme 501, 502, 503)
Zinsgünstiges Landesdarlehen für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum in Rheinland-Pfalz. Das Basisdarlehen beträgt je nach Mietstufe 150.000 Euro (Mietstufen 1 bis 2), 175.000 Euro (Mietstufen 3 bis 4) oder 190.000 Euro (Mietstufen 5 bis 7), ab dem dritten Kind erhöht es sich um jeweils 10 Prozent. Bei energieeffizientem Neubau gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 10 Prozent, bei Standardbau und Erwerb 5 bis 7,5 Prozent.
ISB-Darlehen Wohneigentum Universell (Programm 710)
Nachrangdarlehen der ISB ohne Einkommens- und Wohnflächengrenzen für Bau, Kauf oder Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Rheinland-Pfalz. Der Darlehensbetrag ist zwischen 25.000 und 100.000 Euro frei wählbar, der Zinssatz ist 20 Jahre fest.
ISB-Darlehen zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen (Programm 704)
Zinsverbilligtes Darlehen für den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft, um ein dauerhaftes Dauernutzungsrecht an einer Genossenschaftswohnung zu erhalten. Finanziert werden bis zu 80 Prozent der Erwerbskosten, maximal 50.000 Euro, mit 0,5 Prozent Zins für 10 Jahre.
Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI-EFRE, Programm 361)
EFRE-Investitionszuschuss für die Umsetzung von Produkt- und Prozessinnovationen sowie Digitalisierungsvorhaben in kleinen und mittleren Unternehmen. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 20 Prozent, mittlere bis zu 10 Prozent. Der Mindestzuschuss beträgt 50.000 Euro, der Höchstbetrag 5 Millionen Euro je Vorhaben.
Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147)
Darlehen von 250.000 bis 25 Millionen Euro für Infrastrukturinvestitionen, die die nachhaltige kommunale und regionale Entwicklung stärken. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten mit Laufzeiten bis 30 Jahre, etwa für soziale Einrichtungen, Ver- und Entsorgung, öffentlichen Nahverkehr, Energieeffizienz, Kultureinrichtungen sowie Stadt- und Dorfentwicklung.
InnoTop - Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (Programm 358, EFRE 2021-2027)
Zuschüsse aus dem EFRE für Machbarkeitsstudien sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von KMU und Small-Mid-Caps in Rheinland-Pfalz. Machbarkeitsstudien werden je nach Unternehmensgröße mit 50 bis 70 Prozent gefördert, industrielle Forschung mit 50 Prozent Basissatz, experimentelle Entwicklung mit 25 Prozent. Mit Aufschlägen sind bis zu 80 Prozent möglich.
Innovationsgutschein (FuE-Auftrag, Programm 255)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50 Prozent, maximal 20.000 Euro, für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Bei fehlenden eigenen Personal- und Geräteressourcen sind bis zu 40.000 Euro förderfähige Kosten anrechenbar.
Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsaufträge an externe Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Vorhaben, die beim Antragsteller zu neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen, mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und höchstens 20.000 Euro. Die förderfähigen Kosten sind auf 40.000 Euro begrenzt, bei Verbundvorhaben erhält der Konsortialführer 5 Prozent Kooperationsbonus. Die Projektlaufzeit beträgt maximal zwölf Monate ab Förderbescheid, der Antrag geht direkt an die ISB. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe.
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- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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